1828 / 278 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

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schaͤftigt gewesenen ausgezeichneten Männer in Anspruch zu nehmen. Ich werde gewiß nicht verabfaumen, zur Auf— klaͤrung mehrerer der eben erwähnten Fragen, auf die Ein⸗ sichten der beiden, bei meinem Departement bestehenden Ge⸗ neral⸗Lonseils für Handel und für Manunfacturen zu recur⸗ riren. Allein nicht ihnen, den gewohnlichen Rathgebern der Verwaltung, darf der Auftrag zu Theil werden, ein . uͤber ein Gebäude von Grundsatzen abzugeben, zu deren In⸗ wendung sie bisher durch ihre Erfahrung und ihren Eifer wesentlich beigetragen haben. ... Aus diesen Gruͤnden haben die Minister Ewr. Maj. geglaubt, daß es angemessen sey, un⸗ ter dem Vorsitze des Handels-Ministers eine, namentlich aus Mitgliedern beider Kammern bestehende Commission zu bilden, und dieser den Auftrag zu ertheilen, mit Hülfe ein⸗ zuziehender Erkundigungen und der Untersuchung von That— sachen, namentlich derer, die den so *. wiederholten und so sehr der Beruͤcksichtigung werthen Klagen der Weinbauer zum Grunde liegen, zu untersuchen, welches Handels-System den Beduͤrfnissen Frankreichs am angemessensten sey, und die Löoͤsung der Haupt, Fragen vorzubereiten, die den gesetzgeben, den Kammern in ihrer nächsten Sitzung zur Berathimg vor— zulegen seyn werden.“ 4 Die von Sr. Maj. genehmigte Commission besteht aus 7 Pairs: dem Herzoge von Fitz James, den Grafen von Argout, von Tournon und von Kergariou und den Barons Pasquier, Portal und von Barante; 7 Deputirten: den erren Gautier, Lefebvre, von Berbis, Humann, Pardessus, uvergier de Hauranne und Oberkampf, ferner dem Staats rath Baron von Freville, dem Zoll⸗Verwalter Hrn. David, dem Director der Colonien beim See⸗Ministeriuin Hrn. von Saint-Hilaire, und dem Chef der Handels-Angelegenheiten beim auswärtigen Departement, Hrn. Deffandis. Der Messager des Chambres enthält Folgendes: „Alle 5 welche die auswärtige Politik betreffen, scheinen uns o innig mit dem Interesse der Nationen verwebt, daß wir sie nie anders als mit einer geheimen Furcht berühren; was wir uns daher nicht erklären konnen, ist die With gewisser Franzoͤsischer rn, das Britische Cabinet zum Kriege aufzureizen. Täglich verkunden sie die Schmach Alt⸗Englands die Schwäche seines Ministeriums. England, fagen sie, kann sich von se , nur durch die Entwicke⸗ lung und Anwendung seiner Kräfte erheben. Es gebührt uns nicht, über Fragen, die ein fremdes Cabinet ande hen, zu urtheilen; allein wir möchten wohl wissen, ob es eben sehr patriotisch und unserem eigenen Interesse angemessen sey, auf solche Weise Feindseligkeiten von Seiten Englands, und dadurch gewissermaßen einen allge—⸗ meinen Brand anzustiften. Wuͤrde unser, heutiges Tages so bluͤhender uͤberseeischer Handel, wurde unsere, an Erzeugnissen so reiche Industrie, selbst wenn wir neutral blieben, bei einem Kriege im Mittelmeere nicht leiden? Warum stellen unsere Zeitungen daher einen solchen Krieg uns stets als eine noth— wendige Ehrensache fuͤr England dar? warum bezeichnen sie ein vorsichtiges und jedenfalls uns günstiges System als einen Act der Feigheit des Britischen Cabinets? Heißt es sein Vaterland lieben, wenn man, bloßer 45 Fragen halber, alles Dasjenige aufs Spiel setzt, was Frankreichs Kraft und Reichthum ausmacht? Wenn die Englische Op— position ein Cabinet angreift, welches von ihren Grund säken abweicht, so bleibt sie blos in ihrer Rolle; von Frank— ch aus aber muß man vor Allem die Lage des eigenen Landes berücksichtigen und das Beste desselben nicht Strei⸗ rigkeiten auföpfern, die uns nichts angehen und die sogar ihre ungerechte Seite haben mögen.“ . Man erwartete, sagt der Constitutionel, „daß England

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sich der Blokade der Dardanellen wide ürde. Di Stellung seiner Regierung, die . . . Blaͤtter, schienen zu dieser Erwartung zu berechtigen. Die

dem Handel plotzlich gemachte Mittheilung belehrt uns in; dessen, daß England, die Rechte, welche der Krieg an Ruß⸗ land giebt, e. erwaͤgend, und ohne Zweifel auch in der Absicht, den Frieden in Europa nicht gestoͤrt zu sehen, die Blokade der Dardanellen anerkennt. Wir haben durchaus keine Ursache uns daruber zu beklagen, weil wir nichts mehr wünschen können, als daß ein Traetat, bei dem wir interes⸗ sirt sind, in höchster Einigkeit vollzogen werde. Wir wollen es mithin Anderen überlassen, England vorzuhalten, daß es nicht 2 und folgerecht gehandelt habe, den Thron der

Donna berst zusammen fallen zu lassen, und hinterher Anstrengungen ju machen, ihn wieder empor zu heben, daß es die erste Nachricht von der Blotade mit allzu großer Rein, harteit aufgen „u. s. w. Wozu uns einander durch

Mangel böͤses Blut machen?

Aufzählung unser r en Blokade interessirt, ist die Art und

Was uns bei der

Weise, in der England sie anerkannt hat, und die Bedin⸗ gungen, unter denen es seine Zustimmung ertheilt hat. Nach dem Rechte des Krieges war es Rußland unwiderlegbarer Weise erlaubt, die Dardanellen zu blokiren. Einer mit der andern im Kampf begriffenen Macht, ist die Anwendung aller Mittel erlaubt, die, ohne gerade als unmenschlich anerkannt zu seyn, dazu beitragen können, ihre Feindin so schnell als möglich zu besiegen. Den Tuͤrken die Hulssmittel aus dem Archipel abschneiden, ist eine Vorsichts-⸗Maaßregel, die Ruß⸗ land außer Acht lassen konnte, so lange es voraussetzen durfte, daß das bloße Marschiren seiner Colonnen hinreichen würde seinen Feind zu besiegen, auf die es aber zuruͤckkommen mußte, sobald sich jene Voraussetzung nicht . fand. Zudem setzte die Sicherheit, die daraus für die Tuͤrken hervorging, diese in den Stand, ihre disponibel Kraͤfte an einem andren Orte zu gebrauchen. ie Anwendung aller

ihrer Huͤlfsmittel ist fuͤr eine im Kriege begriffene Nation

ein unveraußerliches von der Natur ihr verliehenes Recht.

Es waͤre freilich fuͤr die Ruhe und fuͤr den Handel des

mittellandischen Meeres besser gewesen, wenn es beim Frie⸗

den geblieben wäre; das Gegentheil war aber unvermeidlich.

Die Blokade der Dardanellen, so nachtheilig sie auch dem

Europaischen Handel seyn mag, war mithin ein unvermeidli⸗

ches Resultat der Rechte des Krieges. England hätte ihr

nicht entgegen treten koͤnnen, ohne das Völkerrecht zu ver⸗

letzen. Diejenigen also, die es anklagen, sollten erwägen,

daß es ihm schwer geworden ware, anders zu handeln.“

In einem langen Aufsatze versucht der Courrier frangais den Ministern abermals zu beweisen, daß eine Veranderung im Personal der hohen Verwaltungs⸗Beamten durchaus thig sey: „Ein Wechsel des Ministeriums“, sagt dieses Blatt, „und des politischen Systems, muß auch in der

wesentliche Modisicationen herbeiführen, weil es unmoͤgli

ist, die Menschen ganz von den Sachen zu trennen; nur durch die Menschen erhalten die Sachen Leben und Bewe—

gung. Herr von Villele hatte den Plan, Frankreich an Händen und Fuͤßen gebunden, der Parthei der . wirksamsten Mittel anzuwenden; außer den 300 Kämpfern der Wahlkammer, die er durch Wahl⸗Unterschleife chmug⸗ gelt Hin * wie die . iter, den Staats Rath, die Pi äafekturen ze. iese Haupt⸗Werkzeuge jenes Mini⸗ steriums koͤnnen nicht unter einer Regierung im Amte blei⸗ ben, welche die Gesetze und die Charte zu 1 c; Ordnung geholfen haben, konnen beim Wieder⸗-Aufbau nicht auch die Schicksale derselben theilen. Die Quotidienne und die Gazette de France rufen täglich dem Ministerium zu, daß wenn dasselbe auch nur einen einzigen von den Beamten ab—⸗ setze, welche die Moral, Religion und den Staat mit den urtheilen, ob es der offentlichen be, ,. einer Parthei Gehör geben soll. Kein Verständiger kann wünschen, daß

zu uͤberliefern, und wußte mit seltener Geschicklichkeit die te er die h. wie die j ts. Ra ren, Unter⸗

mit seinen Männern.

rer Richtschnur machen will; die Hande, welche beim Umsturze der gebraucht werden. Als Werkzeuge einer Parthei muüssen sie die Monarchie, die Moral und die Religion verloren sey, 2 der Jesuiten betrachten. Das Ministerium wird be⸗ man jene systematischen Absetzungen ganzer Massen wieder⸗

hole, von denen uns das vorige Ministerium ein Beispiel

gegeben ö,. . achten jene secundairen Talente, die unter mit

jedem Fleiß und Geschicklichkeit arbeiten. Aber diese Staats Raͤthe, diefe Praͤfekte lche weder die Charte, noch die Gesetze, noch die öffe chtung geehrt

haben, können ihre Aemter nicht behalten, wenn das Ver= trauen der Bürger nicht verloren gehen soll. Politische Recht⸗ lichkeit ist eine Pflicht, und derjenige, welcher sie verletzt hat, —— 29 Platz an den abtreten, der sie lebenslang be— wahrt hat. .

Die Gazette behauptet heute, in Verfolg ihrer früheren (vorgestern von uns erwähnten) Bemerkungen ö. dem Schreiben des Erzbischofs von Rheims, Cardinals 8 . die hae Geistlichteit Feines Sprengels in Vetreff der Ver. ordnungen vom 16. Jun, daß man sich nicht einmal 3 begnügt habe, in den Tert der (in e. Schreiben . Wg genommenen) sogenannten „Antworten 6. om“ Worte einzuschleben, durch die deren Sinn . 6 werde; sondern man habe auch eine Stelle ganz wegg assen, die don solcher Wichtigkeit ey, daß sie die Kösung der, ge Verwickelung in dieser Sache enthalte. „Folgendes!“ (sagt die Gazette) „sind die so höchst , . en Worte, die man mit Stillschweigen übergang Bischoͤfe see ü ü, , zur Richtschnur nehmen,““ oder mit anderen Worten (fährt sie fort?: „Das G der Bischoͤfe hat shre Denkscht!

t dictirt,““ oder machen es ihnen zur eigenen Gewissens⸗ Sache; eine

hat: „Mögen die