2 6 1 9. siscationen anordnete? Diese Schuld ward von contrahirt und von Brasilien übernommen. Die
beider Lander haben nichts mit ihr zu thun; Brasilien muß zahlen, oder erliert seinen Credit. w . Die Times enthält in ihrem City- Artikel folgende Be⸗ merkungen über die (schon früher vorlaufig von uns erwahnte. vierteljahrliche Einnahme: Im Ganzen ist man auf dem Geldmarkte geneigt gewesen, die vierteljährliche, mit dem 10. dieses geschlossene Einnahme aus einem 6 Gesichts⸗ punkte zu betrachten, indessen finden sich nichts destoweniger einige starke Tauschungen darin, welche in wenigen Worten dargelegt werden koͤnnen. So zeigt sich zum Beispiel in dem officiellen Berichte, daß die Zölle, im Vergkeich mit dem cor⸗ respondirenden Zeitabschnitte des vorigen Jahres, eine Ab⸗ nahme von 250, 68b Pfd. darbieten; allein dies sucht man dadurch zu beschoͤnigen, daß im Oetober des vergangenen Jah⸗ res eine sehr große Summe aus den auf das Korn gelegten Abgaben geflossen sei, was in dem jetzt abgelaufenen Vier⸗ tehahre nicht stattgefunden habe. Dies ist wahr, aber nicht in solcher Ausdehnung, als angeführt wird, weil wahrend des in Rede stehenden Vierteljahrs die Korn-Abgaben eben— falls bis zum Betrage von 90,000 Pfd. erhoben worden sind. Da jedoch in dem betreffenden Zeitabschnitte des letzten Jahres eine sehr e, und in dem so eben beende“; ten Viertelsahre nur ö von den Korn-Abgaben eingegangen ist, so laßt sich keine directe Vergleichung anstellen. Besser thut man, wenn man das eben beendete Vierteljahr dem correspondi⸗ renden Vierteljahre von 1826, w e Korn- Abgaben
e verhältnißmäßig geringe Summe
erhoben worden sind, vergleicht. wird man sinden, daß die Zoͤlle fuͤr das mit dem 10. Oct. 1826 beendete Vier
teljahr 4579,60; die für das jetzt eben beschlossene Viertel.;
jahr 4,664,932 eingetragen haben. Die letzteren bieten da⸗; her einen Ueberschuß von 85,292 Pfd. dar. Aber welches war der Zustand des Landes in der hier angeführten Periode des Jahres 182067? Die merkwürdige Krisis jenes Jahres hatte damals ihre volle Wirkung geauüßert, den Handel der⸗ maaßen gelahmt, daß das Ergebniß der Einnahme in dem mit dem 10. Oct. 1826 beendeten Vierteljahre in den Zöllen allein einen Ausfall von 698,515 Psd. mit sich führte. Da—⸗
leuchtet, in so weit von den Zöllen die Rede ist, ein,
in dem so eben Vierteljahre wirklich (nicht
, e, d,, , . einer Periode, wo Alles gut ging) ein Ve, .
von 613,523 Pfd. Statt gefunden hat. Dieselben Ves
achtungen werden auf das allgemeine Resultat jenes Vier— tel jahres anwendbar seyn. Das so eben beendete Quartal ergiebt, im Vergleich mit dem correspondirenden Vierteljahre von 1826 einen Ueberschuß von 73, 343 Pfd. Allein man 4 sich dabei erinnern, daß das Desicit des October⸗Quar⸗ tals von 18316 sich bis zum Betrage von 890,030 Pfd. er— streckte; und mit Vergleichung jeder Periode wird man sinden, daß die Einnahme des gegenwärtig geschlossenen Quartals weit entfernt, einen Ueberschuß zu gewähren, ein Desicit von 166,707 Pfd. darbietet. Doch die größeste und handgreif— lichste Täuschung, welche sich in dem so eben erschienenen Documente findet, soll noch erwahnt werden; durch denjeni⸗
gen Theil des Berichtes, welcher sich auf den Zustand des
consolidirten Fonds bezieht, wird klar, daß die Abnahme jenes Fonds J, 274,087 Pfd. beträgt, und darin hat man sich um beinahe eine halbe Million geirrt. Dies ergiebt sich aus dem Umstande, daß der Betrag der Schatzkammerscheine, welche für den consolidirten Fonds ausgegeben worden sind, bloß auf 2 angegeben wird, während aus der damals . rechnung hervorgeht, da diese Schatz⸗ kammerscheine sich auf 343, 017 Pfd. belaufen haben, was einen Unterschied von Fö,„662 Pfd. r Daher be⸗ trägt die wirkliche Abnahme in dem so eben beendeten Quar— tal rüͤcksichtlich des consolidirten Zonds nicht 471, 67 Pfob. sondern 4,7äß, 179 Pfd. Dies ist ein guter Beweis fur die Art, in welcher die Einnahmen einer großen Handels Nation berechnet werden. : r — Lord Combermere hat durch einen Armee⸗-Vefehl dem Englischen Heere in Bengalen, dessen größesten Theil er vor kurzem besichtigt hat, seine Zufriedenheit bezeigen lassen. Nur die Kleidung der Soldaten hat er nicht so gefunden, wie er es gewunscht. Am letzten Sonnabend fand in der London-Tavern eine ung statt, um Unterschriften zur Unterstükung der durch die gegenwartig in Gibraltar herrschende Pest in Notl
veranstalteten Balle zu erscheinen.
rung ein Zeugniß der Reife beizubringen, in . den je⸗
kästdent begann mit Able= on Gibraltar erlassenen gen Publicums, um
diejenigen ihrer Mitbruüder gezwungen ,. 6 der
Land ⸗ Ei reren * Vorschlag macht, res Verwaltun Capitain
Erreichung dieses Zweckes ein besonde⸗ ystem aufzustellen. pole hat den Ober⸗Befehl des Ranger s
a
von 28 Kanonen, erhalten, der in Chatham liegt und zur
Westindischen Station bestimmt ist. Es werden hier jetzt in einem Panorama 11 verschiedene Sceenen aus dem Tuͤrkisch-Griechischen Kriege gezeigt, wobei
naturlich Navarin und die dort vorgesallene Seeschlacht nicht ] vergessen ist; die Gegenstnde sind gut gewählt und das
mit Geschmack und Kunst ausgeführt.
er Verfasser eines Schreibens an den Herausgeber des Cour beschwert sich uͤber die Vertheidiger des Lord Byron und behauptet, es sey wünschenswerth, daß demselben kein Mon
da seine Werke meist irreligiöse Gesinnungen enthielten.
DO eutsch land. H München, 15. Oct. Das höchsierfreuliche Namens
fest Ihrer Maj. unserer Allergnaͤdigsten Königin und Frau wurde heute von den getreuen Bewohnern der Hauptstadt mit eben so inniger Andacht in den Tempeln des Herrn, als herzlicher Freude in verschiedenen Gesellschafts,Vereinen efeiert. Bei Hofe war Vo — 3 geruhte der Allerhoͤchste Hof auf dem im Museum
Ganze 8
Der neuernannte Kaiserlich Russische Gesandte am hie⸗ sigen Hofe, Ritter von Potemkin, ist gestern aus Wien hier angelangt. ö
Kassel, 15. Det. Se. K. H. der Kurfuͤrst haben zu
bestimmen geruhet, daß, wenn Kurhessische Militair Perso⸗ nen sich eines solchen Vergehens schuldig machen, für dessen
Anzeige dem Angeber eine Belohnung gesetzlich zugebilligt ist, r n, e⸗Gebuhr in keinem ee ee, dern = drei Thalern uͤbersteigen solle. ; ̃ 24 An Folge einer Kurfuͤrstlichen Verordnung sind diejeni⸗ . Juͤnglinge, welche auf der Landes Universitat die Staats⸗ issenschaften, die Philosophie oder die Philologie studiren wollen, hinsichtlich der Obliegenheit, vor ihrer Immatrikuli⸗ nigen . welche die Academie 1 en, um Ther. logie, Jurisprudenz, Mediein oder Cameral-Wisfenschaft zu tudicen. Die Erklärung Derjenigen, welche bei ihren aca= demischen Studien lediglich ihre Ausbildung und keine der einstige oͤffentliche Anstellung bejwecken, mithin ein Maturi, täts- Zeugniß überhaupt nicht beizubringen haben, ist un ausdrücklichem Vemerken des deshalbigen Mangels in das ordnungmäßige Sitten, Zeugniß, sowie bei etwa auf Begeh⸗ ten vorgenommener Prufung Zeugniß aufzunehmen .
ent in der Westminster-Abtei gewaͤhrt werde,
2 2 4 4 6 * — * u * . ö *
.
J .
in das deshalbige a !
; Sch ö e iz. 1 Die „Neue 3urcher ** vom 15. Ott, meldet J * 3 ö 8 ür Installation der — elschen Domherrn sind aus Rom a ; en. Da aber auch hier die roͤmische . ige 1. beer welche besonders die nicht Domherren zu zahlen nicht vermögend oder Willens sind, so ist, wie wir Beilage
*