die Patrschaft bedeutend vermehrt. Jetzt sind all. Pairschaf⸗ ten erblich, mit Ausnahme der sechzehn Schottischen Pairs, welche für die Dauer des Parlaments durch Wohl ernannt, und der 28 Irlandischen Pairs, welche auf Le it ge⸗ ählt werden. In England wurde es fuͤr eine versassungs⸗
. ige Lehre gesten, wenn man den erblichen Charakter die⸗ ser Wurde läugnen wollte. — In Frankreich hat sich die 2 mehr modificirt. e,. war sie, wie in Eng⸗ nd, eine Folge des Lehns-Besitzes. a die Lande⸗ reien weniger getheilt waren, so bestanden die Pairs des Königlichen Hofes nur aus den Inhabern großer Kron⸗ lehen; solche waren die Herzöge der Mormandie, von Guy⸗ enne, und Bourgogne, die Grafen von Flandern, von Tou⸗ louse und von Champagne. Bretagne, Anfangs ein ter⸗ lehen der Normandie, wurde erst unter dem haligen Ludwig eine Herzogs-Pairie. Diesen sechs weltlichen Daits wurden 8 geistliche hinzugefügt, die fast saämmtlich Suffragan⸗ ischöfe des Erzbischofes von Rheims waren. Die großen Lehen wurden allmählig mit der Krone verengt, und so wurde dieser erste Ursprung der er en. vernichtet. Alle teren Pairswärden wurden durch Königliche Briefe er⸗ theilt, und dadurch war diese Würde im 18 3 — ju einem leeren Titel herabgesunken. Die Pairs erschienen noch bei großen Staats Feierlichkeiten, bei den Gerichtsta—⸗ gen (lits de justice), aber mehr als eine Zierde der Krong und ohne g, Einfluß. Der Titel blieb dennoch in den Fami⸗ lien erblich. Bei der Zusammenberufung der Generalstaaten von einer erblichen Lammer die Rede, welche eine Wäch—
ü und Bewahrerin der offentlichen Freibeiten und ein
ꝛrs hat re in der Charte und in 2 e, n. welche die Erblichkeit der selben festsetzt. Nur bei diesem Cha der Staͤtigkeit kann sie die ihr ange⸗
ene Stelle im Staate 22 * Die Nothwendigkeit einer
* kammer wird zugegeben; sie muß sich aber auch von
chr u gigkeit verleihen, wodurch fie zugleich eine . Ber en, de, g fan er, . k eit kann sie, wenn die Wahlkammer zu servl gegen die Minister ist, einen edelen Widerstand leisten, und im umge—⸗ lehrten Falle wurde sie sich einer aufrührerischen Wahlkam⸗ mer gegenüber dem Geiste der Erhaltung treu zeigen. Man Eee von Substitutionen, welche durch unsere Gesetze ver⸗ ten wurden. n dieselben auch dem Princip der Gleich heit unter den Volksklassen zuwider seyn mögen, sind sie nicht eben darum dem aristokratischen Sinne der Pairskammer angemessen7 Betrachtet man ein aristokratisches Element als nothwendig im Staate, so muß man dasselbe auch mit dem 233 Charakter bekleiden. Durch die Erblich⸗ der
airs⸗Würde wird die Känigliche Prärogative, die ausgezeichneten Männer unserer Zeit in die Kammer zu be⸗ rufen, nicht aufgehoben. In England ernennt die Krone bei jeder Parlaments Erbffnunz eine bestimmte Anzahl erblicher
Pairs, und dieser periodische Zuwachs hebt die unbedeuten⸗ 9 ber unpermeidlichen Uebelstände der Erblichteit auf.
anzösische Regierung wird, wie wir hoffen, diese con,
Sitte na „ und wenn im iledrien die
. inien nicht nach strengem Rechte ist,
o kann dieselbe, in gehörigen Gränzen und vermittelst einer
sondern rdnung, welcher e Erkundigungen über
den Candidaten für die Pairs Wurde vorangehen muͤssen, von keinem Nachtheile seyn.“
Der Courrier frangais bemerkt in Bezug auf diesen Artikel des Messager, daß es ihm nie in den Sinn gekom⸗ „ die Erblich'zeit der Pairs ⸗ Würde in gerader Linie amgjufechten, sondern nur die Uebertragung derselben auf
Seiten Linien, als Schwiegersßhne, Neffen und Vetter, da, wenn eine solche Vererbung rt würde, schwerlich Je= ein Pairs-Siß vacant werden möchte, und sonach dem wie dem dienste einer der mächtigsten Hebel 9 . seine u u Commerce u te seine Un⸗ den der Verwaltung in den hestig⸗
Ausdrücken. „Von
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gut aufgenommen werden, so bilden die Minister sich ein, daß das Publikum sie mit derselben Nachsicht behandeln muͤsse, und sie werden sonach beibehalten. Zwei unbedeutende Maͤnner allein sind entfernt worden, und einer davon (Herr 2 noch dazu, nicht etwa wegen seiner täglichen An— griffe auf die Minister, nicht etwa weil er sich unter der vo— rigen Verwaltung mit dem Erbe eines beraubten Familien vaters bereichert hat, sondern weil er ein ehrenvolles Ge— werbe treibt, welches angeblich mit den Funetionen eines Mitgliedes des Staats ⸗Raths nicht vereinbar ist. Alles dies ist jammerlich. Wir wollen gleichwohl den Muth nicht sinken lassen. Schwache Ministerien haben auch 4 Gutes; denn da die Kraft sich noth ig irgendwo befinden muß, so muß sie, wenn sie der ung nicht . noth wen ⸗· dig den Kammern zu mmen. Ein Land wie das unsrige also, welches so nter dem Joche der Verwal⸗ tung geseufzt hat, kann er Verrückung der gesellschaft⸗ lichen Gewalten nur gewinnen. Die Macht, welche die Mi⸗ nister ihren Händen entschlüpfen lassen, wird ein Eigenthum der Kammern. Sache der Deputirten ist es vorzuͤglich, das Ministerium in die Bahn zurückzufahren, die dem Interesset des Landes zusagt. Der Himmel hat uns eine plan und willenlose Verwaltung verliehen, wahrscheinlich um die Ge⸗ wandtheit unserer Repräsentanten zu erproben. Sollten sich zufällig die Kammern eben so schwach und ungewiß zeigen, als die Minister, so müßte allerdings die Macht noch eine Stufe niedriger n. um Jemanden zu finden, der dieselbe übernähme. Wir wellen x ganz ruhig seyn: es wird dem Staate an Lenkern nicht fehlen.“ . Die Gazette de Franee hatte gestern die bei Post / Offizianten veranstalteten — als eine 9. der Willtuhr und als eine Art von Inquisttion,
6 dem Hinzufügen geschildert, daß eine ganze Deam ten⸗Klasse bei dieser Gelegenheit durch die 2 der Polizei gebrandmartt und entehrt worden sey. — * Mes 22 * 1 *
run r persönlichen Freihe ig ist, so i Sicherheit der gesammten Gesellschaft es um diese die Gesetze ** 7 Sache. e sich biet bio Defugniß der richterlichen Vehörde, verhört worden sind, und da nun hierüber kein Zweifel obwaltet, so kann man auch nicht mit dem Worte Ingquisition einen Act des Königl. Procurators belegen, der in dem Interesse der Ge sellschaft gesetzlich erlaubt ist und in seiner Ausdehnung wie in seiner Dauer durch unsere Gesetze genau bestimmt wird. Verlangt man aber außer diesen Rechts. Ansichten auch noch moralische Ansichten zu — der in Rede stehenden Haus suchungen, so fragen wir Jedermann, ob eine Verwaltung wo die Ehre gleichsam ein Erbtheil ist, durch eine Untersu⸗= chung, welche die vieljahrige Nechtlichteit aller ihrer Mit. glieder außer Zweifel setzt, mehr gefährdet wird als durch jene dumpfen Gerichte, welche Uebelwollende seit ein Zeit ber die Unredlichkeit derselben verbreitet und absichtl ich vergrößert hatten. Ja noch mehr, wir fragen; ob das person⸗ liche Interesse nicht hier mit dem allgemeinen zu sammen ⸗ trifft, damit jene Veschuldigungen endlich ein Ende haben. Uns scheint, daß diese wenigen erkungen eine genügende Widerlegung der Declamatlonen der Gazette enthalten, die, 2 gie sentimental, deshalb nicht minder unge gr ln ⸗
nd.
Der ᷣ· hat abermals eine aus 11 Mit. gliedern bestehende Commission ernannt, welche sich mit eine allgemeinen Revision der bestehenden Gesetze und Reglements uber die Erfin dungs, 6 4 und Vervollkemmnu
reren vai
**.
lente 13 sell. Das Journal du Cem mer er fordert das hierbei interesshrte Pablitum auf. zn un ger succen, welcher Verbesferun gen die Geschgebung in deeser Veziehung. etwa kg seyn möchte, und seine Ansichten der 3e. dachten Commission mitzutheilen. An der der selben steht der Rath beim hiesigen König E und De. purirte, Hr. Girod (vem Ain Dept. — Auch der Sreßsiegelbe⸗
Inventarium aufzunehmen. Hejeichnet 1 Beamte, welche the entfernt werden würden den Ex / Polizei on und von Fre
2 6 n . Fran en Polizei 2 22 und die Herten nilly.
Das Journal des Dabats ist es, welches wie be⸗ reits — nach Briefen aus Narse le ven Paten