1828 / 310 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

mehr erheiterte. Vielleicht verdanken wir ihm einen hellen trockenen Monat. Dieser ist ein * großes Bedurfniß fuͤr

den Landmann, da nicht nur so viel Vorarbeit fuͤr das kuͤnf⸗ tige Jahr, sondern auch die Vollendung vieler Arbeiten des laufenden Jahres noch zuruͤck sind.

Tiflis, 12. Oct. Gestern erhielt der Kriegs-Gouver⸗ neur von Tiflis die Nachricht von dem Siege des General⸗ Majors Fuͤrsten Tschewtschewadse, der (wie vorgestern ge⸗ meldet worden) am gten (2isten) d. M. mit dem ihm an⸗ vertrauten Detaschement aus der Festung Bajazed ausgeruͤckt war, und nach Zuruͤcklegung von etwa 150 Werst, am 12ten 2ästen) um 8 Uhr Morgens unter den Mauern der Turki= 3 estung Toprak-Kale erschien. Der Feind, der eine so rasche Bewegung unserer Truppen nicht erwartete, hatte sich einer volligen Sicherheit uüberlassen, als er zu seiner Bestuͤr= ung die aufgehende Sonne in unseren Waffen sich spiegeln ah, die etwa zwei Werst von der Festung entfernt waren. Die in Schrecken gesetzte Garnison, bestehend aus 00 Mann Cavallerie und Infanterie, und Abdul Risach⸗Beg selbst, der Bruder des Beljul⸗Pascha, eilten, den Platz zu räumen und ergriffen die Flucht. Die Kosaken und Kurden, nebst unserer Armenischen Reiterei, hatten den Feind acht Werst weit verfolgt, der auf seiner unordentlichen Flucht sich theils schwach vertheidigte theils allen Widerstand auf—

ab. Bei dieser Gelegenheit wurden 2 unserer Kosaken 2 Den Feinden nahmen wir 128 Gefangene ab, und in der Festung fand man genugsame Previant⸗Vorrathe.

Der Donner der Russischen Kanonen hat so kraftig ge⸗ wirkt, daß in den Wäldern und Schluchten von Bordshom,

die von Alters her durch Plünderung und Räͤubereien berüch= tigt waren, em. vollkommene Sicherheit herrscht. Der einzelne Reisende mit seinem Führer passirt, selbst zur Nachtzeit, diese Wälder, ohne etwas zu fürchten zu haben. In dem Hohlwege von Bordshem, wo bisher nur ein Räu—⸗ fad über jähe Felsenwände führte, auf dem höͤchstens ein Relter mit Gefahr sich forthelfen konnte, ist jetzt, durch die Anstrengung des von dem Hrn. Corps-Commandeur dazu beorderten Oberst / LSiutenants Devpego, in weniger als drei W „eine sehr bequeme ebene Straße angelegt, auf der, mit nahme einiger schroffen und klüͤftigen Stellen, alle , ö r Troßfuhren ungehindert fortkommen. 25. Oct. kamen hier die Offiziere, und am 26sten die Soldaten an, welche bei dem Stürme verwun det worden waren. Zum Ruhme des Stabs/ Doctors, Etats⸗Rath Subow, ist der Geschicklichkeit und menschen⸗ freundlichen Sorgfalt zu erwähnen, mit der er 259 Gemeine und 10 Offiziere wohlbehalten nach ihrem Bestimmungs⸗Orte eleitet, und nur drei Gemeine auf dem Transport eingebuͤßt at. Der Weg, auf dem sie 11 Tage zubringen mußten, war oöchst beschwerlich, die Witterung feucht und der Wind scharf in den Hohlwegen von Bordshom. Dennoch fuͤhlen sammtliche Offiziere eine bedeutende Erleichterung ihres Zustandes und 91 Soldaten sind auf dem Wege genesen. Viel 8 zur Erhal⸗ tung der Kranken ihre ruhige Einquartierung beigetragen, fuͤr die, auf Veranstalung der in Grusien gesorgt war. Die hülfreichen Bürger von Tiflis beeiferten sich, die Ankömmlinge in den ersten Tagen unentgeldlich mit allen noͤthigen Lebensbedürfnissen zu versehen. *

Fefe Be gebe, n, , m. besuchee rn Pascha, mit einem Theile seines Gefolges, das Schauspiel, und schien an der Vorstellung großes ern,. zu 53 Der Wunsch, ihn . sehen, hatte eine Menge von Zuse in das ter gelockt,

Tobols k, 4. Oct. In der Nacht zum 7. tember siel in den iasia und Lichanowa, im Distrikt von Ischim, st el, den ein Sturm begleitete; einige

agelkörner waren eine Viertel Arschine lang und maßen einen Werschock an Umfang; sie aer geschnittenen Kri⸗ stallen. Bei einigen liefen die Spitzen gabelförmig aus, bei anderen in Form von Thierklauen. mehreren Stellen ist von dem Getreide nur das Stroh übrig . Auf den Feldern und Seen wurden eine Menge Vögel getödtet.

t alie n.

Rom, 1. Nev. De. Königl. Hoheit der Kron ven Preußen har am vergan 8 dem 2 in, der Preußischen Gesandtschafts Capelle beigewohnt,

Ten Tag darauf die Villa Pamsili und Villa hese

Een Höchttdieselben ein von dem Niederlän⸗ * 3 * Celles gegebenes Mittags

O der Prin 63 li mea, bie

oͤchstdieselben haben ferner die vorzüuglichsten Kirchen und ö in Augenschein genommen, auch der Auffuͤhrung einer Musik in der Sirtinischen C wohnt. Das Wohlbefinden Sr. Königl. Hoheit läßt nichts zu wuͤnschen uͤbrig. Am 5ten d. M. gedenken Höchstdieselben Ihre Reise nach Neapel anzutreten. 7 Venedig, 27. Get. Gestern sind re e, Hoheit die Großfuͤrstin Helena von Rußland hier eingetroffen.

Frankreich. .

Paris, 10. Nov. Gestern praͤsidirte der König im Minister⸗Rathe; der Dauphin war dabei zugegen.

Mit 37 auf den (in Nr. IZ08 unserer Zeitung auf⸗ genommenen) Aufsatz des Constitutionnel uͤber den Staate⸗ Rath und auf die Antwort des Messager des Chambres, theilen wir 3 noch aus diesem letztern Blatte eine ausführlichere Widerlegung mehrerer in jenem Aufsatze ent⸗ haltenen Angaben mit: „Wir hatten geglaubt“, heißt es darin, „daß die Frage wegen des Nutzens des Staats⸗ Raths keiner weitern Erorterung mehr bedürfe; allerdings ist eine groͤßere Beschraͤnkung der Competenz desselben, eine innigere Verschmelzung mit unserer Verfassung, eine bessere innere Organisation und eine Aenderung in dem Personale wunschenswerth; wie man aber uberhaupt die Nothwendig⸗ keit eines Staats-Raths in Abrede 36. könne, will nicht recht einleuchten; doch ist ein Morgenblatt, zu unserm aufrichtigen Bedauern, dieser Meinung. Der Constitutionnel versucht in einem ausfuͤhrlichen Artikel = beweisen, daß der Staats- Rath, wie man ihn auch betrachten möge, sey es als Rathgeber des Königs oder als administratives Gericht, völ= lig übernüssig sey. Es giebt, meint er, gesetzlich keine anderen . der Krone als die verantwortlichen Minister; diese Verantwortlichkeit besteht aber für den Staats Raih nicht; es giebt keine anderen Richter, als die unabhängigen, unabsetzbaren bei den Gerichtshöfen. Dies bedarf einer nähern Untersuchung. Nach unserer Verfassung müussen aller⸗ dings alle ö der Regierung der Verantwortlichkeit eines Ministers unterworfen seyn, und die der richterlichen Behörde machen allein davon eine Ausnahme. Aber es ist nicht richtig, wenn man behauptet, daß die Beschlässe des

Staats Raths ei l urgs t darböten; diese Sr , . en . er n n ,, ,. sie nicht in eine Königl. ordnung verwandelt find; dann

aber haben sie die Contrasignatur eines verantwortlichen Mi⸗ nisters. Die Vürgschaft der Verantwortlichkeit ist sonach dieselbe fuͤr die Beschlüsse des Staats-Raths, die sie für die der Regierung ist. Ja, sagt man, in diesem Falle ist aber der Staats⸗Rath als Rathgeber der Krone mindestens unnütz, denn es giebt einen Minister⸗Rath. Hier berufen wir uns

auf die * aller Staatsmänner, welche uns einräumen

werden, daß der Staats Rath von jeher, unter der Republik wie unter der Consular⸗Regierung, unter der Kaiserlichen Reg

wie seit der e. der Monarchie, dem Lande die er⸗ J

sprießlichsten Dienste geleistet hat. Der Minister Rath deschaf⸗ tigt sich mehr mit dem Geiste eines Gesetzes oder einer Verord⸗ nung, als mit der Ausarbeitung derselben; zu diesem letztern Beschäfte gehoͤren Männer, die gewohnt sind, in die en Details einzugehen, und alle möglichen Falle 2 . Daß der Staats, Rath sich aber dieser Arbeit vortt un⸗ terzogen hat, leidet keinen Zweifel. Man behauptet fer⸗ ner, daß, als Tribunal betrachtet, die Befugnisse des Staate⸗ Rathes den unabsetbaren Richtern gebührten. Allerdings, wenn es nicht im Staats-Rathe eine Abtheilung fur admi— nistrative Streitsachen gäbe, was ein besonderes Tribunal voraussetzt. Es

sondern oftmals um Gegenstände von allgemeinem Interesse, die durch die gewöhnlichen Gerichte nicht entschieden werden können. Schteitet die Regierung als Privat -Person ein, so darf sie sich der gewohnlichen Gerichtsbarkeit nicht entziehen; vertritt sie aber einen Gegenstand von allgemeinem . so bedarf es, um ein Urtheil zu fällen, nothwendig nes

gemischten Tribunals. Von diesen gase m g n, *

eht der Constituttennel zu den Details aber. en⸗ ide. wwiscen den iissen der abministrattwen, und der nen der richterlichen Behörde, meint er, gehörten ver den gesetzgebenden Körper, und nicht vor den Staats Ra

Man muß durchaus beine Geschäfte & haben, um so etwas zu verlangen. Welche n dernisse und Schwierigkeiten warde nicht ein sel Reents an die

Kammern haben? Früher, zu der con den Ver⸗ sammlun 6. 1 9 . t. aber Gesetzlosigkeit war die Folge davon, und man sah sich senach k— einem gemischten Tribunale unter der Verantwo

leis

delt sich nicht immer um Privat- Rechte,

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