1828 / 315 p. 3 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

bestätigen. Dieses wird zugleich die Handlungen, welche wir getadelt, die Gefahren, welche wir bezeichnet, die Pol rik deren Fehler wir getadelt haben, in ihrem rechten Lichte

darstellen, und vor diesem strengen Tribunale konnen unsere Ausdrücke nicht fur zu schwach erfunden werden.“ ; Aus der Vertheidigungs Rede des Herrn Hennequin,

okaten der Gazette de France heben wir Folgendes 8 Nachdem derselbe u beweisen versucht, daß der an- geschuldigte Artikel nur 62 Dinge erzaͤhle, faͤhrt er fort: „Es ist nicht noͤthig, sich in eine tiefe Auseinandersetzung ein zulassen, um zu beweisen, daß unter den vierzig angeschuldigten ilen fünf und zwanzig der treuen Wiedergabe notorischer K gewidmet sind, Thatsachen, die unter unsern Au— gen vorgingen und jetzt in das Gebiet der Geschichte gehoͤ⸗ ren; die Gazette hat über die Handlungen des Ninisterlums ein Urtheil ausgesprochen, das wohl Gegenstand einer Wider⸗ legung seyn, aber nie Veranlassung zu einem Criminal-Pro— ß geben konnte. Daß man den Einfluß, welchen die in den ats Angelegenheiten vorgegangene Veränderung neuerdings

den demokratischen Principien gegeben hat, ohne Unruhe be, trachten kann, ist mir begreiflich. Aber warum geht man von der Sicherheit zur Undankbarkeit uͤber, warum vergilt man Rathschläge mit Anklagen? Dies sind, meine Herren,

im Allgemeinen die Betrachtungen, welche mich * der Be⸗

igen, daß die Gazette in dem Artikel vom K 1 Gebrauch gemacht, und daß man die Grund Principien der repräͤsentatiwen Staaten ver⸗ kannt und die Freiheit der Presse geläugnet hat, indem man senes Blatt mit Veschlag belegte und gerichtlich verfolgte. 5 sage es, meine Herren, und die öffentliche Meinung hat dasfelbe uriheil ber diefen Prozeß 2 man hat t ge⸗ wundert, daß das Ministerium, die Neuheit seiner Entstehun und feine Verpflichtungen vergessend, mit der ersten aller oͤf— fentlichen Freiheiten den Krieg begann; man konnte die un— . ** und diese reizbare Empfindlichkeit sich nur aus der Jugend des Ministeriums erklären, daß sich noch

ist nur der matte Ausdruck dessen, was die Gazette

8 2 8 der Kammern geäußert hat, es ist die auf ihren einfachsten Ausdruck zurückgeführte Lehre dieses Journals, es ist ein in dem Grade unverfänglicher Artikel, daß er sogar von Uebelwollenden uͤbersehen worden war, und daz man auf die Nachricht, diese Nummer der Gazette sey mit Beschlag belegt worden, mit der angestrengtesten Auf— merkfamfeit die Stelle der Zeitung suchen inußte, wodurch das Ministerinm sich so stark verletzt fand. Man war unschluͤs⸗ eb man den Aufsaß unter der Rubrik Paris, oder den Kurd äber die gesetzliche Ordnung, oder die Analyse einer neuen Broschuire der Cottuschen) dafur ansehen sollte, nicht etwa weil diese Artikel als strafbar erschienen, sondern weil sie, in demselben Geiste und Style geschrieben, vollig gleiche Rechte hatten, von dem Ministerium in Anspruch genommen u werden. Die von der Anklage gestellte Frage ist fol= =* Enthält der Artikel vom 5. August die Merkmale im Tten Artikel des Gesetzes vom 35. Maͤrz 1822 be⸗ eichneten Vergehens, oder mit anderen Worten, hat derselbe ‚— Haß und zur Verachtung gegen die Regierung des Ko⸗ ufgerufen ?“ Der Vertheidiger geht nun in eine r,. Untersuchung der Discussion des genannten Ge— 283 in der Deputirten⸗ Kammer ein, woraus hervorgeht, daß als ein Amendement der von der Kammer ernannten Com— missien zu dem Gesetze Über die Schriften, welche Haß und Verachtung gegen die Regierung zu erregen beab ichtigen, die freie Beurtheilung der Handlungen des Ninisteriums hinzngesggt werken sey. Darauf folgte der Advokat den ele e , hen des angeschuldigten Artikels und un— ternahm 16 3 960 rtigung. Von der Thron Rede begin⸗ re Rechtfertigung. 8 t

nend, sagte er. „Der Gründsatz der ministeriellen Verant⸗

Minuten sprach das Tribunal die

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wortlichkeit fuͤhrt auf die unwiderlegbare Fol erung, daß die Minister nicht ohne En auf die . der Rede seyn koͤnnen, welche der König bei der Eröffnung der Kam— mern halten soll. Wie kann wohl die unverantwortliche Gewalt sich vor den Nathschlägen und Bitten der verank= wortlichen Minister verschließen? Wie können die Minister an seinem so feierlichen Ausspruche der Prineipien ohne An⸗ theil seyn? Einem neuen Ministerium kommt es dann vor⸗ nehmlich darauf an großen Einfluß auszuüben; es steht geraze dann auf dem entscheidenden Punkte seiner Existenz, es handelt sich fur dasselbe darum, der Nation zu erklären, ob es auf dem Wege der , an deren Stelle es getreten, fortgehen, oder eine neue Bahn brechen will. Wie könnte der Monarch, ohne ungerecht zu seyn, den Ministern das Necht verweigern, an der Abfassung einer Rede, für deren Worte sie kuͤnftig haften sollen, Theil zu nehmen? Man muß entweder die Verantwortlichkeit der Minister läugnen, der anerkennen, daß, der politischen Ordnung gemäß, die Thron⸗Rede das Werk des Ministeriums ist, und als solches der Censur unterliegen kaun.“ Nachdem der vertheidi⸗ gende Advokat in ähnlicher Weise die andern Paragraphen des angeschuldigten Artikels durchgegangen, ergriff der Kö— nigliche Hr. Advokat Champanhet das Wort, um den Einwurf zu machen, daß man allerdings die Handlungen der Minister beurtheilen und tadeln könne, aber nicht den Charakter die. ser Steuermanner des Staatsschiffes durch eine Anschuldigung brandmarken muͤsse, welche selbst auf den Souverain zuruck fallen wurde. Herr Hennequin machte eine kurze Erwide⸗ rung. „So lange“ (sagte er) „die Engel keine Portefeuilles übernehmen, so lange werden die Minister auch Fehler ma⸗ chen, und es muß erlaubt seyn, sie zu en,. und der Weisheit des Monarchen zu enthullen. ie Könige von Frankreich haben nicht wie die Asiatischen Herrscher noͤthig, nächtliche Wanderungen zu machen, um die Volks Meinung kennen zu lernen, sie erfahren dieselbe durch die Preßfreiheit. Die lebhaften Discussionen der periodischen Presse sind ih⸗ rem Interesse, wie dem der Zeitgeschichte gemaͤß. Sie sollen nicht bloß den Irrthum der 3 darthun, sondern auch den Siegern die Wahrheit sagen, und das Staatsschiff in den Hafen geleiten.“ Nach einer Berathung von jwanzig r Freisprechung des verant⸗; wortlichen Redaeteurs der Gazette, Herrn Aubry, aus.

Der ourrier frangals äußert sich uber den Pro—⸗ zeß der Gazette de France in folgender Art: „Die Frei—⸗ sprechung der Gazette ist eine neue Bürgschaft, w die Tribunale für das Recht der freien Reöe und der en Beurtheilung der Regierung gegeben haben. Die Gazette, welche nn sbhoefsch die . der Presse als eine Feindin der Monarchie und der Religion an lagte, hat nun ge⸗ uöthigt gesehen, ihre Lehren zu verläugnen, und 3 mit den Principten, welche sie unaufhörlich angriff, zu decken. Diese Art von Widerspruͤchen kostet der Parthei, fär die sie sich be⸗ kennt, wenig; sie kommen haufig bei *. vor. Als der oͤᷣssentliche Unterricht in den Handen der Jesuiten war, vertheidigte jene Parthei mit der größten Heftigkeit das alleinige Recht derselben dazu; jetzt, da die Universttät ihr gesetzliches Recht wieder erlangt hat, fordert sie allgemeine unbegränzte Frei heit des Unterrichts. Was fuͤr eine Berechnung das Mi— nisterium zu den Schritten gegen die Gazette bemwoge * ist schwer zu begreifen. Wie kann man seinen heftigen Ang das Organ des Villele schen Ministeriums mit seiner Nachsicht gegen die Anhänger desselben Ministeriums zusammenreimen? Schaden etwa die täglichen heftigen Deklamationen der Ga— zette dem jebzigen Ministerium? machen sie ihm die öoͤffent, liche Meinung abwendig? Keineswegs, sie erregen nur Un— willen und Ekel, weiter nichts Nur dadurch, daß sie in al—⸗ len Zweigen der e m Anklänge finden, nur dadurch, daß die immer thaͤtigen Agenten des alten Ministeriums die Worte der Gazette jeden Abend treulich wiede holen, werden sie gefährlich. Gerade gegen die se ist zu ver ahren; was hilft es, die Gazette zu verfolgen, während man dieje—= nigen aufrecht erhält, welche sie, gleich einem Orakel um Rath fragen. Das Gegentheil davon ware gerade das Rechte gewesen; man mußte, üm Frankreich von diesen Anhängseln des jesuiti Despotismus zu befreien, die Gazette schreien lassen, so viel sie wollte. Aber dazu gehort Entschlossenheit, und die hat das Ministerium nicht. Wir stehen immer noch unter Herrn von Villele s Verwaltung, unter der Herrschaft der Priester, und Alles, was wir bei dem Wechsel gewon— nen haben, ist, daß die National⸗-Schuld um ã Millionen Fr. gewachsen ist, und die kleinen Seminarien eine Dotation von 1,200,000 Fr. erhalten haben.“

Die Quotidienne, welche die letzten Vekanntmachun⸗ gen des Moniteurs über den allmähligen Betritt da Er bi—