angenommen gene kaufen oder gebrauchen wolle, Auch sagt man, daß, wenn Jackson die Praͤsidentschaft erhielte, der Tarif sogleich aufgehoben werden wurde. Die nördlichen Staaten ruͤhmen dagegen die Vortheile, welche ihnen der⸗ selbe schon gewährt . und wuͤnschen sehr, daß er sort⸗ dauere. Man war offiziell im Staats⸗Departement davon unterrichtet worden, daß Herr Tudor, der Amerikanische Ge⸗ schaͤftstraͤger in Rio Janeiro, von der Brasilianischen 43 rung eine Entschädigung von 35,000 Dollars fuͤr die Be—
schlagnahme der Brigg „Spark“ erhalten habe, und daß er
ein aͤhnliches Gelingen in den uͤbrigen seiner Führung an—⸗ vertrauten Fällen zu gewaärtigen hätte. Sein Vorgänger,
err Raynet, hatte es nicht so weit bringen koͤnnen, und ist nach seinem Vaterlande zuruͤckgekehrt.
Inland.
Landtags⸗Abschied für die Sächsischen Provinzial-Stände.
Wir Friedrich Wilhelm von Gottes Gnaden, König
von Preußen ꝛc. c. Entbieten Unsern, zum zweiten Sächsischen
r / versammelt gewesenen getreuen Standen Unsern gnaͤdigen Gruß.
Wir haben die von denselben uber die, ihnen vorgeleg⸗ ten Gegenstaͤnde een, Gutachten und die von ihnen angebrachten Bitten Uns vortragen keen. auch die Thaätig⸗ keit, mit welcher sie sich haben angelegen seyn lassen, die ihnen vorgelegten Gegenstaͤnde innerhalb der von Uns vor⸗
geschriebenen . zu erledigen, mit Wohlgefallen anerkannt, und ertheilen ihnen auf ihre Erklärungen und Anträge fol⸗ 1 Resolution:
( as
. s * . das im Verfolg des vorigen Landtags abgegebene Gut⸗ achten uͤber die in der Provinz einzurichtenden Anstalten zur Heilung und Versorgung von en und zur Unterbringung kö ᷣ nn, aus vorgelegten um⸗ fassenden Plane kund giebt mee 53 an
a finden
dessen hat dieser Plan zu mehreren lassung gegeben, wie Wir denn namentlich
müͤssen, die bereits vollig eingerichtete Corrections Anstalt zu Zeitz, welche fuͤr die Manufacturen dieser Stadt von mehr. sachem Nutzen ist, und welcher die Manufacturen wieder Gelegenheit zu nuͤtzlicher Beschäftigung der Haͤuslinge ge⸗ währen, von dort verlegen, und an andern minder schickli= chen Orten, neue Einrichtungen mit bedeutenden Kosten treffen zu lassen. Diese Erinnerungen, und die Vorschläge zu den in dem Plane vorzunehmenden Veränderungen, wer— den Unserm Ober⸗Präsidio — und von diesen, mit den vom Landtage erwählten Commissarien, deren Ernen⸗ nung Wir genehmigen, in Berathung gezogen werden. Das Resultat wird dann Unser Ober- Präͤsidium berichten, und Wir behalten Uns vor, demnächst wegen Feststellung des Plans sowohl, als der Verwaltungs Regulatiwe, und wegen der weiteren Mittheilung an den kuͤnftigen Landtag Besehl zu ertheilen, Uns auch wegen der, zu Foͤrderung des Unter⸗ nehmens vom Staate zu gewährenden Ünterstützung zu ent- y Vorläufig sichern Wir Unsern getreuen Standen die Fortzahlung derjenigen Summen, welche zeither fuͤr die Anstalten zu Halle und Zeitz etatmäßig bezahlt worden sind, als Beitrag zu den Unterhaltungs-Kosten zu, werden auch ur ersten Einrichtung diejenigen Summen verwilligen, welche * der Corrections, und Versorgungs⸗Anstalt zu Zeitz zeit⸗ her von der, fur diese Anstalt festgesetzten Etats Summe erspart worden sind.
Was demnaͤchst *
die Unsern getreuen Ständen vorgelegten Propositio— nen betrifft, so werden Wir 26 wegen Aufhebung der fremdherrlichen Gesetzgebung d Wiedereinführung des Allgemeinen Landrechts in Be rhaltnisse der Dorf⸗Communen und Rit⸗ um Königreiche Westphalen gehörig gewe⸗ llen der Provinz Sachsen; nicht minder für die Landgemeinen der Pro⸗ en rschläge, und die verschiedenen tund Ansichten in na⸗
* . 6. ; Entschließung fassen. 9 nder chr C ee Lehalten Wir uns DVDoden,/ Zerstuͤcke lung zu 2 Vermeidung der
aaßtegeln, nach Zu⸗
eus e,, He , Erblande Anträge, naͤmlich:
sammenstellung desselben mit der Erklaͤrung der andern Pro⸗ vinzial⸗Staͤnde, die Entschließung vor. *
** Hiernaächst haben : 43 ; * Unsere getteuen Staͤnde der Provinz Sachsen, auf den Vorschlag Unsers Ministers der Geistlichen,, Unterrichts⸗ und Medicinal⸗Angelegenheiten, die Unterhaltung der bei den Semingrien zu Erfurt und Halberstadt bestehenden, so wie der bei den Seminarien zu Magdeburg und Weißenfels mit nach⸗
stem einzurichtenden Taubstummen⸗Lehr⸗Institute in der Art b ⸗
reitwillig uͤbernommen, daß jede der genannten Anstalten alljährlich Ein Tausend Thaler erhalten und statt der vorge⸗ schlagenen Fundirung einer bestimmten Zahl von Freistellen, die unvermoöͤgenden Zöglinge unterstuͤtzt werden sollen. Wir erkennen dies nicht nur mit gnädigstem Wohlgefallen, son⸗ dern genehmigen auch gern, auf die ehrerbietigsten Anträge Unserer getreuen Provinzial⸗Stande, daß
. . die zur Unterhaltung der Taubstummen-Institute, mit jähr⸗ lich Ein Tausend Thalern fuͤr jedes, bewilligten Summen als eine allgemeine Leistung der Provinz auf sammtliche Kreise, nach Verhältniß der Seelen-Zahl, vertheilt und von den Kreisständen subrapertirt,
dagegen die zur Unterhaltung der unvermsdgenden Zalinge erforderlichen Kosten von den Kreisen, denen sie angehören, aufgebracht werden mogen. Desgleichen wollen Wir
C. den Seminar⸗Direetoren befehlen lassen, fuͤr möglichst billige Unterbringung der, aaf Kosten der Kreise in den Taubstum-= men⸗Anstalten zum Unterricht anzunehmenden, Zöglinge zu sorgen und sinden es re, . daß
den Standen auf jedem kuͤnftigen Landtage von der obersten Provinzial⸗Behdörde uͤber das Bestehen, den Fortgang und das Gedeihen dieser Anstalten, unter Beifügung der revidir⸗ ten Rechnung uͤber die Verwendung der von der und resp. den Kreisen gewährten Unterhaltungs-Mittel aus“ fuhrliche Nachricht ertheilt werde, nicht minder den Stän⸗ den die Aeußerung ihrer Bemerkungen, Behufs Abste
A daß der zu 273,561. Rthlr. 18 Gr. 6 Pf. berechnete Gesammt / Vetrag fuͤr die Pferde Lieferungen entweder ganz — oder doch wenigstens mit einem aus Königlicher Gnade möglichst hoch zu bestimmenden aliquoten Theile des Pserde⸗ Taxwerthes aus Staats Kassen bewilliget, und
B. von der allgemeinen Compensation der uͤbrigen An⸗ spruͤche der Provinz, mit denen des Fiscus nicht nur jeder Anspruch, welcher durch besondere Verhandlungen Hon ledigt worden, ausgenommen, sondern diese Ausnahme s auf solche Anspruͤche der Institute, namentlich des Lo * Armen und Land, Arbeitshaus- Fonds ausgedehnt werde, welche ihre Erledigung bei dergleichen Verhandlungen noch finden würden und 3
EC. die Regulirung des Schulden- Wesens der Stiftlt Merseburg und Naumburg - Zeißz beschleunigen zu lassen,
eröffnen Wir ihnen: 1 zu A. daß von einer allgemeinen Compensation der gi genseitigen Forderungen des Fiscus und der ehemaligen Sächsischen Erblande, so wie solche in dem, dem Landtan⸗ vorgelegten Pro Memoria vom 28. Mai 1827 ausgesproche worden, nicht . mithin die in der ständischen Den 2 * * ov. 37 nachgesuchte Vergütung für ande gelieferten Pferde, weder ganz n um zu bewinee. ! ist, .
a) weil die Bewilligung einer diesfallsigen Befriedigung der zu Unserer Monarchie gehörigen ehemals Sachsischen Erb⸗ lande nicht nur diesenigen incorporirten Provinzen, bei wel- chen eine allgemeine Compensation der Ansprüche des Fis⸗ cus gegen die Ansprüche der Provinzen mit Üünserer Geneh— migung bereits eingetreten ist, pragraviren, sondern auch die= jenigen, mit welchen deshalb noch verhandelt wird, zu Eremplificationen veranlassen würde;
b) weil nach den angelegten über die ger genseitigen Anspruche dem Flscus noch die bedeutende For⸗ derung von i, hi Rthir. 19 Sgr. 2 Pf. an die Stände verbleibt, Fiscus auf diesen Betrag vernichten will, billiger= weise aber nicht verlangt werden kann, daß einen Seite feinen Ansprächen völlig entsage, auf der an=
Beilage
Jiscus auf de
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