1828 / 329 p. 7 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

(letztern Zeit nur noch dem Namen, nicht aber der That nach. Die Spezzioten, geachtet als —— und gewandte Seeleute, lieferten ebenfalls ten zur Tuͤrkischen Ma— rine, geres Vertrauen als die Hydrioten, mit denen sie uͤbrigens n , e, de, e. . verstandnisse lebten, da ihr gi iges Au und ihr emeinsames Streben nach Reichthum und Unabhängigkeit . Veranl ju Neid und Eifersucht unter den Machthabern und zu blutigem Streite und Hader unter den Individuen gaben. , . .

Spezzia war unter allen Inseln die erste, wel ie Fahne des Aufruhrs erhob, und die Opfer, welche die r zioten, im Verein mit Hydra, zur Ausrüstung und Un . tung der Kriegs-Schiffe gebracht haben, sind der Griechischen Sache besenders förderlich gewesen. Die Bewohner beiber 8 eln haben im Verlaufe des Insurrections-Krieges manche kuͤhne That vollbracht, aber auch schreckliche Graͤuel aus, geübt, weniger an den Tuͤrken, ihren Feinden, als an den meist wehrlosen Navarch Miaouli ist ein Spejziote. Bekannt genug ist die tapfere Bouboulina, welche, wenn sie gleich weber eine Jo⸗ hanna von Orleans an Jungfräulichkeit, noch eine Klorinde an Schönheit war, wofsr man sie Anfangs zu halten ge, neigt schien, doch manchen schweren Zweikampf mit den Tur⸗ ken ehrenvoll bestanden hat. Der tigkeit verdient, wuͤrde heller strahlen, wenn ihn nicht die vielen Proben ihrer grausamen Habsüchtigkeit verdunkelten.

Fortsetzung folgt /

Columbien. ; Die Columbische Regierung hat (wie bereits gemeldet werden) durch eine im Juni ergangene Verfugung an 9 Marine⸗Behöoͤrden, die fernere Ertheilung von Kaperbriefen verboten und angeordnet, daß die dermalen schon im Kreuzen

begriffenen e der gedachten Art auf so lange in die . werden sollen, bis die jez⸗

zige Kaper⸗Ordnung die erforderlichen Modificationen erha ten

ihre

ö In dieser Verfugung ist, auf den Antrag des Franzssischen Consuls zu Bogota, (nach Inhalt eines im 8 des Chambres enthaltenen Schreibens des Colum⸗ ischen ĩ

ollma en Neutrale zu mißbrauchen.

Kaper⸗Ordnung, die Colum—

Umgestal der * einer neutralen Nation, die

bischen Kotsaren kein Fa dermalen den Grundsatz: da nicht decke, nicht anerkenne, unter dem Vorwande, daß es feindliches Eigenthum an Bord habe, anhalten oder neh⸗ men dürfen, und daß ein dennoch unter solchem Vorwande genemmenes Fahrzeug mit seiner gesammten Ladung, ohne vorgängiges Urtheil und ohne Untersuchung seiner Papiere, frei gegeben werden sollte, sobald es in einen Eolumbi⸗ chen Hafen gebracht wird. Am Schlusse des genannten Schreibens heißt es: Se. Excellenz der Befreier hofft, daß die von ihm ergriffenen der Regierung Sr. Allerchristlichsten Majestũt hewei

sche Regierung von dem Verlangen beseelt ist, ihr gefaͤllig zu seyn, und jeden Grund zu Klagen von ihrer Seite zu

vermeiden.

nlan d. Stettin, 2 Dec. Nach Inhalt einer Bekanntmachung

des Qnigl. Ober⸗ iums von Pommern vom 29hsten v. ; *. 2 Se. Königl. Majestät mittelst Allerhoͤchster Cabi⸗ ners Ordre vom 15. November d. J. den Zusammentritt des

ovinzial Landtages fur das Herjogthum Pommern w Ruͤgen, auf den 15. * k. J. fest⸗ Herrn Fürsten zu Puttbus Durchl. zum Land⸗

zus⸗ des - ;

z scall, den Geheimen Regierungs-Rath, Herrn von

—— 1 keen Stellvertreter, den Ober⸗Prastbenten, Rath Sack Excellenz aber zu Aller

Wirkli imen 2 = ; 1 1 issarius fur diesen Landtag zu ernennen geruher.

Stetti Heute Mittag um 12 Uhr wurde in r. 83 * Ober / Prãsidenten Excellenz und des hoͤher

Orts dazu beauftragten Herrn Ober⸗Post Directors

s Herrn Bau⸗Conducteurs Holm,

Balcke das . J n , re Nüske in Entreprise des

gren, von dem Schiffs ⸗Baumeister

enossen aber doch von Seiten der Tuͤrken ein gerin.

hrern aller neutralen Flaggen. Der

uhm, den 3 Herzhaf⸗/

ben werde, um die kreuzenden Schiffe zu verhindern,

ine-Ministers an gedachten Consul, vom 17. ept.) 2. Sept. vom Praäͤsidenten Bolivar angeord⸗ 8 daß und bis zur eren gern,

die Flagge die Waare

en werden, wie die Columbi⸗

K K

Kan ns Haaͤse sen., fur Nechnun des Köniagl ĩ ö nonen⸗ Donner und dem Hurrah⸗Geschrer der z reich der⸗ sammelten 836. gluͤcklich vom Stapel 2 2 Das Schiff itt zum Neserve-Schiff für die Fahrt von Greifswald nach Ystabt bestimmt, so eingerichtet, daß es mit der Maschinerie und vollen Equipage noch etwa 26 4

giere mit ihrer Reise. Vagage . kann, und mit diefer l tief im Wasser zu liegen ö as

Ladung vorn K6z und hinten 7 Fu

kommt. Es wird durch zwei verbundene Dampf⸗M

von zusammen 39 Pferden Kraft belebt werden, und ist, da= mit es mit dieser geringen Kraft See zu halten verm hur klein und schmel, aber scharf auf dem Kiele gebaut. Die Lange des Schiffes beträgt namlich 87 Fuß in der Wasser⸗ Linie und 9e Fuß auf dem Verdeck: die Breite ist 15 Fuß in der Wasser Linie und 26 Fuß auf dem Verdeck aber den Schaufel⸗RNaderr̃r . ; ; Im Spiegel fuhrt das Schiff außer dem fruher auf Friedrich Wilhelm III. bestimmten, von dem Königl. Gene ral⸗ Post⸗- Amte aber wie oben gedacht vorgeschriebenen Na⸗ men, die Devise „Gott mit uns!“ und vorn unter dem Boogspriet einen schwarzen Adler mit ausgebreiteten Fluͤgeln.

Ver mischte Nachrichten. Vorlesungen uber die neuere Geschichte, gehalten zu Paris im Sommer 1828, von Guizot.

. 5 .

. Schluß.) , In den ersten Zeiten der christlichen Kirche ob ͤ mehr des Christenthumns stellt sich die christiiche Geselschaft rein als eine Verbindung Derjenigen dar, welche denselben Glauben, dieselbe Ueberzeugung theilten. Es giebt da kein System einer . ehre, keine Zusammenstellung von Regeln, von Diseiplinen es zeigt sich Keiner, der die Leitung und Regierung der Andern ausschließlich äbernom— men hätte. In dem Maaße, als diese Gesellschast der Glaͤu⸗ * in allen ihren Verhaltnissen fortschritt, bildete sich auch Alles dieses, was ihr in ihrem priminitiven Zustande fehlte. In den Diaconen, Presbyteren, Episcopen lag der Keim, aus dem die späͤtere Hierarchie sich entwickelte, vollstandig

enthalten.

Selbst in dieser zweiten Periode, wo doch schon der Clerus begann, ieh a mt wickel: Fe Gd ses verandert? Da besteht nr,

ndert on ein Elerus, eine ö und constituirte Her een wer, Pu 222 dem Ve schen

der Clerus sich bald erwarb, wurden 249 9 einer in n die Hände 2 und

wodurch sie späterhin sich —— gewann sie alles Ansehen, alle Macht und allen Einfluß nur durch ihre Tugenden. Als nun aber der Clerus diese mora— lische Macht erlangt hatte, so erhielt er auch bald das Ue⸗ bergewicht in den Municipalitaͤten, da er nothwendigerweise in der allgemeinen Verwirrung als der einzige Anhalt und der allein der Macht Wuͤrdige erscheinen mußte. Die Gesetze des Theodosius und Justinian sind voll von die. sen Bestimmungen. Man vergleiche die sehr merkwürdigen n Cod. Justin. C. I. Lit. LV. de episcopali audienijg. S. 25. 8. 30. ibid. C. J. Fi. J.V. de defensorius 8. 8. Von dieser Zeit an tritt der Einfluß der Kirche auf die Bill dung und den Fortgang der Civilisation, nach dem Falle des Röͤmischen Reichs, entschieden hervor. Die durch sie gege⸗ benen neuen Elemente sind von der hoͤchsten Wichtigkeit für die Folgezeit gewesen, ünd verdienen wohl einer naͤhern Aus⸗ einandersetzung. Welcher unermeßliche Vortheil war es zu⸗ erst, daß eine Macht Einfluß erhielt, deren Grund,; Princip n rein geistiges war, das Daseyn einer Kraft, die auf den Geist und durch den Geist wirkte, inmitten jener Suͤndfluth

es mit