1828 / 332 p. 6 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

ten Mächten uͤber die Räumung von Morea , war genehmigt haben, allein nur fuͤr eine bestimmte Zeit.

Am 238. wurde (wie bereits von uns gemeldet worden) Papuschi Achmet, Commandant von Hallata und Perg, zum Tapudan Pascha befoͤrdert, und Ali Bei erhielt seine Stelle. Der bisherige Kapudan Pascha ist bekanntlich zum Groß⸗ Vezier befördert; der alte Groß⸗Vezier, welcher hingerichtet werden sollte, aber auf Fuͤrbitte des Seraskiers mit Einzie⸗ ung seines —— nach Gallipoli verwiesen wurde, ist ereits an seinem Verbannungsorte angekommen.! Nach Berichten von Smyrna ist die Tuͤrkische Besatzung von Modon, Koron und Patras auf Franzoͤsischen Schiffen nach Jaci bei Smyrng gebracht worden. Am Asten soll der Nieder landische Gefandte dem Reis-Effendi die Nachricht von der Blokade Erklärung der Dardanellen mitgetheilt ha— ben. = Am 5. Nov. zogen sich die Tuͤrkischen Kriegsschiffe, welche den Sommer bei der Mündung des Schwarzen Mee⸗ res gelegen, in das Arsenal zuruͤck, man sagt aber, sie sollten nach den Dardanellen abgehen. Den Gten wurden der abge⸗ setzte Scheichulislam und zwei Molla s verwiesen als Ur⸗ sache giebt man an, daß sie dem Sultan friedliche Vorschlage y haͤtten. Süd ⸗Amer ika. Die Baltimore Zeitung berichtet über die Bedin⸗ gen des Friedens zwischen Brasilien und Buenos ⸗Ayres olgendes: „Beide Partheien stehen von allen Ansprüchen auf die Banda Oriental ab; Letztere bekommt eine unabhaͤn⸗ zige Regierung, die jedoch der Anfsicht der beiden contrahi, renden Partheien unterworfen seyn soll, um jede der buͤrger⸗ lichen Freiheit zuwid laufende Einrichtung zu verhüthen. Die Truppen von Vuenas Apres sollen binnen jwei Monaten von dem Brasssianischen Gebiet zurückgezogen werden; die eindseligkeiten zu Lande sollen aufhören, sobald die beiden ommandeurs von dem Vertrage in Kenntniß gesetzt sind; es sollen sogleich Maaßtegeln getroffen werden, eine proviso⸗ rische Regierung . die Banda Oriental einzurichten; 150 Mann Brasilianischer Truppen sollen in Montevideo bleiben, um als . dienen, und zwar auf vier Monate nach der Yi zei einer i, n, Regierung. Der ö. ß 26 ,. Duenos Apres binnen elf; in Mentevideo binnen 45 6 Trio in 20 Tagen; an der Kuͤste von Tagen; und in den Europdischen ewäͤssern in 8) Tagen. Sollte der Vertrag nicht zu Stande kommen, so soll ein Waffenstillstand auf 5 Sch. eintreten. Alle diese Artikel werden von Großbritanien garantitt.“ Dasselbe Blatt 3 hinzu, es ey keinem Zweifel unterworfen, daß der ertrag ratificirt werden wurde, weil die Commissaire beauf⸗

tragt seyen, auch weniger vortheilhafte Bedingungen anju⸗ nehmen, und daß sie Alles, was sie verlangen können, er⸗ ten haben.

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Das Jornal do Commercio schreibt aus Rio, Janeiro vom 27. August: „Es wird allgemein berichtet, daß die Friedens- Präliminarien in dieser Hauptstadt am ten September, als am Tage der nationalen Jahres- Feier, be⸗ kannt gemacht werden sollen; so daß dieser merkwuͤrdige Tag mit erhöhter Festlichkeit in dem ganzen Reiche gefeiert wurde. Mit welcher Freude erwarten wir den ersehnten Tag! Moge der Himmel geben, daß unsere Hoffnungen erfullt werden.“

Mexiko. Ueber die neuesten Vorgange in Mexiko theilen wir 88 den bereits gegebenen Nachrichten) aus Londoner lattern noch —— mit: Die Mexikanische Zeitung Soi vom 24. Sept. enthält eine Proclamation des Gene rals Santa Ana an die Merlkanische Nation, die mit fol⸗ gender Erklarung schließt: ̃ Art. Daß die Nation die Wahl zu Gunsten des Kriegs Ministers Don Manuel Gomez Pedraza, der auf keine Weise, weder als Praͤsident noch als Vice⸗Praͤsident anerkannt werden soll, weil er sich als Feind der föderativen Institutionen gezeigt hat, annullirt. An Art. 2. Daß, da der Ursprung unserer Uebel in dem senchalt der Spanler in den Staaten der Republik zu n „den Kammern der Union ein Gesetz zu ihrer gänz— 9. 8 n 2 werden soll. 3. em, in deren

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schreiten soll, um dadurch den Buͤrgerkrieg zu vermeiden, von

dem das Land bedroht wird.

Art. 5. Die befreiende Macht, welche die Rechte der

Natton beschuͤtzt, erklärt, daß kein Mexikanisches Blut flie

ßen soll, wenn sie nicht etwa zur Selbstvertheidigung gezwun⸗ gen wird. Sie bekennt sich zum Gehorsam gegen die 23 neine Verfaffung der Vereinigten Staaten von Mexiko so⸗ wohl, als gegen den hochverdienten Praͤsidenten der Repu⸗ blik, Don Guadalupe Victoria, und wird die Wassen nicht

eher niederlegen, bis die bevorstehenden Artikel in Erfuͤllung

gegangen sind.

He wartier der befreienden Macht, Peroto, September 1828.

Diese Declaration ist unterzeichnet von Santa Ana und von 11 anderen Militair-Personen, die wahrscheinlich zu den Anführern der Insurrection gehören.

Dagegen erschien folgendes, einen Tag spaäͤter datirtes, Decret der Regierung von Mexiko:

Se. Excellen; der Präsident der Vereinigten Mexika nischen Staaten hat folgenden Beschluß erlassen: Der Prä⸗ sident der Vereinigten Staaten von Mexico macht den Be⸗ wohnern der Republik bekannt, daß der General⸗Congreß be⸗ schlossen hat, wie folgt:

1 Er erklärt den General Den Antonis Lopez de San, ta Ana Tsobald dessen Person gehörig identisieirt ist) für vogelfrei, wenn derselbe nicht, in der von der Regierung be= zeichneten Periode, seine Waffen uber liefert. Thut er dieses, so soll er von der Todesstrafe befreit seyn.

2) Die Befehlshaber und Officiere, die dem Umwül—, zungsplan des besagten Generals beitraten, sollen nach dem Kriegsrecht gerichtet werden, wenn sie nicht, in der, im vori⸗ gen Artikel erwähnten Periode, sich von ihrem Anführer trennen, und der Verfügung der höͤchsten Gewalt unterwer= fen. Diejenigen, die letzteres thun, sollen von einem, aus Generalen bestehenden Kriegsgericht gerichtet werden, und von der Todesstrafe frei gesprochen seyn; wenn fie vor dem Kriegsgericht Beweise beibringen konnen, daß sie verleitet oder getäuscht wurden, so sollen sie ihre Posten, ohne irgend ruͤgende Bemerkung in ihren Dien dei⸗

eh alten.

IZ) Die Soldaten, vom Ser 3 belgestimmt haben, sollen in ihren Stellen und

ationen bleiben, von aller Strafe befreit, und keinen Be⸗ merkungen in ihren Dienstlisten unterworfen seyn, voraus. gesetzt namlich, wenn sie sich, wahrend der von der Regierung be— stimmten Periode, zu deren Verfügung stellen; thun sie es nicht, so sollen sie nach den Gesetzen über Hochverrath ge⸗ richtet werden. x

I) Die Miliz und die Landleute, die sich an die Auf⸗ wiegler schlossen, sich aber in der, von der Regierung bestimm⸗ ten, Periode von ihnen trennen, sollen frei von jeder Bemer⸗ kung und Strafe bleiben. Im entgegengesetzten Fall unter⸗ liegen sie der Strenge der Gesetze.

3) Diesenlgen, welche freiwillig die Absichten. Santa Ana's mit That, Wort und Schrift unterstüͤtzten, sollen als Verräther betrachtet und bestraft werden.

Mexico, den 17. Sept. Pallast der föͤderirten Republik.

Isidoro Huarte, Präsident des Senats ꝛc. * Guadalupe Vietoria.

Doas Vertreiben der Alt⸗Spanier wird jetzt . lich aufhoͤren. In Britischen Fabrikartikeln ist es sehr stille. Gold und Silber in Barren dürfen wieder ausgeführt wer den. Zum . October beabsichtigt man, einen Transport von Barren und gemuünztem Gelde nach Vera, Cruz zu senden, wenn bis dahin der Aufstand des Generals St. Ana ge⸗ dampft ist. Die Britischen Bergwerke gewähren gute Aus sichtwn. Eins derselben, Zacatecas, bringt fortwährend einen wöchentlichen Gewinn von 29 bis 2500 Dollars. n. die, sem Augenblick ist die Regierung nicht im Stande, Nemessen nach England zu machen, doch hält man die Halfsmittel ee n fur hinlänglich, um ihre Verbindlichkeiten allmalis zu erfuͤllen.

Vermischte Nachrichten.

Der Moniteur macht jetzt die vorgestern vorbehaltene aus heñche Mittheilung der neuesten Briefe des ungern Champol⸗ ion aus Aegypten. Im ersten derselben, welcher aus Alexandrien vom 13. Sept. is datirt ist, heißt es:; „Meine Abreise nach Kairs ist auf morgen festgeseßt. Auf jwei Fahrzen⸗ n. Das eine derselben,

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