1828 / 338 p. 7 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

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6.

H (cinen Friedens-Vertrag zwischen Seiner Excellen; ,,

; ? 3 . r r. 1

343 Dom A rn, lantscher Dip ng.

eral und Obe lshaber der d⸗-Armee, abzuschlie⸗⸗

namlich von des zuerst Genannten die Herren

sten, welche von beiden Seiten von der Zeit an, wo die

ruanis ;

war blutig aber entscheiden d

wvpartements folgende Mittheilungen r ö ö den Friedens Vertrag, welchen ich so eben empfangen,

Schicksal zu entscheiden und

1

en darum, wie wir hof

fen, heilsam und * w . 9 9 Me rn. w 953 Privatbriefe ue r bis zum 15. Juli (in Amerika, nischen Blattern) melden Folgen es: General Lamar hat sich wegen Kranklichkeit von den =, zur ckge⸗ zogen und ist nach Junin gegangen. Die Leitung der *. gelegenhelten ist dem Vice⸗Präsidenten Hru. Salazur i Ba, qufsano anvertraut worden. Es scheint, als handle General Gamarra unabhängig von seiner Regierung, und es scheint seine Absicht zu seyn, die Provinzen Pund, Arequipa und Cusco, welche sich far frei erklart haben, mit Bolivien zu verbinden, und so c 1e Republik nach seinem eignen Gut— dänken zu bilden. Zugleich soll die Armee des Nordens so—⸗ wohl als die Flotte in vollständiger Austssung begriffen . Der Prafect von Arequipa hat den Bewohnern jenes De- emacht: „Buͤrger!

d Euch nun mitzutheilen das Vergnügen habe, ist der Felozug unserer Armee im Suden beendet, und die Freiheit 6. w 333 2 . ö

n Male als Herrin ihrer s egriff ist, r ihr

ñ e , , .

nen wird, daß ein Amerikani Volk durch Selaven?Ge⸗

sehe beherrscht werde. Die Feinde unserer Einrichtungen, welche das von uns och wieder ellen wünsch⸗ in Folge unserer Triumphe ge⸗

ne mit ande aufzugeben,

einen Staat, dessen einziges Ziel seine Glückseligkeit ist, in alle 3 . desselben, mit welchen die Natur ihn so reichlich ausgestattet hat, benutzen zu lassen. Dieser Tag des Ruhms ist Caumbien und ganz Amerika nicht nützlich, als Ober- Peru, und Euch, die Ihr Euch, durch Euren Abschen vor der Tyrannei und Eure Liebe zum Frieden und zu einer und volksthümlichen Regierung so herrlich aus⸗

n besonder d . k

wie eine Krone lohnung Eurer Tugenden verliehen hat, betrachten.

mipo, den 21. July 1826. 6 . 3 Antonio G. de la Fuente. Friedens⸗Vertrag.

In der Stadt Tiquisa, am 6ten Tage des July 1828,

die Cemmissarien zu dem Zwecke Misammen, um

Maria de Aqnirre, Finanz- Minister, Jose Miguel Ve General- Präfect des Departements von Chuguisacg, del Curpio, als Secretair; und von Sei ten des zuletzt genannten Don Juan Augustin Lira, erster Stabs / Adjutant, Oberst. Lieutenant und Adjutant Don Juan DVantista Arguedas, und Capitain Don Jose Maria Lopez, ais Secretait, weiche gegenseitig * respeetiven Vollmach⸗ ten auswechselten; und, da aus denselben hervorging, daß sie Lasrent maten, die Artikel zusammenzute len, sche als far die gegenwärtige Unterhandlüng dienen könnten, ö dieselben eine ernste und wohlüberlegte Conferenz ie die Jnteressen der beiden Republiken und uͤber die Ursachen ke Mär ee ler Peruanischen Armee auf Las Gebiet ven Bolivien, und sind beiderseitig von dem WVunsche beseelt, einen festen und dauernden Frieden zu bewirken, die Ver— bendungen beider Staaten durch eine aufrichtige Feundschaft zu verstärken, und die Ursachen zu entfernen, welche zu den von beiden Seiten statt gehabten Feindseligkeiten geführt ha— ben, über die folgenden rtikel überein gekommen: w 1) Binnen 15 Tagen von der Ratification dieser Ver⸗ teäge durch die Ober⸗ enerale der kriegfuüͤhrenden Armeen, sollen alle Columbier und andere in Ter Volivischen Ar, mee dienende Fremde, das Gebiet der Bolivischen Republik au beginnen. . n 36 * 2 vorstehenden Artikel sind alle Subalternen, vom Tapltain einschließlich abwärts, ausgenommen, welche n dad, Republik lassen wird, wofern sie aus der Armee

man in der Repndn ; ö Präsident ernannt seyn wird, welcher, wenn

treten, bis ein Präside 8 f.

n , deränt, sie in den Dienst zurückrufen kann. 9. 65 Bere, r, Befehlshaber und Offielere, welche dem Lrrnel zufelge das Gebiet von Bolivien verlassen, kduncn, sobaid bie Raten a cer amm n en, 9 in t ate? ir zurückkehren, und sollen wahrend ihrer n . s der genannten Republik den

lasco r und Hr. Migue

Abwesenheit aus den Fend

.

*

der 5, Republik Friede gemacht hat,

8.

der Srenadiere und Hu⸗ Et in dieser R 7 * ihrem eigenen

Einschiffung i.

2

1

nal⸗

. allem

dern mit der Wahl und Ernennung einer P zur Aus⸗ 36 übung der Functionen eines Prastdenten des Staats und

mit der Festsetzung des Tages beschäftigen, an i rmee das Gebiet der Republik zu raumen be— n oll. 3 ,

I) Die Peruanische Armee soll das Departement r Potost bis zum Versammlungstage des eonstituiren den 2 gresses besezt halten; sodann soll sie ihren Marsch nach La . . 22 . von Cochabamba

ginnen und auf ihrem rsche mit den ĩ then versehen werden, 9 . , .

8) Die Natienal.⸗Versammlung soll, wenn sie die im

Art. 6. angegebenen Gegenstande berichtigt hat, ihre Sitzun⸗

em die

gen suspendien und dieselben wieder anfangen, sobald die

Peruanische Armee wieder uͤber den Desaguade i . 6 ; saguadero gegangen Die Bolivische Armee soll die Departements von Chuguisaea, Cochabamba, Santa Cruz, Tarnja und Potost an dem folgenden Tage, nachdem die Peraanische dieselben verlassen haben wied, besetzen. Die in denf end des zi der nijchen

„nach Ab; 2 der gen see, der er, ; d 2 r,. n,, . IC), Die Regierungen beider Republiken sollen die La4

Armee uͤber den Desagua egangen ist, dert werden durfen, festsetzen. ö 26 297 * * . 11) Die Republiken Peru und Bolivien sollen ihre Verbindungen durch diplomatische Agenten, sobald die Armer das Bolivische Gebiet geraumt hat, befestigen. . 127) Die Republiken Peru und. Bolivien sollen nicht * freundschaftliche Verbindungen mit dem Kaiserthum rasilien anknuͤpfen, als bis das genannte Kaiserthum mit 3 Alle Personen, welche zu einer von bet Repu⸗ litten eh n, nl in der gegenseitigen Armee Die sollen ünverzůͤglich ausgeliefert werden, vorausgesetzt, daß Bolivier in ihrem eigenen Lande bleiben und die Peruaner in das ihrige zurückkehren wollen, was ihrer eigenen Wahl uͤberlassen wird. 1 ; .

146) Kein Bolivier soll direct oder indirect wegen der Parthei, zu welcher er sich unter den gegenwartigen Ümstan⸗ den gewendet hat, bedruckt werden; sondern solche Personen sollen ihren Fahigkeiten und den von ihnen geleisteten Dien⸗ sten . behandelt werden. z ; :

15) Die cöntrahirenden Tbeile sollen fuͤr jede von ir⸗ gend einer von beiden Armeen nach der Ratification dieser Verträge begangenen Feindseligkeit verantwortlich seyn.

165 Zwei Bejehlshaber sollen als Geißeln fuͤr die Er⸗ fuͤllung dieser Vertrage gestellt und von den contrahirenden Generalen ausgewählt werden. 23 ;

17 Diese Verträge sollen in dem Zeitraume von 21 Stunden genehmigt oder verworfen werden, und im Falle der Nichtgenehmigung oder Mißbilligung derselben sollen die Feindseligkeiten in 12 Stunden wieder anfangen. ;

Auf die e Bedingungen wurde die gegenwartige Ueber⸗ einkunft abgeschlossen, und um 8 Uhr Abends an dem oben angeführten Tage, Monate und Jahre beendigt, und zwei