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geschrieben hat, d
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der Lieder⸗Gattung gehören, so giebt es doch mehrere darunter, die sich durch die Erhabenheit und Tiefe des Gedankens, so wie durch die e,. Ausdrucks zuweilen bis zur Ode erheben. Wenn gleich eine Weise angegeben wird, wonach
dieselben gefungen werden sollen, so geht hieraus noch keines, weges hervor, daß sie gesungen werden müssenz kann
sie eben so gut lesen. Wer wüßte übrigens nicht, daß der Gesang in Verbindung mit den Worten gerade das geeig⸗ neteste Mittel ist, diese dem Gedachtnisse einzupragen. Man rr Herr von Béranger schreibe nicht für das niedere Volk; allerdings sind seine Anspielungen zuweilen so dunkel, daß sie dem gemeinen Manne entgehen; aber sein nicht gewöhnliches Talent weiß sich in jeden Ton zu schicken; er det sich nicht bloß an die Salons, son= dern auch . Tiedern, wo seine Lieder nicht unbekannt Kr In di asse derselben gehören namentlich die obenerwähnten, die der 2 offenbar nür fuͤr das Volk ine Art, sich auszudruͤcken, darin jeder— mann verstandlich ist. Sie werden daher, meine Herren, der⸗ gleichen Mißbraͤuche unterdrücken, und Herrn Béranger eine Strafe auflegen, welche der Recidive angemessen ist; auch seine Mitschuldigen werden Sie nicht schonen, die ihr Geld und ihre Pressen hergegeben haben, um seine gefaͤhrlichen Schriften zu verbreiten; ich trage sonach darauf an, auf den Verfasser e. als auf den Verleger, Herrn Baudouin, und auf die Drucker, Herren Fain, Delecluse, Breautè und Truchy die Gesetze vom 17. Mai 1819 und 25. März 1822 anzu—⸗ wenden, und sie solidarisch in die Kosten zu verurtheilen.“ — Der Advokat Barthe führte das Wort im Namen des Herrn v. Béranger; er stellte zuvoͤrderst einige allgemeine Be⸗ trachtungen an, wonach er die gerichtliche Belangung seines Klienten hauptsachlich dem Einflusse, welchen noch fortwaͤh⸗
rend die vorige Verwaltung ausübe, beimaß; die Gazette de
ser zu belangen.
ö habe einige der Béerangerschen Lieder als einen stoß gegen die Religion und die guten Sitten, so wie gegen die Wurde des Königs bejeichnet, Minssterium fey sonach genöthigt gewesen, den Verfas—⸗ Herr VBarthe suchte hierauf aus einem audern Liede feines Klienten zu beweisen, daß derselbe nie an dem Daseyn eines Gottes und der Unsterblichkeit der Seele gezweifelt habe; eben so wies er mit vielem Eifer die D zuruck, wonach die Gerontetratie und die Salbung Karls des Einf àltigen, als absichtliche Be⸗ leidigungen des regierenden Königs dargestellt werden.! — Der Advokat Berville führte die Vertheidigung des Herrn Baudouin. Nach einer Entgegnung des offentlichen Mini—
steriums und einer Erwiederung des Advokaten Barthe zogen
die Richter sich zuruͤck und sprachen nach einer einstimmigen Berathung folgendes Urtheil: ; „In Betracht, daß in dem Liede: „der Schutzengel“, und namentlich in der Sten Strophe der Verfasser eins der Sacramente der Staats, Religion und sonach diese Re⸗ 2 selbst lächerlich und sich dadurch des Vergehens schul⸗ dig gemacht hat, das der 1ste Artikel des Gesetzes v. 2. Maͤ 1822 näher bezeichnet; — daß in der 9gten Strophe 8. selben Liedes der Verfasser, dadurch, daß er das Dogma der Belohnung und Verdammniß in einem andern Leben in Zweifel zieht, die öffentliche und — Moral beleidigt, und sonach das im Sten Artikel des Gesetzes vom 17. Mai 1819 bestimmte Vergehen begangen hat: — in Betracht, daß der Verfasser durch das Lied „die Gerontokratie,“ wo der gänzliche Ruin des Landes, als eine unausbleibliche Folge der gegenwärtigen Regierung, in einer nicht fernen Zukunft, dargestellt wird, zu Haß und Verachtung der Regierung angereizt hat; — in Betracht, dag das Lied „die Salbung Karl's des Einfältigen“ durchhus keiner doppelten Auslegung fähig ist, und augenscheinlich das Vergehen der Beleidigung der Person des Königs darbie⸗ et; — in Betracht, daß von Beranger e r, der Verfasser jener Lieder zu seyn und sie an Baudouin Be—⸗ hufs der Publikation verkauft zu haben; — daß Bau⸗ douin eingesteht, sie haben drucken zu lassen, und fast sammtliche —— Exemplare verkauft zu haben; daß 865 nicht guten Glauben und Unwissenheit als Einwand ; le gen kann, da ihm die Wahl der zu druckenden Lie⸗ leine assen worden ist; daß hinsichtlich des Jain, De fe , — 2 — und Truchy es nicht hinlänglich erwie⸗ amn . .* wissentlich gehandelt haben; — — t den v. Béranger zu gmonatlicher
aft und e n,, ße von 106700 Fr., den Vaudenin
spricht den Fan, Wär nd, wer, Gäldbase von z0o 53
ö z use, Bréauté und Truchy von der Kaen sie angebtachten lage frei, erklärt die —
Der at Beschlagnahmẽ für gültig; verfuͤgt die
und das
abgingen, um das daselbst m gelbe Fieber näher zu beob. achten, sind am 23sten v. M. wohlbehalten dort 2 und
Vernichtung der bereits confiscirten oder noch zu confisci⸗ renden Exemplare, und verurtheilt den von Veranger und den Baudouin solidarisch in die Kosten : Der Courrier fran ais äußert sich uüͤber den Aust— gang des Prozesses in folgender Art „Bẽranger ist zu neun Monaten Gefaängniß und 10,009 Fr. Geldstrafe verurtheilt worden; dasselbe E tniß hat den Verleger zu sechs Mo⸗ nat Gefaͤngniß und Fr. Geldstrafe verdammt. Welche Beweggruͤnde zur Freude fuͤr die Gazette! Sie ist es, welche die Gedichte Beéranger's denuncirt, welche mit großem Ge⸗ schrei Verfolgungen verlangt und erhalten hat; ihren Schluͤssen zufolge hat in gewisser Weise das Gericht seine Meinung ausgesprochen, und sie hat 32 Sache gewonnen! Sie hat zu gleicher Zeit uͤbe das Ministerium, welches durch ihre wäathenden Declamationen eingeschüchtert und zu einem Acte der Schwäche getrieben worden ist, und über die Weisheit der Richter, welche sie durch ihren Larm Über die Gefahren und angeblichen Wunden des Königthums und der Religion betäubt * triumphirt! Wir wissen, welche Ehrfurcht man dem Urtheil schuldig ist, selbst wenn es noch keinen bestimm⸗ ten Eharakter erlangt hat. Die Richter haben die Gründe ihrer Entscheidung aus ihrem Gewissen geschoͤpft; wir sind davon überzeugt, aber wir glauben auch, daß sie sich, wider ihr Wissen, durch den blendenden Glanz eines heuchlerischen Eifers, welcher im Namen der Interessen der Monarchie und der Religion spricht und nur für eine, beiden feindliche Parthei arbeitet, täuschen lassen. Als wir heute die Gazette aufschlugen, erwarteten wir, darin einen Sieges Gesang zu finden. Woher kommt es, daß sie schweigt? Sollten ö neun Monat Gefaängniß nur ein mäßiger Sieg scheinen? Dies ist in der That die Halfte der Strafe, welche Herrn Tauchois, Lemaire getroffen hat; dies ist vor Allem viel weniger, als gewisse mitleidige Serlen wönschten; indessen ist es doch Etwas. Und rechnet man die Verurtheilung zu 10,000 Franken fuͤr Nichts, besonders wenn sie einen armen Bürger trifft, dessen Vermögen bloß in seinem Seiste besteht, und fuͤr welchen die Unterdrückung seines F schon eine erste und sehr starke Geldstrafe ist. ich hat bas den Autor treffende Erkenntniß mit einer b wenig äblichen Strenge auch den Buchhändler nicht geschont. Unter der alten Verwaltung hätte Herr Baudeuin sich auf die Confiscation seines i e ,n. . machen ,, Bale das dnl zugeständuiß; welches man einer Par- hei machen kann, die in dem Ministerium das Werkieug ihrer gehässigen Leidenschaften gefunden hat. Die Debatten, welche heute in den Mauern des Justiz⸗Pallastes vernommen worden sind, und deren Entwickelung alle Bewunderer des populairsten Genies unseres Zeitalters betruͤben wird, haben Talent und die Beredsamkeit eines Rechtsgelehrten (Herrn Barthe), welchen seine . Freunde und sein Charakter schon laängst in der entlichen Achtung so hoch gestellt haben, und dessen mächtiges Wort den von dem Zorn und den Verfolgungen des e,. es bedrängten Bürgern nie gesehlt hat, in neuem Glanze erscheinen lassen ˖/ t Man versichert“, sagt ebenfalls der Courrier fran. dais, „daß in dem letzten Cabinets- Rathe die Frage, Algier durch einen ernstlichen riß. u unterwerfen, zur Sprache gekommen sey, und daß man alen habe, bedeutende Land ⸗ und See ⸗Truppen dorthin zu senden. Man spricht von ei- ner Armee von 0,000 Mann, welche durch eine mächtige Flotte unterstützt werden solle. 7) Wir glauben nöcht, daß
das
Zur Deckung de ö ;
von 1
bischef ven ngelegenheit
hier nach Gibraltar
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von
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von dem Gouverneur mit vieler Zuworkommenhelt aafgenem, men worden; diefer hatte ihnen Quartiere außerhalb. der Stadt angeboten; sie waren indessen noch ungewiß, ob
Beilage