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In Manchester ist es sehr still in Geschäften, besonders was gesponnenes Baumwollen/ Garn anlangt; nach weißen Kattunen ist zwar Frage, doch beschräͤnkt sich diese nur auf
einige von Speculanten 6e arthieen. hrigens kann man in diefer Jahreseik keinen lebhaften Handel erwarten, der sich indessen Wochen wieder
, im Laufe einiger
einstellen wird. Auch in Nottingham geht es schlecht mit dem Twist⸗Handel, so daß die Fabrikanten das Arbeitslohn haben herabsetzen müssen. Der Colonial⸗-Handel in London befindet sich in großer Stockung, und wie es scheint, haupt⸗ saͤchlich aus Mißtrauen von Seiten der Verkäufer, die nicht auf Credit verkaufen wollen; das letzte Falliment von Frys
und , . einige Veranlassung zu diesem Miß⸗
trauen n, man fürchtete, daß ihnen mehrere Haͤuser wurden. Da diese Furcht sich J. nicht bestaͤtigte, so wird sich wohl das Zutrauen bald wieder einfinden. Zucker, Kaffee, Indigo, Baum—
Die Preise v wolle, Talg und Brandtwein halten sich, obgleich nur wenig darin umgesezt wird. Das kaufmannische Publikum beschaf⸗
* sich viel mit einem Plan zu einem mit Frankreich abzu⸗
ließenden Handels-Tractat, den man dei den gegenwärti= en Ansichten der Französischen Regierung nicht für unaus—
** hält, wenn England sich nur etwas nachgebend zei=
; Im Anfange des vorigen Jahrhunderts wurden verschie⸗ dene Zeitungen zu den niedrigen Preisen von einem, und einem halben Pence das Blatt verkauft (1 Silbergroschen hat 6 13 Pence). Diese Blätter waren von der Größe der London⸗-Gazerte. Eine Zeitung unter dem Titel: „Alles munter und lustig, oder die Londoner tägliche Post'“ kostete sogar nur J Pence das Exemplar. Jetzt kostet ein Blatt von den meisten Zeitungen 7 Pence.
Nieder Lande.
Zweite Kammer der Generalstaaten. Sitzung vom 11. Dec. Der Justiz⸗Minister war zugegen. Der 1 erklärte die allgemeine Discusston über die Ge⸗
tze wegen Eintheilung der Provinzen in gerichtliche Arron— dissements und Kantons für eröffnet. Die Gesetze für jede einzelne Propinz werden hach der durch das Grundgeseßz be
. 8 an die Reihe kommen. Ju st ij Mi⸗
ister s o ku unm .
at. ö ennegaus, welche ihm der Präsident g. mitgetheilt habe, dem Könige vorzulegen, und bei St. Maj. die nöthi⸗ gen Verbesserungen in Vorschlag zu bringen; ihm (dem Mi⸗ nister) seyen die Lokalitäten des Kanton s, von dem in jener Note die Rede sey, unbekannt; er halte Übrigens die darin vorgebrachte Beschwerde der Deputirten fuͤr gerecht. Dasselbe sey mit einigen Bemerkungen der Fall, die man ihm diesen Morgen mitgetheilt habe. So richtig dergleichen seyn möge, o dürfe nach seinem Dafürhalten die Annahme der 85 uͤber die Gerichtsbezirke nicht aufgeschoben werden, da⸗ t der Staat endlich die vollständigen Grundlagen einer ichtsOrganisation erhalte. Herr von Stassart sagte, er gehofft, recht vielen der vorliegenden Gesetze seine 3 ung geben zu können, weil er vorausgesetzt habe, daß man die Hauptorte der Kantone zweckgemäß bestimmen werde; er habe sich aber geirrt. In einer der Sen., sey die Frage aufgeworsen worden, ob die Gemeinden, welche an der Spie der Kantone stehen, auch die Hauptorte seyn sollten? Die amtliche Antwort darauf sey geweseng daß man über die 2 der Kantone noch nichts bestimmt habe, sondern e. Maj. sich, dem Artikel 117 des Gesetzes vom 18. April 1827 gemäß, die weitere Verfügung darüber vorbehalte; er habe aber den genannten Artikel aufgeschlagen, und nur die Worte gefunden: „Sobald die Sitze der verschiedenen Justiz⸗Dehsrden bestimmt sind, können sie nur durch ein Desetz verändert werden.“ „Wie kann,“ suhr der Redner fort, „man aus diesem Satze folgern, daß der Regierung
die Bestimmung der Hauptorte der *
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Nach einigen bittern Bemerkungen gegen die Minister rieth
konnte man am ü rr
antone vorbehalten sey?“
er der Kammer, die 19 vorgelegten Gesetze zu verwerfen;
es sey den Ministern ein leichtes, dieselben in einigen Tagen . der Hauptorte der Cantons aufs Neue der Kam⸗
mer vor zulegen err Fockema stellte allgemei . gemeine Betrach⸗ e , die Rucksichten an, welche die Regierung bei der
mung in derämpfte die Errichtung von 18 Gerichts,
Weise warden 1769 Rich ; ĩ n n e., ; x chter, die Kanton⸗Rich= 2. 5 ö — 2 e. Vevolkerung von 6 Mill. kommen. In Gegenstande der Diecussson
ammer — Dr.
3 3 ;
und fragte, ob ein von
moglich ist, einen eigenen Rabbiner anzustellen,
Gerichts Bezirke leiten müßten. Herr Don ⸗
; Wg Mil. Ei ä der sonstige j den nur 2 ; Einwehner zähle, bestan, gen oder sonstigen Ver sammlungs nur a6 Gericht cho se Dr. v. Schooneveld lenkte von dem, sicht geschlossen. J
auch als von der Mino] Die Vorsaͤnger sind ihm untergeordnet.
ritaͤt, die sich dagegen ausgesprochen habe, gebilligt zu betrach⸗ ten sey, oder ob diese , nicht, nach den in leren, den daraus abgeleiteten Gesetz Entwürfen seine Zustimmung
versagen konne? Nach seiner Ansicht habe dieselbe dieses
Recht, und er werde daher stimmen, weil er Haupt⸗ aus dem sie her „mißbillige. — Es erhoben sich nun
3 die vorliegenden Gesete
heftige Debatten unter mehreren Deputirten für und wider
die Ansicht des Herrn von Schooneveld, welche auch vom JustizMinister nachdruͤcklich bekämpft wurde. Hiermit schleß die allgemeine Discussion und kamen die einzelnen Provinnen an die Reihe. Nach kurzen Erörterungen wurde die Ge— richts Eincheilung fuͤr Suͤd⸗ und Nord⸗Brabant, so wie die für Limburg, angenommen und die Sitzung geschlessen.
Brüsfsel, 12. Dec. Wir haben die Journale aus Ba—⸗ tavia bis zum 29. Juli erhalten. Mehbere Häupter der In⸗ surgenten haben sich unterworfen. In Samarang sind von Ternate aus Verstärkungen angekommen und werden noch andere erwartet. Die Gouverneure von den Molucken und von Macassar haben von der Regierung Befehl erhal= ten, die aus Eingebornen bestehenden Truppen durch An— werben von Freiwilligen zu verstärken. Diese Maaßre⸗ gel verspricht den guünstigsten Erfolg. In Samarang wird auch die Flotte des befreundeten Sultans ven Boeten 1 die aus 190 Schiffen und 500 Mann Huͤlfstruppen esteht. —
In der heutigen Sitzung wurde die Eintheilung in Gerichts Bezirke für Geldern, Ost⸗ Flandern, Nerd Holland und Süd⸗Holland angenemmen, dagegen die für Lattich, West Flandern und Hennegau ver— wor fe n⸗
msterdam, 13. Dee. In Staats- Papieren fand während verflossener Woche wenig Umsatz statt und blieben die Preise auf einem flauen Stand; Gerüchte mancherlei Art mögen denselben wohl verursacht haben; an gestriger waren die Preise Anfangs weichend, erhielten sich jedoch zu Ende derselben wieder. 3
Der Handel in Weizen war im Lauf dieser Woche sehr lebhaft, da bedeutende Parthieen, sowohl zur 9 wie zum Verbrauch, umgesetzt wurden. Für.
z auch in Roggen war viel Um⸗
satz, und der Preis gegen Re ., Fl. n. anzunchmen. erste und Haser blieben preishaltend. Buchweizen Fl. 1 höher mit viel Handel. Ruͤbsaat ohne Umsatz. Man legte nachstehende Preise an. Weizen unter Schloß: 128 pfünd. weißbunter Polnischer Fl. 136; 126pfuͤnd. bunter Fl. 6 und Fl. 120 nach Gute; eine Parthie sehr schoͤner weißbun⸗ ter Poln. 127 pfünd. zu Fl. 130; 129 pfand. rother Königsb. Fl. M3; in Verbrauch: 126 pfünd. weißbunter
Demminer Fl. 375; 1233 pfuͤnd. alter Mecklenburg 3 17 pfüͤnd. gemeiner Libecker Fl. Z5 und 12 pfuünd. dito Mecklenburger Fl. 326; 120. 121. 122 123 pfand. Preuß. Roggen in Verschluß Fl. 129pfuüͤnd. dito in Verbrauch Fl. 170. 1366. 183 105 pfuüͤnd. 5. ** IJ. 150. vipfand. feiner 8 3 1 135 bei Parthie; 73. 75. 76 pfÜünd. Futterhafer J. 105. 110. 112, ier . 59 3 Fl. 399; pr. September Colonial⸗Waaren sind hi verandert geblieben. Deutschlan d. j Würzburg, 12. Dee. Das Intelligenz Blatt enthalt
l. 586 n Fl. 39. ö chts Preise und Umsatz .
nun auch eine höͤchste Verfügung der Königlichen Krei- Regierung in Ansehnng der kirchlichen K der Israeliten. Nachstehendes sind einige der Hauptbestimmun,. Der Gottesdienst der Israeliten, welcher die Grenzen der einfachen Hausandacht üderschreitet, darf von nun an bloß durch gepruͤfte und bestätigte Rabbiner verrichtet wer⸗
gen:
den. Wo es den einzelnen Judenschaften zur Zeit noch n wird den sel⸗ ben gestattet, sich mit mehreren Judenschasten in benachbar zen Polizei⸗Bezirken zu vereinigen und einen Distrietẽ Rab mmer zu bestellen. Für diejenigen Jud enschafsten, weiche ven r Erlaubniß Gebrauch machen wollen, desteht 3 8 n
Verpflichtung, für sich einen Vorsünger amsustellen. schaften, weiche diesen Anordnungen nicht entsprechen,
Orte werden ohne N
Der Distriets. Rabbiner hat die Aufsicht und Leitung des Gottesdienstes in seinem Bezirke zu führen. Der selbe versieht
esetz der Gerichts⸗Eintheilung,
Voͤrse
zi is 23d) mnehr Sctinzen
Peln. Il. i156; 125 pfüͤnd. bunter dito Fl. 6; 120. 122 pfgud. dito FI. 318. 360; 129 pfuünd. Pommerscher FI. 377; , .
175 178. 189. i82; 116. 1198.
angenehm; pr. ord. Fl. 59; pr. Mai Fl.
sind auf die einfache Hausandacht beschränkt, und ihre Synans
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