1828 / 348 p. 3 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

der bat darauf den

Katholiken verlacht und verworfen werden. Anstatt den Frieden wieder herzustellen, wird es fernere Gewaltthäͤtigkeiten hervorrufen. Es wird die reizen, welche jetzt schon roll genug sind, es wird die verwirren, welche jetzt schon unsinnig sind, und wird die zum Aufruhr zwingen, welche nur eine Aure— gung dazu suchen. Dieses ist nun ziogr beunruhigend ge— nung, indeß wird doch am Ende die Beunruhigung von der Art werden, welche erforderlich ist, um die Frage aufs Reine zu bringen. 46 ; Die Katholiken werden durch die Verwerfung jener Zugestand⸗ sich als hartnäckige Unterchanen zeigen, und der Herzog d berechtigt seyn, sie als öffentliche Frie⸗ densstsrer zu behandeln. Er wird dann strenge Maaßregeln ergreifen, und ihre Versammlungen und Privat-Zusammen⸗ künfte durch den strengen Arm des Gesetzes auflbsen. So winschenswerth, und unter den gegenwärtigen Umständen so aut berechnet Alles dieses ist, so müssen wir doch fragen: Wird es Irland beruhigen? Die Antwort hierauf werden die spaͤterũ Maaßregeln des edlen Premier⸗Ministers geben. Die Katholiken werden, wie wir glauben, durch jene Zuge— ständnisse nicht beruhigt werden, doch eins strenge Dis eiplin wird den Gchorsam erzwingen. Sie werden nie durch solche Ver sohnungs / Naaßregeln beruhigt werden; doch gestehen wir cin, daß Zugeständnisse von dem oben angegebenen Umfange vielleicht die beste Entschuldigung darbieten, strenge und ge⸗ walt fame Polizei⸗Maaßregelu in Anwendung zu bringen, um die gewaltsamen aundlungen der katholischen Anwalde zu zuͤgeln, die katholis Abgabe aufzuheben und diese un— verschämten Schreier, welche so lange den Partheigeist und den gegenseitigen Haß in dem Englischen Volke genährt ha— ben, zur Ruhe zu bringen. . ; cher Herrn O Gorman Mahon, Magistrats Glied der Grafschaft Clare, der (wie in Nr. Jä]. gemeldet) seines Am- tes entsetzt worden, äußert sich die Times folgendermaaßen: Döeses biscrete Individuum fand es für gut, in der Du— Versammlung vom 18. Nov. zu sagen, daß die Asso⸗ und nicht der Lord⸗Lientenant, das Land regiere. von Irland forderte Herrn Mahon auf, e Aeußerung entweder Aufkläͤrüng Nachdem er mehr als eine ebraucht hatte, und nach⸗—

nie e e dartn von Wellington wir

* bliner

ciation, Der Lord. Kanzler vo fiber die ihm zugeschrieben zu geben, oder sie abzuleugnen. Woche Zeit zu seiner Antwort dem er schon seines Postens entsetzt worden war, erklärte er, jene Aeuße ee nicht von ihm her, obgleich er sruͤher

König war. Dann ist der Vater / ; Richter seines Sohnes; wenn vor e , . . . nale der Sohn, eines Vergehens angeklagt, 5 6.

seiner Vertheidigung Gesinnungen äußert, welche ben 2 3

betrüben, und er keine Neue bezeugt, so kann der Letzte

einem moralischen Gesichtspunkte betrachtet, das 6. * nicht von dem spätern Betragen absondern. Er ist ** .

berechtigt, zu sagen, daß jeunes Verbrechen sich durch das 2

tragen vergroͤßert habe. Die Sprache der vaͤterlichen .

bunale ist bis zu den Gerichtshöfen herab geleitet, wo ö. Gerechtigkeit beobachtet wird zwischen Individuen, dire durch politische Bande mit einander verbunden sind; aber . die sem Tribun ge findet weder Zuneigung noch Nackũcht statt. Der Richter hat kein Mitgefühl für den Gefangenen 22 ist nicht sein Vormund; sein Beruf besteht nur darin seine Schuld oder Unschuld auszusprechen und die Straf⸗ auszuerlegen, welche das Verbrechen verdient, in der Absicht ihn von dem Verbrechen abzuschrecken. In den letzten Jahren ist es rathsam befunden worden, Besserung mit der Strafe zu vereinigen, aber der Prozeß der Besserung fangt erst nach vollendetem Verhör an. Das Benehmen beim Verhoͤr kann fur diejenigen nützlich senn, die mit der moralischen Besse⸗ rung des Verbrechers beauftragt sind, aber bem Richter nützt sie nicht, da er ihn richten, aber nicht bessern soll. Ju der BVesserungs Anstalt versieht der Aufseher die Stelle des Vor- munds, und in seinem Munde ist der Ausdruck vergrößern, passend. Alles was nur immer auf Moralitaͤt Bezug hat ist ihm wichtig. Was im Munde eines Richters ungereimt ist schickt sich für ihn. Eltern, die ihre Kinder richten, konnen mit Gunst oder Abgunst verfahren. Der Richter hat weder Gunst zu erweisen noch vorzuenthalten. Er ist das Organ des uner⸗ bittlichen Gesetzes. Vezeigt er die mindeste Gunst, so fun, digt er gegen die Gesellschaft, die ihm die Verwaltung ihres . anvertraut hat er hintergeht das heiligste Vertrauen. Wenn auf der andern Seite seine Gefuͤhle ihn * unnöthiger Strenge verleiten, und er irgend etwas, ihm per— oͤnlich widerstrebendes für hinlänglich erachtet, um eine befon⸗ dere Strafe aufzuerlegen im Sinne einer Vergrößerung des Vergehens, so sundigt er abermals gegen die Gefelischaft indem er einen Mißbrauch seines Amtes macht, um sein eigen c Unrecht zu rächen, und eine groͤßere Strafe fuͤr Vergehen aus⸗ spricht, als erforderlich ist. Bis vor Kurzem waren die ge— richtlichen Kenntnisse, in Bezug auf diesen Gegenstand, so

run e. das ö beschworen ert Ob eine solche Aeußerung hin gestellt con; so viel indessen scheint uns gewiß, daß Leute, wie Herr Mahon, ju Verwaltern der Gesebze nicht geeignet

y 1. f ö. ̃ nd n. die am verwichenen Mittwoch in n, ,. zum Tode verurtheilten Gefangenen gefragt wurden, welche Ein⸗ wendung sie gegen ihren Urtheilsspruch zu niachen hätten, zo Jiiley, der wegen Fälschung verurtheilt worden, gegen die dies fälligen Geseßze los. Es ist nun freilich (be, merkt die Morning Chroniele) nicht wohl zu erwarten, daß semals das Gesetz demjen igen gefallen sollte, der darunter lei= det, daher würde die Meinung eines uͤberwiesenen Verbre, chers wenig bedeuten, wenn sie in diesem Falle nicht mit der allgemeinen Stimm ubereinkame. Der Recorder sagte, er Könne nicht dulden, daß man die Gesetze augteife. Dar, zus erwiederte der Gefangene, daß wenn r Recorder in seiner Lage wäre, so würde er es sehr natuͤrlich finden, die

Gerich u tadeln. Er musse sie tadeln. Der Recor⸗ ee, Gefangenen; „zu bebenken, wo und in

und fein Verbrechen nicht zu ver— n Verbrechen nicht vergroͤßern! Was à nannte Blatt fort.) Wir sind als in De, en gewesen, eine solche Sprache in den Gerichtshoͤfen zu erklären. Ein Mann mag seine Vertheidi⸗ gung ungebährlich führen er mag nicht dahin gehörende stände anfüuͤhren er mag sich auf verschiedentliche Weise betragen, so ist es recht, daß das Gericht die Macht besize, Ruhe und Ordnung zu gebieten, und Widerspenstigkeit zu bestrafen. Die Art der Vertheidigung oder die Einwen⸗ ungen gegen ein Ertenntniß kann jedoch das Verbrechen, weshalb Jemand vor Gericht gestellt ist, weder vermehren noch verringern , indem letzteres bereits vor dem Verhoͤr voll⸗ endet war. Eine Vergrößerung eines Verbrechens ist da⸗ 2 eine Abgeschmacktheit. Hat Einer od

; fuͤr seine Thaten den verdient. so sellte sein Bettagen wahrend des Verhoͤrs ihn

nicht davor schiltzen; hat sein

so kann sein Benehmen

welcher dage * 8

rößern. in. dies? (fährt das obgen

en Jahren, nachdem er das 1 eines Mannes . en, noch ine bedeutende Strafe, wegen eines —— lichen Ausdruckes, hiuzufügte. Der 37. glaubte sich augen schelnlich von aller Verantwortung frel und ermächtigt die Gerechtigteit als eine Geschmacks sache zu betrachten. Das

. 64 ein Richter, . der r . , mr.

Schlimmste bei diesen Gewohnheiten besteht darin, die Er=

klärungen des Gefangenen als eine Vergrößerung seines Ver gehens zu betrachten, es ist ein Kunstgriff, surchtsam zu machen, und ihn von dem Entschluß abinbrin= gen, sich selbst zu vertheidigen. Es ist eben so viel als zu dem Gefangenen sagen Du bist in unster Gewalt; machst du einen Versuch, dich zu befreien, so beleidigst du uns, und wir werden dich fuͤr den Versuch bestrafen, aus unsern Han= den zu entrinnen. Laßt uns diese so entehrende Sprache eines Britischen Gerichtshofes nicht wieder hören. Ein Re⸗ corder sollte sich besonders huͤthen, das Wort Erschwerung n,, i ; ab er Glas gow-Courier erwähnt die furchtbare

sache, daß in Edinburgh mehrere Mordthaten . . den sind, um die Leichen Behufs der Secirung zu verkaufen. Die Morning-Chronicle bemerkt daruͤber: „Bei dem hohen Preise, welcher von den Aerzten fuͤr Leichname gege—= ben werde, sey es gar nicht zu verwundern, daß dergleichen Handel vorkomme; besser wäre es, wenn man den medicini⸗ schen Schulen ihren Bedarf auf andere, regelmäßige Weise e, . U 3. 81 ö

„Es ist jetzt gewiß,“ sagt der Globe, daß General Jack⸗ son der naͤchste Praͤsident der Vereinigten Staaten seyn 23 und man wird dem Resultate seiner Erhebung mit einiger ͤ Neugierde entgegensehen, da es sowohl auf den Gang der Ame⸗ rikanischen Regierung in ihren auswärtigen Verhaltnissen, als auch auf den jetzt in den Vereinigten Staaten selbst zwi⸗ schen den Freunden und den Feinden der Handels Vesch an. kungen gefuͤhrten Kampf Einfluß haben durfte. General Jackson scheint zu der Zeit, da er zuerst als Candidat für das Präsidenten⸗ Amt auftrat, wenig Empfehlungen gehabt zu haben, sein . ausgenommen; denn obgleich er in seinem eignen Staate mehrere Civil- und Militair⸗

Vergehen den Tod nicht verdient,

beim Verhör ihm solchen nicht anf. Der Ur sprung diefer Redensart, so unwürdig eines civilisir⸗ ten J. aus den Zeiten hergeleitet werden, wo jeder Mann in seiner Zanmilie ein

Nan Pröphet, Priester oder

Justiz- und Verwaltungs -Aemter bekleidet hatte, so war er

dennoch einer bedentenden Menge Amerikanischer Wähler bloß