1828 / 348 p. 7 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

General Schneider hatte gleich Anfangs an den Pascha von

Lepanto, unter dessen Befehl auch das Castell von Rume⸗ lien (dem Castell von Morea gerade gegenüber) steht, geschrie⸗ ben, und ihm die Capitulation übersandt, um ihn zu bewe⸗ gen, sich in diese e . Sache nicht zu mischen. Der Pascha nahm auch wirklich, wenigstens keinen ostensiblen, Theil daran. Nach der Einnahme des Castells schrieb der Franzö⸗ sische General abermals an ihn, um ihn zu 3 den beiden Ufern des Golfs sreundschaftliche Verbindungen herzustellen, und der Schifffahrt keine Hindernisse in den zu legen, ohne daß ihin jedoch benommen seyn solle, die „welche die Fahrzeuge bei ihrer Vorbeifahrt zu entrich

len haben, nach wie vor zu erheben. Noch an selbigem Tage passirten mehrere Kauffahrteischiffe unter verschiedenen lag⸗ en durch die Meerenge. So durfte denn wohl kein Zwei⸗ sel obwalten, daß sich der Handel hinfüͤhro seinen verschiede⸗ nen Speculationen im Golf von Lepanto ungehindert uͤber⸗ lassen könne. Folgendes ist die Capitulation der Stadt und Citadelle von Patras und des Castells von Moreg: „Wir Ritter von Losten de, Bataillons / Chef beim Königlichen General stabe, Lleffcoy, Eapitain beim Königlichen Genis Corps, und Graf Foucaud, Lieutenant vom Generalstabe, Adjutant des Generals Schneider, sind, in Folge der vom Hrn. Marcchal de Camp, Saron Schneider, ommandanten der dritten Bri⸗ gade der Erpeditiens Armer erhaltenen Vollmachten, mit böullah⸗ Aga, Gouverneur der besagten festen Plaͤtze

und Schlösser, den vornehmsten Anfüͤhrern und den epraͤ⸗ sentanten der Stadt Patras, über folgende Bedingungen äbereingckommen: Art. J. Der Platz und die Citadelle von

1 und das Castell von Morea werden nebst ihrem Ge chi

riegs? Munition, wovon das Inventarium von uf ernannten Commissarien aufgesetzt wer⸗ den soll, den Franzöͤsischen Truppen übergeben werden. Art. 2. Das Winkel Werk redluit) der Citadelle von Patras wird heute noch um 5 Uhr Abends zur Dis position des Franzoͤsischen Generals gestellt werden, um eine Besatzung inein zu legen. Die ranzoͤsischen Truppen werden eben alls noch heute sowohl bei der Douane zum Schutz der Ein⸗ schiffung, als zwischen der Stadt Patras und dem Castell von Moreg zur Anfrechthaltung der Ordnung Posto fassen.

Li ĩ ben, werden auf den Transport⸗

Plätze und Citadelle inne haben, werde ditions⸗Armee eingeschifft werden, um nach 214 8 : as, nach Krio⸗

drei Pun ge . zu werden: nero auf der 2 2. ; nach Smyrna, un ec Alexandria. Sie werden und Gepäcke 37 we h⸗ men. Art. 1. Die inschiffung derjenigen, welche nach Krio—

werden, wird heute Abends beginnen, und muß von heute an gerechnet, beendigt seyn. Zum Transpori ihrer Pferde kann ein einziges 6 . Dendes werden. ülnmittelbar darauf werden sich die Fran⸗ zsischen Truppen in den Besitz der Stadt und Citadelle von 8 1. sczkn. Diejenigen, deren Bestimmung Alexandria ben sich morgen am 8. Qet. im Castell von Morea ist, wer Mit ihrer Einschiffung wird i eh, nachdem 2. si 1

versammeln. ) z . ** e Fahrzeuge bereit sind, der Anfang gema—

* 8 hoͤchstens zehn Schiffe zu diesem —— zwei zum Transport der Pferde.

e aeñief ovor der,, wenigstens auf 20 Tage mit Lebens

ĩ s. den, die aus den Magazinen, welche . 23 e darin zurnckgelassen hat, verabfolgt ö 2. 22 = Zwei Schisse werden zum Transport der die sich nach Smyrna zu begeben wunschen, ver—⸗ werden! Der Convoi nach Smyrna und der nach Ae der. werden durch Kriegsschiffe escortirt, und sollen spätestens in vier Tagen nach begonnener Einschiffung unter 2 A gehen; zu die ser Epoche wird, daz Castell von Morea werden. Art. 5. Es werden Detaschements Fran⸗ Fsischer Truppen zur Aufrechthaltung der Ordnung während * anzen Zeit, als die Einschiffung dauern wird, aufgestellt 2 . Kein Griechischer Selave, des einen oder andern Ge⸗ rr. darf seinem Gebieter anders als freiwillig folgen. Die der ven 11 Jahren, und darunter, sollen den Franzosen 2 ben werden, um in ihr Vaterland zuruͤckgeschickt zu 8 Commissaite beider Nationen werden uͤber die Voll⸗ 1. dieser Verfügungen wachen. Wenn durch Unter— r, der auf andere Weise dagegen gehandelt werden sollte, ,,

e mit f führten Sclaven dern. e n r e lee lh: und Tuckischer Sprache

wider ihren Willen so lange zur

Art. J. Alle Muselmänner, welche dermalen besagte sesten e , n m. dem Feinde die Spitze bieten, und

.

am J. Oet. 1828, oder am letzten Tage des 8 wel, in Jahre Hi den . des Mondes Rebiul⸗ von Lostende, Liefftoi, Graf von Foneand; wöch. Abdullah, Fessul⸗ Aga (Chef der Lalioten), . hi ar rn g,. wohner von Patras), Hadschi Ahmed (Mufti von Barren, Genehmigt und unterzeichnet: der General Schneide.“ Die Gwiechlsche Biene vom 25. Oet (neuen Sthls) meldet; „Verflossenen Sonntag Abend ist Se. E cellen; der raäͤsidant auf der Kaiserl. Russischen Fregatte . nach Poros abgegangen. Wir haben seine Abreise nicht 2 angezeigt, weil seine Abwesenheit nur von ganz kur jer uher seyn sollte. Wir kündigen sie jetzt an, da die Winde, dauernd den Wünschen der Bewohner von Aegina widrig, noch immer seine Rückkehr verzögern. Ver seiner Abreise

hat der Praͤsident, in Gemäßheit des zweiten Decrets Nr. 13,

den General Kolokotroni, Ober-Befehlshaber der Truppen im Peloponnes, und die Strategen Noti Botzari und Nasso Photemara zu Mitgliedern des Kriegsraths ernannt. Zu

66 Zeit und in Gemäßheit des vierten Decrets Nr. 15

aben Se. Excellenz die Herren Gerasimus, Erzbischof von Aegina, Daniel, Erzbischof von Tripolizza, Neophytus, Bi- schof von Talanda, Joseph, Bischof von Andrussa und Johannes, Bischof von Damala, zu Mitgliedern des kirch— lichen Ausschusses ernannt.

Die Griechische Biene vom 1. Nov. meldet, daß der Praͤsident, mittelst Verordnung vom 15. October, den Capitain Anton G. Kriesi (einen Hydrioten), an die Stelle des beruͤchtigten Passano, zum Commandanten der kleinen

. in den Gewässern von West-Griechenland ernannt abe. ; . 2

In dem neuesten Blatte der Griechischen Biene vom 8. November heißt es: „Endlich sind die Wunsche der ver⸗ schiedenen Corps, aus denen das Lager bei Megara bestand, in Erfüllung gegangen. Mittwoch den 5. November sind der General en Chef, Hr. Demetrius Ypsilanti, mit der Pentokosiarchie, welche seine Garde bildet, und unter Com⸗

mando des N. Strato steht, so wie die drei Chiliarchen

Divunioti, Eumorphopulo und Vasso, in bester Ordnung, wie es heißt, gegen Salona , Diese Braven, ckgehalten, werden mit dem

sich, gleich affenbrüdern, den Chiliarchen, Kitzo Tsa⸗ vella und J. Strato, mit neuen Lorbeern bedecken. Die Chiliarchen Karatasso, hen adschi Petru und Nicol.

Krisioti, welche die Reserve zu bilden bestimmt se r r n , n ern.

2 é, 6 .

Das Journal du Commerce meldet aus Por t-au⸗— Prinee dom 28. Nov.: In den Geschäften ist es noch im— mer sehr still und wird es auch, dem Anschein nach, sobald nicht lebendiger werden. Man erwartet ungeduldig die Nuck= kehr Saint-Macary's, oder vielmehr die Antwort auf den Handels Vertrag, mit dem er abgereist ist. Man. n. allge⸗ mein, daß die Sendung gelingen und die Geschaͤfte beider Lander mit einander wieder anfblühen werden, indem dann die Verbindungen neue Sicherheit gewinnen. Seit einigen Tagen ist viel von falscher Münze die Rede. Ein Amerika⸗ ner (Französischer Renegat) und zwei Franzosen sind deshalb verhaftet worden. Der Betrag des in Beschlag genomme⸗ nen Geldes beläuft sich auf 3100 geprägte Gurden; man

spricht auch von einer bedeutenden Summe falschen Papier⸗

geldes. Das Gesetz vom 9. Septbr. d. J. Über eine all gemeine Personal⸗! und Mobiliarsteuer für alle Haitier ist jetzt erschienen. Die Motivirung des Gesetzes ist darauf ge⸗ gründet, „daß es gerecht sey, daß alle Einwohner jeden Stan⸗ des, zu den Staarsauflagen beisteuern, damit jedem eine poll⸗ kommene Garantie für seine Person und für sein Eigenthum zugesichert werden konne.“ Eine Epecial⸗Commission wird in jeder Commune die Abgabe Listen entwerfen und da—⸗ zu von einer bestimmten Anzahl von Beamten unter Leitung des Vorstehers der Gemeinde ernannt wer— den. Jeder Haitier, der zum Mitgliede einer solchen Commission ernannt wird, ist verpflichtet, es anzunehmen, wenn er nicht als ein schlechter Buͤrger bezeichnet werden will. Die Abgabe beträgt 5 pCt. von dem niedrigsten An⸗ schlage des Einkommens eines jeden Bürgers fuͤr das Jahr 1829; doch soll die niedrigste Taxe 5 Gurden 50 Censimen betragen. Ausgenommen sind von der Personal⸗ und Mo⸗ biliar⸗Steuer die Frauen, welche keinen anderen Erwerb und

WUnterz) Der Ritter