worgeſchlagenen Candidaten Jolly, Kern und Kirn, Art. J. Die Veſtimmungen Art. J. und? ſind in ganz

2 . 9. il leicher Art anwendbar auf alle Waaren, welche aus dem

ar, den erſten, Geh. Legationsrath Jo . . zu Mainz, oder aus den Lanerhcuſern und andern rel 36 oder 2 Privatmagazinen in das Großherzogthum

ĩ W ase zur Abſtimmung über eingebracht wen en. t

. a, 6 * 3 * Hun de Tape Sa. Art. 3. Großherzogliche Ober / Finanzkammer iſt mit der

1 Ausſchuß Berichte Über gar f Privat- Be, Vollzichung dieſer Andrdnnng beauftragt.

werden, ſo wie

j aſidenten ernannt. * iriſche Kammer der Abgeordneten. 2Iſte

über Anträge von Abgeordneten erſtattet. Darmſtadt am 7. Marz 1823. ;. di auch Folgende fuͤr geeignet zur Unter: Aus beſonder m Allerhöchſten Auftrage Groß⸗ ̃ eſen letztern wurden auch 2 23 * *] * 1 herzogl. Heſſ. 5 eriüm der Finanzen.

neten durch einſtimm merbeſchluß erklärt. 1 f Des i, , den Entwurf eines neuen Wech— Stuttgart, 7. Mirz. Das Regierungsblatt vom l ee n , die Stadt Augsburg betreffend; Tes Abge. 3. Marz enthält von Sciten des Miniſterlums der auswar⸗ ordneten Le Géreichſtellung der ſtädtiſchen Magiſtrate tigen Angelegenheiten eine Ucbereinkunft mit der Königlich

erſter und zweiter Claſſe, dann andere Abänderungen jm eußlſchen Regierung zu gegenſeitiger Sicherſtellung der n . und in der Gemeinde Wahlordnung betref. 2 Schriftſteller und Verleger . D end. Des Abgeordneten Krämer: auf Sicherſtellung des wonach bis es in Gemaßheit des rtikels 15. = 65 Nahrungsſtandes mehrerer Gewerbevereine zu Augsburg Vundes Acte zu einem gemeinſamen Beſchluſſe komme . . durch Beſchränkung einer allzugroßen und re elloſen Gewerbe, den Verlegern in den Preußiſchen Staaten * ſreihelt. Des Abgeordneten ö von Aretin: auf Her, der Wartemtergiſchen Regierung nm an Privi . ſtellung von Ei er Abgeordneten Rabel und den Nachdruck nachſuchen, gan dieſelbe gin ng e. ee, Ortheil: auf Erhoͤhung des Eingangs zolles auf ausländiſchen lung, welche in einem ſolchen alle die Wärtem ' giſ =

Vltriol und Alaun. ber Abgeordneten Sedelmaler: Erhö, Unterthanen in Preußen r zu Theil werden ſou= dung des Zolles auf rohes Unſchlitt betreffend. Des Abge⸗ Schweiz.. 64 ordneten Freiherrn von Cloſen, auf Gleichſtellung der vor Mit dem Menat März geht die auf die Dauer 1. dem März 1822, und der nach dieſem Zeitraume enſionirten ahres beſchränkte einſtweilige ebereinkunft (wedu⸗ vive 3 Officlere. Von Hornthal in Vamberg überſandte (eine ür Zoll- und Handels verhaltniſſe zwiſchen der Schwelz u

Schrift über den Landtag, wofüͤr die Kammer ihren Dank dem Gt oßherzoßthum Baden zu nde, ohne daß ein bleiben. ins ö niederlegte. der Vertrag, der an ihre Stelle treten könnte, zu Stand

J 3 ; 26 3. Raärz. Heute ſtarb der kon l. Reichs⸗ ̃— wäre. Die vordrtliche Behörde hat unter dieſen

mſtänden durch Note vom 25. Febr. auf Verlängerung . z Vernehmen jener Lebensweiſe für unbeſtimmte Zeit, bei achtwoͤchentlicher nach werden ldir den König dieſen Sommer hindurch in jedem Thel freigeſtellter Auftündigung, angetragen. . zu beſitzen das Glück haben, da Se. Majeſtät der letztjährigen agſatzung hat, einiges Notenwechſels uner⸗ 1 Reife zu unternehmen gedenken, und Ihre achtet, die Unter audiung fur einen bleibenden Handels ver⸗ ir Königin in e, , Ihr Wochenbett trag keine Fortſchritte gemacht. Dur Note vom 17. Febr. ten werden. Wle verlautet, an die Redactionen iſt von dem e , , Vadiſchen Geſchaftsträger erklart erſcheinenden Blätter der Deſehl ergangen, dieſei, worden, daß, bel Schweizeriſcher Seits verweigerter Ratifi⸗ den bei 100 gl. Strafe, jedesmal vor der Ausggke den dazu cation bes un Januar 1526 geſchloſſenen Vertrags und bei crnannten lijelcommſſſatren vorzulegen. Man . den feitherigen vergeblichen emühungen darauf zurückðu⸗ don Errichtung eines literariſchen Verelns mit einem Leſt, kommen, nun auch Baden ſich von diesfalls eingegangenen Verpflichtungen losſage und alles Verhandelte als ungeſche⸗ ] hen zu betrachten ſei; wogegen jedoch die Bereltwilligkeit 2 April d. J., wird der Grundſtein zu Albrecht Duͤrer's zu Anhebung einer neuen Unkerhandlung ausgeſprechen wurde,

gälegt werden. An Veiträgen ausſchließend u weſern die nu rigen Vorſchläge von der Schwe aus zom ce, nnd sen zi. 6 Ar. ö eden d n we nmehrigen Vorſchin uch aus; a r h .

ſolgende Bekanntma— dle Ham tniſſe gen d ö ö den dan, w. der zu bel dem Verkehr mit dee . 33 ö toßherzogliche Regle⸗ Keen. 2 eforderlichen . ihrer ö * , m, r . er Krone Preußen? iͤn rien zur Vorberathnng zu veranſtalten angetragen. , n, . rer rweiterung des Verkehrs * und Griechenland. K in anen bezwecken, und deren Folge Die Allgemeine Zeltung enthält im , . Lung eines, in Be . Zoll⸗Syſtems, und die Auf 6 Screen an onſtantinevel Ems, gruen. 2 9 auf mehrere Artikel erhöheten Die Hanpiſtadt iſt fortwährend in großen Deſor gn en. , n, e in das Publikum gekommene Pera ſchmtt ſich gil; zur Abreiſe an, da man ee, daß vrranlaſſen därfte, ſich ner gan lun gin mehtere! Perſonen die aus Aſien erwarteten Trupdben den neberreſt der Woh⸗ . außergewöhnlichen Wanrenvor, nungen Der weggewieſenen Arm nige , , n . daß die wohlwollenden . leicht der Fall eintreten könnte, den. Die Anerbtetungen der arheſſch Arm , g ,. rung durch entſtehende D l , * gbäderzoglichen Regie, Fer died de. , , . ufungen er eſtelt wer, mahl nach dem Römſſchen Ritus genießen J wollen, ſind

is jetzt unterzeichnet een werden, deren Begehren und die dafuͤr zu machenden s nerbletungen als Grundlage der neuen Unter s die⸗

nen ſollten. Der voroͤrtliche Staatsrath hat bei

Art. 1. Von dem heutigen D an uchtlos geblieben, und ein ſtrengerer Befehl

lichen ollen di where, erlaubt ihnen nicht mehr, das Schickſal ihrer Ge⸗ nm alle ein , n . nneinde zu theilen, ſomdern ee ne, fich nach Aiſen ten, genau notire mpfänger ſowohl als der Declaran, zu wenden, ſo daß diefe Glaubens, Väter mit einzelnen Ka⸗ der Grohher celle und es ſollen diefe Annotationen von kananen pn Lande nach Itallen ziehen wollen. Welchen Un⸗ werden. General / Controlle demnachſt verlſieirt 2 2 Wanderer in den Provinzen aus eſetzt ſein werden, Auf den Grund dieſer A 6 65 1 2 2 *

er * nd dieſer Annotationen ſoll die Dif⸗ iſt ſehr groß, der zur Ehre der Tuͤrken kann es geruͤhmt keen * —— , zwiſchen dem 46 863 J werden, daß Manche ihnen Theilnahme durch Vath und 22 ren, ** len, vom heutigen Tage an eingehen, That bewelſen. Namentlich iſt die ſes auf der Aſiatiſchen

pfang nſenigen, auf deren Namen der Em Deite der Fall, wo viele dieſer Un läcklichen, denen die bie e err 97 ſſt/ oder, wenn die Verwaltung bee. Chriſten aller Vekenntniſfe aus ,, keine Unter⸗ ſicht darauf, * von den Derlaranten, ohne Rück angedelhen ließen, hülfreiche

von den Mos⸗ ; 4 ms erhielten. Von einer Verwendung der fremden Ge⸗ ſeyn ſollte, 2 * oben, und, infofern dleſes nothwendig ſandten iſt nichts mehr zu erwarten. Frankreich und Oeſter⸗ Ordnung beigen een Beſtimmungen der Steuer Exeeutlons⸗ reich ſind tractaten 4 die Protektor⸗ Staaten der Katho⸗ 3. D liken, alle in die Grle iſche Frage verſchmolz durch den Dran men, deren Ei lhre e Grenz ⸗Baͤreau's Waaren ankom, der eiten alle andern in Eine große, die nur ein Spru der angeordneten Na 9 oder Empfänger ſich des ickſals zu löſen beſtimmt ſcheint. Wenigſtens it es können diefe Waaren der gerun nicht ansfetzen wollen; ſo hler dahin gediehen, daß ſich Verzweiflung auf allen Geſich⸗ unter der ſpeclellen Aufſicht d u5⸗Bürean hinterlegt unde lern malt und nur der Gedanke tröſtet, daß dieſer: zurückgebracht werden. eſſelben wenn dag Aucland ſtand bei dem auch Unter den Türken herſchen! Elend

nicht von langer Daner fein fönne. Man rechner die