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chen Staats- Zeitung Ne. 95.

zur AII8 em eine n Pr u ß iſ

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gen auch bie Braſiliſchen UntOerthanen bel den Oeſterrel.

die nothwendigen Anwelſungen und Aufforderungen zur un⸗ mittelbaren Ei rs, der Feindſeligkeiten abzuſenden. Der gegenwartige Friedens Tractat, welcher in n 6 Inſtrumenten age fr, von den reſpeetlven evollmachtigten unterzeichnet mit ihrem er. eſiegelt und gegenſeitig ausgewechſelt worden iſt, ſoll beſtaͤtigt ünd ratificlrt werden durch S deußer und Se Maj. den Schach von Perſien und die förmlichen mit ihrer eigenen Unterſchrift verſehenen Ratiſicationen wer⸗ den zwiſchen ihren Bevollmächtigten in dem Zeitraume von vier Monaten oder wo möglich noch fruher, ausgewechſelt werden. So geſchehen im Dorfe Turkmantſchal den 10.

Tebr. des Jahres des Heils 1825 und den Sten des Monats Schebone im Jahre 1213 der Hedſchra. 9 Am Dienſtag den 1ſten d. wurde in Gegenwart Ihrer

Majeſtären des Raiſers und der Kaiſerin Alexandra ſo wie

Sr. Kaiſerl. Hoheit des Thronfolgers und Sr. Kaiſerl.

Hoheit des Großfürſten Michael Pawlowitſch, nebſt elner

bedeutenden Ver 9 angeſehener Perſonen und einer Menge Volks, bel der im Bau begriffenen r, . die erſte Granit⸗ Säule aufgerichtet. Vermittelſt des einfach

ſten Mechanismus erhob ſich der koloſſale Felſenſchaft, ge⸗ n n, die Hand der Kunſt, und wurde in einer Stunde au

2 ſem Standorte aufgeſtelit. „Wenn die Truͤmmern von antiſche Formen der Architectur darſtellen, die der Welt is jekt Erſtaunen einflößen, ſo 8. r e behaupten, daß man nir gend 2 Säulen wie dieſe aus einem Granitſtück deſtehend, ickt. Dieſer Tempel wird ein Denkmal werden, Rußlands würdig“

Se. Maj. der Grafen v. Gourieff, den St. Annen,Orden 1ſter Klaſſe mlt Dlam anten zu verleihen geruhet. .

2 e ö erreich.

Wien, 9. März. Nachſtehendes iſt der weltere Inhalt der (im geſtrigen Blatte abgebrochenen) Beſtimmung des Han⸗ dels, und Schiffſahrts Vertrags mit Braſilien. Alle Gater und Waaren, welche Erzeugniſſe des Bodens, der Handar— beit oder des Kunſtfleißes der Unterthanen und Lander St.

Majeſtt des Kaiſers von Oeſterreich ſind, und unmittelbar in die Braſiliſchen Hafen 8 i ne ,

ſollen keine andern Gebahren zu entrichten 63 als jene welche die Unterthanen der am meiſten 4 nſtigten Nation für dieſelbe auf gleiche Aet eingeführten Artikel entrichten, oder künftig entrichten werden. Das Gleiche gilt fuͤr die Unter—⸗ thanen und Lander St. Maj. des Kaiſers von Braſilien, wenn von dieſen unmittelbar in die Oeſterreichiſchen Häfen zum Verbrauche Waaren eingeführt werden. Man iſt jedoch Kbereingekommen, daß bei Erwähnung der am mel ſten beghuſtigten Nation, jene der Portugieſen nicht zum Ver gleichungepunkt dienen könne, ſelbſt wenn dieſe in Braſilien beſondere e erhalten ſollte. So ollen ferner alle Waaren der Unterthanen des Oeſter⸗ ſreichlſchen Kalſerthums, welche in die Braſiliſchen lr. zur elnſtwe ligen Lagerung eder zur Wiederausfuhr geſenbet werden, mit denen der am meiſten begünſtigten Nationen gleiche Gebühren entrichten. Die Unterthanen der hohen centrahirenden Theile haben ſich auch aller der Sich hei 8 ü ö . * her helt und Begünſtlgungen in den beiderſeltigen Ländern zu er⸗ freuen, welche der am meſſten begünſtigten Ratlon ugeſtan⸗ den ſind, ſie können über ihr Eigenthum durch Lau, Tauſch, Schenkung, letzt willige Anordnung, oder auf jede andre Welſe frei ohne alle Hinderniſſe verfügen; ihre Han ſer, chr Beſtsthum und ihre Effecten ſollen geſchützt, durch keine Behörde wider ihren Willen in Beſchlag geiommen werden können, ohne jedoch den eſetzlichen Rechtsgaug zu gefährden, ſie ſind Überdies jedes llitair⸗-Dlenſtes zu Waſſer und zu Lande entheben, ſo wie auch jedes andern öffentlt= wen Aenſt. ., jedes gejwungznen Darlehn, oder jeder mi— litairiſchen Requiſttion, und können ; ewohnlichen * . ? ju keiner gewöhr die Unterthanen der am mieiſ höher ware als Jene, welche oder kunſtig zahlen ſollen. 8. änſtigten Nat on. jahlen Braſilien raumt endlich den er, ,,. der e , . . anen Sr. Majeſtät des Katſers von Oeſterreich auch di. Vefugulß ein, daß ſie bel den Braſiliſchen Zollamt ern beſelnꝰ echtes der Zoll⸗ und Gebühren Vermerkung und unter denſelben Bedingun⸗ gen wie die Unterthanen Braſillens genießen ſollen, woge⸗

e. Maj. den Kaiſer aller Reußen

und Balbeck,“ ſagt die nordiſche Biene, „gl!

aiſer haben dem General⸗Lieutenant,

Piſchen Zollamtern jede, mit den beſtehenden Geſeßen und Anordnungen vereinbar: Beguünſtigung genie n n Dieſer Handels, und Schifffahrths-Tractat heißt es am Schluſſe foll elnen Zeitraum von 6 Jahren hindurch vom Tage der Auswechſe voller Witkſamkeit bleiben. 8

Türkel nnd Griechen land.

Aus Konſtantlnopel vom 19. Mär wird (in der

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men und zur Antwort gegeben haben, daß

beſchuftigen werde. In ſich damit

zwiſchen iſt bis heute noch keine Ab,

änderung erfolgt, und die achtbarſten Familien ſtehen

ringend am Ufer, um ihre Kinder, die ihnen enttiſſen wer den, auf kleine Schiffe geſchleppt, und in die Verbannung geführt zu ſehen; es war nicht genug, ganze Familien ihrer ruhigen Exiſtenz zu entreißen, und ſie ihrem gewiſſen Unter⸗ gange zu en n man wollte die Qualen weiter aus dehnen, und den Sohn dem Vater, die Tochter der Mutter

we, men, und jeden Einzelnen der härteſten 3m un⸗

erwerfen. Dieſe bösartige Erfindung ſollte auch ihre Wir⸗ kung nicht verfehlen; Viele dieſer . ſchwoͤren ihren väterlichen Glauben ab, um ſich nicht von den ihrigen etrennt und einzeln verbannt zu ſehen. Aus Griechen⸗ and erfährt man, daß Ibrahlm Paſcha von dem Lord, Ober Commiſſair der Jonſſchen Inſeln aufgefordert worden Li, Mora zu verlaſſen, daß er aber jeden dahin gehenden Antrag abgelehnt habe. Graf Capodiſtrias ſoll ſeiner Seits erklärt haben, daß er Ibrahim Paſcha hindern werde, aus Morena zu entkommen, und daß er nur dann freien Abzug erhalten ſolle, wenn die von ihm in die Skiaver ei gefuhrten Griechen auf freien Fuß geſetzt und ausgeliefert würden. Briefe aus Zante vom 29. Maͤrz enthalten (der Floren⸗ tiner Zeitung ie,; Nachſtehendes: Selt dem „ten d. M. haben alle kleine Griechiſchen Schiffe, ſo wie eine Kriegs Goelette, die ſich hier befinden, ihre National“ Flagge, mit hoherer Genehmigung aufziehen können. Dieſe Thatſache beweiſet, daß die neue Regierung Griechenlands Zutrauen einflößt. Wir erfahren überdleß, daß die Achtung, welche die Griechen fuͤr den Grafen Capodiſtrias zeigen, undegränzt und allgemein iſt; daß ſeine Befehle mit Ehrfurcht beobach— tet werden und daß in jedem Landestheile alle Geſchäſte eine Regelmäßigkeit annehmen, von dem man früher nicht das Geringſte ſah. Der Capodiſtrias, welcher ſich, dem Vernehmen nach, von Aegina nach Napoli di Romania be⸗ geben hatte, ſollte von Neuem nach Aegina zuruͤckkehren. Kein Griechiſches Schiff kann ferner aus irgend einem Hafen auslaufen, wenn es nicht vorher der Reglerung eine uͤrg⸗ ſchaft fur die Abſicht ſeiner Reiſe gewährt und ſich nicht eine raäͤſidenten ſelbſt beglaubigte Autoriſation verſchafft hat. m Archipelagus ſind e Transportſchiffe von Alcxan— drien angekommen, um die Aegyptiſchen Truppen an Vord zu nehmen. Letzter: haben bereits Tripolſzza gänzlich ge⸗änmt, uud ſich ſetzt an der Küſte zwiſchen Modon und Navarint ver ſam, melt. Die Stadt Tripolizza iſt nur noch ein Haufen von groß tenthells abgebrannten verodeten Wohnungen BViefe aus dem Lager des Genzral Church ſprechen von Neuem von der Einnahme des Forts Anatollco durch die Griechen mittelſt

g der Ratificatlonen an gerechnet in

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