Staͤnden gemachten
Städte, durch
bereits Unſerem
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Fallen, in welchen die Gärten ein o e n h , . s. 1 ges 6 wegen Entfernung des Zuchthauſes zu Graudenz vom
bject ausmachen, dur 21 und 22. des etzes vom 14ten September 9 * das Intereſſe der Guts⸗ herren hinreichend geſorgt igt Wegen Einführung der im Großherzogthume Poſen Statt ſindenden Vermittelungs-Commiſſtonen erwarten Wir noch das Gutachten Unſerer Behörden. 35. Die in Antrag gebrachte Fixation der Getränke⸗
8 iſt, wie Wir Unſeren getreuen Ständen bereits im
andtagsabſchiede vom 17ten Auguſt 1825 unter B. 15 zu erkennen gegeben haben, in einer einzelnen Provinz un⸗ ausführbar; im Ganzen aber kann eine andere Beſteue⸗ rungsart, als die gegenwärtige, fuͤr die Branntwein, und Bier, Fabrication weder gewünſcht, noch, wie die Verglei, chung mit den Getränkeſteuer⸗Geſetzen anderer Europaͤiſcher Staaten ergiebt, ohne größere Belaſtung der Unterthanen gefunden werden. 36. Was die ) Servis Steuer betr
ewuͤnſchte anderweite Regulirung der Hi. ſo konnen Wir zwar den von den ntrag, auf Erleichterung der durch ißmaßig hochbelegten Preußiſchen ; eines Theils der Steuer, it nicht g nigen. Es ſoll jedoch den Provinzial— ; anden ark Brandenburg und der Provinzen Schle⸗ ſien, Pommern und Preußen ein Project zur Verwand— iung der Servisſteuer in eine Grundſteuer und zur Gleich,; ſtellung ſaͤmmtlicher Städte, welche zu dem alteren Servis, Verbande des Jahres 1816 gehört haben und noch jetzt Servis zahlen, nach Maaßgabe des zu ermlttelnden Ge— ſammt⸗Reinertrags ihrer Liegenſchaften, zur Prufung vor⸗ gelegt 33 5 ; vgerg — . e Finanz⸗ ltniſſe und das Schuldenweſen der Stadt enn ſind bereits Gegenſtand wiederholter Erörterungen und von Uns ertheilter Eniſcheidungen gewe— ſen; und es iſt dadurch zur höchſten Evidenz dargethan, daß die Stadt, nachdem Wir derſelben außer dem Erlaſſe bedeutender Kapitallen, welche Unſere Staats-Kaſſen von derſelben zu fordern hatten, eine baare Entſchädigung von z09, 900 Thlr. fur ihr Territortum bewilligt haben, keines⸗ weges uber ihre Kräfte und weit minder belaſtet lſt, als viele andere minder bedeutende Städte. Auch iſt ſonſt be⸗
di i verhaͤltn e Servisſteuer 3
reits für die Stadt Alles geſchehen, was G gkeit un n, . 8. mee rm n , 8 ug cee . hrung des beſtehenden Schülde Ti gungs⸗
Plans ihren durch das fruͤhere Verfahren erſchütterten Cre⸗ dit wieder vollſtandig zu befeſtigen ſtrebt, in welchem Falle ihr die Erborgung von Kapitalien zu geringern Zinſen,
oder die Herabſetzung derſelben von ihren Stadtobligatlo⸗ nen, durch Uebereinkommen mit den Gläubigern lich werden wird.
38. Das von Unſern getreuen Ständen angeregte Beduͤrfniß elner Reviſion des Feuer-Societäͤts⸗ Reglements für die mittlern und kleinen Städte, ſo wie derjenigen für die mehrern Privat- Feuer, Socletäͤten in Weſtpreußen wird von Uns anerkannt. Auch iſt es Unſere Abſicht, eine olche Reviſton in den dortigen und anderen Provinzen
rch die Provinzial-Stände ſelbſt zu veranlaſſen und die Sache für dieſelben vorbereiten zu laſſen, ſobald nur erſt das projectirte allgemeine Subſidiar-Geſetz fuͤr dieſes Rechtsverhältniß vorhanden ſein wird. Dieſes nun liegt Staatsrathe vor, und ſobald Letzterer die ihm gemachte Aufgabe erledigt haben wird, ſoll auch die nöthige Einleitun 8 Erfüllung der Wunſche der Preu⸗ Fiſchen Provinzial tände getroffen werden.
ö 39. Die Anſicht Unſerer getreuen Stände: daß die n, , ,, , ur die kirchlichen Gebäude
nnter Unſerem Patronat bei der Unzulänglichkeit der Kir,
chen, Aerarien ganz in derſelben Art, wie die Koſten fuͤr Bauten und Reparaturen aufgebracht werden müßten, fin den Wir ganz richtig und in den bereits beſtehenden Geſet⸗ zen wohl begründet, daher Wir Befehl ertheilt haben, daß dieſer Anſicht gemäß *g*. überall verfahren werden
ſoll, weshalb es denn einer beſonderen geſetzlichen Beſtim⸗ mung nicht bedarf.
409. Was die Anträge Unſerer getreuen Staäͤnde
ö 4. wegen der Forderungen des Weſtpreußiſchen Landarmen⸗ . an die Staats / Kaſſen, und
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beugt werde. .
Bei n, des Antrags auf Errichtung von Erziehungs- Anſtalten für ſittlich verwahrloſ'te Kinder und jugendliche Verbrecher, welche der erkennende Richter zur Strafe in Straf- und Beſſerungs⸗Anſtalten verwelſt, von ſolchen Kindern zu unterſcheiden, welche bloß ſittlich ver— wahrloſſt ſind, und deshalb von andern Kindern getrennt und einer beſonders ſtrengen Erziehung , wer⸗ den muͤſſen; fuͤr jene, die jugendlichen Verbrecher, iſt be⸗ reits in Preußen durch die mit den Anſtalten zu Grau— denz und Tapiau verbundenen Schul-⸗Anſtalten geſorgt. Es kommen daher jetzt nur die verwahrloſ ten Kinder in Betrachtung, welche entweder elternlos, oder den Eltern aus gefetzlichen Grunden zu nehmen ſind, und die deshalb der offentlichen Fuͤrſorge anheimfallen.
a aber durch Einrichtung einer Erziehungs-Anſtalt für Kinder dieſer Art den Kommunen die Sorge für die⸗ ſelben abgenommen oder erleichtert werden, oder darin die
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gegen einen ermittelnden ſere Provin terhaſtungs ubernehmen, ieruͤber die Erklärung des nächſten Provinzial-Landtags und werden demnaͤchſt die betreffenden Departements⸗-Chefs mit der er⸗ forderlichen Anweiſung verſehen.
Auch laffen Wir immittelſt Ersrterungen anſtellen, ob auch das Kloſter Springborn zu Errichtung einer zwel⸗ ten Anſtalt dieſer Art beſtimmt werden könne.
Von Den n ge was in Folge obiger Entſchließun⸗ gen von Unferen Behörden bis zum nächſten 4 wird verfügt werden, ſellen Unſere getreuen Stände bel deſſen Eröffnung eine Ueberſicht erhalten
Urkundlich haben Wir hierüber e, . Land tags Abſchled ausfertigen laſſen und, bleiben Unſeren ge
treuen Ständen in Gnaden gewogen. Berlin, den 17ten Marz isas. 65 Friedrich Wilhelm.
riedrich Wilhelm, Kronprin;.
. Alten ſte in. v. Schuckmann. v. Lottum. v. Mot. v. Bern gtorff. v. Hate. v. Dan kelmann.