. E. , einige andere Geld /Vortheile zum Aufe ze er ſeiner
bewo gen haben. 5. . Die vor Kurzem in oͤffentlichen Blattern geſchehene Mel— dung von einer in Taheit! ausgebrochenen kirchlichen Revo— lution iſt wie der Bericht der ,,,, vom Mai 1827 ausweiſet, eine alte wieder aufgefriſchte Ereigulß hat zu Anfang des vorigen Jahres ſtattgefunden, und iſt auch nicht von * großer ichtigkeit geweſen; wenig⸗ ſtens griff die Hereſie nicht ſtark um ſich und die neuen Sec— tirer verſchwanden ſehr bald. riefe aus Van⸗ beſagen, daß die Eingebornen den Anſtedlern immer ſurcht, barer werden. Sie haben in Zeſt von einem Jahre wohl hundert Perſonen ermordet. Einige im Dienſte der Pflan⸗ zer ſtehende Neger ſind zu den Eingebornen uͤbergelaufen und haben ſie den Gebrauch von Feuergewehren, Brod zu backen und Hammelſleiſch zu eſſen gelehrt. Bisher glaubten ſie, man konne mit einer Flinte fortwährend ſchießen; jetzt wiſſen ſie eine einfache von einer Doppelflinte zu unterſchei⸗ den; wenn beide Läufe abgefeuert ſind, rufen fie: 2 und ſturzen ſich mit Spießen und Keulen auf ihre Feinde. Sie fuhren immer eine größe Anzahl ſtarker Hunde bei ſich, die den Schaafheerden großen Schaden zufügen. as limmſte von allem iſt aber, daß ſie gelernt haben, Ham⸗
melfleiſch zu eſſen, wahrend ſie ſich fruͤher lediglich von Wur⸗ zelu und Kangaroo⸗ßleiſch ernährten. Natuͤrlich haben ſeit⸗ dem die Dlebſtaͤhle von Schaafen in einem fuͤr die Schaͤfe⸗
rei- Beſitzer höchſt bedenklichen Maaße zugenommen. . z ande. .
ie derl
olgendes: den 11ten und Tages darauf das
bei Hofe großes Diner. Sonntag dem 13ten wohnten . Lieber lin. . i,, denn Men e, — wo der dritte
Theil der Mitglieder der zweiten Kammer ausſcheidet und
durch neue Wahlen erſetzt wird, iſt die Veranlaſſung zu verſchiedenen, dieſen Gegenſtand betreffenden, Bemerkun— gen im Journal von Limburg geworden, welche auf die große Wichtigkeit der Wahlen hinwelſen. Wenn man, eint 8 darin, den 2 —— — * — ickſal des ganzen erwägt, wenn man bedenkt, da 6 ö vermögend iſt, die Annahme unhei brin gender Geſetzze zu bewirken; ſo muß man auf s Klarſte die Pflicht erkennen, niemals der Intrigue etwas zuzuwen⸗ den, was nur dem Talent und der Vaterlandsliebe gebührt. Waͤhler — der Previnzial,Staͤnde) heißt es ferner dafelbſt, ſetzt Euch zeitig und wohlbedacht in Vorſichtsſtand gegen Verführungen jeder Art; laſſet gern das Privat- und amilten-Intereſſe außer Acht, denkt nur an das allgemeine eſte und faſſet m , inn des Wortes Burger auf. Ein neues n Jahre 2 Budget ſoll entworfen, die Eriminal⸗ Gefetze, welche den frelen Gebrauch unſerer per⸗ fönlichen Rechte uns ſichern, ſollen definitiv erwogen und angenommen worden. Erneunet deshalb zu Repräſentanten . Männer, welche nicht allein ihre mme nach Ge⸗ en abgeben, ſondern welche auch nie furchtfam ſind, ihre Meinungen frei ju offenbaren und der Reglerung ſelbſt hell— ſame NRathſchläge an die Hand zu geben; Männer, welche — beſitzen, ihr Sutachten mit Grunden als atthaft zu erweiſen, und ihr Verfahren vor ihren Commit, tenten zu r en. Selten ſind allerdings Repraͤſentan⸗ ten dieſer Art, aber ſie laſſen ſich, vorausgeſetzt daß man ſie ernſtlich ſuche, denn gch wohl auffinden.
Die Berichte der Seetionen über den ihnen vorgelegten Entwurf des Straf Coder ſind noch nicht nne ſo ge⸗ ſtellt, daß wir in. Vetreff Jener Arbeit völlig außer Sorgen, ſein durften. Auf dieſe Weiſe wird der Eintritt einiger in
achricht. Das
Dlemensland vom Ende Juli v. J..
bers für die beiden erſten
re feſtgeſetzt. 2 3 , . erfaͤhrt man, daß der Statthalter dieſer
au, und der mit ihr verbundenen, der Contre- Admiral antzlaar, im Anfange Maͤrz nach Surinam abgehen ſollte, um von dem General-Commiſſair van der Voſch als Gene—⸗ ral⸗Gouverneur aller unſerer Weſtindiſchen Beſitzungen in⸗ ſtallirt zu werden, auch daß ſeine Reſidenz kuͤnftig Parama⸗ ribo ſein werde. : . .
amen Superfine bekannte, Geſpinnſt von Baumwolle mit Seide vermiſcht, in den bei ; e Fabriken nothwendig gebraucht wird, ſo iſt von Seiten des Adminiſtratlons. Raths mittelſt Decrets vom 21. Februar d. J. der Zoll dieſes vom Auslande einzuführenden Ge⸗ ſpinnſtes auf 2 Ji. 10 Gr. Poln. vom Pfunde beſtimmt worden. — 2 2 Cours unſerer Pfandbriefe iſt heute 827.
DO eu tſchlan d. 22 Baiern. Nachrichten aus Muͤnchen zufolge will man
jetzt mit Beſtimmtheit wiſſen, daß die Staͤnde⸗Verſammlung
vom 30. April an bis Mitte Mai verlängert, dann aber bis zum 15. Sept, vertagt werden ſolle. So iſt dem Ver⸗ nehmen nach durch einen Allerhoͤchſten Cablnets-Befehl vom 11. April das Uebungs, Lager, welches zu Anfang Septem⸗ ꝛ rmee⸗Diviſionen bei Augsburg
gehalten werden ſollte, wegen der im Herbſte fortzuſetzen⸗ den Verhandlungen der Bairiſchen Stände wieder eingeſtellt worden. — Wie verlautet, wollen mehrere Officlere unferer Armee bei Sr. Maj. um die Erlaubniß nachfüchen, den be⸗ vorſtehenden Feldzug gegen die Türken als Volontaire im Ruſſiſchen , . mitmachen zu duͤrfen. 2
Ein Allerhöchſter Cabinets-Befehl ordnet an, bei allen Alleen des Königreichs immer dafur zu ſorgen, daß dieſelben ſtets in moͤglichſt vollkommenem Zuſtande erhalten werden.
Hannover, 19. April. Die Geſetz Sammlung vom 16 ten d. enthält ein Ausſchreiben der Land⸗Droſtei zu Hildesheim, die
Verwaltung und das Rechnungsweſen der Landgemeinden betreffend. Die Perſonen, denen die Verwaltung ſelbſt vor⸗
azugswelſe obliegt, ſollen durchgaͤngig Bauer meiſter genannt, und entwede
id r von den Aemtern und Gerichten gewahlt, oder wo es bisher üblich war, von der Gemeinde rwaͤhlt und präſentirt iwerden. Die ſeither ſattgefundenz Einrichtung, wonach die Stelle des Bauermeiſters durch Reihedienſt ber
Landgemeinde mindeſtens 2, beigeordnet werden, um das zweifelhaften und wichtigen Fallen w ermeiſter bei ſeiner Dienſtfuͤhrung behülflich zu ſein, und ſeine Verwaltung zu controlliren. Dieſe Repraͤſentanten, Vorſteher genannt, werden von der Gemeinde nach Stim⸗ menmehrheit gewahlt, von der Obrigkeit beſtaͤtigt, beeidigt, und mit einer kurzen Inſtruction verſehen. Die Obrigkeit kann die Beſtaäͤtigung eines gewählten Vorſtehers nnr aus e. Grunde verweigern. Das Amt des Vorſtehers ſoll mindeſtens zwei Jahre dauern, und nicht zu gleicher Zeit ihre Functionen aufgeben. — Ferner enthalt die Geſetz Sammlung Ausſchreiben der Conſiſtorien zu Hannover, Osnabrück und Stade, das uͤber⸗ mäßige Anwachſen der Zahl junger Theologen und Candi daten betreffend. Ausſchreiben des Hannoveriſchen Con⸗ ſiſtoriums heißt es, daß die Anzahl der jungen — welche die vorlaufige Prüfung beſtanden, ſeit mehreren Jah—⸗ ren ſo zugenommen hat, daß nach den w . Erfahrun⸗ gen kaum die Hälfte der in den n 3 ren vorlaufig Gepruͤften, wenn ſie auch in den Conſiſtorial-Pruͤfungen tuͤchtig befunden werden ſollten, zu Prediger⸗Stellen wuͤrden befördert werden koͤnnen. Daher wird in dieſer Bekannt⸗ machung vor den nachtheiligen Folgen gewarnt, die daraus hervorgehen, wenn ohne Talente, ohne
Gemeinde⸗Mitglieder
inreichende fruͤhere Vorbereitung und
logle widmen und zugleich bemerklich gemacht, ſtrengere theologiſche Pruͤfungen vorgeſchrieben ſind, und unvermö⸗ gende Jünglinge aus niedern Standen ohne Bil⸗
here 5 dung, nicht einſt auf 12 von Stipendien und Frel⸗
en. ö
tiſchen werden rechnen dur
Pol—en. ⸗ 5
n, . 17. April. Da das, im Handel unter dem 3 bei uns eingefuͤhrten Webe -
ſetzt ward, iſt fuͤr immer auf zehoben. Ihm werden in jeder ſtens )
nntereſſe der Gemeinde in allen ahrzunehmen, dem Bau-
ünglinge aus den niedern Standen
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done Hinfanzliches Vermögen, ſich dein Studium der Theo-