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in Verſchlag bringe? Der beifolgende Eutwurf ſcheint mir er n geeignet, in Betreff
Ihnen daher deſſen Annahme vor“ — Hlerauf folgt die Verordnung ſelbſt; ſie iſt vom 21. April datirt und beſteht Aus 23 Artikeln, deren Haupt- Beſtimmungen in dem Vor⸗ ſtehenden bereits enthalten ſind. In Paris wird es kuͤnftig
in jedem Stadt-⸗Bezſrke ein Comité geben; die Comité s ver, ſammeln ſich monatlich wenigſtens einmal; die Schulhalter
duͤrfen Kinder von einer andern Religion als die herrſchende nur aufnehmen wenn ſie dazu die Erlaubniß des Koͤnigl. Rathes für den öffentlichen Unterricht erhalten haben. Alle Beſtimmungen der Verordnung ſind ſowohl auf die Primar= Schulen fuͤr Knaben als auf die fuͤr Madchen anwendbar. Der Monlteur berichtigt das von einigen offentlichen Blattern verbreitete Geruͤcht, als ob eine namhaſte Summe alſcher Bankuoten im Umlaufe wären, dahin: daß von die⸗ en mit der Feder gezeichneten Zetteln ſeit den drei Jahren, daß man dieſelben bemerkt hat, nur etwa fur 28, 5 0 Fran- ken ſich in den . der Bank und einiger bekannter Privat- Perſonen befänden. Der Menſch, welcher kurzlich in dem Augenblicke verhaftet wurde, wo er neuerdings zwei uͤr falſch befundene Noten von 509 Fr. auf der Bank um—
3 366 wollte, ſcheint ſelbſt der Verfertlger derſelben zu ſein.
Die Gazette de France hatte vor mehreren Tagen in einem beſondern Aufſae ihre Verwunderung daruber geäu— ert, daß die Regierung ein Geſchwader nach . ſchicke. Hierauf erwidert nunmehr der Meſſager des Chambres: Die Gazette ſcheint en r gn zu haben, daß der König bei ö Eroffnnnz der diesjährigen Sitzungen der Kammer förmlich die Abſicht ankündigte, den Handel ſeiner Unterthanen in fernen Gegenden zu beſchüten und Genugthuung für die, der Tranzö⸗ ſiſchen Flagge zugefügten, Re n, zu verlangen. Die ge⸗ dachte Expedition iſt die natuͤrliche Folge dieſes Verſprechens und Niemand, daß wir wüßten, hat bisher etwas Anderes darin erblickt. Die Gazette mag daher eine Maaßregel, die ſich von ſelbſt erklaͤrt, nach Belieben auslegen: Frankreich wird darin nur einen Beweis der Sorge des Königs fur das Beſte ſeines Volks erkennen. Im Üebrigen mag die Ga— zette ſich vöͤlllg beruhigen: die Abfertigung eines Geſchwa—⸗ ders nach Braſillen wurde den Zuruͤſtungen und ſonſtigen Maaßregeln zur See, welche gebieteriſche Umſtände etwa erheiſchen möchten, keinen Eintrag thun, denn die Regie⸗ rung iſt im Stande anderen Bedurfniſſen
ug Was die Würde und das Intereſſe des ecm, ö
ſich die Gazette ſo ſehr zu Herzen zu nehmen ſcheint, ſo
mag ſie auch in dieſer Beziehung ganz ruhig ſein; die Re⸗
gierung wird zeigen, daß ſie den ganzen Werth derſelben er— 2 und uber deren Aufrechthaltung wache, welche Muͤhe man ſich übrigens auch geben möge, ihre Abſichten und Handlungen zu entſtellen.“
Großbritanien und Irland—
Par laments-Verhandlungen. Den 2tſten uuber⸗ reichte Lord King im Oberhauſe eine Bittſchrift, welche er einzig in- ſeiner Art nannte, indem ſie von Mitgliedern
der anglikaniſchen Kirche ſowohl, als auch von proteſtanti⸗ 2 Diſſenters und von Katholiken unterzeichnet ſei, mit
der vereinten Bltte um Widerrufung aller Verordnungen,
durch welche diejenigen von offentlichen Bedienungen ausge— ſchloſſen ſind, die ener, von der herrſchenden Kirche abwei⸗ chenden Religions⸗Meinung zugethan ſind. Die Bittſchrift ſei in dem reinſten und 8 Sinne abgefaßt und ge— reiche jedem zum Ruhme, der ſie unterzeichnet habe. Die Bittſteller baten, daß allen, denen eine öffentliche Auſtellung
erthellt werden ſollte, lediglich zur Bedingung gemacht werde,
daß ſie ein Jahr vor ihrer Anſtellung das Abendmahl, in welcher Kirche es auch ünmer ſei, nur in doppelter Geſtalt
genommen hätten, wobei nun freilich überſehen worden ſei,
daß durch ſolche Beſtinmung wohl die katholiſchen Prieſter,
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nicht aber die Lalen irgend einen Vortheil erreichten. Die
Bittſchriſt wurde geleſen und dann auf die Tafel gelegt.
Außer obiger Bittſchrift wurde noch eine große Anzahl von
Bittſchriften für die Aufhebung der Teſt und Corporations,
Aeten und einige gegen die Katholiken eingereicht. Der Graf
von Roſeberry wuͤnſchte, ehe das Haus ſich in ein Co—
mit 82 der Teſt- und Corporatlons⸗-Aeten verwandeln
ſollte, die Lords auf die Stellung Schottlands aufmerkſam ju machen, indem die Schottländer durch ſolche Geſetze ſchon bisher ſehr beeinträchtigt geweſen ſein wurden, wenn nicht die rliche Indemnitäts-Bill es verhindert hätte. Um Mißver⸗
ndniſſe zu verhüten und nicht für eln Anhänger der Schot—
tiſchen Rirche gehalten zu werden, bekannte er ſich als ein d? eifriger Anhänger der anglikaniſchen Kirche, indem er ſagte,
die wohlwollenden Abſichten Ew. Maj. des Primar-Unterrichts zu erfuͤllen; ich ſchlage
er habe immer die Llturgie derſelben Kirche vorgezogen,
nicht ihre Glaubens- Artikel unterzeichnen wollte
das demüthige Subjekt, welches die Ehre habe, zu
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und waͤre daher fur ihre Erhaltung ei—= frigſt beſorgt, obgleich in den Lehrſätzen beider ö io⸗ nen nur ein ſehr geringer und unbedeutender Unterſchied ſei. 3. Die Frage ſei alſo, in wie fern die Schottländer durch die fragliche Teſt, und Corporations-Acten und deren künftige Geſtaltung berüͤckſichtigt werden würden. Er müſſe ſich
auf die Uebereinkunft bei der Union beziehen, daß nämlich
Schottland in dem freien Genuß aller ſeiner buͤ rgerlichen Nechte bleiben ſolle; allein man müͤſſe ,,,, Schottländer vermöge der bisherigen Teſt, und Corporations⸗ Aeten, von jenem Genuß ihrer Rechte gaͤnzlich ausgeſchloſ⸗ ſen geweſen ſein würden, hätten ſie nicht in jener ſahrlichen Indemnitäͤts Bill gleichſam eln Gegengift gegen das . gefunden. Man würde ſich erinnern, daß Se. Maſ. ba der Thron-Veſteigung ſich fuͤr die Aufrechthaltung der Pres, byteriſchen Neliglon von Schottland, als dort geſetzlich herr⸗ ſchend, verpflichtet habe, und dennoch wuͤrde St. Maj. durch die jetzt beſtehenden Geſetze verhindert, Perſfonen von der ern, Religion in der Armee oder ſonſt wo anzu- ellen. wahrlich in keinem Lande vorkommen. Er wolle daher den Vorſchlägen zur Aufhebung der fraglichen Acten feine herz⸗ liche Zuſtimmung geben. Der Graf v. Eldon betrachtere den Gegenſtand zwiſchen England und Schottland als fehr zart und ſchwierig. Als die V waren die Schottländer ſehr eifer fuüchtig auf die Engländer, indem ſie, mit feſten Blicken auf die Statuten von Wilhelm und Maria u verhindern ſuchten, daß kein Englaͤnder ju irgend einer ne nnn in Schottland zugelaſſen werden nn wenn er Daſſelbe galt von den , Der Redner bezog ſich auf die vollſtaͤndige Verhandlung uͤber dieſen Gegenſtand in den Jahren 1787, 1789 und 1790. Man war auf gegenſeitige Erhaltung u. ſ. w. bedacht und es gab daher ſowohl einen Prüfungs-Eid in Schottland als auch in England, um k einm öffentlichen Amte zu gelangen. In der Ueberein— unft bei der Union fand einc beſtimmte Erklärung ſtatt, wodurch die Erhaltung der herrſchenden Kirche Englands den Nachkommen geſichert werden ſollte, und daher duͤrfe die Nachkommenſchaſt darin ohne die triftigſten Beweggründe durchaus keine r Es ſei wahr, daß Se.
M. v ichtet hätten resby h e , . . ebe rf chern, die , ,, etzt zu erhalten. Diejenigen, welche beweiſen konnten, daß die Teſt, und Corporations-Acten die Engliſche Kirche bisher nicht erhalten n und auch kuͤnftig erhal⸗
ten werden, beſäßen viel mehr Verſtand und Einſicht, als
, habe, zu ihnzu ſprechen, ünd wenn man bedenke, daß die Eng!iſ nahe an 2 Jahrhunderte, namlich von 16562 bis 13253, du
die unveränderte Geſtalt jener Acten erhalten worden wäre,
der Ecottiſchen
Ein groͤßerer Widerſpruch in den Geſetzen könnte
reinigung der Parlamente ſtatt fand,
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und daß man über dieſen Gegenſtand während elner langen
Perlode Stillſchweigen beobachtet habe; ſo müſſe der Ver—
ſtand einen ſehr raſchen . gemacht haben, welcher ſeit
Kurjem über Ihre Herrlichkeiten ſo vielen Einfluß ausgeübt habe. In den Tauſenden von Bittſchriften, welche man uͤber dieſen Gegenſtand dem Hauſe Überreicht habe, ſei oft auf die Herabwärdigung durch jenen Eid gedeutet worden, allein er muüſſe die Bittſteller darin zurechtweiſen, indem Se. Maj. ſelber den Eid habe leiſten niüſſen, den ſie nun Als eine Herabwurdigung darſtellen wollten. Jene Elde ſeien als Theil der Verfaſſangs⸗Rechteè eingeführt worden. Es ſei
bekannt, daß Karl II. Perſonen beguͤnſtigt habe, die
nicht zu der herrſchenden Kirche gehörten, und daß Wil helm, Prinz von Oranlen, dem Parlamente empfahl, dieſe Acten undeachtet zu laſſen; allein man nahm hie sz
Inn g⸗
keine Rückſicht. Man hatte dulden müſſen 9
durch ſie die Freiheſt geſchüßt. Der Herzog von & =* 1IIn. ton äußerte ſelnen Wunſch, daß 267 ! bl. * größte Nothwendigkelt Aenderung in der vorg Vll machen
möchte, ſollte man ſie aber annehmöarer abfaſſen können, 283 . weſentlichen Inhalt jun Fären, ſo wärde er ſeine herzliche ze nnn, geben. * der Folge ſchlug der Her, zog noch folgende Sinſchaltung vor: „Ich bekenne und be= zeüge auf das Feierlichſte in der Gegenwart des Allmüchtigen Bottes“ ſo wie auch dir Einſchaltung, nach ich erkläre . ein rechtgläubiger Chriſt“, welche Verbeſſerüng, am Schluſſe der Verhandlung ohne Widerſpruch angenommen wurde. Was den Unterſchled zwiſchen Schottland und England in diefer Angelegenheit betrifft, ſo wies man die Sache gänzlich ab. Einige weſentliche Veränderungen die von verſchlede= nen Mitgliedern in Vorſchlag gebracht worden waren, wur⸗ den mit einer großen Stimmen Mehrheit verworfen, und