nung aufrudecken und darzutrhun wiſſen, daß die Maſſe des koͤniglichgeſinnten Volks die innere . aufrecht . hal⸗ ten weiß und den Urſprung ähnlicher tumultuariſcher Be⸗ wegungen hinlänglich kennt. I h
83 Portugal.
Liſſabon, 25. April. Die Hofzeltung vom vorge⸗ ſtrigen Tage enthält zwei Dekrete vom 18. und 19, April, durch welche S. H. verordnete, daß die bis zum 26. Fe— bruar d. J. zu verſchledenen Juſtiz und Verwaltungsan⸗ ſtalten ernannten Candidaten, welche bis jekt ihr Amt noch nicht angetreten haben, nicht ohne beſenderen Befehl S. Hoheit inſtallirt werden ſollen. Dieſe Dekrete ſind an die hierunter competenten Behörden gerichtet. Daſſelbe Blatt enthält den Befehl S H. an den Conſereador der Univer⸗ ſität, und an den Corregldor zu Coimbra, einen Kirchen⸗ Frevel an welchem in der heiligen Woche in der Kathedrale zinige Studenten Theil genommen, auf das Strengſte zu unterſuchen: Auch befindet ſich in dieſem Blatte eine Cir, cular- Verfügung der General⸗Intendantur der Polizei an
alle Corregidoren des Königreiches folgenden Inhalts:
Der größte Dienſt, den ehrbare Portugieſen und treue Un⸗ kerthanen Seiner Königl. Hoheit des Durchl. Herrn In, fanten Regenten, Ihm leiſten konnen, beſteht darin; daß alle einmüthig dahin wirken, die gute Ordnung, den Frie⸗ den und die oͤffentliche Ruhe zu erhalten, insbeſondere aber unter ſich allen a. alle miri zu verbannen, ſo wie Beinamen und beſchimpfende Bezeichnungen, welche in dem Augenblick — — und , veran⸗ i , 2 235 . ich herabziehen. er aber dieſe Pflicht erfüllt, der wird nicht 23 ſich ſelbſt genügen, ſondern auf eine entſchie⸗ dene und unzweideutige Art ſeine gute Geſiunung, ſeine Liebe, ſeine Treue und ſeine Ehrfurcht für den gedachten hohen Herren an den Tag legen. Es ſoll daher dleſer Köͤ⸗ nigliche Wille Seiner Hoheit zur allgemeinen Kenntniß ge, bracht werden, damit er getreulich befolgt werde, wie man 6 Portugieſen mit Recht erwarten kann. — Sie er⸗ ten Ihres Kreiſes wörtlich öffentlich bekannt zu machen, und mir, daß folches geſchehen, anzuzeigen, damit ich Sc Hoheit . — 2 *
Die Trombera final Nr. 59. enthält e Artikel welcher e n, Gn h e, dh. 1 Auszuͤge aus die welches naäͤchſtens erſcheinen
Türkei und Griechenland.
Aus Korfu vom 29. April wird geſchrieben: Alle Be⸗ richte aus Griechenland ſtinmen darin überein, daß Graf Capodiſtrias ſich das größte Verdienſt erworben habe, indem er das ſchändliche Gewerbe des Seeraubs ganz zu unter drücken wußte. Seit mehreren Wochen haben faſt alle Kla⸗ gen uͤber Piraterie aufgehört, und die Aſſekuranz⸗ Prämien, die im verfloſſenen Jahre ſo hoch ſtanden, daß faſt keine Verſendung mehr ſtatt fand, ſind jetzt bedeutend herabge⸗
ngen, und erleichtern den Umſatz. Die Griechiſche 5 ſurrektlon, die ihre größten Vertheidigungsmittel in der Ma—⸗ rine fand, mußte natürlich den verſchiedenen Partheien zu Erreichung ihrer Privatzwecke dienen, und in Freibeuterei ausarten, ſobald die Mittel fehlten, m Anſpruͤche für ge= leiſtete Dienſte zu befriedigen, oder Ordnung und * r⸗ ſain aufrecht zu halten. Lord Cochtgne, auf den bei ſei⸗ nem Erſcheinen in Griechenland alle Augen erichtet waren, und den man fur den Mann hielt, der die Griechiſche Ma— rine diseipliniren und zum Ruhme führen wurde, ſcheint entweder nicht die Talente, die ihn auf Eine Stufe mit Nelſon ſtellen ſollten, oder nicht den Willen ge—⸗ habt zu haben, Griechenland die Dienſte zu leiſten, deren Erwaltung ihm die Stelle eines Groß- Admirals verſchafft hatte. Vielleicht war es ihm als Fremden auch ſchwerer, die gegen einander erbitterten Partheien der Griechen zum Gehorſam und Einklange im Dlenſte zu verelnlgen. Graf Capodiſtrias hat, ohne Seemann zu ſein, mit nicht gröoͤßern außerlichen Mitteln als Lord Cochrane, die Nationalitat und den feſten Wilen ausgenommen, ſich ein Anſehen erworben, wodurch nicht nur die Seeräuberel unterdrückt wurde, ſon. dern auch die Ausbildung und Verbeſſerung der Griechiſchen Marine in Kurzem zu erwarten iſt. Bis jetzt kann man ich die ſchnelle Abreiſe des Lord Cochrane aus den Griechtſchen Gewäſſern nicht erklären; man weiß nicht, ob er ſeine Stelle als Groß- Admiral niedergelegt hat, oder wieder auf ſeinen Poſten zurückkehren wird. Die allgemeine Meinung unter ven Griechen geht dahin, daß der Lord nicht durch die Phil=
oll, mittheilt. —
trenge der Geſetze auf
ſerdurch den Befehl, vorſtehendes in allen Orten
einem diefen Punkt betreffenden Memmoire,
*
hellenen⸗Lomitès zu London und Paris, ſondern durch das damalige Engliſche Miniſterium beſtimmt worden 3 Griechenland zu gehen, und daß er jetzt nur wieder im Sinne der neuen Engliſchen Miniſter handle. General Church, der nicht 2 Generaliſſimus der Griechiſchen Land⸗ macht ſſt, ſoll um ſeine Entlaſſung gebeten haben, ſo wie auch der Oberſt Fabvler. Letzterer, der wirklich militairiſche Talente beſitzt, durfte ein großer Verluſt für Griechenland. ſein. Fürſt Demetrius Ypſilanti ſoll mit einer Expedition nach Theſſalien beauftragt, und mit 49000 Mann In fanterle und 155 Pferden dahin aufgebrochen ſein; wie man glaubt, um einen Aufſtand zu organiſiren, zu welchem man die Be⸗ wohner der Käüſten des Golfs von Salonich ſehr
ö Die viel beſprochene Beſtimmung der Gränzen des
ich bildenden Staates von Griechenland, woruͤber die inter venirenden Mächte ſich noch nicht erklärt haben, und worü⸗ ber Graf Capodiſtrlas ihnen ein beſonderes Memoire vorge⸗ legt hat, därfte die Veranlaſſung der dem Fuͤrſten Ypſtlanti
aufgetragenen Expedition ſein, und ihr Gelingen die Frage
der Entſcheidung näher bringen.
Inland.
Berlin. Da nach einer Erklärung der Könlgl. Sächſ= Reglerung von daher keine Erſtattung für Verpflegung von Sächſiſchen armen Unterthanen an das Ausland erfolgen kann; ſo iſt Seitens des onigl. Miniſteriums des Innern angeordnet worden, daß 2 alle Erſtattung für Ver⸗ He. von armen Preußiſchen Unterthanen, welche von
ächſiſchen Communen oder Vehörden gefordert werden möchten, von den dieſſeitigen Behörden abgelehnt werden
Bermiſchte Nachrichten. —
Ein Schweizer⸗Blatt meldet: Die Schweljer, welche in
ſo bedeutender Menge in fremden Landern und beſonders in ür die be nl ſo viel Spielraum gebenden e.
26 i g i. den be 2 1.
er Carlbeſeute be find. Die don allen diefen iſt wahrſcheinlich die Helvetiſche Geſellſchaft St. Petersburg. Ihr Zweck iſt, den in dieſer Haupt
adt ankommenden Schweizern Rath und Anweiſungen zu *
ertheilen, ſie im Falle der Wuͤrdigkeit n empfehlen ihnen Unterkommen zu verſchaffen, ihnen den Abgang und die Reiſe nach dem Vaterlande zu erleichtern, die Kranken, Schwachen, Armen und Greiſe unter ihnen zu beſuchen und auf en oder ſie in wohlthäͤtige Anſtalten unterzubringen, denen, welche ohne Arbeit ſind, ſolche zu verſchaffen; der Uner fahr en⸗/ heit der jüngeren Perſonen ö Hülfe zu kommen, aller derje⸗ nigen, welche des Schutzes bedärſen, ſich auzunchmen, für Erzlehung der armen oder verlaſſenen Kinder Sorge zu tragen und diejenigen, die ſich vom Pfade der S ichkeit entkernt haben, dahin zurückzuführen. Auf ũdieſe Weiſe ei⸗ chen Vaterlandsliebe und Chriſtenpflicht ſich die Hand. Die elvetiſche Geſellſchaft ſammelt, um Alles dies zu bewirken, jaͤhrliche Beiträge; verwendet aber zu den laufenden Ausga⸗ ben nur ' des Einkommens, legt ſie in die Bank unde vergrößert damlt das Grund-⸗apltal, welches nicht angegrif ſen wird. Sie nahm in den erſten 11 Jahren ihres Veſte⸗ hens 50, 170 Tr. ein. trägt 15,000 Fr. und die jährliche Verwendung beläuft auf 3095. Im Jahr 1519 empfing ſie 73 Belträge; ' 10?; 1827 erhielt ſie deren jh und ſo Wohlthätlgkelt von Jahr zu Jahr. .
Beiträge zu Geſchichte des Handels, der Manu⸗ f. der Fabriken, des Vergbaues und an⸗ bre National. Gewerke im Ru ffiſchen Reiche.
Unter dleſer , die Et. Peters bur giſche
ndels zeltnng gnen fe anfenden Artikel, aus dem wir an der fruher mit getheilten (in Nr. 100. der Stagrs⸗ ʒeltung beendigten) Darſtellung des Zuſtandes und der Re ſchaſſcuhelt der Sewerbz im Auſſiſchen Neiche linter der gierung Peters des Großen Nachſtehendes entlehnen; Unter der ſehr kurzen Regierung des Kaiſers
erfolgten verſchlebeng Verordnungen in Anſehung ,
bels, von welchen Folgende die wichtigſten ind, Hr Peters des Größen, durch eine anſchnliche Zufuhr
Das Capital welches ſie beſitzt, be⸗
die,