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3 Sonntas den 186m Mai

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Kronit des Tag es.

* 1 Majeſtaͤt der Konig haben dem Stabt. e, den. Vorſcch er, Hofrath Uh de zu Berlin das Allgemeine . ichen erſter Klaſſe zu . en geruhet.

Seltener ten.

Au s 1 an d..

r ankre ich. e ne,, In der Sieung vom 9.

M ai ſtattete F asars 8 8 den Bericht uͤber den, der b en LVten Ti— tel des Wahl ab, und brachte im Na„

1 men derſelben eine neue Abfaſſu *) e. Titels, welcher im 23

Ganzen genommen aus 4 Art

ö , wonach die darin entha

ltenen bloß mit denen

Vuchſtaben der Charte in groͤßerem Einklange ſtehen. Nichts deſto weniger widerſetzte ſich der Baron von Mont, bel der Annahme dieſer neuen Verfügungen und an,

Verwerfung des ganzen LVten Titels.

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. Liſte 9 nach dem Wa fe etwa 3 . Vahlen * dienen mußte. 3

an 2 zahle,

ö. nun aber. . . ein e, de, é Menate nach der Velanntmachung der lelzten, Liſtz am 20. October, mien berufen würde, und man auf der⸗ ſelben 6 cis Wähler Rechen lafſen wollte, die in der Zwi— jchenzeit di Wahlfähigkeiten verloren hätten, ſo wurde da⸗ durch die Charie zſen at verletzt werden. Dagegen er⸗ flärte ſich Hr. v. Martignas mit dem Vorſchlage der Com, ui en . awerſtanden, Koſlach, wenn die Zu ſammmenberufang olle glums a einem Meongtè nach der Bekannt,

der lebten Liſte ., 2 ae erſt vor⸗

2 tigt werden braucht. . ö d Gen, e n . 3

als gegen Men na n und von Heren 3 H J . . . 8 ; . ;

, , ,, . .

g IL 3 . 23 21. Wenn i ga J jenigen Monats ſtatt findet, g. im Laufe 3

des, durch den Att. e, e , , gan, fe wer, n . Veranderung vorgenommen; . der . Verordnung min.

fen .

a n , ge.

ung des

der drei erſten Titel des ,, 2 auch mit dem

Dei Graf] n von La ane unter fn te dagegen bie 2 . er d .

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Collegiums muß in dleſem Falle mindeſtens 29 Tage be⸗ tragen.“

*. 2eſte Artikel (23ſte im Entwurfe) wurde in der Art, wie die Commiſſion denſelben vorgeſch agen hatte, ver⸗ worfen und dagegen der nachſtehende

des . 4 angenommen:

rt. Findet die Zu ſammenberufung ſpaͤter ſtatt,

ſo . dieſe ij mindeſtens 3) Tage betragen. In dieſem

letztern Falle läßt der Präfekt die Einberufungs⸗-Verordnun

ſogleich offentlich anſchlagen. Das durch den obigen Art.!

2 eordnete Regiſter wird ſofort eroͤffnet; die in den A

12. vorausgaſetzten Reelamatlonen werden darin aufgenom⸗

, ſe müſſen . innerhnlb 8 Tagen, bei Strafe des

Verfalls, erfolgen. Der Praͤfekt ſetzt das durch das vom

2. Mai 1827 vor geſchriebene Berichtigungs⸗ Tableau auf und

läßt es ſpaͤteſtens am 11. Tage nach der Anſchlagung der

Verordnung bekannt . uns anſchlagen. Die durch den

23 15. an Der ſicatienen, an die betheiligten

len er 2 n ,, Tagen / er 23. Artikel 6 z

gen durch die Herrn Dupin und von Nleard. Er lauttt

wle folgt:

„Art. 23. Eine 2 =* Artikel 19. gemäß, ang

brachte Klage wird direct vor dem betreffenden Köni 3

Gerichtshofe geführt, und dle Entſcheidung, wodur

ſelbe n n. worden iſt, e Wh. nur . fie engt, r enn

eine Aud ſiccichung aus

img muß ſpaͤteſtens 5 6 geſchehen, und 3

. 6 eien Fri = der Gerichtshof in der Sache. 2 3 e kein Wider ſpruch

Arntitel . 1v. Ziels wurde ohne ö in der ehenden Abfaſſung angenommen: „Art. 24. dem oben vorgeſ

gungs⸗Tablean kann eine Aenderung nur in Folge eines

* 14

. n.

macht werden“.

Man r hierauf zu dem V. und letzten Zitel des , 1. cher allgemeine Beſtimmung en enthalt, uͤber. 5 itel Ca6ſte im urfe) wurde, nach⸗ dem ae d. der Herren ergier de Hauranne, Marchal und Dupin, verworfen wordin waren, in der en, lichen Abfaſſung augenommen. Er lautet, wie folgt: rt. 25. Kein zu einem temporairen oder widertuf—

lichen iffentũiche Amte wviduum kann auf den

erufenes

erſten Thell der Liſte des Departements, wo er ſeine Amts—⸗

geſchäſte varrichtet, früher als ſechs Monate nach der, von

dem Iten Artikel des Gefe 37 vom 5ten Februar 1817 vor⸗ rk

geſchrlebenen doppelten ärung gebracht werden.“

Veil dem 26ſten Artikel (27ſten im Entwurfe) hatte die Comm n einen Zuſatjz in Antrag gebracht, wonach . nigen Steuer⸗Einnehmer, die ſich etwa weigern m di von ihnen verlangten Certiſicate auszuſtellen, in eine . ſtrafe verfallen ſollten. Der K niſter hielten dieſe Beſtimmung

mal, well die Ei

hüten. warden e e, . andeln, und jwel⸗

. die für eln . 3 war r 3 ebühr von 25 iu re

als daß 1. e , ö e würden den von 2 ber

gehrten egiſtern jemals verwelgern. 23 d , Herr Hyde de Neuville, w i, ie ,, . 26 bis . ern . ellen. . ae e a . 6 ; . . , . martin; ege e iirten, nrg der Finanz / Miniſter ö irre ler.

; ö.

edaetions⸗ . *

unweſentliche er inder un ;

die⸗

riebenen Berichti⸗ ä von einem Königl. Gerichtshofe ergangenen Urthells 1 .

und der , *. , . 1 a.

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