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Preußiſche Staats- Zeitung.

131. SBDerlin, Mittwoch ben 2a, Mal. . 18328.

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8 * ; Reform-Gehalts, und endlich durch ein, von der betreffen ? Am t l 1 ch e N 9 ch r1 ch te n. den Regierung beſcheinigtes Atteſt der landraͤthlichen ; 233 Kronik des Tages hörde uͤber den Zeitpunkt, von welchem ab die Offiziere ; ; , n. . ihren bleibenden Aufenthalt im Großherzogthum Poſen ge⸗ Des Königs Majeſtäͤt haben den n,, ,. habt haben. ; Aſſeſſor, Freiherrn v. Blomberg, zum Regierungs-Nath olche Offiziere dagegen, welche unter der Herzoglich bei der Negierung zu Bromberg Allergnädigſt zu ernennen Warſchauiſchen 2 weder ein Reform-Gehalt oder und das Patent in dieſer Eigenſchaft Allerhöchſtſelbſt zu voll, eine Penſion ausgefetzt, noch ein beſtimmtes Anrecht auf gehen geruhet. . eine Beguͤnſtigung von Seiten des Staats zugeſichert erhal⸗ Des Königs Majeſtat haben den Ritterſchafts-Director ten haben, können, in ſofern ſie ebenfalls vom 2eſten May reiherrn v. Reinbaben zum Landrath des Croſſenſchen 1819. im diesſeitigen Gebiete gemweſen ſind, bloß in dem ſes, im Frankfurter Regierungs⸗-Bezirk, allergnaͤdigſt zu Falle zur Penſionſrung beruͤckſichtigt werden, wenn . . ernennen geruhet, orig nachzuweiſen vermögen, daß ihnen, ihren Verhaͤltnis⸗ Se. önigliche Majeſtät haben den bisherigen Stadtge⸗ fen zur Zeit der Aufiöſung des Herzogthums y richts, Aſſeſſor Franck zu Stargardt zum Juſtiz-Rath zu nach deſſen Verfaſſungsgrundſäͤtzen Jemäß, abseiten der R

geru ; . gierung eine Penſion unfehlbar zu Theil geworden ſein 23 2 Majeſtät haben den. Juſtiz-⸗ Amtmann 223 * 36 . . z . 2 zu Stepenitz jum Juſtiz-Rath u ernennen ge, 6 ern, ,. ſoll durch das Kriegs⸗ 1 2 ; ; ziniſterium, die Feſtſetzung der r elbſt aber Sei- f Seine Majeſtät der 2 haben dem Kreis-Kaſſen-Exe⸗ tens des Letztern, unter —— * , , . cutor Strutz zu * im Reglerungs-Bezirk Magdeburg, erfolgen. Die Zahlung der anerkannten . 3 und dem , Controlleur Kerskes zu Brandenburg das rungen geſchieht in Staatsſchuldſcheinen nach dem allgemeine Ehrenzeichen weiter Klaſſe zu verleihen geruhet. werthe. t ; k ; Es werden nun alle diejenigen vormals Herzoglich War⸗ Se. Königl. Hoheit der Erbgroßherzog von Meck, ſchauiſchen Offiziere, welche nach den vorſtehenden Aller⸗ lenßurg-Strelitz, iſt nach Neu-Strelitz von hier abge- höͤchſten Beſtimmungen einen Anſpruch auf Penſion be⸗ 23 en. gränden zu können glauben und entweder dieſerhalb noch ; nicht eingekommen ſind, oder die, im Obigen vorgeſchrie⸗

8 ek . bene Legitimation nicht genugend gefuͤhrt haben, hierdurch 2* eine 31 au . inne: der geſetzten praͤeluſtv: 1èFr 3 fröee-, , , , , d,

; . : 5 er e. ddieſer B in die ntlichen er e

ö Des Königs M eingegangenen rechnet, ihre etwanlgen Anſprüche anzumelden und *

thun, da nach Ablauf dieſes Termins das Verfahren ſchloſſen wird, und dann Gemäßheit des . Befehls, auf ſpäͤter eingehende Geſuche unter keinen Um⸗ : ſtaͤnden mehr Ruͤckſicht u mn werden kann. 5 Staats⸗Miniſterium erlaſſenen Allerhöchſten Cabinetsordre! Die 2 Betheiligten haben ſich zunächſt an das Tom 2iſten Februar 1825. bel deſinitiwer Feſſſtellung der General-Eommando des 5ten Armee, Corps in Poſen zu ; a, h eine, dem vertragsmäßigen Verhältniſſe ent⸗ wenden, welches veranlaßt iſt, die Eingaben zur Einſen⸗ ſprechende Behandlung dieſer Offiziere zur Anmeldung dung an das Kriegs-Miniſterium zu fammein. är hierher gehörenden Anſprüche einen Praäciuſiv, Ter Auf die von verſchtedenen Bittſtellern ſchon eingereich.— mut, m ſechs Monaten feſtzuſetzen. ten Anträge, worüber der Beſchluß ſeither ausgeſetzt ge⸗ Das Staats- Miniſterſum, mit der Anordnung dieſer blieben iſt, wird gegenwärtig nach der von Sr. Majeſtät MWaahregel ir endlichen Beſeitigung von allen und jeben gegebenen allgemeinen Entſcheldung das Wentere verfügt . dergleichen Nur gen beauftragt, macht diefelbe mit dem werden. ; ĩ Vemerken bekannt, daß nach den feſtgeſtellten Grundſaͤtzen Berlin, den 9. April 1823. ] zar Reeclamation einer Penſton im Allgemeinen nur die Königliches Staats⸗Minlſterlum. ĩ Klaſſe ſolcher Offiziere verſtattet iſt, welche bis zur Be⸗ v. Altenſtein. v. Schuckmann. Gr. v. Lottum. 1 Jenahme des Grsßherzogthüms Pofen (oder bis zum 1ſten Gr. v. Bernſtorff. v. Hake. Gr. v. Dan ck elm ann. Jan) 1515) ein Reform, Gehalt aus Herjoglich Warſchaui— ; v. Motz. ĩ; en Kaſſen erweislich entweder wirklich Bezogen haben, = . . vder in Gemäßhelt der, bei Neorganiſation der Polniſchen! Schema. Armee oder berelts fruͤher, uber ſie er angenen Verfügun, 1 Charge. ; ; ven doch Hätten beziehen ſollen, und dabei am 1 Juny isis 25 Vor, und. Zunamen. ; J . n der Provin; Peſen vorgefunden und geblieben ſind, oder 33 Quppentheil, wo derſelbe zuletzt a . 1 6. . i e n, n e, Abſchluſſes und . erfolg der Militair—⸗ zwiſchen ußland in eff̃ ö ü 2 zwiſchen Preußen und an 5) Ob und bei welcher Gelegenheit derſelbe verwundet ge— Dan ſund, der damit verwandten Angelegenheiten) ihren weſen, und ob derſelbe im Veſiz von Ehrenzeichen ** 6 . . 9 2 . vo 22 be meldung ) ö eclamanten muͤſſen nd hi og, oder, wenn er ö 38 2. he, che ſich legitimſren: durch voll, ein ſolches nicht . bejogen hatte, durch welche indig eiſung ihrer litair⸗ Dienſt / Carriere nach beſondere oder allgemeine Verfuͤgung des Herzogl. War⸗ beiliegendem Schema, durch das S auſſchen Gouvernements . 2 h, W n, Soldbuch, womit jeder ſch er daſſelbe, und in welchem ; 4 , n, . knee er d, , , —w ö en, e, durch Vorlegung des ag, an rſelbe ſeinen Aufenthalt im dies 3 Orginal ⸗Decrets oder der Urkunde e, ,, 565 ga Hebie gendmmenl wat. fenth iesſeit

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len ſten geſtandenen Offizlere um Penſion, ſich be⸗ z be , wen die Angelegenheit einer orgfaltigen Pruͤ⸗ zn unterwerfen, und dangch mittelſt einer an das

kes ele de, urg vielfaltigen Geſuche der, vormals ö Warſchaui⸗

enommen haben. 24 t derſelbe, ingleichen von

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