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Iten Artikel des Geſetz' Entwurfes abgiebt,

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inzwiſchen mit dem obigen des Finanz-Miniſters überein., mmten, ſo daß es ſich jetzt nur noch von dieſem letztern andelte. Als es daruber zur Abſtimmung kam, wurde daſ⸗ ſelbe von der rechten Seite, dem rechten Centrum, dem gan— zen linken Centrum, und einem Theile der linken Seite an, genommen; nur etwa 30 bis 40 Mitglieder dieſes Theiles der Kammer erhoben ſich dagegen. Der Präſident erklärte ſonach den Artikel fuͤr angenommen, und wollte zum. zweiten uͤbergehen, als Hr. Benj. Conſtant die Bemerkung machte, daß der 1ſte Arilkel des urſprünglichen Entwurfes noch gar nicht zur Berathung gekommen ſei, Dies verur⸗ ſachte eine große Bewegung im Saale, und die Sitzung war während etwa id. Minuten gan unterbrochen. Der Pra ſident verſuchte mehrmals die Ordnung wieder herzuſtellen; jedoch umſonſt. Endlich benutzte er einen ruhigen Augen⸗ blick, um den Aten Artikel des Geſet Entwurfes zu verleſen. gleich ſtuͤrjte aber Hr, BVenj. Conſtant mit einer ge— ſchrlebenen Rede zur Tribune und erinnerte an den bis her von der Kammer befolgten Gebrauch, wonach nach der An— nahme eines Amendements

3 immer noch über den urſprüng lichen Artikel abgeſtimmt worden el. Der , , bemerkte aber, daß, da in dem vorliegenden Falle ſein Amendement, welches ſtatt des urſprünglichen erſten Artikels dient, angenommen worden ſei, jener Artikel nicht mehr exi⸗

; a n den thellte dieſe Anſicht; aber Herr Benj. t . ſich nicht zufrieden; er behauptete, daß ein ver⸗ Artikel den erften Vorſchlag nicht aufhebe und be— auf fruͤhere Fälle, wo über den Artikel der Regie immer noch beſonders abgeſtimmt worden ſei. er General Dem ar gay war derſelben Meinung; der Mar⸗ guis von Chauwe lin ließ ſich noch beſonders über den Incldent- Punkt vernehmen und verlangte, daß, wenn ch das Amendement des Finanz⸗Miniſters angenommen „der erſte Artikel des urſpruͤnglichen Geſetzes nichts weniger zur Berathung komme. Hr. Rad ej gab da⸗ dem Präͤſidenten völlig Necht, und meinte, daß der⸗ er den gedachten erſten Artikel nicht mehr abſtlmmen en könne. Nach vielem Hin, und Herreden wurde end⸗ die Sache durch die vorläufige Frage, wonach jede ernere Berathung unſtatthaft iſt, beſeitigt. Der te rti⸗ el des GSefetzes, welcher ohne Weiteres angenommen wurde, ſautet wie folgt: „In der Sitzung von 1527 wird über die Realiſation und Lie ganze oder theilweiſe Verwendung bie, fes Renten⸗-Credlts Rechnung abgelegt; es kann von dieſem Eredite nur mittelſt öffentlicher Negociationen, unter Mit⸗ wirkung der Concurrenz, und in derjenigen Art und Weiſe Gebrauch gemacht werden, wie ſolche hinſichtlich der durch den Vertrag vom 9. Auguſt 1821 bewirkten Renten Veraͤußerung befolgt worden iſt.“ r. Möchin entwik⸗ kelte demnächſt einen von ihm herruͤhrenden Zuſatz Ar⸗ titel, folgenden Inhalts: „Die ganze oder theilweiſe Ver⸗ wendung des in Rede ſtehenden Credits wird der Gegenſtand eines beſtimmten und befondern Artikels des Geſetzes ſein,

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wodurch die Ausgaben fur 1525 definitiv regulirt werden.. Zur Motivirung dieſes Antrages erinnerte

Hr. Mächin an rieg mit Spanien bewilligten daß er ſich demſelben welcher nunmehr den wurde ſonach mit ſemlich ſtarker Stimmen-Mehrheit angenommen. Der 3te rtikel des urſpruͤnglichen Entwurfes, welcher jetzt der Ate wird, lautet folgendermaaße „Die durch das Geſetz vom 25. Marz 1517 zur Tilgung der fundirten Schuld beſtimmte ähr⸗ liche Summe von 40 Millionen Fr. wird, ebenfalls vom 22. daͤrz 1828 ab, auf die Summe von 49 300,090 Fr. erhoht.“ Der Finanz⸗Miniſter machte die Bemerkung: daß dieſer Tilgungs⸗-Fonds von Soo, 009 Fr. nur auf die . zpro⸗ cenkiger Renten berechnet ſel; würde die nleihe dagegen zu 4 pCt. gemacht, ſo mußte man den Tllgungs⸗Fonds ſtatt * 1 pEt. zu 11 pCt. annehmen, in ſofern man die Tilgung

dieſer Friſt bewirken wollte. Drei Amendements waren in derſelben Beziehung in Antrag gebracht worden und wurden am Schluſſe der Sitzung der betreffenden Commiſſion zur rafang kberwieſen; die Berathungen darüber ſollten am

olgenden Tage beginnen. Der * ſo wie der Dauphin

die Verwendung der fur den Gelder; der Flnanz⸗Miniſter erklaͤrte, nicht widerſetze, und der Vorſchlag,

aris, 22. Mai.

und ble Den hne ſind im beſten Wohlſein in Complägne eingetroffen, und von den dortigen Einwohnern mit dem ö to Der Prinz Maximilian von Baiern iſt vorgeſtern hieſe

. angekommen. var,,

ſich ein Aufſatz uber worin dieſer bitter getadelt und daß die Vorſchläge der Com-

t In dem Conſtitutlonnel befindet den neuen Preßgeſetz Entwurf, nnter andern behauptet wird,

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miſſion denſelben nur noch verderblicher machten, als er aus den Handen des Großſiegelbewahrers hervorgegangen waͤre. Der Verfaſſer bemuͤht ſich, zu beweiſen, daß, da in dem Artikel 8. der Charte, wo den Franzoſen das Recht zuer⸗ kannt wird, ihre Meinungen offen zu äußern und durch den Druck bekannt zu machen, nur von einer Abwehrung des Mißbrauchs, den man etwa von dieſer Freiheit machen möchte, die Rede ſei, jedes Preßgeſetz nur erſt nach der Pu⸗ bilcatiön in Anwendung kommen konne, daß daſſeibe ſonach den Preß-Unfug unterdrücken, nicht aber ihm zuvor⸗ kom inen duͤrfe. Nach dieſem ſpitzfindigen Raiſonnement ſeht der Verfaſſer zu dem vorliegenden Geſetz⸗ Entwurfe ſelbſt über und behauptet, daß daſſelbe ein Praͤventions⸗ aber kein Repreſſions- Geſetz fei; um namlich ein, ſelbſt nur für das Theater beſtimmtes Blatt zu ſchreiben, beduͤrfe es in Paris einer Caution von 200,000 Fr. und einer ver⸗ haͤltnißmäßig ſtarken in den Provinzen; Namen, Wohnun und Anthell elnes jeden Actionairs, Nedaeteurs oder Thei nehmers müßten genau angegeben werden, und wenn ſich in einer diefer Angaben ein Irrthum vorfände, mußten alle Thellnehmer, für ein Vergehen, woran nur Einer von ihnen ſchuldig wäre, büßen, und 19, 20, 30, ja 100,000 Fr. Strafe jahlen. Die Actionairs wählten ſich Geſchaͤftsführer; dieſe wären nun unumſchraänkte Herren uͤber deren Eigenthum und Capital; wenn ſie aber einen ſchlechten Gebrauch davon machten, ſo wurden die Aetionairs zu ungeheuren Geldbu⸗ ßen verurtheilt oder ihr Blatt würde auf 3 Monate ſuspen⸗ dirt; ſie dürften auch während dieſer Zeit kein anderes her⸗ ausgeben und wären ſonach jedes Mittels, ſich vom gaͤnzli= chen Untergange zu retten, beraubt; und dieſe höchſt ſelt⸗ ſame Beſtimmung hatte erſt die Commiſſion hinzugefügt, denn in dem Entwurfe der Negierung befände ſie ſich nicht „Jetzt,“ heißt es ferner in dem Artikel, „fragen wir Jeder⸗ mann aufrichtig: Wo wird man einen Capitaliſten finden, der unſinnig genng wäre, ſein Geld zu einem ſolchen Unter⸗ ternehmen herzugeben? es muͤßten ſich denn Leute dazu her⸗ geben, die ſich zu ihrem Privat ⸗Vergnügen taglich gerichtli⸗ chen Unterſuchungen und jahrlich dem Verluſte einer Mlllion unterwerfen wollten. Die Geſchaͤftsfuͤhrer werden aber ſo ſchwer als die Actionairs zu finden ſein; denn wer wird ſei⸗

und Gut dafür haften? man verlangt von ihnen 30 Fr. Caution; *. n ſchon ein n , . 5 faͤr * von Schriftſtellern, die in offentlichen Blattern 34 ten. Wurde es dagegen nicht viel vernuͤnftiger geweſen ſein, ſtatt der 8 Artikel des Entwurfes nur einen einzigen zu ent—

werfen, der alſo lautete: „In der Folge iſt die Herausgabe von Journalen verboten.“ Man darf ja nicht lau⸗

ben, daß es den ſchon jetzt beſtehenden Zeitungen beſſer ergehen werde, als den noch zu ſtiftenden; im Gegen theile, jene wuͤrden ſich ebenfalls gan neu conſtituiren müſ⸗ ſen, und dabei, wie dieſe, auf unüberſteigliche Hinderniſſe ſtoßen. Das alſo 9 die ſo oft wiederholten Verſprechun⸗ gen der Miniſter, ;

len!“ Der Courrier françals ſpricht ſich in demſelben Sinne aus; am Schluſſe eines Artikels, welcher hauptſach⸗ ſſch von dem Berichte des Herrn Soguy in der Sitzung der Deputirten⸗Kammer vom ] Iten 2 heißt es: „Die gegen Daäͤrtigen Gefetze, fo abſcheulich ſie auch ſein mögen, ſind weni⸗ ger todbringend für die per lodiſche Preſſe als das vor geſchlagene; jenen wußte die Preſſe zu entgehen, bei dieſem würde es unmoglich ſein. Wenn die mill digen Geſetz⸗ Entwurf annähme, ſo wurde ſie der reihele einen ſchlimmern Stoß als ſolches jemals in den habrelr 1622 und 1821 der Fall geweſen iſt, verſetzen und Frankrel

Kammer einen ihrer ſo un

Gut 5 Van ihr zu erwarten.“ fluch das Journal anne merce bezeigt ſeine Unzufriedenheit mit dem Renn wurf Hrn. Seguy und behauptet daß der Dreß · Ge n gan * fe. 2 ö, 3 T. n . 9 ei, als der Graf Portalis ihn erdacht gehn ?

Dle Quotidlenne behauptet, daß 6c . * 2 T. Sebaſtlanl auf Corſika, ſiebe falſ⸗ * 3. z liberalen Parthei mitgeſtimmt * r erf elt ſich daher, daß jent Wahl für ung lein n . rt werden.

Der Meſſager des Chamb beyeigt ſeine Zufriedenheit da- mit, daß i ö n S a, 8d ie , miſters, wonach demſelben in dem Anleihe / Projecte an friere Spielraum gelaſſen wird als ſoicher in dem urſprünglichen Entwurfe beſtimmt war, don b. ernmier faſt einſtimmig angenommen worden ſei „Wir konnen“ jenes Blatt „einem ſo hochherjigen Vertrauen nur unſern vollen Beifall zollen, Nur dadurch,

daß ſich die Freunde des Königs und der BVerfaſſung einem

nen Namen unter jeden Artikel ſetzen wollen, und mit Leib

ich genau an die Eharte halten zu wol.⸗

um ſo ſchmerzlicher täuſchen, als daſſelbe berechtigt war e

g der Deputirten⸗ Kammer das

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