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trage des Herrn Dupin anſchloß. Es beſtanden ſonach in Betreff der literariſchen und juriſtiſchen Zeitungen dreierlei

verſchiedene Meinungen: entweder, ſie der hoͤchſten Cautions⸗ Summe von 5000 Fr. Renten zu unterwerfen (Vorſchlag

der Regierung), oder dieſe Summe zu Gunſten jener Zei⸗

tungen zu ermäßigen, oder . keine Taution von ihnen zu verlangen. In die jweite Klaſſe gehörte ein Amendement des Herrn Jars, von allen dergleichen Blattern nur den dritten Theil der von politiſchen Zeitungen ju leiſtenden Cautions⸗Summe zu fordern. Dieſer Vorſchlag wurde aber verworfen. Ueber den oben erwähnten Antrag des Hrn. Dupln mußte, da zwei Abſtimmungs⸗-Verſuchet durch Auf— ſtehen und Sitzenblelben zweifelhaft blieben, mittelſt Lugel= Wahl abgeſtimmt werden, worauf derſelbe mit einer Mehr eit von 9 Stimmen iäz gegen 183) ebenfalls ver wor, en wurde. Dieſes Refultat erregte einige Senſation. Jetzt m die Reihe an das obige Amendement des Grafen von Sesmaiſons, die Cautlon fuͤr die mehrerwähnten Blatter auf die Hälfte herabzuſetzen; auch uͤber dieſes mußte durch Kugel Wahl abgeſtimmt werden; daſſelbe wurde aber mit einer Mehrheit von 11 Stimmen (180 gegen 173) gleich⸗ falls verworfen. Ein anderer Paragraph des zweiten Ar— tikels beſtimmt, daß alle Zeitſchriften, die monatlich höͤchſtens nur einmal erſcheinen, ſo wie die Tages- Blatter, welche bloße Ankündigungen enthalten, von jeder Caution befreit ſein ſollen. Hier hatte Hr. Thénard verlangt, daß 1) auch alle Kunſt, und wiſſenſchaftlichen Blätter, ſo wie ) alle in fremden Sprachen herausgegebenen Zeitſchriften gleichfalls von der Cautlons⸗ Leiſtung befreit werden, und mehrere andere Deputirte hatten dabei noch verſchiedene Unter⸗Amendements gemacht. Hr. Thénard hlelt einen langen Vortrag zur Un, rerſtuͤtzung ſeines Antrages. Er meinte, daß die wiſſenſchaft⸗ lichen Blätter ſeit den letzten 49 Jahren in Frankreich be⸗ deutend zugenommen hatten; es gäbe deren ge, md, 120, 2 zweimal im Monate, einige aber auch einen

Tag um den andern oder gar tg. lich erſchienen; hieraus inge klar hervor, daß man ſich 26 mehr wie onſt zu unterrichten ſuche. Das Genie, fuͤgte der ſelbe hinzu, ließe ſich nicht vererben, da es eine Gabe des Himmels ware, wohl aber der Unterricht; man muͤßte alſs die Verbreitung deſſelben durch gute literariſche und wiſſenſchaftliche Werke moͤglichſt zu be guͤnſtigen ſuchen; die Verfaſſer des vorliegenden Geſetz⸗Ent⸗ wur fes

vier Akademien, ein, den Kuͤnſten und Wiſſenſchaften aus- ſchließlich gewidmetes Journal, ſobald daſſelbe wöchentlich nur einmal erſchiene, von jeder Cautions-Leiſtung frei zu ſprechen; hiernach könnte allerdings ſein Antrag als uͤber⸗ uͤſſig erſchelnen; man mußte indeſſen die Möglichkeit vor⸗ ausſetzen, daß an die Stelle eines nationalen Miniſteriums ein partheiiſches traͤte, in welchem Falle ein Schriftſteller noch ſo viel Talent und Fähigkeiten wuͤrde beſitzen konnen, ohne der Cautions⸗Leiſtung uͤberhoben zu ſein, wenn anders er ſich nicht zu der von der Verwaltung beguͤnſtigten Parthei be⸗ kennte; im Uebrigen, ſo enthielte der obige Zte Artikel eine Art von Privileglum, indem man danach dem einen Schriftſteller wuͤrde bewilllgen koͤnnen, was man dem andern verſagte, und die Willkuͤhr daher zur einzigen Richtſchnur dienen wurde. Durch alle dieſe Gründe, ſchloß der Redner, halte er ſein Amendement fuͤr hinlänglich gerechtfertigt und ſtimme dage—⸗ ten fuͤr die Verwerfung des ganzen dritten Arttkels. Der 86 von Laborde verlangte, daß die von der Akademie der ſchoͤnen Kuͤnſte und Wiſſenſchaften herauszugebenden Blaͤtter nicht die einzigen begünſtigten wären. „Ich gehöͤre,“ äußerte derſelbe, „ju einer minder glänzenden, aber auch minder kampfluſtigen Akademie, zu der der Inſchriften und ſchoͤnen Wiſſenſchaften; ſie iſt die einzige, die ein wiſſenſchaft⸗ liches Blatt (das Journal de Savans) herausgiebt, deſſen Koſten der Großſiegelbewahrer beſtreitet, und welches zu Abonnenten nur Diejenigen hat, denen man es unentgeltlichͥ zuſchickt. (Allgemeines Gelaͤchter) Ein ſolches —— ver⸗ dient wohl eine Ausnahme.“ Der Vicomte v. Laboulaye lobte die Abſichten des Hrn. Thénard, glaubte aber, daß die den Kuͤnſten und Wiſſenſchaften zu gewährende Aufmunte—⸗ rung von dem Könige, als dem erſten und vornehmſten Be— ſchützer derſelben, ausgehen muͤſſe, und daß ſonach der dritte Artikel in dieſer Beziehung Alles enthalte, was man billiger Weiſe verlangen koͤnne. Der See⸗Miniſter beſtieg die Rednerbuͤhne, um die Behauptung zu widerlegen, daß das Miniſterium durch den 3ten Artikel gewiſſermaaßen ein Privilegium habe einführen und ſich eine Art von Cen= ſur habe ſichern wollen; dieſer Artikel beabſichtige allein den Kunſten und Wiſſenſchaften einen angemeſſenen Schutz angedeihen zu laſſen, und niemals werde das Miniſterium

ätten dieſes auch wohl gefühlt, und daher im ten Artikel feſtgeſetzt, daß der König, auf den Antrag einer der

werdet Ihr, ſtatt ihn zu beſ.

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ſeine r nnn, n, eines literariſchen Blat tes, auf den Antrag einer der vier Akademien, verweigern; Hr. Thénard habe behauptet, daß die Ernennung eines am, tinationalen Miniſteriums andere Grundſätze herbeiführen konnte; ein ſolches Miniſterium wuͤrde aber nur mit einer ebenfalls antinationalen Mejorität beſtehen kzunen; und traͤte dieſer Fall ſemals ein, ſo wuͤrde es der Kammer auch freiſtehen, die beſtehenden Geſetze zu ändern, und alle gegen- wärtigen Vorſichtsmagßregeln wurden ſonach als uüberfiüſſig erſcheinen. Nach dieſer Auseinanderſetzung wurde uͤber den obigen 1ſten Theil des Amendements des Hrn. Thenard ab—⸗ geſtimmt, und derſelbe mit einem unerheblichen Unter⸗Amende⸗ ment des Grafen v. Laborde angenommen. In Betreff des Aten Theils deſſelben, die Zeitungen in fremden Sprachen betreffend, hatte der Baron v. Schon en verlangt, daß man die Exemp⸗ tion auch auf die Zeitungen in todten Sprachen ausdehne. Dieſer Vorſchlag wurde zuvoörderſt angenommen. Der Großſiegelbewahrer machte indeſſen die Bemerkung, daß man das Amendement des Hrn. Thénard anders . faſſen muͤſſe, da Frankreich Departements habe, in welchen Deutſch geſprochen werde, und wo man mithin die Deutſche Sprache nicht als eine fremde betrachten könne; dagegen machte der See ⸗Miniſter die Verſammlung darauf auf⸗ merkſam, wie ſie einerſeits kein Privilegium begründen wolle, und andererſeits doch dadurch, daß ſie einer Zeitung das Recht einräume, in fremder Sprache ohne Cautſons-Lelſtung u erſcheinen, ganz eigentlich ein ſolches Ptivilegium einführe. mie brachte Hr. Dupin der Aeltere eine andere Abfaſſung des Thenardſchen Amendements in Antrag, wonach jeden nichtpolitiſche Blatt, welches in einer andern, als der Fran zöſiſchen Sprache erſcheint, von der Cautions, Leiſtung dis penſirt ſein ſoll, und dieſe Abfaſſung wurde endlich ange⸗ nommen. Es bleibt jetzs von dem 2ten Artikel nur noch ein Paragraph zur Berathung uͤbrig, woruͤber die Discus ſion am folgenden Tage beginnen ſollte.

Paris, 11. Junl. Die Gazette de Franee enthält abermals einen gegen das Miniſterlum gerichteten Artikel, worin daſſelbe der Schwache und Ohnmacht beſchuldigt wird, und an deſſen Schluß es heißt: „Wir werden nie aufhören den furchtſamen Rathgebern des Königs zu wlederholen: durch Eure Schwachheit werdet Ihr den Ereigniſſen, für die Ihr beſorgt ſeid, nicht r Wenn Ihr den Libe⸗ ralismus fürchtet, ſo . hn; durch Zugeſtändnſſſe

nftigen, ihn nur aufmuntern, und ihm neue Kräfte leihen; laßt Ihr ihn fortbeſtehen, ſo wird er Euch verſchlingen. Der Krieg mit ber Revolution. allein kann das Leben der Monarchie ſichern.“

Das Journal du Commerce vom gten d. M. war . der Poſt angehalten worden, und zwar, wie dieſes Blatt nunmehr erklärt, aus folgenden Gründen; daſſelbe enthielt einen Artikel uͤber das neuerdings in der Kammer zur Sprache gebrachte Monogram J. II. S., welches, ſo hieß es darin, von Einigen durch Jesus hominum Salvatar (Jeſus Hei⸗ land der Menſchen) von Andern durch Jesu humſſis Sœcicias (die demuͤthige Geſellſchaft Jeſu) ausgelegt wurde. Da in dem betreffenden Satze das Wort berüchtigt zweimal

ſehr nahe hinter einander vorkam, ſo wollte der Correector

es das zweitemal durch die Worte: allju berühmt erſetzen; ſtatt aber das Wort berüchtigt wegzuſtreichen, ſtrich er aus Verſehen das in der Spalte unmittelbar darüber befindliche Wort Men ſchen, aus, ſo daß es nun ſtatt„Jeſus. Heiland der NMenſchen Jeſus allzu berühmter Heiland“ hieß. „Wir wuͤrden,“ Jagt das . du Commerce, „in keine ſo weitläuftige Erdrterung diefes Verſehens eingegangen fein, wenn die Behörde nicht eine fo große Wichtigkeit auf ein an ſich unbedentendes Ereigniß gelegt hätte. Wir erfahren auf indirectem Wege, daß unſer Zeitungs Blatt auf der Poſt an gehalten worden iſt; dieſe Maaßregel ſſt uns nicht not ſficlrt worden, und wir wiſſen nicht, mit welchem Rechte die Ver waltung ſich erlauben konnte, über unſer Eigenthum zu ver⸗ fügen, ohne uns auch nur davon zu benachrichtigen Die Gazette de France denuncirt uns heute Abend dem öffent lichen Minlſterium mit einem Gefühle des Un willens und des Abfcheus. Zeitungsſchreiber, welche täglich dergleichen Verſehen begehen konnen, ſollten die erſten fein, die Uns rechtfertigten, und Niemand, der nur einlgermaaßen mit dem Zeltungsdrucke vertraut iſt, wird ein durchaus zufälliges Er⸗ . uns als ein Saęrilegium anrechnen wollen. Wir fuͤrchten nicht, daß unſere Leſer uns verkennen werden; ſie wiſſen, daß wir unſere Meinungen frel und offen darle. en, aber daß wir ehrwürdige Gegenſtände auch mit Ehr, fene behandeln. Wenn wir unt aͤber Sachen der Religion auslaſſen, ſo pflegen wir unſere Sprache dem Ernſte des