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M 159.
Amtliche Rachrichte n. Kronik des Tages. Bekanntmachung..
ö Home. Die hierunter bewieſene Nachſicht und Ge
keit iſt aber
Mißbt benutzt worden, ſo daß ſolche
er fortdauern kann.
Taxe vom 24ſten t, muß daher
z 3 die mit der Abholung beauſtragten Perſonen mit der nöthigen . ob und welche von den etwa
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für . einmal angenommen . werden kann. = a. M., den 19. Juni 153285.
General ⸗Poſtmelſter ö ö
bg in
Chauſſirung n Perlebe f ö end von Vellahn vorgeſchritten iſt. Auf diefer Tour be—⸗ trägt die a von Berlin bis Hambnrg 35 Meilen, während ſie bisher über LÄbthsen 37 Nellen betrug—
Die Fahrpoſten und die , , h herſelben Tageszeit wie bisher, von Berlin ab, die Schüelſpoſten aber werden, anſtatt bisher resp. um 5 und 31 ihr Nachmüt a,. künftig erſt 7 Uhr Abends, Mittwoch, Sonnet ſtan c ß Sonntags von Berlin r Santfurt a. M., den in. Jun 1823.
Der General Poſtmeiſter Nag ler.
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Zeitungs-Nachrichten. Ausland.
Frankre d ch.
Depntirten⸗-Kammer; An der Sitzung vom
10 * wurden die Berathungen über den Preßgeſe⸗ f ſortaeſetzt. Der ĩete K des Amendements
—— Tbänard, wonach alle ſolche Blätter, welche bloße — en enthalten, der Caution überhöben ſein ſoll⸗
en, wand, ſo wie ein Zuſatz der Cemmiſſion, angenbmmen, äber den ganzen zten Artikei abgeſtimmt. — — jedoch die beiden Königlichen Commiſſarlen, Dr e, w, Deegainot de Pampeſnne, daß der nunmehr fehr lange Arifeel gethellt werde. Dieſes geſchah, und der Artikel, welcher jetzt den Aten und zten bildet, and der Lie Tammer durch fänf rolle Sitzungen beſchaſtigi hat, wurde endiich in folgender Abſaſſung angenommen,
) Den ſten Artikel des Oeſe Entwurfes . 9. a ele sen,, , n nns bahn m mn n,
Berlin, Donn er ſt ag den ligten Juni.
erſcheint, ſo beträgt die
Atademien.
— M 86
Mrt. ö 28 n f die 2 oder eitſchrift ſind, vor gehalten, eine 9. e. w Ke das Journal oder die Zeit⸗ ſchriſt ͤftey, als jweimal wöchentlich, ſei es nun an einem beſtimmten Tage, oder Lieferungsweiſe und unregelmäßig aution 6900900 Franken Renten.
8 Dreiviertel Summe, wenn das Jour⸗ nal oder die * ü
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eitſchrift wöchentlich zweimal erſcheint. Sie
beträgt die Hälfte dieſer Summe, wenn das Journal oder die Zeitſchrift nur einmal wöchentlich erſcheint. Sie beträgt den vierten Theil derſelben, wenn das Journal oder
die Zeitſchrift nur mehr als einmal monatlich erſcheint. Die
Caution der in allen Departements, mit Ausnahme des der Selne, der Seine und Oiſe und der Seine und Marne, herauskemmenden Tagesblaͤttet, wird die 50,00 Seelen und daruber haben, 2000 Fr. 4 und in den übrigen Städten 1260 Fr. Renten, für alle ſolche Journale und Zeitſchriſten aber, die in minder kurzen Firiſten erſchelnen, nur die Haͤlſte dieſer Summen betragen.“ „Art. 3. Von jeder Cautions, Leſſtung befreit ſinde 1) die Journale und Zeitſchriften, die nur einmal im Monate oder noch ſeltener erſchelnen; 2) die Journale und . ten, die entweder den mathematiſchen, ph Natur- wiſſenſchaftlichen, oder gelehrten forſchungen, oder den mechaniſchen und freien Künſten, alſo k 7 1 ,, . und der ſchönen K des 2 — ſtituts beſchäftigen, ausſchließlich gewidmet ſind; 3) die Jour, * . die der Politik —— der anderen, onders au ten, Keuntulß- Zweigen gewidmet ſind, in ſofern dieſelbin hoͤchſten s mehr als zweimal in der — 1 — ö * . — he andern als der Franzöſiſchen Sprache herausgegeben werden; ) die Zeitſchriften, die ausſchließlich zu Le . — Ankuͤudigungen, gerichtlichen Bekanntmachungen, 5 niſſen der gelandeten Schiffe und ihrer Ladung, Gerken Preis, Zetteln und andern laufenden Preiſen dienen. — Jede Ueberttetung der Beſtimmungen des gegenwärtigen und des vorigen Artikels wird, dem Art. 6 des Geſetzes vom 9. Jun. 1819 Leg. beſtraft.“ ꝛ . er Präſident verlas hierauf den ten Artilel (den zten des Entwurfs), welcher von den verantwortlichen Geſchäfts⸗ fuͤhrern handelt, nebſt den verſchledenen dabel in Vorſchlag gebrachten Amendements; in einem dieſer letzteren verlangte der General Sebaſtilani, daß die Zeitungs - Eigenthümer einen oder mehrere verantwortliche Redacteur;. zu ſtellen verpflich. tet würden, welche mindeſtens an dem Fonds des Journals mit einem Funfzehntheil, ober an der Eautſons Leſſtung mit einem Viertel betheiligt wären, und die in den obgedachten drei Departements zo Fr., ober in den ubrigen 159 Fr. an directen Steuern zahlten. „Wenn Sie,“ ſo le, der Sebaſtiani die Rede, worlüi er fein Amendement näher ent wickelte, meinen Vorſchlag annehmen, ſo werden Sie einen großen Schritt zur Verbefferung unſerer Preß Geſckgebung gemacht haben, und es wird Ihnen alsdann nur noch einer zur volligen Sicherſtellung der. . übrig bleiben, nämlich die ueberweifung der Preß Vergehen an die Ge— ſchwornen⸗ Gerichte; ſo lange dieſes letztere nicht geſchieht, wird unſere Preß-Geſezgebung immer nur tranſitoriſch feln. Wohl weiß ich, daß die Preßfreiheit manches Uebel erzeugen lann; aber neben dem Uebel befindet ſich auch jedesmal das Mittel dugegen, da, was ein Journal geſagt hat, von einem andern widerlegt werden kann. Auch läßt ſich nicht läug⸗ daß aus der Preßfreiheit manches Gute hervorgeht.
herbei zu fuhren. 2
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Arbeiten und Nach⸗
lunft fremd ſuud, wat i m,
gebe zu, daß dicſelb. im Stande iſt, das Land n Vc. wegung zu ſetzen, aber nie eins Umwäliung ö
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in denjenigen Städten,
ſich die drei
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