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Mitglleder der Aeademle abgeſetzt, und dreihundert Generäle aus den ider, ee geſtrichen hätten. Der Rebner ging hier, ur politiſchen Lage Frankrelchs in ihren Beziehungen über; die Landes⸗Deputſrten, meinte er, wäß⸗ ropa ſpiele, und Ehre der Nation, irt worden, und
Schon in der Sitzung vom 30. Mal verpflichtete ich mich, Die Verſetzung der vorigen Miniſter in den Anklageſtand in Antrag zu bringen. Dadurch, daß dieſelben ausgeſchieden, auf ſind ſie noch nicht freigeſprochen, und wenn Ihnen die That · jum fachen, die ich darſtellen werde, eben ſo wichtig als mir ten einen, ſo werden Sie keinen Augenblick Anſtand nehmen, wer ſenn Männer vor Gericht zu führen, die das Land au den Ab— kund des Verderbens geführt haben; wenn dagegen meln ntrag Ihren Beifall nicht erhält, ſo wird derſelbe minde⸗ ſtens den Bewels liefern, wie ſehr die Oppoſirion es ſich ſtets angelegen ſein läßt, unſere Verfaſſung aufrecht zu erhalten. Es iſt vor Allem nothwendig die Frage, von der gefetzlichen Verantwortlichkeit der Miniſter ge, die nau feſtzuſtellen. Der 1514 Artikel der Charte ſagt: ſchäftige Bewegung in den Häfen nahme mit jedem Tage . erſen des Königs iſt, unxerletzlich und heilig; feine aß. , Dies, meine Herren“, fuhr der Redner fort, „war Munſtes ſnd verantwortlich, Im s ſen Alrtitgl heißt a6: der äätzemeine Gang der Ver valtung, und hieraus con. . „Die Deputirten- Kammer hat das Necht, dle Miniſter an, ergiebt ſich nach unſerem Staatsrecht! hinlaͤnglich der Ver⸗ ; 1 zäklagen, und ſie vor die Pairs-Kammer zu laden, die allein rath“ gegen den Staat and deſfen Oberhaupt. Ver ⸗ befugt iſt, über ſie zu richten: Und der z6ſte Artikel fügt fen wir nunmehr nem Blick auf die einzelnen Zweige hinzu: „ie können nur wegen Verraths oder Erpreſſun., bieſer Verwaltung, ſo finden wir . daß das Fingnz⸗ gen angeſchuldigt werden. Veſondere Geſete werden die Min iſterium le hm ausgeſezten — . Art dieſer Vergehen genauer bezelchnen, und die gzrichtliche ſchritten, und daß die Mehrausgabe allein in den 5 Jahren Verfolgung derſelben feſtſetzen.“ Allerdings ſind dieſe Geſetze bis jetzt noch nicht gegeben worden, weil die Miniſter dem Bedanken, ihrer Macht eine Grenze zu ſetzen, keinen Raum haben geben wollen; ſoll man aber daraus ſchließen, daß ſie wegen begangener Verbrechen nicht belangt und verur, theilt werden konnen? Ein ſolcher Schluß waͤre abgeſchmackt, da ſich daraus nur folgern ließe, daß die miniſterielle Ver⸗ antwortlichkeit bis dieſen Augenblick gar nicht beſtanden hat. Sind uͤbrigens jene Verbrechen nirgends genauer bezeichnet worden? 3
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wenn er eine willkührliche oder, die perſoͤnſiche Freiheit, die ganzen Umfange . betrachten, daß es auch hier wenige ; n e, e , 59 di Übrigen, den Fran, Zwelge der Verwaltung giebt, die in einzeinen Fällen me
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hen oder Pripat Eigenghums zu nahe träte, und die zur Bes den haben, ſo wie der ſtrafbaren Umtriebe, deren das gedachte ſtreitung der Staats Ausgaben beſtimmten Gelder verſchleu⸗ Nin ſter um ſich bel den vorigen Wahlen ſchuldig gema ht hat. derte. Im Jahre il? legte der Großſiegelbewahrer ein „RMicht minder ſtrafbar“, fuhr er fort, „erſcheint der Miniſter
ther gehalten werden ſollte, wenn er auf irgend ein Weiſe en Unterrichts. Wenn es wahr iſt, was ſich heutiges den Artikeln 4, 5. * und 2 zuwider handelte.“ — Rach Tages nicht mehr beſtrelten läßt, daß iich Frankreich unter dieſem Eingange , — 2 2. . 53 . ö. 6. der geſammten vori zern emnaͤchſt bie Hande ſetzen geaͤchtet iſt, läßt ſich da noch annehmen, daß der im Rathe der amelnen Mitglieder darfeiben; er klare? de De ' ſt, läßt ſich da noch daß ch
exiſtire; feine Rede, fügte er hinzu, werde daher wortlich die ſind; es war ihm aber auch nicht uabekannt? als er beſchul⸗ 2. lan, dis deres m vorigen Jahre abgefaßt gehabt digt ward, daß er die Nin cktehr der elben iner ee. ſabe, mit alleiniger Hinzufügung einiger ſpaäͤtern Thatſachen. proteſtirte er gegen jegliche? Verbiadung. nen, und läug— Niemand, meinte er, der aufrichtig befragt würde, und eben nete, daß er ihnen irgend Schug ver 43
ſo aufrichtig antwortete, könnte in Abrede ſtellen, daß Frank., nicht ag wohl aß 6. M. reich unter der vorigen Verwaltung elner nenen Revolution Daſein der Jeſuiten förmlich en ; eutzsgengeführt werden ſollt; diz Anſteülung im Stats, daß ſieben Undenrichtz, u ſtuchn
dienſte von Feinden des Landes (den Jefuiten), der * den? 2 — nicht ohne die Zuſtiminung der fegen die Verfaſſung, die Suspendirung oder Nichtvollzie, die Stiftung weiblicher Congregationen
. der Geſetz', die religiöſe Unduldſamkeit, die Verkur, nicht ein Päpſtliche Bulle, die. den Fe zung der Volksfreiheiten, die willkührlichen Abſetzungen und niſchen Kirche und den Beſtimmung
der Zorn gegen unabhängige, aber unfolgſame Behörden; wioderläut, gerichtlich be Alles, bis auf die Verachtung der Kammern, zeugte von dei die Zahi der Biſchofe in Vahrhelt jener Behauptung. Der Redner ſuchte hier aus, die Ausgaben ſeines Minſſterlums erhohr?
fäöhrlich zu beweiſen, daß die Miniſter ſich aller diefer Vergehen feinct Suſdſamkeit nicht die karthäuſer, die
ſchulz gemacht hätten. Er klagte, daß dieſelben die Wahlen Kapuziner und die Miſſionarien?
ver falſcht, daß ſie die Siebemahrigkelt der Kammer eiugeführt, teſtantiſchen Schulhalter verboten, Katholiſche zu⸗ . daß ſie die Gleichheit vor dem Geſetz zu vernichten geſucht, nehmen? Dle Verwaltung des Ju ſtiz⸗ . und daß ſie die Cenſur wieder hergeſtellt hätten; daß ſie di: wenn eine ſtrenge Unterſuchung die dabel v
Jeſuiten beſchützt und ſich der Ünduidſamkelt gegen alle Re— und Gewalthaͤtigkeiten zu Tage forderte, unſerm itgionen, mit Ausnahme der katholiſchen, ſchuldig gemacht Lande zur Schande gereichen. Die off
hätten; daß ſiꝛ eine jchimpfliche Rache gegen diejenigen Ju, lich darüber einſtimmig ausgeſpro
ſtz Behörden ausgeübt hatten, die nicht in ihrem Sinne hät, Baiſpiele anführen, wo die Bürger in ihren Rechten ge
ten erkennen wollen, und daß ſie GeneralzAdvocaten, ja ſogar kränkt, oder wo ihre Freihelt bedroht worden ſſt. So wie
haben wir