Hauptſtadt eines Landes von beinahe 89 Millionen Einwoh⸗ ner. Der Gegenſtand der Petition, welche ich in der Hand habe, iſt eine Bitte um Unterſtützung gegen die Stempel ⸗Abgabe, welche ungefaͤhr vor 11 Monaten von der Indiſchen Regierung auferlegt wurde. Etwas Aehnliches war nie vorher geſchehen und die Bittſteller beklagen ſich über dieſe Maaßtegel, welche ſie un⸗ . unpolitiſch und geſetzwidrig nennen. Ich will über dieſe

Aeußerung kein Urtheil ausſprechen, da der höchſte Gerichts,; hof in Indlen ſchon daruͤber entſchieden hat, und die, welche Klage gegen ſeinen Beſchluß erheben wollen, an den Gehei⸗ men Rath Sr. Majeſtät appelliren müſſen. Aber die große Frage, um welche es ſich hier handelt, iſt, ob Indlens Be⸗ wohner aufgerufen werden können, einen gleichen Theil der Staats -Laſten zu tragen, bevor ſie zu gleichen Vortheilen gelangt ſind. (Hört!) Ich meine nicht ju Vortheilen, welche denen der Einwohner Englands . ſeyn ſollten, ſondern zu ſolchen, welche jeder andere Theil der Britiſchen

. beſitzt, und durch welche diejenigen geſeßtzlichen

angel gehoben werden, welche meiner Meinung nach in der ganzen civiliſirten Welt nur auf Engländern laſten. Ich weiß, daß man mir, wenn ich in dieſe Frage weiter eingehe, ſchon auf der Schwelle mit der Bemerkung entgegenkommen wird, daß ich dadurch einer andern großen Frage (der, wegen

Aufhebung der Privilegien der Oſtindiſchen Compagnie),

welche in wenigen Jahren entſchieden werden muß, vorgreife.

Will man aber alle Unterſuchung bis auf den letzten Augen-

blick verſchieben? Dann wurden dieſe Thatſachen in Eile

unterſucht in Eile entſchieden, und die Vorthelle jenes un—⸗ geheuren Reiches aufs neue verpachtet werden. er ein⸗ zige Grund, durch welchen ſich die genannte Stempeltaxe vertheldigen läßt, iſt der, daß ſie zur Wohlfahrt der Negle—⸗ rung nöthig iſt; allein wenn man auch dles zugiebt, ſo kann man doch für viele von den uͤbrigen jenes Land bedrüͤckenden

Uebeln kein ähnliches Argument anfuͤhren. Ein Britiſcher

Unterthan darf nicht ohne Erlaubniß nach Indien gehen, ſo

daß dies, mit Ausnahme von China und Japan, das einzige

Land in der Welt iſt, von welchem die Engländer ausge

ſchloſſen ſind. Wenn nun dieſe Erlaubniß nicht in gehöriger

Form ertheilt iſt, ſo darf man keine Civil-Klage anſtellen

und man muß jeden Augenblick gewärtig ſein, nach dem

Gutdünken der Keen der Cempagnie 15099 Meilen weit

entfernt zu werden, eine Macht, welche häufig dem gänzli⸗

chen Ruin des Vermögens Jemandes gleich ſteht. 22.

andere furchtbare Beſchränkung iſt das Preß-Interdiet, wäh⸗ rend außer Indien uͤberall die Preßfreiheit anerkannt iſt. In kleineren Colonien und in Bezug auf perſönliche An— gelegenheiten mag ihr Einfluß ſchädlich ſein; aber in Indien iſt ſie mehr nöthig als in einem andern Lande um nämlich die Unzufriedenheit und die Klage Gründe der Indier dem Mutterlande bekannt zu machen. Was würde das Haus von Jemand denken, welcher eine Bill in Vor— ſchlag brachte, deren Gegenſtand ein Verbot der Geſchicklich⸗ keit und des Kunſtfleißes wäre? Legt aber das jetzt Indien beherrſchende Geſetz nicht der Geſchicklichkeit und dem Kunſt⸗ eiße Schwierigkeiten in den Weg? Steht es nicht der

zerbeſſerung eines der größeſten Lander der Welt feind⸗ lich gegenüber? Müſſen nicht dieſe Anklagen Eugland zur Laſt fallen? Auf dieſe Gründe hler bitte ich das . dieſen Gegenſtend zu unterſfuchen, und zu erſorſchen, ob ein Geſetz, welches in der Geſchichte jener Colonie, ſeines Gleichen nicht kennt, für die gute Verwaltung Indiens noth⸗ wendig iſt. Wenn die Legislatur unſeres Landes eine Ge—⸗ ſellſchaft bedarf, um jzne Colonie mit uns enger zu verbin— den, ſo late man die handeltreibenden Klaſſen Englands ein, ſich in 26 anfäßig zu machen, ſo ermuthige man ſie dazu durch alle in unſerer Macht ſtehenden Mittel. Die zwei grö⸗ ßeſten Uebel, welche dort exiſtiren, ſind: das Uebermaaß der Beſteuerung und die Verweigerung der Zulaſſung von Ein

gebornen zu Civil Aemtern. Ich halte es für das Beſte die

in Rede ſtehende Bittſchrift einem beſonderen Ausſchuſſe zu uberweiſen. Sollte ein ſolcher auch die gegenwärtigen Maͤn— gel nicht heben können, ſo wird er doch die Grundlage zu

6 nültzlichen Erkundigungen und Beurthellungen legen (Hört, hört!). Ich trage daher darauf an, daß die Bitt⸗ ſchrift einem beſondern Ausſchuſſe des Hauſes übergeben werde.! Hr. W. Wynn widerfetzt, ſich der Motien. Er gebe zwar zu, daß mau den Eingebornen geſtatten müſſe, zu höheren Civil-⸗Armtern zu gelangen, was aber die Stempel⸗ Taxe betreffe, ſo könne darüber nicht eher wirkſam ent ſchieden werden, bis das Privilegium der Oſtindiſchen Com— pagnie abgelaufen ſei Hr. Hume vertheidigte den An⸗ trag. Er bemerkte, Nichts könne beſſer die üble Verwal⸗ tung der Indiſchzn Regierung darthun, als der Zuſtand der Eintim te dieſes Landes. Von elner Bevblkerung von So

ſei doch die kleine vorher erwähnte Summe

X

Millionen wurde nur ein Einkommen von 22 Nillon

nen erhoben. Dies mache 5 Sc s fuͤr den Kopf, während in England von jedem Kopfe drei bis vier Pfund erhoben wurden. Hieraus müſſe man den Schluß ziehn, daß eins der reichſten Länder auf der Erde, wel ches nur ſo unbedeutende Einkünfte lieferte, gan; ſchlecht verwaltet werde. Dies ruͤhre nicht davon her, daß nicht genug Artikel zur Beſteuerung vorhanden ſeien. In En land werde kein einziger Artikel beſteuert, der nicht auch Indien beſteuert ſei, und hier ſeien außerdem viele der Ab- abe unterworfen, welche es in England nicht wären. In . könne man keine Trommel und Pfeife in ſeinem auſe haben, ohne dafuͤr eine Taxe zu bejahlen. (Geläch⸗ ter). Und bei einem ſo ausgedehnten Beſteuerungs⸗Syſtem Alles, was man zu erhalten im Stande ſei. Wir ſollten (fuhr er fort) durch die Erfahrung klug werden. Wir haben ſchon durch die un— = Beſteuerung unſerer Colonien harte Verluſte erlitten. Die Stempel Acte iſt ein ominoͤſer Ausdruck. Wir mögen uns vor Maaßregeln hüten, welche das Rachgefuͤhl der dier reltzen könnten. Lord n ſagte, man müßte dieſelbe Aufmerkſamkeit den Bewohnern von Indien, wie denen von England zu Theil werden laſſen. Hört, hort, hört). Rechtlich begruͤndete Klagen mäßten berückſichtigt werden, aber Vieles von dem, was die Bittſteller erwähnt hatten, ſei ungegründet. Hr. Robert Grant meinte, wenn die Stempel ⸗Taxe geſetzlich ſei, und das ſei ſie ſei⸗ nem Ermeſſen nach, ſo wiſſe er nicht, warum man dem Verlangen der Vittſteller nachgeben wolle, noch weniger aber, warum darauf noch eine fernere Maaßregel gründet werden ſolle. Hirrauf nahm Sir James Mack in toſh ſeine Motion zuruck, mit dem Bemerken, er werde in der nächſten Sitzung auf eine Unterſuchung des ber ſprochenen Gegenſtandes antragen. Der General Gas—⸗ coyne teug auf folgende Reſolution an: „Es gehe aus den in den jährlichen Finanz⸗Berechnungen des laufenden Jah⸗ res hervor, daß 1826 für das Briti che Reich 24,525 Fahr⸗ zeuge, 2, 535,544 Tonnen, 167,535 Seeleute, und 1822: 23, i953 Schiffe, 2,459, 590 Tonnen, 151,415 Seeleute ein- regiſtrirt worden ſeien, welches eine Verringerung von 1430 Schiffen, 175, 144 Tonnen und 16, 121 Seeleuten ausmache. Ferner gehe aus denſelben Finanz⸗Berechnung en im Jahre 1826: 20, 459 iffe, 2, 353,65 Tonnen un 149,593 Seeleute, und i827: 19,135 Schiffe, 2, 150, 4534 Tonnen und 139,49 Seeleute einregiſtrirt worden ſelen; daß das Haus eine ſolche Verringerung nicht ohne Berrüb⸗ niß betrachten konne, und, früh in der nächſten Sißzung des Parlaments, die Urſachen dieſer offenbaren Verringerung an Schiffen, Tonnen, Zahl, und Menſchen in der Handels Flotte des Landes unterſuchen wolle“ Hr. T. P. Cour⸗

tenay meinte, er ſowohl, als ſein ſehr ehrenwerther Amts

Genoſſe (Hr. V. Fltzgerald) würden während der nächſten Ferlen des Parlaments die Fragen wegen der Colonieen, wegen der Schifffahrt und der allgemeinen Grundſaätze des Handels mit derſelben Unpartheilichkeit in Erwäqung ziehen, als wenn ihre Geſinnungen ein Blatt weißen 3 wä⸗ ren. (Hört, hort) Der tapfere General hab: keinen Grund angegeben, um ſeine Metlon zu unterſtützzen. Er hade . zeigt, daß die Britiſch: Schifffahrt ein: Verminderung ſeit dem Frieden erlitten habe, aber er habe keine ſolche Ver⸗ minderung angegeben, welch. das von ihm vergeſchlagene Verfahren rechtfertigte. Herr Robin ſon ſagt?, er ſei ſehr mit der Erklärung ſeines ſehr ehrenwerthen Vorgängers

zufrieden, daß er die wichtigſten den Handel betreffenden

Fragen unpartheliſch entſcheiden wolle; jedoch müſſe man ,. von Leuten, die im Amt wären, mit Vorſicht aufnehmen, denn wenn ſie auch hzute Macht beſ⸗ en, ſo könnt dies vielleicht im nächſten Jahre nicht mehr der Fall ſein. (Vaifall) Er brruf: ſich auf die Erfahrung der letzten 13 Monate. (Beifall Auf ſo ung wiſſ: Vr. ſicherungen ſolls ſich das Haus nicht varlaſſen, ſondern ſich verpflichten, in der nächſten 2 die verlangte Unter ſu⸗ chung anzuſtellen. Wenn man ſeinen Schluß nicht aus der Anzahl der Schiff, ſondern aus der Verringerung des Wer⸗ (hes der Fracht hr, ſo bemerke man leicht, daß i: Schiffs Eigenthümer nur dir traurig; Alt ernativr hatten, entw: der ihre Fahrzeuge mit großem Geldvꝛrluſt zur Se: gehen, oder ſi: im Hafen vꝛrfaulen zu laſſem, ort, hör! Im letz tin Jahr? habe. man gmeint, dieſe Frag: foll: Ein? m Auf. a vorgelegt werden, da kein Grund dazu vorhand m ſei jedoch habe man daſſelbꝛ in Betreff des Wollhandels

gefagt, und dennoch di: Ni:derſetzung eins A iſchaſſ s ver

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