3 6 s .

Unterricht zu gering und glaubte, daß hierunter ein Irthum obwaltete, und daß man die gedachte . bloß fuͤr die Methode des wechſelſeitigen Unterrichts beſtimmt haͤtte; gleichwohl bracht. ſie keine , . Antrag, In Betreff der Univerſität gab dieſelbe den Wunſch zu er= Tennen, daß die liegenden Gründe dieſer Anſtalt verkauft und das Vermögen derſelben in Renten angelegt werden möchte. Das Gehalt der ÜUniverſſtäͤts, Näthe von 12,009 Fr. fand die Commiſſion übermäßig, und zog überhaupt die Nützlichkeit dieſer Beamten in Zwe . wollte . dadurch den ausgeſchledenen Profeſſoren ein ſorgenfreies Alter ſichern, fo wäre es beſſer, daß man denſelben Penſtongn bewilligte, als daß man ihnen ein beſoldets Amt ohne Amts⸗Verrich= tungen gäbe. Das beſondere Budget des Miniſterlums des Innern beträgt 170 Millionen Fr. Die Commiffion and die Summe exorbitant, und glaubte, daß die Zahl der 86 ſich bedeutend vermindern laſſe. Außer dem Gehalte des Miniſters trug ſie daher auch noch auf eine Ermäßigung der Beſoldungen der General⸗Dlrectoren an. Der Fonds fur die geheimen Ausgaben (wahrſcheinlich groͤßtentheils fur die Polzel beläuft ſich auf die bedeutende Summe von 1,906,006 Fr. Der Yerichterſtatter erklaͤrte bel bieſer Gele⸗ genheit, daß der Miniſter des Junern der Commiſſton die von ihm verlangten Auſſchlüſſe uber die Verwendung Jenes geheimen Fonds unter der vorigen Verwaltung mit dem Bemerken vor⸗ enthalten habe, daß er darüber nur dem Könige Rechenſchaft ſchuldig ſei; dagegen aber habe derſelbe ſich nicht geweigert, der Commifſſion eine, jedoch nur vertrauliche Mitthellung über die Art und Welſe zu machen, wie er ſelbſt jenen Fonds zu verwenden gedenke 3a der Zufrledenheit), Der Ve— richterſtatter erklärte hierauf, daß die beabſichtigten Ausga— ben danach größtenthells als gerechtfertigt erſchienen; nichts deſto weniger glaubte er aber, daß der gedachte Fonds ſich um 200,050 Fr. ermäßigen laſſe. Zu den Canal Bauten, deren Koſten früher auf 127 Millonen berechnet waren, glaubte die Commiſſton, daß noch ein nachtraͤglicher Zuſchuß von 48 Millionen erforderlich ſein würde; auf die Quaran— talne⸗Anſtalten in den Häfen des Mittellaͤndiſchen Meeres verlangte ſie eine Erſparhiß von 130,090 Fr.. auf die Ge— ſtüte ne dergleichen von Ji, oog Fr. und auf die Königli—= en Theater eine von 558, 000 Fr. Bei dem Handels— iniſterium, welches neu 34 iſt, brachte die Com⸗ miſſton eine e eöſefung des Gehaltes des Miniſters von Zhen Franken? ſe wie die gaänztiche Abſetzung der 12,900 Fr. fi ben General⸗Seeretaſr in n . deſſen Amts Verrichtungen . einem Mitgliede des Han, dels / Conſeils unentgeltlich abernommen werden könnten? = Der Berſchterſtatter ging nunmehr zu dem Budget des Kriegs-Miniſteriums uber. Den Koſten/Betrag von soo, oon Fr. für die diesjährigen Lager in St. Gmer und Luneville wollte derſelbe auf 10,00) Fr. herabgeſetzt wiſſen, und gab den Wunſch zu erkennen, daß künftig, ju Erſpa⸗ rung der Ausgaben, nur die in der Nahe gelegenen Truppen zu den Lagern gejogen würden. Auf die Koſten der Len- tral⸗ Verwaltung ſchlug die Commiſſion eine Herabſetzung von 25, 09 Fr. (außer den 39,000 auf das Gehalt des Mini⸗ ſters) und auf die des Generalſtabes eine dergleichen von 444,5 Fr. vor. Del dem Marine⸗Men iſterſum ſollten ebenfalls bedeutende Reductionen Stact finden Den Deſchluß des Verlchtes macht das Budget dis Fin anz⸗ Riniteriums, anf weiches giechfals Etſpecktſ in Gh, fammt/Detrage von etwa 14 Millionen in Antrag gebracht werden. Da dieſelben bei den Verathungen abe 33 c Bud⸗ get ausführlich zur 66 kemmen, ſo übergehen wit n. Gegenſtaͤnde, worauf dieſe Erſparniſſe ſich beziehen, hier mit Stilſchweigen. Nach Veendigung des Berichts, welcher nber drei Stunden gedauert harte, hob der Präͤſident die Sitzung mit dem Vemerken auf, daß am folgenben Tage die Diceuſſten über das Pöeßgfſeß fortgeſeßbt werden, daß infofern dleſfelbe bei guter Zeit beendigt fan ſoüte, die Cin, mer ſich ſofort in den Büreaus mit der Prüfung der ro- poſttion des Hrn. Laber de Pompleres beſchaͤftigen w rde. Für das Ausgabe- udget haben ſich bereit 15 Nehme und gegen daſſelbe 12 einſchreiben laſſen; unter detzter en End die bekannreſten die Herren Labbey de Pompidres, Denj. Tonſtant und Bignon. .

Paris, 20. Jun. Dem Journal des Debats zufolge, ſo der Könlg dem . von Paris, als diefer Ihn n, gangenen Nentage n St. Lleud einen Bäöfüch abſtat, tete, das Ihm einige Tage zuvor von der hohen Geiſtlichkeit überreichte Memoire in Betreff der kleinen Seminaren, mit den Worten zuruͤckgeſtellt haben: „Ich bedaure ſehr, Herr

Erzbiſchof, das, was Sie mir Über reicht haben, nicht leſen

nichts angehen

1

in können. Ole Biſchöfe miſchen ſih in Sachen, die ſie

16

Nichts gleicht der Wuth der Gazette de

belden Verordnungen wegen der geiſtlichen Schulen. Sig beſchuldigt jetzt eil den Biſchof v. Veauvais, Saß et

den König hintergangen habe. Von den andern Mint ö ſagt ſie, daß ſie unſinnig wären, wenn ſie nicht vorher be, dacht hätten, daß die Lehrer an den acht kleinen S , ſich am 1. October weigern wurden, den . nen Eld zu leiſten, worauf denn alle die Maaßtregein en

die widerſpenſtigen Prieſter aus der Revolutionszeit f wurden. 3. ſie aber daran gedacht, ſo mußten 6 nach auch die Schande und die Ehrloſigkeit theilen, die mit jenen Maaßregeln verknüpft ſind. Gleſchzeitig behauptet die Bazette de France, daß ſchon mehrere Perſonen von hohem Range nach Freiburg und Chambery geſchrieben haben, um

die Jeſuſten zu bitten, daß ſie, wenn irgend möglich, doch

ja ihre Kinder vom 1. Oetober an, in ihre Colleglen aufneh⸗ men möchten. ; . Der geſtrige Meſſager des Chambres giebt einen , kel über die beiden, die geiſtlichen Schulen betreffenden Verordnungen, in welchem er dieſe Maaßregeln rechtfertigt und in einem würdigen, feſten Tone die Schmähungen der Quotidienne und Gazette de France zuruückwelſt. Dle Re⸗ gierung des 6 ſagt der Meſſager, „den in der Thron rede gegebenen Verſprechungen getreu, hat ſo eben zum Be⸗ ſten der offentlichen Ordnung eine Maaßregel getroffen, . ̃

welche die Exiſtenz der geiſtlichen Schulen des König 3

einer Regel unterworfen werden. Dieſe Schulen, die jetzt ohne andere Huͤifsquellen, als die ihnen der fror

gebigkelt des Königs die doppelte Wohlthat einer Staats“ Dotation und einer Organiſatlon erhalten, die ihnen endlich ; hre Stelle im Staate anweiſt. Es iſt nicht nöthig, den

Geiſt dieſer beiden Verordnungen noch beſonders hervorzuhe, ben; alle Unpartheiſſche haben ihn erfaßt. 2 mit dem Namen geſſtlicher Schulen bezeichnet, dis ſich feſtgeſtell, termaaßen weſentlich von ihrer Beſtimmung entfernten, und in den Händen einer durch die Geſetze , Kör per ſchaft waren, ſind durch den Willen des Königs der Leitung der Univerſität unterworfen. Der Souverain hat dabei nur von Seinem Rechte Gebrauch gemacht, und die Regierung nur ihre y. erfüllt, nämlich die, uͤber die Ausführung

ju wachen. War es nicht ohnehin eine Täu—⸗

Sinn der Gläubigen gewährte, und ohne irgend eine 1 foͤrmige ,, ha von der . Koͤn

der 3 ſg N ſchung, Schulen mit dem Namen kleiner Seminarien zu ber

legen in denen alle weltliche Knnſte gelehrt, und Fecht, ſo 9 Tanz-⸗Untericht als Theile der n, n n. 23 den? Dieſer falſchen und ungluͤcklichen Stellung mußte ein Ende gemacht werden. Auch wir kennen die Rechte des Episeopats; wir wiſſen, welche Huldigungen die Religlon, und welche Achtung die Freiheiten der Gallieaniſchen Kirche verdienen. Man beruhlge ſich: nie wird die Regierung des Koͤnigs die Rechte der Kirche und deren geſetzliche Exiſten; beeinträchtigen; ſie wird auch fernerhin nur der Charte gemäß verfahren, welche die katholiſche Religion is Staats, Religion proclamirt. Wenn die bürgerlichen Inſtitütſonen ĩ gegen den Einfluß der Staats Religion nicht unempfindlich

ſein duͤrfen, ſo müſſen hinwlederum auch die kirchlichen auf

die bürgerlichen Geſetze Rücckſicht nehmen, indem durch dieſe die Geſellſchaft regiett wird. Wenn zwiſchen Kirche und Staat ein Bundniß beſteht, ſo erzeugt dieſes gemein ſame

Nechte, wie es gemeinſame Verpſlſchtungen auflegt. Das

Franzoͤſiſche Episcopat ſteht zu hoch in unſerer Achtung, als daß wir die bejammernswerthen Erdichtungen der Gazette und der Quotldienne ruhig mit anhören könnten. Heut zu Tage uͤber das Unglück der Religion klagen, heißt; ſich ſelbſt und Andere hintergehen. Eine Religlon der Wahrheit kann durch Alles das was keine Wahrheit iſt, auch nicht beeintraͤchtigt werden. Es exiſtirt nirgends eine Verfolgung, und es iſt, Gott fei Dank, nicht mehr hinreichend, Worte zu erfinden, um Tharſachen zu ſchaſfen. Auch moge es die Quotſdienne und die Gazette nicht übel nehmen: es giebt keine Märtyrer und wird deren auch nicht geben; die Redacteure diefer Blätter werden nicht den Löwen vorgeworfen werden, ſondern wenn das Getoͤſe ihrer leſdenſchaftlichen Periode ſich vor den Thatſachen dle haben wird, wird es vielleicht erlaubt ſein, dem geſunden offentlichen Urtheil dieſen Verfolgungstraum zu überliefern, welcher mitten im Frieden Sor fe ei plagt,

die von den Geſetzen beſchützt werden, dleſe Speculatlon

eines wahnſinnigen Schmerzes, der unter dem Schutze der Charte und des Thrones, ſich die Bruſt ſchlaͤzt, um einen Theater- Effect hervor zu bringen, deſſen 222 er nicht einmal theilt. Wir wollen jedem ſeine Thor—

Lrance über die

, ö

3

j . Acht Co 5

w