te während des s da Socket m . des Aufenthalts ö

ohne den mindeſten Un

in 2. Griechenland auf, An dem Tage, wo dieſe Anord— nung hier

Kirche daſelbſt geſchloſfen, alle Arbeiten hörten auf, alle an kommenden Sch ſ⸗

,, Vorſicht 1g Verbindung zwiſchen den verſchiedenen Diſtricten Und Dorfſchaften . . * Maaßregel . ar den ſſte der Nation ſehr zuwider iſt, deren Nothwendig keit jedoch die Regierung ſchon arge n . ch allenthalben zur Entwaff⸗

Dieſe Maaßregel gleicher Zeit war nents und ber

n Functionen getreten. In ihren Inſtruetlonen vom 2 April wird eine Elementar Arbeit aufgetragen, * ur Grundlage des Adminiſtrations- Gebäudes dienen ſoll. n Cemmiffatren iſt darin vorgeſchrieben, jur Zählung der Einwohner zu ſchreiten, Liſten, worin dle Grundbeſitzer, die Landbauer, die Schafer, die Handwerker, die Seeleute. und die Handelsleute beſonders claäͤſſifieirt ſind, zu entwer— fen. = nachzuforſchen, ob Geburts, oder Sierbe,Regiſter vorhanden ſind, pen Zuſtand und die Bedürfniſſe des Volkes zu erheben, ſſber die Wahl der Dimogeronten Volks, Aelteſten) welche die Munjeſpalitaͤten der Flecken, Semeinden und Qlſtriete bilden, zu wachen die Kirchen, die Klöͤſter und überhaupt den Clerus ju beaufſichtigen,

ſt ſich dafelbſt gezeigt hatte; daß richt, welche einzuführen, , . : alle geſund waren, und daß ſie ſeil ihrer , 1 Lage lang, . den Rational⸗Guͤtern (welche großentheils

die Schulen zu unterſuchen, und fuͤr den Elementar-Unter⸗

erbeſſerungen zu richten, welche bei Erhe , zu Gunſten des Volkes

als zum des Schatzes Statt finden können, auf .

Beſten l eils entweder von ten oder von den vorigen Regierungen uſurpirt worden zufragen, gemeinſchaftlich mit den Dimogeronten Streit zu ſchlichten, und endlich die Polizei zu organiſiren.

ie 1 ſind einige Soldaten beigegeben (in

des Departements oder die bewaffnete Macht, welche Regierung fur dienlich erachten duͤrfte, 1 H

untergeben. Fur die ſechs Inſel⸗Deꝛpartements ſind die außer⸗ ordentlichen Tommiſſaire noch nicht ernannt. Ein vom 26ſten April ſetzt die Zahl und die ; Wahl der Dimogeronten feſt, und beſtimmt ihre Attribute.

In den Finanzen iſt noch wenig geordnet. Die Staats

Einkünfte beruhen; 1) Auf den Zehnten, Y) auf den Abga⸗ ben von Manufackuren, 3) auf den Zoͤllen, auf einigen

Acciſen und Taxen (diefe vier Zweige ſind verpachtet), 3) auf

den Priſen, C auf den freiwilligen Contributionen, ) auf der Natlonal⸗Vank. Der Praͤſident hat die unter der vorigen Regie⸗

ihre Aufmerkſamkeit auf die bung der Staats-

auf das forgfaltigſte

ſind nach, andel dem

em 200 Mann unter dem Capitain Makrijannl) und die Millz die ſeinen Befehlen

Decret Art und Welſe der

rung fuͤr dieſes Jahr abgeſchloſſenen Pacht⸗ontracte annullirt,

wodurch 50, hoc harte Thaler mehr in den Schatz gefloſſen ſind. Uebrigens ſind es bisher bloß die Inſeln, die etwas abwerfen; Ibrahim⸗Paſcha's Anweſenheit in Morea iſt ein Hinderniß, daß die Zehnten der dort angebauten Ländereien nicht verpachtet werden koͤnnen, weil die Pachtluſtigen, ſo lange Ibrahim feſten Fuß auf der Halbinſel hat, in beſtändiger Beſorgniß ſchweben, daß die Aegyptler die Erndte abholen r e. Die Koſten der unmittelbaren Erhebung verzehren beinahe den ganzen Ertrag. Die Priſen in den fruͤheren Jahren leider eine nur zu ergiebige Quelle ſind zum Gluͤck fuͤr die Europäiſche Handels-Schifffahrt, jetzt von geringem Be— lang. An freiwilligen Beiträgen iſt ſeit Errichtung der Na—

tional⸗Bank, welche Zinſen fuͤr die Einlage verſpricht, na⸗

mentlich aus dem Peloponnes, faſt gar nichts eingegangen. In die Bank ſind bisher nahe an 150,009 Colonnale einge— legt worden. Die in der hieſigen Zeitung enthaltenen Liſten der Contribuenten ſind nicht genau, weil manche wirklich ein⸗ gelegte Summen fehlen, und dagegen andere aufgefuͤhrt werden, welche bloß Schuldforderungen an die Regierun ſind, die ihr von den Glaͤubigern gewiſſermaßen geſchenkt worden, in der Hoffnung, wenigſtens die Zinſen dafur zu

erhalten.

giebt weder ter, noch eine oͤffentliche Macht, um die Vollziehung der Geſetze zu ſichern; ja es giebt eigentlich gar keine Geſetze, die eine feſte Norm zur Entſcheidung in Civil⸗Rechts⸗Strei⸗ tigkeiten enthalten. Die Sitten und Gewohnheiten der ver⸗ ſchiedenen Voöͤlkerſchaften Griechenlands, die ſehr von einan— der abweichen, dienen allein zur Richtſchnur in ſolchen Fällen. Das Roͤmiſche Recht, welches vor der Revolution von den Biſchoͤfen und Primaten zur Grundlage ihrer Entſcheidungen genommen wurde, iſt beinahe ganz in Abnahme gerathen. Nicht beſſer ſieht es mit der Erimingl- Geſetzgebung aus. Einige Pravarieatoren, Seeräuber, Falſchmuͤnzer u. ſ. w. ſind allerdings ins Geſängniß geſteckt Und irgend ein ſubal— terner Räuber und Mörder beſtraft worden; allein die Straf⸗ barſten, auf die Jedermann mit dem Finger zeigt, gehen frei umher, weil man es ihrer Famillen: Verbindungen wegen nicht wagt, ſie zur Verantwortung zu ziehen. Als correcktlo= nelle Macht beßteht auch keſne Polljzel. und Sanltaͤts⸗ bisher verfügt worden iſt. .

Der Präſident thut nichts ohne die mittelbare, immer aber nur ſcheinbare, Mitwirkung des Panhel⸗ lenions. Dleſer oberſte Rath wird von den 33 Mau⸗

Nachrichten aus Korfu vom 2. Juni zufolge war daſelbſt in den letzten Tagen 6 . cin Tuckiſches Fahrzeug, mit ei⸗ nem Abgeordneten Jbrahſm-Paſchas an Bord, unter Geleit eines Franzöſiſchen Kriegsfahrzeuges, angelangt Dieſer Abge⸗ ordnete hatte eine ünterredung mit dem Lord-Ober⸗Commiſſair General Adam und dem General Guilleminot, worauf er wie⸗ der nach Navarin juräckkehrte. Wie verlautet, ſoll Jbrahim⸗ Paſcha angezeigt haben, daß er ſich, wenn man fortfahre, ihm alle Zufuhr von Lebengmitteln zur Ser abzuſchneiden, gendth 6 ſehen werde, den Unterhalt für ſeine Truppen, durch Incurſt nen ins Innere des Landes zu ſuchen eine Drohung, welche Ibrahim-Paſcha ſchon fruͤher einnial ausgeſprochen harte. . merk des Oeſterr. Beobachters Vergl. die Außerordentliche

Beilage ju Nr. 167. der Staats- Zeitung)

Die ri terliche Gewalt iſt noch nicht conſtituirt. Es i (außer dem a d . noch Rich⸗

Einige Aufſichts⸗ aaßregeln ſind Alles, was in dieſem Zweige

mittelbare oder un⸗