zur Anſtellung einer gerichtlichen Unterſuchung angezeigt wor⸗ den ſei. Es ſey der Poſt uumöglich ('), die Spur der ihr an= vertrauten Briefe zu verfolgen. Wenn ein ſolcher Brief am Orte ſeiner Beſtimmung ankomme, werde er nicht im, mer dem Empfänger ſelbſt, ſondern oftmals einem Portier oder Bedienten eingehändigt, für deſſen Treue die Poſt nicht einſtehen könne. Uebrigens kämen dergleichen Beſchwerden hoͤchſt ſelten vor, und er mache ſich anheiſchig, gegen einen Fall, wo die Schuld einen feiner Beamten treffe, deren zehn andere anzuführen, wo der Unterſchleif durch Leute, die der Poſt völlig fremd waren, begangen worden ſey. Herr v. Formon vertheidigte das Poſtweſen, und führte, zum Beweiſe, daß die gegen daſſelbe erhobenen Beſchwerden oftmals ungerecht n , ihn ſelbſt betroffenen Fall an, wo er einen ihm durch die Poſt zugefertigten Brief mit Wechſeln, nachdem er lange Zeit danach vergeblich geforſcht, endlich in einem Packete nut Druckſchriften des Staats Raths, wohin der Portier ibn aus Verſehen geſteckt hatte, efunden habe. (Großes Gelächter. Eine Stimme: Dies ö daß Sie ſich eben nicht beeilt haben, jene Druck ſchriften zu leſen. „Was iſt,“ fragte der Redner, „die ge—⸗ heime Urfache aller diefer Beſchuldigungen gegen die Poſt, Verwaltung? Ich kann mich nicht des Gedankens erwehren, daß hier nicht einige Perſönlichkeiten gegen den Chef derſel= ben im Spiele ſeyn ſollten. Die vorliegende ꝛ ſo iſt nicht die Poſt⸗ Verwaltung, ſondern der Kaufmann, der die Wechſel einem unbekannten Inhaber ausgezahlt hat, dem Brief Abſender verantwortlich.“ Herr Ben Conſtant fand es ſonderbar, daß, nachdem dem Handelsſtande aus der ſchlechten Verwaltung des Poſtweſens ſchon ſo mancher — erwachſen ſey, man der Kammer auch nicht die mindeſte Hoff—⸗ nung zu einer Verbeſſerung derſelben mache, obgleich die Klagen ſich täglich erneuerten. Als der Redner bei dieſer ſetzteren Acußerung unterbrochen wurde, fügte er hinzu: „Sie werden etwa doch nicht glauben, daß der Kaufmann in Or⸗ leans einen Brief mit einer bedeutenden Geldſumme abſicht, lich hat verlieren laſſen, um das Vergnügen zu haben, eine BVittſchrift zu Überreichen 7 (Gelächter. Die Poſt Verwaltung verdient die Klagen, die oon allen Seiten wider ſie erhoben werden. muß die Kammer um Verzeihung bitten, wenn ich mi mehr Lebhaftigkeit ausdrücke, als ich gewöhnlich u thun pflege, indeſſen will ich mich mäßigen, ſo viel 1 Wenn ſch ſehe, daß die Beſchwerden unſerer Kauf⸗ jute mit Verachtung zurückgewieſen werden, ſo kann ich mich eines Ausbruchs von Unwillen nicht erweh— ren, und muß es hoöͤchſt ſeltſam finden, daß man uns Vertrauen zu einer Verwaltung zumuthet, welche das Brief⸗Geheimniß verletzt und ſich zur Verbreitung von Schmaͤhſchriften hergegeben hat. (Herr von Laboulane und andere Stimmen zur Rechten: die Ihrigen! Ja, ja die Ihrigen!) . nicht, daß Herr von Laboulaye über die Worte nachgedacht hat, die er ſo eben an mich richtet. Niemand kann behaupten, daß ich Libelle verſchickt habe, und wenn Jemand dieſer Meinung iſt, ſo mag er es mir an⸗ derswo, als auf der Tribune ſagen.“ Dieſe Erklärung er⸗ regte eine große Bewegung in der Verſammlung, und eine Stimme zur Linken verlangte, daß Herr von Laboulaye zur ISrdnung verwieſen werde. Als Herr B. Conſtant bald darauf die Rednerbuͤhne verließ, ging Herr von Laboulaye quer durch den Saal auf ihn zu, und ſchien ſeine Ueberei= lung durch eine Entſchuldigung wieder gut zu machen. Der Finanz ⸗Miniſter aàußerte , daß die Verwaltung ſich die Beaufſichtigung des Poſtweſens möglichſt angelegen ſeyn laſſe; man ſolle endlich aufhören von einem ſogenann⸗ ten ſchwarjen Cabinette zu reden, da er ſchon früher erklärt habe, und dieſe Erklärung jetzt wiederhole, daß es ein ſ Cabinet nicht gebe. (Mehrere Stimmen: Sagen Sie doch, nicht mehr gebe! „Es exiſtirt nicht“, wieder, holte der Miniſter, „und mithin kann ein Unterſchleif in demſelben nicht vorgegangen ſeyn. Es wird ſtets ſchwer bleiben, ermitteln, ob ein ſolcher Unterſchleif von Selten der * hörde, oder aber des Dieners, der einen Brief zur gegeben oder von der Poſt erhalten 2 begangen worden iſt; ein leichtes Mittel, der Unter, chlagung vorzubeugen, iſt, wenn man die Briefe chargirt und das doppelte Porto dafür erlegt. Von ſolchen chargit⸗ ten Briefen ſind ſeit 19 Jahren kaum 19 verloren gegangen. Wenn ne Mißbräuche ſtatt finden, ſo muß man ſi „und dadurch das Vertrauen des Publi- kums ju der ltung ſchwächen. Dies iſt die wahre . 2 n Ja c qu not de Pampelune, in ſeiner Eigenſchaft als —— — Proeurator, hatte, daß in Detreff des vorliegenden
ittſchrift anlangend,
Factums die erforderlichen Maaßregeln getroffen worden ſeyen, um dem Schuldigen auf die Spur zu kommen, wurde endlich die Eingangs erwähnte Bittſchrift, dem Antrage der Commiſſion gemäß, dem Finanz⸗Miniſter zugeſtellt. — Die Beſchwerde zweier Wähler des Departements der Ille und Vilaine, daß man ſie an den letztern Wahlen nicht habe Theil nehmen laſſen, wurde, nach einer Erklärung des an— weſenden Präfekten jenes Departements, 2 v. Curzay, dem Miniſter des Innern uͤberwieſen. — Die Eingabe des Grafen v. Pfaffenhofen und einiger anderen angeblichen Glaubiger der Königlichen Familie, aus dem Jahre 1792, wurde, auf die Erklärung des Finanz⸗Miniſters, daß der König bereits die Niederſetzung einer Commiſſion zur Unter ſuchung der Anſpruͤche Derer, die ſich noch für ſeine Glaäͤu— biger ausgeben, angeordnet habe, durch die Tages-Ordnung beſeitigt. Die Commiſſion hatte auf die Ueberweiſung an den Miniſter⸗Rath angetragen. Die übrigen Petitionen waren ziemlich unerheblich, und es wurde uber den größten Theil derſelben zur Tages-Ordnung geſchritten.
Paris 21. Jul. Dem Journal des Debats zufolge wird der Miniſter der auswärtigen Angelegenheiten ſeine Bade ⸗Reiſe ſchon in dieſen Tagen antreten; er begiebt ſich nach Karlsbad.
Der neue Engliſche Botſchafter, Lord Stuart, iſt geſtern in aller Fruͤhe hier eingetroffen.
Der General-Lieutenant Graf Curial liegt ſo bedeutend krank danieder, daß man an ſeinem Aufkommen zweifelt.
Das Journal des Debats bezeigt ſeine Freude darüber, daß der neue Preßgeſetz⸗ Entwurf nunmehr auch von der Pairs⸗Kammer angenommen worden iſt. „Am Schluſſe jeder Sitzung“ ſagt daſſelbe, „wird die periodiſche Preſſe jetzt nicht mehr die uͤble Laune eines in ſeinen legislativen Berechnungen getaäuſchten Miniſters zu befürchten haben; die Cenſur wird ſich nicht mehr uͤber die procentigen Renten und das Erſtgeburtsrecht an den armen Zeitungen rächen, und die Eigenliebe eines mächtigen Mannes, der von der blutigen Geiſſel der Tribune eicht worden iſt, wird ſich fuͤr ſechsmonatliche Verrechnungen und Beleidigungen nicht mehr durch einen ſechsmonatlichen Despotismus zu tröſten
ſuchen.“
Aus der im rnal des Dabats enthaltenen Erwiede⸗ rung auf den Brief des von Hippolyte Clauſel, in welchem derſelbe dem Miniſter des Unterrichts⸗
weſens anjeigt, daß weder er, noch die ihm untergebene Geiſtlichkeit fuͤr die Ausfuhrung der den Elementar- Unter richt betreffenden Verfügungen mitwirken können, theilen wir nachſtehenden (geſtern vorlaufig erwähnten) Auszug mit: Wir ſehen hier, ſagt das genannte Blatt, einen Bi—⸗ ſchof, der nicht nur für in erſon das Beiſpiel des Un⸗ gehorſams gegen die Königl. Verordnungen giebt, ſondern auch, ſoweſt es bei ihm ſteht, die Pfarrer und Prieſter ſei⸗ ner Diöbceſe in ſeine Widerſetzlichkeit mit hineinzieht. Wenn die Organiſation des Unterrichts in das Reſſort der politi⸗ ſchen Macht fallt und die Diener der Religion dabei nur als ein nützlicher Beiſtand auftreten können, der beſonders für die Reinheit der Lehren Gewähr leiſtet, welchen Namen ſollen wir dann dieſem Wi eines Biſchofs gegen die Befehle des Königs geben? „Die Geiſtlichen,“ ſagt Bergier in feinem theologlſchen Wörterbuche, „hängen in Civilſa vom Furſten ab, wie jeder andere Unterthan, und müſſen ſich jedem dn ee unterwerfen, das nicht dem Geſetze Gottes zuwlder iſt. Sie ſind verpflichtet, durch Beiſplel und Lehre dieſe Unterwerfung zu verbreiten.! Die unvermeid⸗ liche Folge des Ungehorſams des Herrn Biſchofs wird ſeyn, daß in ſeiner Dibceſe der Elementar ⸗ Unterricht der geiſtlichen Aufſicht entbehren wird. Der vom Maire ernannte und vom Rector betätigte Lehrer wird ſeine Schule eröffnen, wo⸗ hin alle die Eltern ihre Kinder ſchicken werden, welche die Erziehung derſelben nicht der biſchoflichen gkeit zum Gpfer bringen wollen. Das unbeſoldete Lomit« wird ent⸗ weder unvollſtandig bleiben, oder durch Stellvertreter ver= vollſtändigt werden, die nicht Diener der Neliglon ſind. Es wird ſein Amt ausüben, die Aufſicht wird gut, wirkſam und
eligis e geiſtlich zu ſeyn, und wenn daben, — 2 2 ein Berluſt für die . Statt findet, ſo iſt die Schuld davon nur der unklugen 2. — * Viſchofs zuzuſchrelben.
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ournal des Debats und im Courier frangals lieſt, — Deit einiger — die — 14 n
dem das ſie in Ehambery finden, wo ein Pallaſt und Se⸗= —— Dummen ju Ihrer Verfügung geſtellt ſind, von der