Beil. 26 gurt
zur Allgemeinen Preuß iſchen Staats 3e1Itung Nr. 214.
denſelben Zoll, und gläͤſerne Gefäße, als Flaſchen u. ſ. w. die jedes 34 uber ! Unzen faſſen, 13 Dollars pr. Groß. chſchiefer, nicht länger als i2 Zoll und nicht breiter als . 4 Dollars pr. Ton; über 12, und nicht mehr als 1 Zoll lang, s Dollars pr. Ton; uͤber 16, und nicht mehr als 15 Zoll, 5 Dollars; über 16 und nicht mehr als 15 Zoll, 7 Dollars; iber 18 und nicht mehr als 20 Zoll, s Dollars; Über 209, und nicht mehr als 21 Zoll, 19 Dollars.
pr. Ton. — Schiefertafeln jeder Art 33 pCt. vom Werth. Baumwollenzeuge aller Art, oder theilwelſe aus Baumwolle beſtehende Zenge, (mit Ausnahme von Nanking der dir eete aus Ching gebracht wird dis mit Zuſchlag von 20 pCt. wenn ſie vom Cap der güten Hoffnüng, oder von jenſeirs deſſelben kommen, und mit 3. . von 10 pCt. wenn ſie ven andern Orten kommen, weniger als 35 Cents pr. Ward koſten, ſollen als 5 Cents koſtend angenommenen werden, und daven den zuſchläglichen Zoll zahlen. In allen Fällen, wo der 30 nach dem Werth beſtimmt iſt, oder noch werden follte, iſt der wahre Werth der Güter von dem dazu beſtimmten Beamten genau auszumitteln. Un, vollendete Fabrikate werden eben fo he geſchätt, als waren ſie vollendet, und jahlen den nämlichen Zoll. Iſt dieſer Zoll
dem Werthe nach, ſo werden zu letzterem alle Koſten mit
Ausnahme der Aſſurahz, e e,. und überdem noch 2opEt. wenn die e. vom der guten Hoffnung oder von jenſeits deſſeiden, und 19 pEt. wenn ſie von andern en herkommen. Wenn ö eingeführt werden, als wo ſie fabrizirt und erzeugt worden ſind, ſo ſoll derjenige Preis zum Maaßſtabe geuommen wer, den, den ſie da en, wo ſie fabrieirt oder erzeugt wur, 2 — gt wahre 6 26 H 10 pCt. den ra angegeben Werth, ſo ſollen elbige einen . * 2 50 pCt., auf den geſetzlich beſtimmten ; ale zahlen. Der Staats Seer etale iſt beauftragt, die zweckmaͤßigſten Maaßregeln zur Ausſindung des wahren Werthes der Güter treffen, und darüber dem Cengreß in der nächſten Stzung
dem 1. Januar 1829 noch im Zoll⸗ hauſe liegen, zahlen —=— neuen 3ᷣ ne
auszuführende Weine wird ei h den beſtehenden ö zich wm ut
Nachſtehendes iſt der (Eingan ; einem Schreiben aus , gs erwähnte) Ausjug aus
Es war in der Sperre des letzten Krieges mi s, ,, , n, , , e einigten Staaten zuerſt Wurzel ſchlug. ie währen; er Periode auf der Vaſis des Monopols errichteten Fabrik Eta⸗ bliſſements ſtürzten bej dem Eintritt des ſrelen Ver kehr 3 tenthelle wieder zuſammen, und diejenigen, weich. imſt — ßer Anſtrengung ſich noch ſchwebend cthielten, beſtürmten den Kon 4 mit Petit onen, um einen beſchhitzenden Tarlſ. Der Tarſf von 1816 erfelgte, man J indeß bald, dies ſey noch nicht genug, und nach wiederholten vergeblichen Ver,
ſuchen, die den heftigſten Widerſtand bei den ſuͤdlichen Staa ⸗
ten der Union fanden, ging endlich der Tarif von j82 mit den Säten von 25 bis 3 pCt., mit einer geringen Stim⸗ men. Mehrheit n Kongreſſe durch.
. s waren hierdurch insbeſondere die Baumwoll Fabriken für ordinaire Sorten, bis ju dem Werthe von 25 Cents pro ard, und darunter, devorthelit, welche ſich denn auch ſo ſchnell verbreiteten, daß ſie ſchon jetzt das ganze Bedürfniß eines Volkes ven nahe an 1. Millonen, an Bert, und Leſbwäſche,
beſagte Güter von andern Orten
und andern häulichen Gebrauch jeder Art befriedigen, ſo daß die Einfuhr an fremden Leinen zum eigenen Verbrauch bis zum Unbedeutenden herabgeſunken iſt. Die Tuch-Fabriken dage: gen, unter einem Schutze von 33 pCt. und in einem Un— gleich ſchwierigeren Manufaktur⸗- Zweige, befanden ſich in einer weniger vortheilhaften Lage und blickten mit Neld auf ihre gluͤcklichern Nachbarn. Selt 3 Jahren ſchon wurden daher fortdauernd Verſuche gemacht, ihnen ein ähnliches Mo— nopol wie den Baumwoll⸗Fabriken zuzuwenden, jedoch ver⸗ geblich, bis man im vorigen Sommer, unterſtützwzt von dem General-⸗Gouvernement, die Sache von Neuem, mit allen zu Gebote ſtehenden Huͤlfsmitteln, wieder aufnahm, und zu Starrisberg in Penſilvanlen eine Verſammlung von e an 199 Manufacturiſten und Agriculturiſten zu Stande brachte, deren Reſolutlonen dem diesſährigen ſo eben been⸗ digten Congreſſe in der Form einer Petition vorgelegt wurden. Wenn man urſprünglich nur ein erweitertes Monopol fuͤr die Vaumwoll⸗Fabrikanten, fuͤr alle Stoffe bis u dem Werth von 30 Cent. pro. Yard und darunter, und ein ähnliches Monopol fuͤr die Wollen, Manufacturiſten, im Auge een
hatte, und die mittelbare Bevorthellung der Schaafzüchter, Als eine natürliche Folge hieraus ſehr beredt darſtellte; ſo überzeugte man ſich doch bald, daß eine ſolche ſſollrte Maaß⸗ a , n. * . . * 2 —— entſchließen müſſe, andere Intereſſen zu Hülfe zu r
e 826 zu theilen, den man lieber . behal⸗ en hatte. ᷣ ⸗
Dles iſt die einfache Erklärung des neuen Tarifs, der ſich auf ſolche Welſe 2 alle . der innern duſtrie verbtelter hat. Um die Hauptſache zu retten, P. man ſich entſchließen müſſen, wo moglich . Unjons⸗ thelle, wenn auch . und wieder nut ſchenbat, zu proregi= ren. Dle Tarif⸗Diseuſſion gewann hierdurch in der das Anſehen einer allgemeinen Austheilung von Protectionen, in der eder ſich beeilte, ſeine Prätenſionen auf s Beſte geltend
ju machen, von den heftigſten Debatten der Repräſentanten der verſchiedenen Staaten au,
4 er, e kanten zu bringen hatten, war bie höhere Beſtenerun der fremden ce T e, weil . —len. 8 der Repräſentanten vor den Agrikultur Staaten, insbeſo n⸗ dere von NewYork und Penſtlvanien nicht zu gewinnen war. Der gegenwärtige Zoll von 4 Ctc. pro Pfund, neben einer Procent⸗Abgabe die bis zu 50 ſteigen ſoll, iſt als ein ganz liches Verbot aller fremden Wolle anzuſehen, wovon bisher die gröbſte und feinſte Sorte, erſtere von Buenos, A res, Peru und der Levante, die letzter? von England und m⸗ burg eingeführt wurde. Die Erfahrung kann erſt l ren, in welchem Maaße hievon die Laudbauen vortheilen werden. Die Manufacturiſten dürften durch den neuen Tarif für dieſenigen Tuchwaaren, die zwiſchen den ſixirten Werthſäͤtzen von reſp. s0 Cents, 4 Dollar, 2 Dollars 5 Cents und 1 Dollar pro Yard liegen, und hiernach mit 69 bis 150 pCt. belegt ſind, ein gänzliches Monopol, und ſelbſt für diejenigen Tuchſorten gerade zu jenen Werthſätzen und uber 4 Dollars, die mit 45 bis 30 pCt. belegt ſind, eine be—⸗ traͤchtliche Verminderung der bisherigen 2 zu erwar⸗ ten ha . Tuche,
⸗ oöhere Beſteuerung des fremden Roh Eiſens, grober Eiſenwaaren (dies wird auf den
York, Marylant, und des Hanf achs, Segeltuchs, Baumwoll' ö Lentucky. So viel man 2 um Rr , Landbauer hierbei die Betrogenen ſeyn, wenn eine Preis, Erhöͤhung der rohen
rohen Stoffe überhaupt erfolgen ſolite, ſhnen dieſe im Preiſe
; t bis zu den Petitionen der ; ö , ant ⸗tallors, ke nn, 27 . — x ü P ro . en her b
sa lches die Woll. Fabri⸗
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