die Prinzeſſin on Oranien waren ebenfals am vorherigen Abende, von Ihrer Reiſe nach Deutſchland zurüͤckkehrend, im Haag angekommen. Se. Hoh. der ver Bernhard von Sach ſen⸗ Weimar iſt vorgeſtern, aus Deutſchland kommend, hier durchgereiſt, um ſich nach Gent zu begeben. Danemark. Kopenhagen, n. Auguſt. Se. Königliche Hoheit der Prinz Friedrich Carl Chriſtian werden erſt im October d. J. von ihrer nach der Schweiz und Itallen unternom⸗ menen Reiſe hierher zurückkehren. Der Reichs-Statthalter von Norwegen, Graf v. Pla⸗ ten, ſſt am Sten d. wieder zu Chriſtiania eingetroffen. Am 14ten d. iſt ein neues Linienſchiff von 8 Kanonen, welches den Namen Waldemar erhalten, zu Nyholm vom Stapel gelaſſen worden. X Am 25ſten d. wird die erſte in Norwegen erbaute Fre, atte im Marlne⸗Etabiſſement zu Horten vom Stapel laufen. ; Wer Befehlshaber der Ruſſiſchen Avantgarde, General Ruͤdiger, iſt ein geborner Jütländer. Deut ſch land. München, 18. Aug. Heute Vormittag um 11 Uhr hatte die feierliche Schließung der Stande Verſammlung durch Se. Excellenz den Herrn Staatsminiſter des Innern und der Finanzen, Grafen von Armanſperg, ſtatt. Nach Verleſung der K. Vollmacht zur Schließung der diesjährigen Sitzung der Stände⸗Verſammlung, durch Hrn. Miniſterlal⸗ Rath von Wirſchinger, erfolgte durch eben Denſelben die Vorleſung des von Sr. Koͤnigl. Majeſtaͤt erlaſſenen, aus Bad Brückenau vom 15. Aug. datirten, Abſchieds. Von dem Inhalte deſſelben bemerken wir zuvorderſt in Anſehung der Veſchluͤſſe der Kammern uͤber die Geſetz Entwürfe, daß mehrere derſelben bertits fruher die Königl. Genehmigung erhalten hatten, und die desfallſigen Geſetze promulgirt wor⸗ den ſind; anderen aber wird jetzt resp. mit den von den Staͤnden beantragten Modificationen die 2 er⸗ theilt. Mit Uebergehung deſſen heben wir aus dem Land, tags Abſchiede nur folgende Stellen aus: Die Competenʒ⸗ CEönflicte betreffend. Indem die Stände zu dem Geſetz, Ent, wurfe über die Eompẽtenz⸗ Conflicte mehrere Modificationen vorgeſchlagen haben, durch welche das dem Könige n, Recht der Blldung der öffentlichen Stellen und Behörden und der Ernennung zu dieſen beſchränkt ſoll, ſind dieſelben aus den Graͤnzen ihres verfaſſungsmäßigen Wir⸗ kungskreiſes herausgetreten. Wir ſehen Uns daher in der treuen und feſten Bewahrung der Praͤrogative der Krone eine eben ſo heilige Pflicht, als in der gewiſſenhaften Auf⸗ rechthaltung und Beſchirmung der Rechte der Stande und der einzelnen Staatsgenoſſen erkennend, mit Bedauern in die Nothwendigkeit geſetzt, dieſem Geſetz Entwurfe Un ere Genehmigung zu verſagen, in welchem Wir den Standen und Unſerem Volke eine neue Gewähr für die Handhabung der Geſetze und fuͤr die Befeſtigung des Rechts zu verleihen beabſichtigt hatten. Die Erfüllung Unſerer wohlmeinenden Abſichten und gerechten Erwartungen wird einem künftigen Landtage vorbehalten bleiben. Die Ehren⸗Gerichte betreffend. e lebhafter Wir bedauern, daß eine Vereinigung der Stände ber die gemeinſchaftliche Zuſtimmung zu dem an ſie gebrach ten Geſetz-Entwurfe, die Ehren⸗Gerichte betreffend, nicht Statt gefunden habe, um ſo mehr werden Wir Unſere be⸗ harrlichen Beſtrebungen dahin richten, dem mit der Re⸗ ligion, dem Sitten, Geſetze und der buͤrgerlichen Ord⸗ nung 6 unverträglichen Frevel des Zwelkampfs mit aller Kraft und durch ernſte Anwendung aller geſetz⸗ lich Uns zu Gebote ſtehenden Mittel Einhalt zu thun. Die Ausſcheidung der allgemeinen Staats-Ausgaben von den Ausgaben der einzelnen Regierungs-Vezirke, und die Bildung der den letzteren zuzuwendenden Fonds betreffend. Den von den Standen uns uͤbergebenen Geſammt-⸗Beſchluß uͤber den Geſetz⸗ Entwurf, die Ausſcheidung der allgemeinen Staats Ausgaben von den Ausgaben der einzelnen Regle— rungs-Bezirke, und die Bildung der den letzteren zuzuwen⸗ denden Fonds betreffend, haben Wir in Erwägung gezogen, und demzufolge dieſem Geſetz Entwurfe, ſo wie derſelbe ſich nunmehr nach den beantragten Modificationen geſtalten wurde, Unſere Genehmigung nicht zu ertheilen beſchloſſen. Die allgemeine Gewerbſteuer betreffend. Wir haben aus den Beſchlüͤſſen der Staͤnde des Reiches entnommen, daß die beiden Kammern derſelben obgleich einig unter ſich uͤber die Zweckmäßigkeit des, dem an ſie gebrachten Entwurſe des allgemeinen Gewerbſteuer⸗ Geſetzes zu Grunde liegenden Prinzipes ſich über die Anwendung und die Ausführungs— weiſe dieſes Prinelpes nicht vereiniget haben, und dedauern,

daß deshalb das allgemein anerkannte Mißverhaͤltniß, in wel⸗

Wir die ausdauernden Anſtrengungen, mit welchen beide väterlichen Abſichten durch Beirath

Reichs, ſtets gewogen bleiben.

Vaterlandes durch eine

chem die bisherigen Gewerbſteuern unter ſich und zu den Steuern aus dem Grund, Dominical- und Hausbeſitze ſte⸗ hen, dermal nicht entfernt, und den in dieſer Hinſicht erho⸗ denen zahlreichen Beſchwerden nicht abgeholfen werden koͤnne. - Die allgemeine Erwerbſteuer betreffend. Die Erreichung Un⸗ ſerer Abſicht, an die Stelle der im Königreiche beſtehenden eben ſo verſchiedenen als mangelhaften Normen uͤber Per⸗ ſonal, und Erwerbſteuer eine einfache und gleichheitliche Be⸗ legung des Erwerbes herbeizuführen, müſſen Wir einer ſpä⸗ tern Zeit üͤberlaſſen, da ſich die Stände des Nelches uber den an ſie gebrachten Entwurf eines allgemeinen Erwerbſteur⸗ Geſetzes nicht vereinigten Den Malz⸗Aufſchlag betref⸗ fend. Den von den Standen beantragten Modiſieatio⸗ nen zu dem an ſie gebrachten Entwurfe des Malz Auf⸗ ſchlags-Geſetzes, welche dieſes der Schulden, Tilgungs⸗ Anſtalt zugewieſene Gefäll mindern könnten, haben wir Unſere Genehmigung nicht zu ertheilen beſchloſſen.

Die N und Wuͤnſche der Kammer, desgleichen die durch dieſelbe Sr Maj. vorgelegten Beſchwerden ſind theil⸗ weiſe bereits erledigt worden, theils finden dieſelben im Ab= ſchied ihre Erledigung, theils endlich ſollen dieſelben dem⸗ nächſt weiter beruͤckſichtigt werden. Am Schluſſe des Ab= ſchieds heißt es: Indem Wir nun Unſeren Lieben und Ge⸗ treuen, den Staͤnden des Reichs, gegenwärtigen Abſchied ertheilen, blicken Wir mit Vergnügen auf die Früchte zuruͤck, weiche während der neunmonatlichen Dauer der Verſamm, lung zur Reife gediehen ſind. Ungern vermiſſen Wir unter dieſen Früchten die Ergebniſſe eines auf die Entfeſſelung der landwirthſchaftlichen Induſtrie berechneten Culturgeſetzes. Wenn die Entwuͤrfe eines neuen Strafgeſetzbuchs und eines auf den Grundlagen der Oeffentlichkeit und Mündlichkeit ruhenden Geſetzes über das Verfahren in buͤrgerlichen Rechts⸗ ſtreitigkeiten, nicht mehr zur Berathung gebracht werden konn⸗ ten, ſo erwarten Wir von einer künftigen Ständeverſamm, lung, daß dieſelbe die ihr mitgetheilt werdenden Geſetzbuͤcher den vielfeltigſten Erwägungen und Pruͤfungen untergeben und zur möglichſten Vervollkommnung eines ſo wichtigen und umfaſſenden Werkes beitragen wird. Wohlgefällig erkennen

Kammern ſich ihrem Berufe unterzogen, und Unſere landes . ünd Zuſtimmung vielfaͤl tig unterſtuͤtzt haben. Theuer ſind Unſerem Herzen die Uns von beiden Kammern geäußerten Geſinnungen der Treue, Ergebenheit und Anhaͤnglichkeit an Unſere Perſon und an Unſer Königliches Haus. Wir erneuern dagegen die Ver— ſicherung Unſerer beſondern Königlichen Huld und Gnade, womit Wir Unſeren Lieben und Getreuen, den Standen des

Münch en, J9. Auguſt. Se Hoheit der Herzog Maxi—⸗ milian in Baiern ſind von Ihrer Reiſe nach Frankreich und England geſtern zuruͤckgekömmen, und werden ſich von hier nach Tegernſee begeben.

Ing olſtadt, 19. Auguſt. Hier werden bereits alle Anſtalten getroffen, um das in der Geſchichte dieſer Stadt ewig denkwürdige Feſt der Grundſteinlegung zum Feſtungs— bau auf dem rechten Donau Ufer mit angemeſſener Feier⸗ lichkeit zu begehen. Innerhalb des Donau-⸗Thors und außer der Bruͤcke werden große Triumpb-⸗Pforten errichtet, und feſt⸗ lich geſchmückt. Die Straßen, durch welche der Zug zur Grundſtenlegung geht, werden, ſo wie die Donau -Brücke, mit Bäumen und Blumen dekorirt. Auf dem Bauplatze ſelbſt wird ein Altar zur Feldmeſſe und ein Zelt für Se. Maj. den König errichtet. In der Nähe erbaui die Königl. Feſtuüngsbau⸗Directlon eine Tribune fuͤr angeſehene Fremde und Damen. Der, durch die faſt ununterbrochenen Gewit⸗ ter und Regengüſſe ſeit mehreren Wochen andauernde, hohe Waſſerſtand der Donau hat die Vorarbeiten der Feſtungs= Dau- Direectlon zur Grundſteinlegung ſehr erſchwert, und hätte beinahe die Ausfuhrung auf den von St. K. Maj. ſeſtgeſetzten Zeitpunkt, den 2äſten d. M., unmoglich gemacht. Es ſind nun aber die Schwierigkelten gehoben, ünd der nächſte Sonntag wird den ſo lange vermißten Schutz des

im Herzen deſſelben entſtehende Landes Feſtung begründen. Uebermorgen wird der im Dom⸗ linger Königl. Steinbruch in der Ortsmarkung Großmehringẽ gebrochene und behauene Grundſtein, (20 Centner ſchwer, aus dem Steinbruche abgeholt und in feierlichem Zuge von der Schuljugend, den betreffenden Pfarr ⸗Aemtern, der Land wehr. Cavallerie, dem Stadt. Maglſtrat, dem Königl. Land e n, und von der Königl. Feſtungsbau⸗-Direction mit einer bthellung der techniſchen Compagnien begleitet, durch di Stadt auf den Bauplatz geführt' werden? Ste. Königl. Majeſtät werden am 23ſten Abends hier erwartet.