der Dinge kann aber nicht mehr lange dauern. We ren ſind wenig vorhanden, die Nachfrage iſt gleichf
kann nur zu langen Zahlungs-Ter—⸗ Der mit dem 15. Mai in Kraft
der angeführte Aktie l e. . Abgaben weſentlich zu verandern eiden Waaren, Bijou⸗ terien und 6 e andere Waaren, die hauptſächlich aus Frankreich eingefuhrt werden, ſind in dem jetzt geltenden Ta— rif auf das Doppelte und Drelfache des Werths abgeſchätzt,
den ſie an den F rten haben, und ihre Einfuhrung wird
ö Baumwollen⸗Artikel ſind dagegen
it Ausnahme der beſonders aufge⸗
.
um uns von dieſen Markten zu entfernen. Nimmt man hinzu, daß unſere Flagge s pCt. mehr als die Engliſche und Amerikaniſche zahlt, ſo iſt leicht zu ermeſſen, daß es uns in kurzer Zelt unmöglich ſeyn wird, auf den Markt Columblens unſere Ducte und Waaren zu bringen, wenn wir uns nicht zum Nachthell unſerer Schifffabrt der Engliſchen und Amerſkaniſchen Flagge bedienen wollen. Mexiko behan⸗ delt man uns nicht beſſer, und faſt überall haben wir eine, vergleichswelſe gegen andere Nationen, nachtheilige Stellung, wel he die Aufmerkſamkelt einer Regierung erregen muß, die uuduſtrie beſchützen will. .
WVWVermiſchte Nachrichten. räge zur Geſchichte des Handels, der Manu— ren, der Fabriken, des Bergbanues und an=— derer Natio nal⸗ Gewerbe Im Ruſſiſchen Reiche. . ( Fortſetzung) . ?. Obgleich es den Bauern niemals erlaubt en war, zum r, der Burger einigen Handel nach den Staͤd⸗ ten ** nuerhalb derſelben zu treiben, ausgenemmen mit dukten des
: odens und ihrer eigenen Handarbeit ect doch die Obrigkelt 93. immer n w in rt
Nachſicht mit dem . , wenn nämlich die Burgerſchaft nicht zahlreich
orkten des Reichs, d r genug war, im
es 6 an Handelsdienern und Handlangern fehlte, 48 Vorthell in Höckerel verfolgte. Weil aber die Bauern nicht . den Kaufleuten in ihren wichtigern Geſchäſten
ndels-Bedtente gebraucht wurden, wie beſonders bis eſer Zelt in Orendurg geſchehen war, ſo ward dieſem = auche durch einen . Ukas vom 253. Januar 1754 rer, Es werden in demſelben die Uloſchäme und an— dere ſpäter erlaſſene Verordnungen angeführt, und es wird v , f, . und in . Art es den Kaufleu⸗ ten erlaubt wird, Bauern die zeibung ihrer Handels- Ge⸗ ſchaͤfte auf ihren Namen ſowohl in den Buden als im Ver— hr mit andern Kaufleuten a n u. . w. Gegen die heimliche Einfuhr ausländiſcher Waaren, über die Landgränze ohne Entrichtung der Zoll‚Abgaben er⸗
len gleichfalls ein Senars-Ufas, worln unter andern an,
iſt: dem Senat ſey bekannt geworden, daß auf der * Durch Eſtafetten und Couriere ohne Entrichtung der e r . Waaren mancherlel Art, auch Ordeng⸗
der t würden. Dieſer Mißbrauch wird bei Con⸗ K 46 —⸗ 6 9 war ankreich das ſogenaunte Uni⸗ verſ⸗ , . ſt 33 . ( Poudte . er⸗
, man
ver
9 e neue Zoll⸗Tarif iſt auf eine willkuͤht liche Abſchaͤtzun — Ek t . ae.
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y , R daſſelbe ausliefern. Die Medizinal⸗Kanzlei ſoll ſtreng über enn, , dieſes Verbots wachen. Wer ſich lan e
unterfangen wurde, dieſem Verbote zuwider zu handeln, ſolle als Uebertreter der Geſetze nee fa ee, ie beer werden. Die in St. Petersburg Handel treibenden ausländiſchen Kaufleute ſtellten in einer Bittſchrift dem Senat die Urſa⸗ chen vor, die es ihnen unmöglich machten, die neulich ver= ordnete innere Zoll- Abgabe fuͤr Waaren zu bezahlen, wofuͤr ſchon ſeit einigen Jahren die Tarif⸗Abgabe entrichtet wor⸗ den, und die noch in ihren Ambaren ünverkauft lagert Der Senat erließ an das Commerz ⸗Collegium im 3 1755 einen Ukas, worin geſagt iſt: „Da die ausländiſchen Kaufleute anführen, daß bel ihnen hier im ſteinernen Kauf bofe ausländiſche, vor dem Erſcheinen des namentlichen Ukas vom 29. Dec. 1753 eingeführte Waaren lagern, wo⸗ fur die Einfuhr⸗Abgabe bezahlt, und die mit dem Einfubr⸗ Stempel verſehen, aber bis jetzt, wegen ihrer verſchlim⸗ merten Qualltät, nicht verkauft worden; ſo hält der Senat es für billig, in Rückſicht dieſer Gründe, und da ſie mit ihren auswärtigen Correſpondenten bereits Rechnungen über dieſe Waaren abgeſchloſſen, dem Comm Collegium zu befehlen, alle dergleichen bei ihnen wie auch bei den Ruſſiſchen Kaufleuten im , n . n früheren Jahren eingeführten Waaren mit dem inneren Stempel ohne die 6 Kop. Zoll, Abgabe zu erheben, umzu— y und aus dem Kauſbofe dieſelben abzulaſſen mit der eutung, daß ſie die ihnen dadurch erwieſene Kaſſerliche Gnade empfinden mögen, und die ihnen ohne Entrichtung der Abgabe von 6 2 innerer Zoll-Abgabe ausgelieferten Waaren, kraft der beſtehenden geſetzlichen Vnerordnungen, an Nuſſiſche Kaufleute im Großen, allein durchaus nicht, bei Conſiscations / Strafe, die ſelben im Kleinen verkaufen. Den Kaufleuten in Archangel ſoll gleiche Kaiſerliche Gnade an- gedelhen, und darüber ein Befehl erlaſſen werden. m vorhergegangenen Jahre hatten die Kaufleute Waſ⸗ ſily Choſtatovy, Möiia Schemäkin und Alexei Jaroslapzow dem Senat eine Bittſchrift übergeben, worin ſie um ein Privilegium anhielten, den Handel aus dem Hafen Temer⸗ nikov landwärts und über das Schwarze Meer nach Ken⸗ antinopel, nach Italien und anderen am Mittelmeer be⸗ esgenen Landern, vermittelſt einer Aſſoclation unter gemiſſen dazu entworfenen Bedingungen zu betrelben. Da man nun glaubte, daß durch dieſe Geſellſchaft der 2 — daſelbſt be⸗ trächtlich erweitert und fuͤr das Reich ſt vortheilhaft werden kännte, ſo erlangten ſie zwar das Privilegium, aber nicht die davon gehoſfſten Vortheile, wie der Ausgang uach
her erwieſen hat. . rtſetzung ſolgt.
Königliche Schauſplele.
Donnerſtag, 4. September. Im Schauſpielhauſe⸗ Der Kaufmann von Venedig, Schauſpiel in 3 A — en, Shakespeare, uber ſetzt don , . ge,, n
Königsſtädtſches Theater. Donnerſtag, 4. September. Dle Italienerin at , 2 Akten. Muſik 22 aaf inn wen Zu dieſer Vorſtellung ſinden die hoheren Opernpreiſe ſtatt.
Auswärtige Börsen. A meter dam, 29. August. Oesterr. 5 4 III. Hank- Actien 1383. L., m 100 F
funden, und von de Linder ick. Dl. Ka, Lö. Fel. O'lis. M5. Ua. Kas. Anlei- S7 Ha- Mui. 2 erließ unterm 13. December 1751 1** 5 2 Hlamb. Certiſc- 85. ö ; . — 6 [ w. 8 — se. der Urfach / 4 r ꝛ wle e mehrere Perſon 2 ; 2 Gebrauch deſſelben erltan⸗ und einige . 6 *. e ö. — * — ꝛ. 62) ren, , . 2 Jranleeich ſelsſt, in . v6 964. Span. 1 111. Wien und in Spanten berelts verboten worden. Auch ſoll. w. Di t ten diejenigen, welche Vorräthe dieſes Atzneimittels befgzen, ze. ne n. ei,. zen, 29. Ausum. * ——— — — * Eedrackt bei Oapn. Nedactenr o h a=