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* 278.

Amtliche Nachrichten. Kronik des Tages.

Der Königliche Hof legt Donnerſtag den 16ten d., die Trauer fuͤr Ihro Majeſtaͤt die verwittwete Königin von Würtemberg auf 3 Wochen an. Berlin, den 1. Oet. 1828.

v. Buch, Ober, Ceremonien⸗Meiſter.

Die Damen erſcheinen die erſte Woche in ſchwarzen Kleidern, ſchwarzen Kopfzeugen, ſchwarzen Eventaillen und Handſchuhen; in der zweiten Woche mit weißen Kopfzeugen, weißen Eventaillen und weißen Handſchuhen; in der dritten

i oder Blonden; —— ö keine Üniform tragen, in der erſten Woche mit angelaufenen Degen und Schnallen; in den beiden letztern mit weißen Degen und Schnallen.

Zeitungs⸗Nachrichten. Ausland.

Frankreich. Paris, Oct. Folgendes iſt der (im Supplemente Blatte der Staats Zeitung 6 intereſ⸗ des Handels -Miniſters an den Konig: „Sire, lche ſeit dem Jahre 1814 unſere Handels,;

ante

die Rich

oͤlkern genommen haben, iſt . Controverſen t , 6 Fortſchreiten g * 8e . h nen reichlicheren Abfatz zeugniſſe auf die fremden

Werth auf die Vortheile, ö

Urſache aͤhnlicher uns von

w ur Aufmunterung o e

* ** Production 3 ,

iberdies ten ſie, daß die . 2

un it ?. ö 35 es 28. wegen ihrer beſſern Qualität, ſey es fund zwar groößtentheils) wegen ihres 2 Preiſes, noch jetzt im H Königreiche ſinden. Andere endlich, und dieſe nähern ſich völlig den Grundſatzen, worauf heutiges Tages

andels Tarifs beruhen, ſind der

. Weiſe = . koͤnne. . 1 * n e. rbau oder auf Fabriken verwendet

2 aner gropen mithin

nu igen Erwerbzweigen gewährten temporären Schutzes . .

vielleicht verſchwenderiſch zei=

3 den Ützten Oetober.

18268.

gen konnte und mußte; daß es aber nicht minder zum Be— . dieſer Erwerbzweige ſelbſt, als aus Billigkeit gegen an⸗ re, die, geſtuͤtzt auf ihre Vorzuͤglichkeit, von den Tarifs wenig oder kr nichts zu verla noch zu befürchten ha— ben, wie z. B. Wein, Branntwein, Seidenwaaren u. ſ. w., wichtig ſey, die Grundlagen unſeres auslaͤndiſchen und uber ſeeiſchen Handels möglichſt auszudehnen. Sie fragen ſich nun, ob, als eine Folge der unter der gegenwärtigen Geſetz. gebung , . Fortſchritte, die den gedachten Erwerbzwei⸗ *. zu Theil gewordene gi isn en g, Tages nicht die raͤnze der 23 Beduͤrfniſſe derſelben uͤberſchreite, und ſie wuͤnſchen daher, daß man unterſuche, ob man hinſichtlich einiger von jenen Gewerbzweigen dem Geiſte der ſie beſchuͤz= zenden Reglements nicht mehr entſprechen würde, wenn man die Schranke, welche dieſe Reglements der Concurrenz des Auslandes entgegenſtellen, erniedrigte und dadurch, zur Zu⸗ friedenheit der anderen Staaten ſo wie mehrerer unſerer eige⸗ nen Producenten, unſere fſte Abſicht zu erkennen gabe, nichts zu uͤbertreiben und allmaälig der 6 des Handels Alles einzuraͤumen, was derſelbe vernuͤnftiger Weiſe verlangen konne. Dieſer letztere Grundſatz, Sire, . meiner perſoͤnlichen Ueber⸗ zeugung nach, derjenige, der dem Ackerbau, dem Gewerbfleiße und dem Handel Frankreichs, ſo wie dieſe ſich ſeit den let, ten dreißig Jahren ö am meiſten zuſagte. Um

jedoch dieſes Syſtem mit deſto größerem Erfolge in Anwen, u können, fuͤhle ich das Beduͤrfniß, daruber in Anſpruch zu nehmen, welches mich ermuthige, die

dung 2 ein Urthei

Reſultate deſſelben vor den Kammern allmaͤl twickeln.

über den An die Pruͤfung jenes Syſtems keen , dern . .

ee, e, rr, . . —— * den Arbeiten *. na ] . 83

1 . von a ! der Kämmern gehören. Hierunter befinden ſich d. 2 g . der n C. t und der den wollenen Stoffen . bewilligenden Ausfuhr⸗ Praͤmie; 2) die W g, des reſp. Nutzens oder Verluſtes, welcher 3 Alle, ſo in Eiſen arbeiten, aus den Opfern er= waͤchſt, die ihnen unſere Tarifs, zur . unſerer

mer, auflegen; 3) die Beibehaltung oder größere Beſchraäͤn⸗ kung des faſt ausſchließlichen Vorzuges, der gegenwartig un⸗ ſerm Zucker aus den Colonien für den innern Verbrauch, und ſogar durch das Raffiniren . Abſatze nach dem Aus lande eingeraͤumt wird; 3) die Nüßlichkeit einer Ermäßigung unſerer Korngeſetze, ſey es in ihrer d⸗-Baſis oder nur in ihrer gegenwärtigen Anwendung; 5) die Möglichkeit einer Ausdehnung des Tranſitos auf verbotene Artikel oder wenigſtens auf einige derſelben. Noch ein anderer ſtreitiger Punkt muß ebenfalls ſo ſchnell als moglich ſeine 8 erhalten, näm⸗ lich der, welcher ſeit mehreren Jahren zwiſchen der Hauptſtadt und einigen andern Städten der Propin; einerſeits, und den äfen des Landes andererſeits ſchwebt, indem jene ein En⸗ trepot von Colonial⸗Waaren als eine, fuͤr das allgemeine Handels- Intereſſe guͤnſtige und zugleich ihnen ſelbſt höchſt nützliche Einrichtung verlangen, dieſe dagegen gerade im Ge ſentheil ein ſolches Entrepot als jenem Intereſſe wider ſtre⸗ en und ihre eigene Wohlfahrt zerſtörend zurückweiſen. Die Entſcheidung dieſer Fragen, Sire, hatte eigentlich zu—⸗ nächſt zu der natürlichen Competenz des im Jahre 1824 ein⸗ eſetzten oberſten Ra i Handel und Colonien gehort. len dieſer Rath, der ſein Entſtehen dem Beduͤrfuniſſe zu verdanken hatte, den Einfluß, welchen verſchiedene Miniſte⸗ rien auf Handel und Gewerbfleiß auszuuͤben befugt waren, zu centrallſiren, iſt von dem Augenblicke an üͤberfluͤſſig ge= worden, wo dieſe Centraliſation durch die Bildung eines beſondern Miniſteriums fur Handel und Manufacturen erreicht worden iſt. Auch haben Ew. Maj. bereits ſelbſt er⸗ kannt, daß die Geſchäfte deſſelben mit der neuen Form, die Sie Ihrem Miniſter⸗Rathe gegeben haben, nicht mehr ver⸗ einbar ſind, und uͤberdies wird es der Regierung nicht an

Gelegenheit fehlen, die Gewandtheit der in jenem Rathe be⸗