2 3 1 ; ſiscationen anordnete? Dieſe Schuld ward von . contrahirt und von Braſilien ubernsmmen. Die Poli

beider Lander haben nichts mit ihr zu thun; Braſilien muß zahlen, oder erliert ſeinen Credit. w . Die Times enthält in ihrem City- Artikel folgende Be⸗ merkungen über die (ſchon früher vorlaufig von uns erwahnte. vierteljahrliche Einnahme: Im Ganzen iſt man auf dem Geldmarkte geneigt geweſen, die vierteljährliche, mit dem 10. dieſes geſchloſſene Einnahme aus einem 6 Geſichts⸗ punkte zu betrachten, indeſſen finden ſich nichts deſtoweniger einige ſtarke Tauſchungen darin, welche in wenigen Worten dargelegt werden koͤnnen. So zeigt ſich zum Beiſpiel in dem officiellen Berichte, daß die Zölle, im Vergkeich mit dem cor⸗ reſpondirenden Zeitabſchnitte des vorigen Jahres, eine Ab⸗ nahme von 250, 68b Pfd. darbieten; allein dies ſucht man dadurch zu beſchoͤnigen, daß im Oetober des vergangenen Jah⸗ res eine ſehr große Summe aus den auf das Korn gelegten Abgaben gefloſſen ſei, was in dem jetzt abgelaufenen Vier⸗ tehahre nicht ſtattgefunden habe. Dies iſt wahr, aber nicht in ſolcher Ausdehnung, als angeführt wird, weil wahrend des in Rede ſtehenden Vierteljahrs die Korn-Abgaben eben— falls bis zum Betrage von 90,000 Pfd. erhoben worden ſind. Da jedoch in dem betreffenden Zeitabſchnitte des letzten Jahres eine ſehr e, und in dem ſo eben beende— ten Viertelſahre nur eine verhältnißmäßig geringe Summe von den Korn-Abgaben eingegangen iſt, ſo laßt ſich keine directe Vergleichung anſtellen. Beſſer thut man, wenn man das eben beendete Vierteljahr dem correſpondi⸗ renden Vierteljahre von 1826, w e Korn- Abgaben

erhoben worden ſind, vergleicht. wird man ſinden,

jahr 4,664,932 eingetragen haben. Die letzteren bieten da⸗; her einen Ueberſchuß von 85,292 Pfd. dar. Aber welches war der Zuſtand des Landes in der hier angeführten Periode des Jahres 182067? Die merkwürdige Kriſis jenes Jahres hatte damals ihre volle Wirkung geauüßert, den Handel der⸗ maaßen gelahmt, daß das Ergebniß der Einnahme in dem mit dem 10. Oct. 1826 beendeten Vierteljahre in den Zöllen allein einen Ausfall von 698,515 Pſd. mit ſich führte. Da—⸗ leuchtet, in ſo weit von den Zöllen die Rede iſt, ein, in dem ſo eben Vierteljahre wirklich (nicht

, e, d,, , . einer Periode, wo Alles gut ging) ein Ve, .

von 613,523 Pfd. Statt gefunden hat. Dieſelben Ves achtungen werden auf das allgemeine Reſultat jenes Vier⸗ tel jahres anwendbar ſeyn. Das ſo eben beendete Quartal ergiebt, im Vergleich mit dem correſpondirenden Vierteljahre von 1826 einen Ueberſchuß von 73, 343 Pfd. Allein man 4 ſich dabei erinnern, daß das Deſicit des October⸗Quar⸗ tals von 18316 ſich bis zum Betrage von 890,030 Pfd. er— ſtreckte; und mit Vergleichung jeder Periode wird man ſinden, daß die Einnahme des gegenwärtig geſchloſſenen Quartals weit entfernt, einen Ueberſchuß zu gewähren, ein Deſieit von 166,707 Pfd. darbietet. Doch die größeſte und handgreif⸗ lichſte Täuſchung, welche ſich in dem ſo eben erſchienenen Documente findet, ſoll noch erwahnt werden; durch denjeni⸗ gen Theil des Berichtes, welcher ſich auf den Zuſtand des conſolidirten Fonds bezieht, wird klar, daß die Abnahme jenes Fonds J, 274,087 Pfd. beträgt, und darin hat man ſich um beinahe eine halbe Million geirrt. Dies ergiebt ſich aus dem Umſtande, daß der Betrag der Schatzkammerſcheine, welche für den conſolidirten Fonds ausgegeben worden ſind, bloß auf 2 angegeben wird, während aus der damals . rechnung hervorgeht, da dieſe Schatz⸗ kammerſcheine ſich auf 343, 017 Pfd. belaufen haben, was einen Unterſchied von Fö,„662 Pfd. r Daher be⸗ trägt die wirkliche Abnahme in dem ſo eben beendeten Quar— tal ruͤckſichtlich des conſolidirten Fonds nicht 1,71, 67 Pfb. ſondern 4,7äß, 179 Pfd. Dies iſt ein guter Beweis fur die Art, in welcher die Einnahmen einer großen Handels Nation berechnet werden. : r Lord Combermere hat durch einen Armee⸗-Vefehl dem Engliſchen Heere in Bengalen, deſſen größeſten Theil er vor kurzem beſichtigt hat, ſeine Zufriedenheit bezeigen laſſen. Nur die Kleidung der Soldaten hat er nicht ſo gefunden, wie er es gewunſcht. Am letzten Sonnabend fand in der London-Tavern eine ung ſtatt, um Unterſchriften zur Unterſtükung der durch die gegenwartig in Gibraltar herrſchende Peſt in Notl

*.

daß die Zölle fuͤr das mit dem 10. Oet. 1826 beendete Vier⸗ telahr 4,579,640; die für das jetzt eben beſchloſſene Viertel⸗

veranſtalteten Balle zu erſcheinen.

rung ein Zeugniß der Reife beizubringen, in . den je⸗

2 2 4 4 6 * * u * . ö *

käſtdent begann mit Able= on Gibraltar erlaſſenen gen Publicums, um

diejenigen ihrer Mitbruüder gezwungen ,. 6 der

reren Vorſchlag macht, res Verwaltungs ⸗Syſtem aufzuſtellen.

Capitain Walpole hat den Ober⸗Befehl des Ranger s von 28 Kanonen, erhalten, der in Chatham liegt und zur Weſtindiſchen Station beſtimmt iſt. . .

Es werden hier jetzt in einem Panorama 11 verſchiedene Scenen aus dem Tuͤrkiſch⸗Griechiſchen Kriege gezeigt, wobei naturlich Navarin und die dort vorgeſallene Seeſchlacht nicht vergeſſen iſt; die Gegenſtnde ſind gut gewählt und das Ganze mit Geſchmack und Kunſt ausgeführt.

Ber Verfaſſer eines Schreibens an den Herausgeber des Cour beſchwert ſich uͤber die Vertheidiger des Lord Byron und behauptet, es ſey wunſchenswerth, daß demſelben kein Monument in der Weſtminſter-Abtei gewährt werde, da ſeine Werke meiſt irreligiöſe Geſinnungen enthielten.

DO eutſch land. H München, 15. Oct. Das höchſierfreuliche Namens

feſt Ihrer Maj. unſerer Allergnaͤdigſten Königin und Frau wurde heute von den getreuen Bewohnern der Hauptſtadt mit eben ſo inniger Andacht in den Tempeln des Herrn, als herzlicher Freude in verſchiedenen Geſellſchafts,Vereinen efeiert. Bei Hofe war Vo 3 geruhte der Allerhoͤchſte Hof auf dem im Muſeum

Erreichung dieſes Zweckes ein beſonde⸗

Der neuernannte Kaiſerlich Ruſſiſche Geſandte am hie⸗ ſigen Hofe, Ritter von Potemkin, iſt geſtern aus Wien hier angelangt. ; 1

Kaſſel, 15. Det. Se. K. H. der Kurfuͤrſt haben zu beſtimmen geruhet, daß, wenn Kurheſſiſche Militair Perſo⸗ nen ſich eines ſolchen Vergehens ſchuldig machen, für deſſen 2 dem Angeber eine Belohnung geſetzlich zugebilligt it dieſe Anzeige Gebühr in keinem Falle den Betrag von drei Thalern uͤberſteigen ſolle. ; ̃ 24 An Folge einer Kurfuͤrſtlichen Verordnung ſind diejeni⸗ . Juͤnglinge, welche auf der Landes Univerſitat die Staats⸗

iſſenſchaften, die Philoſophie oder die Philologie ſtudiren wollen, hinſichtlich der Obliegenheit, vor ihrer Immatrikuli⸗

nigen

en gleichzuhalten, welche die Academie beziehen, um Theor⸗ logie, j

urisprudenz, Medicin oder Camera iſſenſchaft zu ſtüditen. Die Ertlãrung Derjenigen, welche bei ca demiſchen Studien lediglich ihre Ausbildung und keine der⸗ einſtige öffentliche Anſtellung bejwecken, mithin ein Maturi⸗ täts-Zeugniß berhaupt nicht beizubringen haben, iſt un ausdrücklichem Vemerken des deshalbigen Mangels in das ,, ee. ſowie bei etwa auf Begeh⸗ orgenommener ung in das deshalbige ri fuse Zeugniß auffunehmen . ? . e Schweiz.

Die „Neue Zürcher Zeitung“ vom 15. Ott , * 3 ö 8 är Inſtallation der

elſchen Domherrn ſind aus Rom a ; en.

Da aber auch hier die roͤmiſche . ige 1. beer welche befonders die nicht Domherren zu

zahlen nicht vermögend oder Willens ſind, ſo iſt, wie wir