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mirende, oder dabei intereſſirte Theil, die nicht = ; en,

ns Licht geſetzten Thatſachen vorlaufig zu conſtatiten ha

damit das verhaftete Individuum in Freiheit geſetzt, oder dem andern Theile ausgeliefert werden könne. Art. 8. In allen Fallen ſind die verhafteten Deſerteure den competenten Behörden * übergeben, die nach den durch dieſen Vertrag beſtimmten Regeln die Auslieferung zu ver⸗ anſtalten haben. Bel derſelben werden auch die Waffen, Ye e Sättel, Kleidungsſtuͤcke und alle andere Gegenſtande, welche die Deſerteure bei ſich haben, oder welche zur Zeit ih⸗ rer Verhaftung bei ihnen gefunden ſind, mit abgeliefert. Die Auslieferung geſchieht außerdem auch unter gleichzeitiger Mittheilung der Protokolle, die über die k der betreffenden Individuen und uͤber die von deinſelben be— ſtandenen Verhöre aufgenommen, ſo wie aller andern Akten⸗ uͤcke, die zur Conſtatirung der Deſertion , ſind. Eine gleiche Aislieferung findet auch rückſichtlich der Pferde, Waffen und Bekleidungs- Gegenſtande Statt, welche von denjenigen Individuen mitgebracht werden, die nach der Be⸗ mung des Art. 3. der . Eonvention von der uslieferung ausgenommen ſind. . ;

Ueber die Beſtimmung der Grenzorte, wo die Ablieffe⸗ rung der Deſerteure Statt haben ſoll, werden die hohen con⸗ trahirenden Theile ſich anderweitig vereinigen.

Art. 9. Vom Tage der Verhaftung an, welcher durch 3 Art. 5. erwähnten n . Gefangnißliſte auszu⸗

ein iſt, bis zum Tage der Auslieferung einſchließlich, den die Köſten, wozu die Verhaftung der Deſerteure An⸗

gegeben hat, gegenſeitig erſtattet. Dieſe Koſten, worin Verpflegung und Unterhalt der ſind, werden zum

Deſerteure und ihrer Pferde mi 9. ? täglichen Betrage von Sechs Silbergroſchen Drei Pfenni⸗ gen Preußiſch Eourant, oder Fünf und Siebenzig Centimen 5 3. iſchem Gelde, für jeden Mann, und von Acht bergroſchen Neun i. Preußiſch Courant, oder Einem Franken Sechs Centimen in Franzoͤſiſchem Gelde, fuͤr jedes Pferd, feſtgeſetzt. Außerdem ſoll von Seiten des re uirirenden oder dabei ae, . Theils eine Prämie oder

ratifieation von Sechs Thalern f und 3 Sil⸗ ſch Courant, oder Fuͤnf und Zwanzig n Gelde, für jeden Mann, und von

Dundert nab, Zwen, 265

nen Deſerteur ausfindig gemacht und haben verhaften laſſen, oder weiche zur Zurückgabe eines Pferdes und des dazu ge— hörigen Geſchirrs beigetragen haben. . Art. ie im vorhergehenden Artikel erwähnten Ko— ſten ee. Prämien werden unmittelbar nach der Auslieferung entrichtet. . ö ; Reklamationen, welche in dieſer Hinſicht gemacht wer⸗ zen könnten, ſind erſt, nachdem die Zahlung vorläufig gelei=

et iſt, näher zu erkzrtern. (Kkerſin, de X. G. 8. t rt. 11. Die hohen contrahirenden Theile machen ſich Bree, n. egenſeitig verbindlich, die angemeſſenſten Maaßregeln zur . 2 3 23 ſi— . er r, der Deſertion und zur Ausſindigmachung der De Hembur:;: . ö ni ier 28 1411 ertenrz zu treffen, , ,,,... , oo inn, d nun. 1 3. Mittel bedienen, welche ihnen die LjandesGeſetze darbie, London.... isn, B t 3 2 en,, 2 ö, , , , .

M eine ganz genaue A ſamkeit auf die unbekannten Wien in 29 Ar...... 8 FEI. 2 Mi. lis Individuen richten zu laſſen, welche, ohne mit einem echurt-- ki. 23 Me., os vorſchriftsmäßigen Paſſe verſehen zu ſeyn, uͤber die Brel zu-... 6 w 2 Mi. 899 85 23 . beider Lander kommen; Ee K— , e J I. 6 = is;

. ö J . r ö . . e zu en nen Unter en h ö r . 0 mn n 4 dienſte, es ſey bei den Land Armeen oder bei der Ma— ne, anzuwerhen, oder aufzunehmen, wenn derſelbe nicht 2 e

durch 'i. Zeugniſſe oder in gehöriger Form ausge— Auswärtige Börsen.

6 ſtellte ſcheinigun 8 . dargethan haben ſollte, ; Amater dam, 25. Oet. ; , ,,, ſte in ſeinem Vaterlande los; cer, sz Meni, hi,, be Tee, eas, e., geſprochen worden iſt. ; oblie RM ha, Fngl, Anleihe Sd. Russ. Ani. Hank. .

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Canet tei 1. B. San.

ro⸗ Ee or.

m Gelde, far jedes Pferd mit Sattel und Zeug, zum Vortheile aller derjenigen gezahlt werden, welche ei⸗

Dieſelbe Maaßregel ſoll auch in dem Falle een, dung kommen, wenn einer von den hohen irenden Theilen einer fremden Macht verſtattet hatte, in ſeinen ge Convention iſt far den

Staaten Werbungen anzu

Art. 12. 4 8 2

eitraum von z ren abgeſchloſſen, Abl e. , und ſo weiter fuͤr die Folge, in ſofern nicht von 6 des einen der beiden Gouvernements eine entgegengeſetzte Erkla⸗ rung erfolgt. n ;

Königliche a, ,, Mittwoch, 29. Oct. Im Schauſpielhauſe: Romeo und

ſtenmale: Das Ritterwort, Luſtſpiel in à Abtheilungen, von wem! Luſtſpiel in 1

*

Königsſtädtſches Theater.

Mittwoch, 29. Oet. Der Wirtwar. ; Fritz 5 als letzte Gaſtr een 8. 2

der * . onnerſta . t. Mann von vier Frauen. 4 Der Kall frede⸗ Zum Beſchluß, auf

ieben Mädchen in Uniform.

Berliner BSI Den 28 Oct. 1825,/ Amtl. Fonds- und Geld. Cours Zettel. (Hreuſa. Cour) 2 ;

Neum Ini. Sch. do. Berlin. Stadi-Ob. dito dito Königsbg. do. Elbinger do. .

Pfdb. A.

. dito B. Groſeha. Pos. do. Qrrpr. Pſandhrſ-

mechSsel- und Geld- Cour s.

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Redacteur John Mitredacteur Cottel.