angenommen gene kaufen oder gebrauchen wolle, Auch ſagt man, daß, wenn Jackſon die Praͤſidentſchaft erhielte, der Tarif ſogleich aufgehoben werden wurde. Die nördlichen Staaten ruͤhmen dagegen die Vortheile, welche ihnen der⸗ ſelbe ſchon gewährt . und wuͤnſchen ſehr, daß er ſort⸗ dauere. Man war offiziell im Staats⸗Departement davon unterrichtet worden, daß Herr Tudor, der Amerikaniſche Ge⸗ ſchaͤftstraͤger in Rio Janeiro, von der Braſilianiſchen 43 rung eine Entſchädigung von 35,000 Dollars fuͤr die Be—

ſchlagnahme der Brigg „Spark“ erhalten habe, und daß er

ein aͤhnliches Gelingen in den uͤbrigen ſeiner Führung an—⸗ vertrauten Fällen zu gewaärtigen hätte. Sein Vorgänger,

err Raynet, hatte es nicht ſo weit bringen koͤnnen, und iſt nach ſeinem Vaterlande zuruͤckgekehrt.

Inland.

Landtags⸗Abſchied für die Sächſiſchen Provinzial-Stände.

Wir Friedrich Wilhelm von Gottes Gnaden, König

von Preußen ꝛc. c. Entbieten Unſern, zum zweiten Sächſiſchen

r / verſammelt geweſenen getreuen Standen Unſern gnaͤdigen Gruß.

Wir haben die von denſelben uber die, ihnen vorgeleg⸗ ten Gegenſtaͤnde een, Gutachten und die von ihnen angebrachten Bitten Uns vortragen keen. auch die Thaätig⸗ keit, mit welcher ſie ſich haben angelegen ſeyn laſſen, die ihnen vorgelegten Gegenſtaͤnde innerhalb der von Uns vor⸗

geſchriebenen . zu erledigen, mit Wohlgefallen anerkannt, und ertheilen ihnen auf ihre Erklärungen und Anträge fol⸗ 1 Reſolution:

( as

. s * . das im Verfolg des vorigen Landtags abgegebene Gut⸗ achten uͤber die in der Provinz einzurichtenden Anſtalten zur Heilung und Verſorgung von en und zur Unterbringung nn, aus vorgelegten um⸗ faſſenden Plane kund giebt mee 53 an

a finden

deſſen hat dieſer Plan zu mehreren laſſung gegeben, wie Wir denn namentlich

müͤſſen, die bereits vollig eingerichtete Corrections Anſtalt zu Zeitz, welche fuͤr die Manufacturen dieſer Stadt von mehr. ſachem Nutzen iſt, und welcher die Manufacturen wieder Gelegenheit zu nuͤtzlicher Beſchäftigung der Haͤuslinge ge⸗ währen, von dort verlegen, und an andern minder ſchickli= chen Orten, neue Einrichtungen mit bedeutenden Koſten treffen zu laſſen. Dieſe Erinnerungen, und die Vorſchläge zu den in dem Plane vorzunehmenden Veränderungen, wer— den Unſerm Ober⸗Präſidio und von dieſen, mit den vom Landtage erwählten Commiſſarien, deren Ernen⸗ nung Wir genehmigen, in Berathung gezogen werden. Das Reſultat wird dann Unſer Ober- Präͤſidium berichten, und Wir behalten Uns vor, demnächſt wegen Feſtſtellung des Plans ſowohl, als der Verwaltungs Regulatiwe, und wegen der weiteren Mittheilung an den kuͤnftigen Landtag Beſehl zu ertheilen, Uns auch wegen der, zu Foͤrderung des Unter⸗ nehmens vom Staate zu gewährenden Ünterſtützung zu ent- y Vorläufig ſichern Wir Unſern getreuen Standen die Fortzahlung derjenigen Summen, welche zeither fuͤr die Anſtalten zu Halle und Zeitz etatmäßig bezahlt worden ſind, als Beitrag zu den Unterhaltungs-Koſten zu, werden auch ur erſten Einrichtung diejenigen Summen verwilligen, welche * der Corrections, und Verſorgungs⸗Anſtalt zu Zeitz zeit⸗ her von der, fur dieſe Anſtalt feſtgeſetzten Etats Summe erſpart worden ſind.

Was demnaͤchſt *

die Unſern getreuen Ständen vorgelegten Propoſitio— nen betrifft, ſo werden Wir 26 wegen Aufhebung der fremdherrlichen Geſetzgebung d Wiedereinführung des Allgemeinen Landrechts in Be rhaltniſſe der Dorf⸗Communen und Rit⸗ um Königreiche Weſtphalen gehörig gewe⸗ llen der Provinz Sachſen; nicht minder für die Landgemeinen der Pro⸗ en rſchläge, und die verſchiedenen tund Anſichten in na⸗

* . 6. ; Entſchließung faſſen. 9 nder chr C ee Lehalten Wir uns DVDoden,/ Zerſtuͤcke lung zu 2 Vermeidung der

aaßtegeln, nach Zu⸗

eus e,, He , Erblande Anträge, naͤmlich:

ſammenſtellung deſſelben mit der Erklaͤrung der andern Pro⸗ vinzial⸗Staͤnde, die Entſchließung vor. *

** Hiernaächſt haben : 43 ; * Unſere getteuen Staͤnde der Provinz Sachſen, auf den Vorſchlag Unſers Miniſters der Geiſtlichen,, Unterrichts⸗ und Medicinal⸗Angelegenheiten, die Unterhaltung der bei den Semingrien zu Erfurt und Halberſtadt beſtehenden, ſo wie der bei den Seminarien zu Magdeburg und Weißenfels mit nach⸗

ſtem einzurichtenden Taubſtummen⸗Lehr⸗Inſtitute in der Art b

reitwillig uͤbernommen, daß jede der genannten Anſtalten alljährlich Ein Tauſend Thaler erhalten und ſtatt der vorge⸗ ſchlagenen Fundirung einer beſtimmten Zahl von Freiſtellen, die unvermoöͤgenden Zöglinge unterſtuͤtzt werden ſollen. Wir erkennen dies nicht nur mit gnädigſtem Wohlgefallen, ſon⸗ dern genehmigen auch gern, auf die ehrerbietigſten Anträge Unſerer getreuen Provinzial⸗Stande, daß

. . die zur Unterhaltung der Taubſtummen-Inſtitute, mit jähr⸗ lich Ein Tauſend Thalern fuͤr jedes, bewilligten Summen als eine allgemeine Leiſtung der Provinz auf ſammtliche Kreiſe, nach Verhältniß der Seelen-Zahl, vertheilt und von den Kreisſtänden ſubrapertirt,

dagegen die zur Unterhaltung der unvermsdgenden Zalinge erforderlichen Koſten von den Kreiſen, denen ſie angehören, aufgebracht werden mogen. Desgleichen wollen Wir

C. den Seminar⸗Direetoren befehlen laſſen, fuͤr möglichſt billige Unterbringung der, aaf Koſten der Kreiſe in den Taubſtum-= men⸗Anſtalten zum Unterricht anzunehmenden, Zöglinge zu ſorgen und ſinden es re, . daß

den Standen auf jedem kuͤnftigen Landtage von der oberſten Provinzial⸗Behdörde uͤber das Beſtehen, den Fortgang und das Gedeihen dieſer Anſtalten, unter Beifügung der revidir⸗ ten Rechnung uͤber die Verwendung der von der und resp. den Kreiſen gewährten Unterhaltungs-Mittel aus“ fuhrliche Nachricht ertheilt werde, nicht minder den Stän⸗ den die Aeußerung ihrer Bemerkungen, Behufs Abſte

A daß der zu 273,561. Rthlr. 18 Gr. 6 Pf. berechnete Geſammt / Vetrag fuͤr die Pferde Lieferungen entweder ganz oder doch wenigſtens mit einem aus Königlicher Gnade möglichſt hoch zu beſtimmenden aliquoten Theile des Pſerde⸗ Taxwerthes aus Staats Kaſſen bewilliget, und

B. von der allgemeinen Compenſation der uͤbrigen An⸗ ſpruͤche der Provinz, mit denen des Fiscus nicht nur jeder Anſpruch, welcher durch beſondere Verhandlungen Hon ledigt worden, ausgenommen, ſondern dieſe Ausnahme s auf ſolche Anſpruͤche der Inſtitute, namentlich des Lo * Armen und Land, Arbeitshaus- Fonds ausgedehnt werde, welche ihre Erledigung bei dergleichen Verhandlungen noch finden würden und 3

EC. die Regulirung des Schulden- Weſens der Stiftlt Merſeburg und Naumburg - Zeißz beſchleunigen zu laſſen,

eröffnen Wir ihnen: 1 zu A. daß von einer allgemeinen Compenſation der gi genſeitigen Forderungen des Fiscus und der ehemaligen Sächſiſchen Erblande, ſo wie ſolche in dem, dem Landtan⸗ vorgelegten Pro Memoria vom 28. Mai 1827 ausgeſproche worden, nicht . mithin die in der ſtändiſchen Den 2 * * ov. 37 nachgeſuchte Vergütung für ande gelieferten Pferde, weder ganz n um zu bewinee. ! iſt, .

a) weil die Bewilligung einer diesfallſigen Befriedigung der zu Unſerer Monarchie gehörigen ehemals Sachſiſchen Erb⸗ lande nicht nur dieſenigen incorporirten Provinzen, bei wel- chen eine allgemeine Compenſation der Anſprüche des Fis⸗ cus gegen die Anſprüche der Provinzen mit Üünſerer Geneh— migung bereits eingetreten iſt, pragraviren, ſondern auch die= jenigen, mit welchen deshalb noch verhandelt wird, zu Eremplificationen veranlaſſen würde;

b) weil nach den angelegten über die ger genſeitigen Anſpruche dem Flscus noch die bedeutende For⸗ derung von i, hi Rthir. 19 Sgr. 2 Pf. an die Stände verbleibt, Fiscus auf dieſen Betrag vernichten will, billiger= weiſe aber nicht verlangt werden kann, daß einen Seite feinen Anſprächen völlig entſage, auf der an=

Beilage

Jiscus auf de

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