(letztern Zeit nur noch dem Namen, nicht aber der That nach. Die Spezzioten, geachtet als —— und gewandte Seeleute, lieferten ebenfalls ten zur Tuͤrkiſchen Ma— rine, geres Vertrauen als die Hydrioten, mit denen ſie uͤbrigens n , e, de, e. . verſtandniſſe lebten, da ihr gi iges Au und ihr emeinſames Streben nach Reichthum und Unabhängigkeit . Veranl ju Neid und Eiferſucht unter den Machthabern und zu blutigem Streite und Hader unter den Individuen gaben. , . .
Spezzia war unter allen Inſeln die erſte, wel ie Fahne des Aufruhrs erhob, und die Opfer, welche die r zioten, im Verein mit Hydra, zur Ausrüſtung und Un . tung der Kriegs-Schiffe gebracht haben, ſind der Griechiſchen Sache beſenders förderlich geweſen. Die Bewohner beiber 8 eln haben im Verlaufe des Inſurrections-Krieges manche kuͤhne That vollbracht, aber auch ſchreckliche Graͤuel aus, geübt, weniger an den Tuͤrken, ihren Feinden, als an den meiſt wehrloſen Navarch Miaouli iſt ein Spejziote. Bekannt genug iſt die tapfere Bouboulina, welche, wenn ſie gleich weber eine Jo⸗ hanna von Orleans an Jungfräulichkeit, noch eine Klorinde an Schönheit war, wofſr man ſie Anfangs zu halten ge, neigt ſchien, doch manchen ſchweren Zweikampf mit den Tur⸗ ken ehrenvoll beſtanden hat. Der tigkeit verdient, wuͤrde heller ſtrahlen, wenn ihn nicht die vielen Proben ihrer grauſamen Habſüchtigkeit verdunkelten.
Fortſetzung folgt /
Columbien. ; Die Columbiſche Regierung hat (wie bereits gemeldet werden) durch eine im Juni ergangene Verfugung an 9 Marine⸗Behöoͤrden, die fernere Ertheilung von Kaperbriefen verboten und angeordnet, daß die dermalen ſchon im Kreuzen
begriffenen e der gedachten Art auf ſo lange in die . — — werden ſollen, bis die jez⸗
zige Kaper⸗Ordnung die erforderlichen Modificationen erha ten
ihre
ö In dieſer Verfugung iſt, auf den Antrag des Franzsſiſchen Conſuls zu Bogota, (nach Inhalt eines im 8 des Chambres enthaltenen Schreibens des Colum⸗ iſchen ĩ
ollma en Neutrale zu mißbrauchen.
Kaper⸗Ordnung, die Colum—
Umgeſtal der * einer neutralen Nation, die
biſchen Kotſaren kein Fa dermalen den Grundſatz: da nicht decke, nicht anerkenne, unter dem Vorwande, daß es feindliches Eigenthum an Bord habe, anhalten oder neh⸗ men dürfen, und daß ein dennoch unter ſolchem Vorwande genemmenes Fahrzeug mit ſeiner geſammten Ladung, ohne vorgängiges Urtheil und ohne Unterſuchung ſeiner Papiere, frei gegeben werden ſollte, ſobald es in einen Eolumbi⸗ chen Hafen gebracht wird. Am Schluſſe des genannten Schreibens heißt es: Se. Excellenz der Befreier hofft, daß die von ihm ergriffenen — der Regierung Sr. Allerchriſtlichſten Majeſtũt hewei
ſche Regierung von dem Verlangen beſeelt iſt, ihr gefaͤllig zu ſeyn, und jeden Grund zu Klagen von ihrer Seite zu
vermeiden.
nlan d. Stettin, 2 Dec. Nach Inhalt einer Bekanntmachung
des Qnigl. Ober⸗ iums von Pommern vom 29hſten v. ; *. 2 Se. Königl. Majeſtät mittelſt Allerhoͤchſter Cabi⸗ ners Ordre vom 15. November d. J. den Zuſammentritt des
— ovinzial Landtages fur das Herjogthum Pommern w Ruͤgen, auf den 15. * k. J. feſt⸗ Herrn Fürſten zu Puttbus Durchl. zum Land⸗
zuſ⸗ des - ;
z ſcall, den Geheimen Regierungs-Rath, Herrn von
—— 1 — keen Stellvertreter, den Ober⸗Praſtbenten, ⸗ Rath Sack Excellenz aber zu Aller
Wirkli imen 2 = ; 1 1 — iſſarius fur dieſen Landtag zu ernennen geruher.
Stetti Heute Mittag um 12 Uhr wurde in r. 83 * Ober / Prãſidenten Excellenz und des hoͤher
Orts dazu beauftragten Herrn Ober⸗Poſt Directors
s Herrn Bau⸗Conducteurs Holm,
Balcke das . J n , re Nüske in Entrepriſe des
gren, von dem Schiffs ⸗Baumeiſter
—
enoſſen aber doch von Seiten der Tuͤrken ein gerin.
hrern aller neutralen Flaggen. — Der
uhm, den 3 Herzhaf⸗/
ben werde, um die kreuzenden Schiffe zu verhindern,
ine-Miniſters an gedachten Conſul, vom 17. ept.) 2. Sept. vom Praäͤſidenten Bolivar angeord⸗ 8 daß und bis zur eren gern,
die Flagge die Waare
en werden, wie die Columbi⸗
K K
Kan ns Haaͤſe sen., fur Nechnun des Köniagl ĩ ö nonen⸗ Donner und dem Hurrah⸗Geſchrer der z reich der⸗ ſammelten 836. gluͤcklich vom Stapel 2 2 Das Schiff itt zum Neſerve-Schiff für die Fahrt von Greifswald nach Yſtabt beſtimmt, ſo eingerichtet, daß es mit der Maſchinerie und vollen Equipage noch etwa 26 4
giere mit ihrer Reiſe. Vagage . kann, und mit diefer l tief im Waſſer zu liegen ö aſ
Ladung vorn K6z und hinten 7 Fu
kommt. Es wird durch zwei verbundene Dampf⸗M
von zuſammen 39 Pferden Kraft belebt werden, und iſt, da= mit es mit dieſer geringen Kraft See zu halten verm hur klein und ſchmel, aber ſcharf auf dem Kiele gebaut. Die Lange des Schiffes beträgt namlich 87 Fuß in der Waſſer⸗ Linie und 9e Fuß auf dem Verdeck: die Breite iſt 15 Fuß in der Waſſer Linie und 26 Fuß auf dem Verdeck aber den Schaufel⸗RNaderr̃r . ; ; Im Spiegel fuhrt das Schiff außer dem fruher auf Friedrich Wilhelm III. beſtimmten, von dem Königl. Gene ral⸗ Poſt⸗- Amte aber wie oben gedacht vorgeſchriebenen Na⸗ men, die Deviſe „Gott mit uns!“ und vorn unter dem Boogſpriet einen ſchwarzen Adler mit ausgebreiteten Fluͤgeln.
Ver miſchte Nachrichten. Vorleſungen uber die neuere Geſchichte, gehalten zu Paris im Sommer 1828, von Guizot.
. 5 .
. Schluß.) , In den erſten Zeiten der chriſtlichen Kirche ob ͤ mehr des Chriſtenthumns ſtellt ſich die chriſtiiche Geſelſchaft rein als eine Verbindung Derjenigen dar, welche denſelben Glauben, dieſelbe Ueberzeugung theilten. Es giebt da kein Syſtem einer . ehre, keine Zuſammenſtellung von Regeln, von Diseiplinen es zeigt ſich Keiner, der die Leitung und Regierung der Andern ausſchließlich äbernom— men hätte. In dem Maaße, als dieſe Geſellſchaſt der Glaͤu⸗ ⸗ * in allen ihren Verhaltniſſen fortſchritt, bildete ſich auch Alles dieſes, was ihr in ihrem priminitiven Zuſtande fehlte. In den Diaconen, Presbyteren, Episcopen lag der Keim, aus dem die ſpäͤtere Hierarchie ſich entwickelte, vollſtandig
enthalten.
Selbſt in dieſer zweiten Periode, wo doch ſchon der Clerus begann, ieh a mt wickel: Fe Gd ſes verandert? Da beſteht nr,
ndert on ein Elerus, eine ö und conſtituirte Her een wer, Pu 222 dem Ve ſchen
der Clerus ſich bald erwarb, wurden 249 — 9 einer in n die Hände 2 und
wodurch ſie ſpäterhin ſich —— gewann ſie alles Anſehen, alle Macht und allen Einfluß nur durch ihre Tugenden. Als nun aber der Clerus dieſe mora— liſche Macht erlangt hatte, ſo erhielt er auch bald das Ue⸗ bergewicht in den Municipalitaͤten, da er nothwendigerweiſe in der allgemeinen Verwirrung als der einzige Anhalt und der allein der Macht Wuͤrdige erſcheinen mußte. Die Geſetze des Theodoſius und Juſtinian ſind voll von die. ſen Beſtimmungen. Man vergleiche die ſehr merkwürdigen n Cod. Justin. C. I. Lit. LV. de episcopali audienijg. S. 25. 8. 30. ibid. C. J. Fi. J.V. de defensorius 8. 8. Von dieſer Zeit an tritt der Einfluß der Kirche auf die Bill dung und den Fortgang der Civiliſation, nach dem Falle des Röͤmiſchen Reichs, entſchieden hervor. Die durch ſie gege⸗ benen neuen Elemente ſind von der hoͤchſten Wichtigkeit für die Folgezeit geweſen, ünd verdienen wohl einer naͤhern Aus⸗ einanderſetzung. Welcher unermeßliche Vortheil war es zu⸗ erſt, daß eine Macht Einfluß erhielt, deren Grund,; Princip n rein geiſtiges war, das Daſeyn einer Kraft, die auf den Geiſt und durch den Geiſt wirkte, inmitten jener Suͤndfluth
es mit