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gen

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In Mancheſter iſt es ſehr ſtill in Geſchäften, beſonders was geſponnenes Baumwollen/ Garn anlangt; nach weißen Kattunen iſt zwar Frage, doch beſchräͤnkt ſich dieſe nur auf

einige von Speculanten 6e arthieen. hrigens kann man in diefer Jahreseik keinen lebhaften Handel erwarten, der ſich indeſſen Wochen wieder

, im Laufe einiger

einſtellen wird. Auch in Nottingham geht es ſchlecht mit dem Twiſt⸗Handel, ſo daß die Fabrikanten das Arbeitslohn haben herabſetzen müſſen. Der Colonial⸗-Handel in London befindet ſich in großer Stockung, und wie es ſcheint, haupt⸗ ſaͤchlich aus Mißtrauen von Seiten der Verkäufer, die nicht auf Credit verkaufen wollen; das letzte Falliment von Frys

und , . einige Veranlaſſung zu dieſem Miß⸗

trauen n, man fürchtete, daß ihnen mehrere Haͤuſer wurden. Da dieſe Furcht ſich J. nicht beſtaͤtigte, ſo wird ſich wohl das Zutrauen bald wieder einfinden. Zucker, Kaffee, Indigo, Baum—

Die Preiſe v wolle, Talg und Brandtwein halten ſich, obgleich nur wenig darin umgeſezt wird. Das kaufmanniſche Publikum beſchaf⸗

* ſich viel mit einem Plan zu einem mit Frankreich abzu⸗

ließenden Handels-Tractat, den man dei den gegenwärti= en Anſichten der Franzöſiſchen Regierung nicht für unaus—

** hält, wenn England ſich nur etwas nachgebend zei=

; Im Anfange des vorigen Jahrhunderts wurden verſchie⸗ dene Zeitungen zu den niedrigen Preiſen von einem, und einem halben Pence das Blatt verkauft (1 Silbergroſchen hat 6 13 Pence). Dieſe Blätter waren von der Größe der London⸗-Gazerte. Eine Zeitung unter dem Titel: „Alles munter und luſtig, oder die Londoner tägliche Poſt'“ koſtete ſogar nur J Pence das Exemplar. Jetzt koſtet ein Blatt von den meiſten Zeitungen 7 Pence.

Nieder Lande.

Zweite Kammer der Generalſtaaten. Sitzung vom 11. Dec. Der Juſtiz⸗Miniſter war zugegen. Der 1 erklärte die allgemeine Discuſſton über die Ge⸗

tze wegen Eintheilung der Provinzen in gerichtliche Arron— diſſements und Kantons für eröffnet. Die Geſetze für jede einzelne Propinz werden hach der durch das Grundgeſeßz be

. 8 an die Reihe kommen. Ju ſt ij Mi⸗

iſter s o ku unm .

at. ö ennegaus, welche ihm der Präſident g. mitgetheilt habe, dem Könige vorzulegen, und bei St. Maj. die nöthi⸗ gen Verbeſſerungen in Vorſchlag zu bringen; ihm (dem Mi⸗ niſter) ſeyen die Lokalitäten des Kanton s, von dem in jener Note die Rede ſey, unbekannt; er halte Übrigens die darin vorgebrachte Beſchwerde der Deputirten fuͤr gerecht. Daſſelbe ſey mit einigen Bemerkungen der Fall, die man ihm dieſen Morgen mitgetheilt habe. So richtig dergleichen ſeyn möge, o dürfe nach ſeinem Dafürhalten die Annahme der 85 uͤber die Gerichtsbezirke nicht aufgeſchoben werden, da⸗ t der Staat endlich die vollſtändigen Grundlagen einer ichtsOrganiſation erhalte. Herr von Staſſart ſagte, er gehofft, recht vielen der vorliegenden Geſetze ſeine 3 ung geben zu können, weil er vorausgeſetzt habe, daß man die Hauptorte der Kantone zweckgemäß beſtimmen werde; er habe ſich aber geirrt. In einer der Sen., ſey die Frage aufgeworſen worden, ob die Gemeinden, welche an der Spie der Kantone ſtehen, auch die Hauptorte ſeyn ſollten? Die amtliche Antwort darauf ſey geweſeng daß man über die 2 der Kantone noch nichts beſtimmt habe, ſondern e. Maj. ſich, dem Artikel 117 des Geſetzes vom 18. April 1827 gemäß, die weitere Verfügung darüber vorbehalte; er habe aber den genannten Artikel aufgeſchlagen, und nur die Worte gefunden: „Sobald die Sitze der verſchiedenen Juſtiz⸗Dehsrden beſtimmt ſind, können ſie nur durch ein Deſetz verändert werden.“ „Wie kann,“ ſuhr der Redner fort, „man aus dieſem Satze folgern, daß der Regierung

die Beſtimmung der Hauptorte der *

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Nach einigen bittern Bemerkungen gegen die Miniſter rieth

konnte man am ü rr

antone vorbehalten ſey?“

er der Kammer, die 19 vorgelegten Geſetze zu verwerfen;

es ſey den Miniſtern ein leichtes, dieſelben in einigen Tagen . der Hauptorte der Cantons aufs Neue der Kam⸗

mer vor zulegen err Fockema ſtellte allgemei . gemeine Betrach⸗ e , die Ruckſichten an, welche die Regierung bei der

mung in derämpfte die Errichtung von 18 Gerichts,

Weiſe warden 1769 Rich ; ĩ n n e., ; x chter, die Kanton⸗Rich= 2. 5 ö 2 e. Vevolkerung von 6 Mill. kommen. In Gegenſtande der Diecuſſſon

ammer Dr.

3 3 ;

und fragte, ob ein von

moglich iſt, einen eigenen Rabbiner anzuſtellen,

Gerichts Bezirke leiten müßten. Herr Don

; Wg Mil. Ei ä der ſonſtige j den nur 2 ; Einwehner zähle, beſtan, gen oder ſonſtigen Ver ſammlungs nur a6 Gericht cho ſe Dr. v. Schooneveld lenkte von dem, ſicht geſchloſſen. J

auch als von der Mino] Die Vorſaͤnger ſind ihm untergeordnet.

ritaͤt, die ſich dagegen ausgeſprochen habe, gebilligt zu betrach⸗ ten ſey, oder ob dieſe , nicht, nach den in leren, den daraus abgeleiteten Geſetz Entwürfen ſeine Zuſtimmung

verſagen konne? Nach ſeiner Anſicht habe dieſelbe dieſes

Recht, und er werde daher ſtimmen, weil er Haupt⸗ aus dem ſie her „mißbillige. Es erhoben ſich nun

3 die vorliegenden Geſete

heftige Debatten unter mehreren Deputirten für und wider

die Anſicht des Herrn von Schooneveld, welche auch vom JuſtizMiniſter nachdruͤcklich bekämpft wurde. Hiermit ſchleß die allgemeine Discuſſion und kamen die einzelnen Provinnen an die Reihe. Nach kurzen Erörterungen wurde die Ge— richts Eincheilung fuͤr Suͤd⸗ und Nord⸗Brabant, ſo wie die für Limburg, angenommen und die Sitzung geſchleſſen.

Brüſfſel, 12. Dec. Wir haben die Journale aus Ba—⸗ tavia bis zum 29. Juli erhalten. Mehbere Häupter der In⸗ ſurgenten haben ſich unterworfen. In Samarang ſind von Ternate aus Verſtärkungen angekommen und werden noch andere erwartet. Die Gouverneure von den Molucken und von Macaſſar haben von der Regierung Befehl erhal= ten, die aus Eingebornen beſtehenden Truppen durch An— werben von Freiwilligen zu verſtärken. Dieſe Maaßre⸗ gel verſpricht den guünſtigſten Erfolg. In Samarang wird auch die Flotte des befreundeten Sultans ven Boeten 1 die aus 190 Schiffen und 500 Mann Huͤlfstruppen eſteht.

In der heutigen Sitzung wurde die Eintheilung in Gerichts Bezirke für Geldern, Oſt⸗ Flandern, Nerd Holland und Süd⸗Holland angenemmen, dagegen die für Lattich, Weſt Flandern und Hennegau ver— wor fe n⸗

mſterdam, 13. Dee. In Staats- Papieren fand während verfloſſener Woche wenig Umſatz ſtatt und blieben die Preiſe auf einem flauen Stand; Gerüchte mancherlei Art mögen denſelben wohl verurſacht haben; an geſtriger waren die Preiſe Anfangs weichend, erhielten ſich jedoch zu Ende derſelben wieder. 3

Der Handel in Weizen war im Lauf dieſer Woche ſehr lebhaft, da bedeutende Parthieen, ſowohl zur 9 wie zum Verbrauch, umgeſetzt wurden. Für.

z auch in Roggen war viel Um⸗

ſatz, und der Preis gegen Re ., Fl. n. anzunchmen. erſte und Haſer blieben preishaltend. Buchweizen Fl. 1 höher mit viel Handel. Ruͤbſaat ohne Umſatz. Man legte nachſtehende Preiſe an. Weizen unter Schloß: 128 pfünd. weißbunter Polniſcher Fl. 136; 126pfuͤnd. bunter Fl. 6 und Fl. 120 nach Gute; eine Parthie ſehr ſchoͤner weißbun⸗ ter Poln. 127 pfünd. zu Fl. 130; 129 pfand. rother Königsb. Fl. M3; in Verbrauch: 126 pfünd. weißbunter

Demminer Fl. 375; 1233 pfuͤnd. alter Mecklenburg 3 17 pfüͤnd. gemeiner Libecker Fl. Z5 und 12 pfuünd. dito Mecklenburger Fl. 326; 120. 121. 122 123 pfand. Preuß. Roggen in Verſchluß Fl. 129pfuüͤnd. dito in Verbrauch Fl. 170. 1366. 183 105 pfuüͤnd. 5. ** IJ. 150. vipfand. feiner 8 3 1 135 bei Parthie; 73. 75. 76 pfÜünd. Futterhafer J. 105. 110. 112, ier . 59 3 Fl. 399; pr. September Colonial⸗Waaren ſind hi verandert geblieben. Deutſchlan d. j Würzburg, 12. Dee. Das Intelligenz Blatt enthalt

l. 586 n Fl. 39. ö chts Preiſe und Umſatz .

nun auch eine höͤchſte Verfügung der Königlichen Krei- Regierung in Anſehnng der kirchlichen K der Iſraeliten. Nachſtehendes ſind einige der Hauptbeſtimmun,. Der Gottesdienſt der Iſraeliten, welcher die Grenzen der einfachen Hausandacht üderſchreitet, darf von nun an bloß durch gepruͤfte und beſtätigte Rabbiner verrichtet wer⸗

gen:

den. Wo es den einzelnen Judenſchaften zur Zeit noch n wird den ſel⸗ ben geſtattet, ſich mit mehreren Judenſchaſten in benachbar zen Polizei⸗Bezirken zu vereinigen und einen Diſtrietẽ Rab mmer zu beſtellen. Für diejenigen Jud enſchafſten, weiche ven r Erlaubniß Gebrauch machen wollen, deſteht 3 8 n

Verpflichtung, für ſich einen Vorſünger amſuſtellen. ſchaften, weiche dieſen Anordnungen nicht entſprechen,

Orte werden ohne N

Der Diſtriets. Rabbiner hat die Aufſicht und Leitung des Gottesdienſtes in ſeinem Bezirke zu führen. Der ſelbe verſieht

eſetz der Gerichts⸗Eintheilung,

Voͤrſe

zi is 23d) mnehr Sctinzen

Peln. Il. i156; 125 pfüͤnd. bunter dito Fl. 6; 120. 122 pfgud. dito FI. 318. 360; 129 pfuünd. Pommerſcher FI. 377; , .

175 178. 189. i82; 116. 1198.

angenehm; pr. ord. Fl. 59; pr. Mai Fl.

ſind auf die einfache Hausandacht beſchränkt, und ihre Synans

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