der bat darauf den

Katholiken verlacht und verworfen werden. Anſtatt den Frieden wieder herzuſtellen, wird es fernere Gewaltthäͤtigkeiten hervorrufen. Es wird die reizen, welche jetzt ſchon roll genug ſind, es wird die verwirren, welche jetzt ſchon unſinnig ſind, und wird die zum Aufruhr zwingen, welche nur eine Aure— gung dazu ſuchen. Dieſes iſt nun ziogr beunruhigend ge— nung, indeß wird doch am Ende die Beunruhigung von der Art werden, welche erforderlich iſt, um die Frage aufs Reine zu bringen. 46 ; Die Katholiken werden durch die Verwerfung jener Zugeſtand⸗ ſich als hartnäckige Unterchanen zeigen, und der Herzog d berechtigt ſeyn, ſie als öffentliche Frie⸗ densſtsrer zu behandeln. Er wird dann ſtrenge Maaßregeln ergreifen, und ihre Verſammlungen und Privat-Zuſammen⸗ künfte durch den ſtrengen Arm des Geſetzes auflbſen. So winſchenswerth, und unter den gegenwärtigen Umſtänden ſo aut berechnet Alles dieſes iſt, ſo müſſen wir doch fragen: Wird es Irland beruhigen? Die Antwort hierauf werden die ſpaͤterũ Maaßregeln des edlen Premier⸗Miniſters geben. Die Katholiken werden, wie wir glauben, durch jene Zuge— ſtändniſſe nicht beruhigt werden, doch eins ſtrenge Dis eiplin wird den Gchorſam erzwingen. Sie werden nie durch ſolche Ver ſohnungs / Naaßregeln beruhigt werden; doch geſtehen wir cin, daß Zugeſtändniſſe von dem oben angegebenen Umfange vielleicht die beſte Entſchuldigung darbieten, ſtrenge und ge⸗ walt fame Polizei⸗Maaßregelu in Anwendung zu bringen, um die gewaltſamen aundlungen der katholiſchen Anwalde zu zuͤgeln, die katholiſ Abgabe aufzuheben und dieſe un— verſchämten Schreier, welche ſo lange den Partheigeiſt und den gegenſeitigen Haß in dem Engliſchen Volke genährt ha— ben, zur Ruhe zu bringen. . ; cher Herrn O Gorman Mahon, Magiſtrats Glied der Grafſchaft Clare, der (wie in Nr. Jä]. gemeldet) ſeines Am- tes entſetzt worden, äußert ſich die Times folgendermaaßen: Döeſes biscrete Individuum fand es für gut, in der Du— Verſammlung vom 18. Nov. zu ſagen, daß die Aſſo⸗ und nicht der Lord⸗Lientenant, das Land regiere. von Irland forderte Herrn Mahon auf, e Aeußerung entweder Aufkläͤrüng Nachdem er mehr als eine ebraucht hatte, und nach⸗—

nie e e dartn von Wellington wir

* bliner

ciation, Der Lord. Kanzler vo fiber die ihm zugeſchrieben zu geben, oder ſie abzuleugnen. Woche Zeit zu ſeiner Antwort dem er ſchon ſeines Poſtens entſetzt worden war, erklärte er, jene Aeuße ee nicht von ihm her, obgleich er ſruͤher

König war. Dann iſt der Vater / ; Richter ſeines Sohnes; wenn vor e , . . . nale der Sohn, eines Vergehens angeklagt, 5 6.

ſeiner Vertheidigung Geſinnungen äußert, welche ben 2 3

betrüben, und er keine Neue bezeugt, ſo kann der Letzte

einem moraliſchen Geſichtspunkte betrachtet, das 6. * nicht von dem ſpätern Betragen abſondern. Er iſt ** .

berechtigt, zu ſagen, daß jeunes Verbrechen ſich durch das 2

tragen vergroͤßert habe. Die Sprache der vaͤterlichen .

bunale iſt bis zu den Gerichtshöfen herab geleitet, wo ö. Gerechtigkeit beobachtet wird zwiſchen Individuen, dire durch politiſche Bande mit einander verbunden ſind; aber . die ſem Tribun ge findet weder Zuneigung noch Nackũcht ſtatt. Der Richter hat kein Mitgefühl für den Gefangenen 22 iſt nicht ſein Vormund; ſein Beruf beſteht nur darin ſeine Schuld oder Unſchuld auszuſprechen und die Straf⸗ auſzuerlegen, welche das Verbrechen verdient, in der Abſicht ihn von dem Verbrechen abzuſchrecken. In den letzten Jahren iſt es rathſam befunden worden, Beſſerung mit der Strafe zu vereinigen, aber der Prozeß der Beſſerung fangt erſt nach vollendetem Verhör an. Das Benehmen beim Verhoͤr kann fur diejenigen nützlich ſenn, die mit der moraliſchen Beſſe⸗ rung des Verbrechers beauftragt ſind, aber bem Richter nützt ſie nicht, da er ihn richten, aber nicht beſſern ſoll. Ju der BVeſſerungs Anſtalt verſieht der Aufſeher die Stelle des Vor- munds, und in ſeinem Munde iſt der Ausdruck vergrößern, paſſend. Alles was nur immer auf Moralitaͤt Bezug hat iſt ihm wichtig. Was im Munde eines Richters ungereimt iſt ſchickt ſich für ihn. Eltern, die ihre Kinder richten, konnen mit Gunſt oder Abgunſt verfahren. Der Richter hat weder Gunſt zu erweiſen noch vorzuenthalten. Er iſt das Organ des uner⸗ bittlichen Geſetzes. Vezeigt er die mindeſte Gunſt, ſo fun, digt er gegen die Geſellſchaft, die ihm die Verwaltung ihres . anvertraut hat er hintergeht das heiligſte Vertrauen. Wenn auf der andern Seite ſeine Gefuͤhle ihn * unnöthiger Strenge verleiten, und er irgend etwas, ihm per— oͤnlich widerſtrebendes für hinlänglich erachtet, um eine befon⸗ dere Strafe aufzuerlegen im Sinne einer Vergrößerung des Vergehens, ſo ſundigt er abermals gegen die Gefeliſchaft indem er einen Mißbrauch ſeines Amtes macht, um ſein eigen c Unrecht zu rächen, und eine groͤßere Strafe fuͤr Vergehen aus⸗ ſpricht, als erforderlich iſt. Bis vor Kurzem waren die ge— richtlichen Kenntniſſe, in Bezug auf dieſen Gegenſtand, ſo

run e. das ö beſchworen ert Ob eine ſolche Aeußerung hin geſtellt con; ſo viel indeſſen ſcheint uns gewiß, daß Leute, wie Herr Mahon, ju Verwaltern der Geſebze nicht geeignet

y 1. f ö. ̃ nd n. die am verwichenen Mittwoch in n, ,. zum Tode verurtheilten Gefangenen gefragt wurden, welche Ein⸗ wendung ſie gegen ihren Urtheilsſpruch zu niachen hätten, zo Jiiley, der wegen Fälſchung verurtheilt worden, gegen die dies fälligen Geſeßze los. Es iſt nun freilich (be, merkt die Morning Chroniele) nicht wohl zu erwarten, daß ſemals das Geſetz demjen igen gefallen ſollte, der darunter lei= det, daher würde die Meinung eines uͤberwieſenen Verbre, chers wenig bedeuten, wenn ſie in dieſem Falle nicht mit der allgemeinen Stimm ubereinkame. Der Recorder ſagte, er Könne nicht dulden, daß man die Geſetze augteife. Dar, zuſ erwiederte der Gefangene, daß wenn r Recorder in ſeiner Lage wäre, ſo würde er es ſehr natuͤrlich finden, die

Gerich u tadeln. Er muſſe ſie tadeln. Der Recor⸗ ee, Gefangenen; „zu bebenken, wo und in

und fein Verbrechen nicht zu ver— n Verbrechen nicht vergroͤßern! Was à nannte Blatt fort.) Wir ſind als in De, en geweſen, eine ſolche Sprache in den Gerichtshoͤfen zu erklären. Ein Mann mag ſeine Vertheidi⸗ gung ungebährlich führen er mag nicht dahin gehörende ſtände anfüuͤhren er mag ſich auf verſchiedentliche Weiſe betragen, ſo iſt es recht, daß das Gericht die Macht beſize, Ruhe und Ordnung zu gebieten, und Widerſpenſtigkeit zu beſtrafen. Die Art der Vertheidigung oder die Einwen⸗ ungen gegen ein Ertenntniß kann jedoch das Verbrechen, weshalb Jemand vor Gericht geſtellt iſt, weder vermehren noch verringern , indem letzteres bereits vor dem Verhoͤr voll⸗ endet war. Eine Vergrößerung eines Verbrechens iſt da⸗ 2 eine Abgeſchmacktheit. Hat Einer od

; fuͤr ſeine Thaten den verdient. ſo ſellte ſein Bettagen wahrend des Verhoͤrs ihn

nicht davor ſchiltzen; hat ſein

ſo kann ſein Benehmen

welcher dage * 8

rößern. in. dies? (fährt das obgen

en Jahren, nachdem er das 1 eines Mannes . en, noch ine bedeutende Strafe, wegen eines —— lichen Ausdruckes, hiuzufügte. Der 37. glaubte ſich augen ſchelnlich von aller Verantwortung frel und ermächtigt die Gerechtigteit als eine Geſchmacks ſache zu betrachten. Das

. 64 ein Richter, . der r . , mr.

Schlimmſte bei dieſen Gewohnheiten beſteht darin, die Er=

klärungen des Gefangenen als eine Vergrößerung ſeines Ver gehens zu betrachten, es iſt ein Kunſtgriff, ſurchtſam zu machen, und ihn von dem Entſchluß abinbrin= gen, ſich ſelbſt zu vertheidigen. Es iſt eben ſo viel als zu dem Gefangenen ſagen Du biſt in unſter Gewalt; machſt du einen Verſuch, dich zu befreien, ſo beleidigſt du uns, und wir werden dich fuͤr den Verſuch beſtrafen, aus unſern Han= den zu entrinnen. Laßt uns dieſe ſo entehrende Sprache eines Britiſchen Gerichtshofes nicht wieder hören. Ein Re⸗ corder ſollte ſich beſonders huͤthen, das Wort Erſchwerung n,, i ; ab er Glas gow-Courier erwähnt die furchtbare

ſache, daß in Edinburgh mehrere Mordthaten . . den ſind, um die Leichen Behufs der Secirung zu verkaufen. Die Morning-Chronicle bemerkt daruͤber: „Bei dem hohen Preiſe, welcher von den Aerzten fuͤr Leichname gege—= ben werde, ſey es gar nicht zu verwundern, daß dergleichen Handel vorkomme; beſſer wäre es, wenn man den medicini⸗ ſchen Schulen ihren Bedarf auf andere, regelmäßige Weiſe e, . U 3. 81 ö

„Es iſt jetzt gewiß,“ ſagt der Globe, daß General Jack⸗ ſon der naͤchſte Praͤſident der Vereinigten Staaten ſeyn 23 und man wird dem Reſultate ſeiner Erhebung mit einiger ͤ Neugierde entgegenſehen, da es ſowohl auf den Gang der Ame⸗ rikaniſchen Regierung in ihren auswärtigen Verhaltniſſen, als auch auf den jetzt in den Vereinigten Staaten ſelbſt zwi⸗ ſchen den Freunden und den Feinden der Handels Veſch an. kungen gefuͤhrten Kampf Einfluß haben durfte. General Jackſon ſcheint zu der Zeit, da er zuerſt als Candidat für das Präſidenten⸗ Amt auftrat, wenig Empfehlungen gehabt zu haben, ſein . ausgenommen; denn obgleich er in ſeinem eignen Staate mehrere Civil- und Militair⸗

Vergehen den Tod nicht verdient,

beim Verhör ihm ſolchen nicht anf. Der Ur ſprung diefer Redensart, ſo unwürdig eines civiliſir⸗ ten J. aus den Zeiten hergeleitet werden, wo jeder Mann in ſeiner Zanmilie ein

Nan Pröphet, Prieſter oder

Juſtiz- und Verwaltungs -Aemter bekleidet hatte, ſo war er

dennoch einer bedentenden Menge Amerikaniſcher Wähler bloß