1829 / 2 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

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Redensarten liefert, ihren ehrenvollen Titel als

Royalisten einzuschuͤchtern, und die alten Freunde der Mo— narchie zu entmuthigen. Was könnten wir nun aber jetzt Besseres thun, als unsere Uneinigkeiten zu vergessen, uns um die royalistische Majoritäͤt der Kammern zu versammeln, ohne Unterlaß gegen alle diejenigen zu kaͤmpfen, welche das Köͤnigthum angreifen, unsere gerechte Hoffnung auf die Weisheit des Konigs zu setzen, und die Besorgunisse wegen der Zukunft immer mit dem Bewußtseyn unserer Kraft und der Ueberzeugung unsers dauernden Bestehens verbunden seyn zu lassen!“ * Der Messager des Chambres kommt heute aber— mals auf die Frage wegen der mit der Ausubung des Petition s; kechtes verbundenen Verantwortlichkeit zurück. „Es ist“, aͤußert derselbe, „um die Gemüther zu überzeugen, nicht hin⸗ reichend, daß man seinen Gegner als unwissend schilt; dieses

beweist vielmehr nichts als einen schlechten Geschmack und

einen Mangel an jenen höflichen und parlgmentarischen For- men, welche durch die verfassungsmäßigen Sitten bei uns ein gefuͤhrt worden sind. Statt dem Cour rier francais Gleiches mit Gleichem zu vergelten, kemmen wir daher lieber gleich

14m Sache. Folgendes ist die Veranlassung zur Discussson.

ire einer Gemeinde hielt sich durch eine von mehre

2 . 3 . Bittschrift fuͤr verläumdet; er fuhrte daher Beschwerde vor Gericht; und es fragte sich nun, ob dieses in der Sache entscheiden koͤnne. Der Courrier verneinte die Frage; wir bejahe— ten sie. So liegt die Sache. Unser Gegner stellt unseren, aus der politischen Ordnung und der Moral geschoͤpften Grundsatzen das Gesetz vom 25. Marz 1822 entgegen, wo— nach es in keinem Falle erlaubt ist, zur Vestaͤtigung verlaͤum⸗ derischer Thatsachen den Beweis durch Zeugniß vor Gericht zu fuͤhren. Dieser Artikel enthält bloß eine Einschräͤnkung, aber kein foͤrmliches Verbot. Das Gesetz vom Jahr 1872

hat dem Hasse, dem Grolle und den Vorurtheilen vorbeugen

wollen, welche ein muͤndliches und laͤrmendes Zeugniß gegen öffentliche Beamte herbeifuͤhren konnte. Es verlangt daher schriftliche Beweise. Dadurch aber wird die Vertheidigung

der oben erwahnten Einwohner bei einer Klage wegen Ver=

läumdung nicht illusorisch; diese Einwohner haden T atsachen angefuͤhrt, welche die Ehre eines Burgers compromittiren. Das Gericht ist vollkommen befugt, über diefe Thatsachen zu entscheiden; nur gestattet man als Rechtferti ung nicht eine Art der Beweisführung, wonach die Partheien selbst als Zeugen auftreten würden. ( terstuͤtzung seines Systems die de Langlade angeführt. Wir hatten diese Meinung in dem Sinne einer geheimen Dittschrift ausgelegt, die, da sie gar keine Oeffentlichkeit hat, auch nicht die Folgen einer von der Rednerbuühne herab erschallenden Verläumdung haben kann. Der Courrier erinnert uns aber, daß grade in diesem alle die gerichtliche Belangung zulässig fe, wie solches aus einem rozesse vom Jahre 1827 hervorgehe. Was anders laßt sich aber ieraus schließen, als daß, wenn der Cassationshof die gericht, iche Klage fuͤr eine geheime Verläumdung zulässig befunden at, er sie noch um so zulaäͤssiger für eine oͤffentliche be⸗ nden müsse, denn diese gereicht der Ehre und dem guten ufe noch weit mehr zum Nachtheile als jene. Man be— hauptet, daß die gedachten r,, nothwendig condem⸗ nirt werden muͤßten, da das mi ndliche gni nicht gestattet wäre und sie sonach nicht die Mittel in den hatten, die von ihnen angefuhrten Thatsachen zu bewei—⸗ sen. Giebt es denn aber nicht noch andere Beweismittel? ist denn der s n,, . Beweis ganz unmöglich, ist die⸗ ser nicht vielmehr der natuͤrlichste bei solchen Fragen, die sich an Denunciationen gegen die Beamten knuͤpfen? oder will man etwa durch Zeugen beweisen, daß ein Maire die Ge⸗ meinde Gelder vergeudet habe? ist hier nicht der schriftliche Beweis der einzige mögliche? noch tausend andere Dinge ließen sich fuͤr diefe Ansicht anfuͤhren, und wir koͤnnen kaum begreifen, wie ein aufgeklärter Kopf den Schluß ziehen konnte, daß in, dem vorliegznden Falle das Gericht die Gemeinde. Einwohner nothwendig verurtheilen müßte.“

Dasselbe Blatt meidet mit Be ug auf obigen Artikel der Quotidienne Folgendes; 835 dem Augen⸗ blick, wo die Gazette de France ihre Wuth gegen die Maaß— regeln der Regierung des Koͤnigs verdoppelt, und, indem sie

ein Gemisch von ungereimten Meinungen und w oyalist be⸗

fleckt, ist der Ton der Quotidienne anständiger geworden.

Diese Verbesserung ihrer Politik nimmt heute selbst einen

feierlicheren Eharakter an, welcher sich auch behaupten zu

wollen scheint. Der Artikel ist lang, durchdacht und voll Salbung, und er scheint die Stimme des weisen Nestor,

welcher sinnreiche, maͤßige und erprobte Worte spricht. Wir

àn⸗

SHöchste angefehen wird. Man muß gestehen,

schwankend machen lassen Der Courrier hatte zur Un⸗ Meinung des Herrn Favard

ß ihnen

wollen der Quotidienne nicht widersprechen, wenn sie Jeder⸗ mann zur Vereinigung aufruft, und wir hören sie gern . agen, daß das einige Mal von ihr gebrauchte Wort: die Monarchie ist verloren, weder Französisch noch royali— stisch ist. Es scheint uns, daß eine Rede über die Verein i— gung am Besten das klare Gestaͤndniß enthalten hätte, daf man keiner Sache zuwider ist, woran dem größten Sheile des Landes gelegen ist, keiner 86 , ö ĩ F zugeseller hte ⸗/ ; welche man gern seinen Fahnen zuges daf, die e. tidienne dadurch, daß sie ihre Meinungen und Wuůnsche et bestimmt genug erf jedem ernsthaften Streit aus—⸗ weicht, und wenn man nur Gefuͤhle ausdruͤckt, so lauft man weniger Gefahr, die Meinungen Anderer zu verletzen. Es würde uns wenig anstehen, ein freundliches Entgegen— kemmen auf eine hochfahrende Weife zu erwiedern, und da wir einen Werth darauf legen, eben so ritterlich zu seyn, wie die Quotidienne, so können wir ihr versichern, daß wir den Tag segnen werden, an dem alle braven Herzen ihre alten Feindschaften oder bedauernswerthen e ver⸗ gessen, Und nur Ein Volk, Eine Gemeinschaft seyn werder. Wenn sie sagt, man müsse seinen Zwist vergessen und seine Hoffnung auf die Weisheit des Thrones gründen, so spricht sie goldene Worte, die mit ihren fruheren leidenschaftlichen Ausdruͤcken, die mehr als ein Mal unser Erstaunen erregt haben, in grellem Contrast stehen. Was versteht die Quori= dienne aber unter jener Vereinigung? Die, welcher wir eine Tribune errichtet haben, ist leicht zu erkennen, sie erfor= dert nur zwei große politische Prineipien: das Koͤnigthum und die oͤffentlichen Freiheiten.“ Das Journal des Debats spricht in einem langen Aufsatze seine Wuͤnsche und Erwartungen von der naͤchsten Sitzung der Kammern aus. Es fragt: „Welche Institutio⸗ nen ist die Sitzung von 1829 berufen, unter uns zu befesti⸗ gen oder zu schaffen? Welchen Charakter werden die Debat, ten derselben annehmen? Haben wir noch Stuͤrme der Art, wie sie seit zehn Jahren so häufig waren, zu fürchten, oder ind wir zu den gluͤcklichen Zeiten der Ruhe und Besonnen⸗ heit gekoinmen, we der Heftigkeit der Partheien nur ein kleiner Spielraum gelassen ist, der mit jedem Tage noch en ger wird? ,. . siß. 2 . ie Ungluͤcks-Weissagungen die sie besiegt hat, 6 ? nd sie dulden, daß durch ö. Reihen die Intriguen der Cotterieen sich einen Weg bah— nen, welche im Ungluͤck demuͤthig und kriechend, aber unver⸗ sohnlich und rachsuͤchtig sind, wenn sie jemals wieder zur Macht gelangen sollten? In dieser Beziehung sind wir un, besorgt; von so hartem Falle erhebt man sich nicht so schnell wieder. Es wuͤrde laͤngerer Zeit als eines Jahres bedürfen, um uns sechs Jahre vergessen 6 machen, in denen ma 23 offen oder insgeheim unterdrückte, unsere theuersten jesuitt unter dem Vorwande des Royalismus verletzte, 60 * sche Manoenvres durch die Religion rechtfertigen wollte. Es . Ville se erst gestern die National— ist, als haͤtte Herr von B g b Garde an sfzechobEn, die frei- Vresse zum . gen gebracht und den Sturz unserer constitutionnellen 3 tungen vor= berciter. Sein Bild ist gegenwärtig, diesmal schuͤtzend und . ingend, indem sein n die Majorität der Nation heilbringent knüpft; er sitzt dort, auf der Minister⸗ fester an einander knünst nkreichs ihn mi Bank, von der die Wähler 3 ö. n mit Gewalt entferüen mußten u. . w.“ ,Die Kraft der Kammer“, heißt es weiterhin, „wird in dem Charakter ihrer Debatten bestehen. Mit der 82 der Prineipien sind wir jetzt delchfeetg gebe, Nahr an lind eit bft? bk der constitutisn nellen Menarchie eine feste Grundlag? zu ge⸗ . er Text der Charte ließ den entgegengefeßz testen Theorien freien Spielrgüm. Die Charte bestimmt' die Frei= heit der Presse, und dennoch wollte man letztere mit der Censur in Uebereinstimmung bringen. Die Charte gewährt Glaubensfreiheit, und inan fragte sich ernstlich, ob es nicht möglich sey, die Dogmen der katholischen Religion in Staate Gefege umzuwandeln. Die Charte verlangt Vergessenheit des Vergangenen, und denngch, traten die Erinnerungen mit all ihrer Bitterkeit und Heftigkeit auf den Kampfplatz. Man mußte glauben, die Constitution müffe erst gemacht werden, und das unsterbliche Denkmal der Weisheit des ver⸗ 1 Königs habe alles unentschieden gelassen. Man eschäftigte sich mehr mit den Principien als mit den hatte keine

Angelegenheiten, man Zeit

** ragen von pPositivem Interesse zu entscheiden. . n die Reise antritt, muß man wissen, welchen Weg men nehmen will. Gewiß diese Zeit ist nicht verloren gewesen;

jene Dis eussionen uͤber Principien sendyrg ll de e, ge. so ist die Charte siegreich aus

blieben. Wie unsere Fuͤrsten,