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* 3 und wichtigen Geschaͤften gebraucht, und auch von
nen unausgesetzt neue Beweise Ihres Eifers und Ihrer
Ihres Gatten haben Wir Sie, mit Geneh⸗ 33 — ,,. dielgeliebten Ge⸗
6. das Göttliche, der lautere
ö n , ,
dankbar, daß Wir Dasjenige, 1
ten ausgerüstet, durch Ihre Gottesfurcht, Ihre mütterliche ö
re Wohlthaͤtigkeit orbild aller häus⸗
Zweck dieser Gruͤndung gemacht am 11. Juli d. J. Allerhoͤchst bestätigte Gutachten des Reichs-Rathes und das Verzeichniß der Mitglieder des Ma⸗ nufactur⸗Rathes. Hierauf verlas man eine, von dem De— partement der Manufacturen abgefaßte kurze Beschreibung, über den Zustand der Russischen Fabriken im Allgemeinen, nebst einem Berichte uͤber die Privat- Fabriken und Sa— wodden, deren Anzahl, nach den letzten eingelaufenen Anga— ben, sich auf 6000 beläuft; auf welchen gegen 300,000 Ar— beiter angestellt sind. — m ; Die Handels-Zeitung enthaͤlt ein Verzeichniß der Haupt— Waaren⸗-Artikel, welche bis zum 13. Nov. bei den Europaͤi—⸗ schen Zollaͤmtern des Reiches eingefuhrt oder ausgefuͤhrt wor⸗
Kaufmanns zu vielleicht nicht ihres
Sitten Würde, a . herzliches
atte, verlesen; ferner das
. * ö * 2
Pr. Fischer . Pocher . Rußland) eine 4 d Tdoske viell Gleichen indien stammen und ward in ein Buͤchse aufbewahrt. Die unschätzbe rat, oder fast eine Viertel-Unze, ist a, n e, . den des , ilbers ub ri vollig dur tig und so glatt, daß sie, auf P gelegt, wie Quecksilber . 22 . 6
war, und die : ie soll aus Ost⸗
vom 6. on, mit alten.
Einer — Ausnahme der 1sten, nur zwei General⸗Majors 2
33 werden Sich ohne Zweifel uͤberz aaßr
— Nach diesem, ogenen Tableau be⸗
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(in Paris, Verfailles, Soissons . h * 2 Gia Me und Naney ß; 4 Tonrs, mit 2 (tn Tour? mn 36 hr ne! mit 2 (in Straßburg
est); 1. (in Caän und Saint-Lo); 15) Rouen, 3 und Amiens); 16) Lille, mit 2 (in Lille und Bastig, mit 1 (in Ajaccio); 185 Dijon, und 3 19) 36 . ö ö 20) Périgueux, mit 1 (in Pẽérigueux); 21) Bourges, nit 2 1 5. und Limoges. . — . Die Zahl der Unter-Militair-Divistonen betrug bls jetzt 72; sonach sind 26 eingegangen. 2 ? In demselben Blatte des Moniteurs befindet eine Verordnung folgenden Inhalts: „Art. 1. Die Stabs⸗⸗ Ober- und sonstigen Offieiere, welche zu den Organifations! Stämmen der Armee gehören, zugleich aber ein von dem Kriegs-Ministerium unabhängiges und mit einem Gehalte aus Staats- Fonds verknüpftes Civil-Amt entweder schon jezt bekleiden oder in der Folge erhalten, sollen in diesem Falle hinfuͤhro keinen Sold irgend einer Art mehr durch das Bud— get des gedachten Ministeriums beziehen. Art. 2. So lange jene Officiere zu den Stammen des activen Heeres gehören, soll ihnen die Zeit, wo sie das obgedachte Amt ausgenbt ha— ben, als wirkliche Dienstleistung in der Armee hinsichtlich
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des Avancements und des Ansprüchs auf Penston angerech—