1829 / 7 p. 6 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

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BVerbesserung der alten Gesetze angegeben, und hierbei der General⸗Versammlung empfohlen, ihre Aufmerksamkeit be⸗ sonders darauf zu richten, daß der Rechtsgang von allen un⸗ nutzen Foͤrmlichkeiten befreit werde. Der Preßfreiheit habe man Schutz zu gewähren, und dieselbe duͤrfe nur dahin schränkt werden, daß Pasquille und ketzerische Schriften ver⸗ boten werden. Bei dem im Allgemeinen obwaltenden Geld⸗ mangel und Darniederliegen des Verkehrs wird fur wuͤn⸗ schenswerth erklart, daß man denjenigen, die mit ihren Zah⸗ lungen an' die Staats⸗Kasse in Ruckstand sind, . einige Nachsicht gewaͤhrt, und daß das wegen Eintreibung der öͤf— fentlichen Schulden gegebene Gesek abgeändert werde. Auch

werde von der General⸗Versammlung erwartet, daß sie fuͤr

die gehörigen Mittel zur Errichtung einer National-Aka⸗ demniü in Iten Echota soͤrgen werbe. Schon im Jabre 1819 habe man 15 Meilen Land angzwiesen, um durch deren Ver. kauf (en Fonds fär die Anstsit zi. ergalten, Pelchet, unter der Aufsicht des Präsidenten der Vereinigten Stagten zur Erziehung der Jugend zu verwenden fey. Der wiederholten Anträge ungeachtet wären diese Laͤndereien aber noch nicht verkauft, und daher solle die Verfammlung den Praͤsidenten ersuchen, daß dieselben zur Stiftung der erwahnten Natio⸗ nal⸗Akademie angewendet wurden. Auch wäre es nuͤtzlich, ein Comité zu beauftragen, daß es den Prüfungen der Ar— men Schulen beiwohne, und der Sitzung der General⸗Ver⸗ sammlung in . Seffion daruͤber Bericht abstatte. Hierdurch wurde der Eifer unter den Schuͤlern erregt, und die Wach sam⸗ keit der Lehrer vergrößert werden, auch wurde diese Magßregel den allgemeinen Wuͤnschen entsprechen. In Betreff der Anspruͤche, welche die P z Georgia auf einen Theil der Cherokesi⸗ schen Besitzungen macht, wied bemerkt, daß dieselben, weder

auf Entdeckung, noch auf Eroberung, noch endlich auf Ver⸗

trag gegruͤndet werden könnten (wie behauptet worden) ; es ö eshalb der General⸗Versammlun empfohlen, dem Con⸗ reß der Vereinigten Staaten die Gesinnungen des Cheroke⸗ und denselben zu bitten, von dem

Verlangen der Landerei⸗Abtretung abzustehen. z * *

ufolge lautet ein . und Brasi⸗

in mitgetheilten tat 5 eide contrahirende sich, die ihnen zu stehenden Mittel anzuwenden, um bie Schifffahrt auf dem Platastreme und auf allen Fluͤssen, welche in denselben fließen, zum Nutzen der Unterthanen bei⸗ der Staaten auf 15 Jahre und so, wie in dem definitiven riedens⸗Tractate sestgesetzt werden durfte, frei zu erhalten. 52 enwaͤrtige Zuͤsatz- Artikel soll von a . Kraft und Gultigkeit feyn, als ob er Wort füͤr Wort in dem heute abgeschlossenen Pralimiaar Tractat stande. . Einer der C aire, welche den ratificirten Friedens⸗ Tractat von res nach Rio⸗-Janeiro brachten, war unser tapferer Landsmann, Admiral Brown, den die Bue— nos dchrische Regierung zu einer Zeit mit so großer Undank— barkeit behandelte, und ohne dessen Anstrengungen in dem Kriege die Argentinische Republik wahrscheinlich verloren ge— wesen seyn wurde. = In Rio hat der Marine⸗Minister an⸗ gezeigt, daß alle Buends⸗Ayrische Kriegsgefangene ren, und nach ihrer eimath zurückkehren konnten, sobald ein bevollmächtigter Agent aus Buenos-Awyres eingetroffen sey. Die Handels Kammer hatte die Anzeige gemacht, daß bie Blokadẽ des la Plata durch die Brasilianische Flotte aufgehört habe.

Inland.

30. Dec. Vom 1. Januar 1829 an soll, auf Verordnungen vom 27. Juli 1827 (Amts,

Köln, den Grund der blatt der Königl. Regierung zu Köln Nr. 31) und zufolge

einer Verfügung der Königl. Regierung, Kirchen und Schul⸗Verwaltung vom 1. robe , . . e⸗ fetzliche Schuljwang eintreten, Damit wird eine einför⸗ mige Organisation des Elementar⸗Schulwesens hiesiger Stadt, so wie die neue Einrichtung der Armenschule in . gesetzt werden. Von dem bezeichneten Zeitpunkte an ließen glle Schulgelder, welche fur die untere Abtheilung der Schule auf 2 Sgr., fuͤr die obere auf 15 Sgr. pro Kopf festgesetzt sind, so wie die Heizungsgelder in die Stadtkasse, wogegen die Lehrer und Lehrerinnen ihre Besoldung aus derselben be⸗ ziehen. Eine vollstaͤndige Local Schulordnung soll, sobald als inöglich, zur Kenntniß des Publstums gebracht werden. Die nene srganisation des in dieser großen Stadt so lange ver⸗

munal Auflage oder

Auantität ist groß und eben deshalb die

räliminar⸗Trac⸗ heile verpflichten

schulen, wovon jede

frei waã·

geeigneten Stellen auf Gemeinde, Eigenthum angepflanzt.

nachlaͤssigten Elementar⸗Schulwesens wird nicht zu den klein sten Verdiensten gehoͤren, welche sich die HYreuhische Regie⸗ rung um Köln erworben hat. .

Bonn. Da sich ein nicht unbedeutendes Deficit in den zur Verpflegung der Armen in dieser Stadt bestimmten Sum⸗ men zeigte, und die vorgesetzte Behörde eine nene Armen⸗ steuer nicht fuͤr zulaäͤssig und passend hielt, so suchte man dies Bedärfniß durch eine Sammlung von Unterschriften zu frei⸗= willigen Beiträgen zu decken. Der thatigen Mitwirkung des Landraths des? Kreises Bonn, Herrn von Hymmen, so wie des Ober-⸗Buͤrgermeisters, Herrn Windeck, und der uuͤbri⸗ . Mitglieder des Stadtrathes ist es gelungen, eine solche Anzahl von Unterzeichnungen zusammenzubringen, daß das Deficit im näͤchsten 8. gedeckt ist, und eine neue Com- . NRrmensteuer nicht nothwendig seyn wird. ö efindet sich das städtische Vermoͤgen in gutem

Fuͤr die Verbesserung des Schulwesens zeigt sich fort wahrend im Kreise Bonn viel * 3 . 8 Burgermeister Franken hat die Gemeinden der Bürgermes= ö stereien Godesberg und Vilix zu der Errichtung von Schul. haͤusern oder neuen Anbauen bewogen, wobei die Einwohner sehr guten Willen bezeigt haben. Auch durch fleißigen Schul⸗ besuch zeichnen sich diese Gemeinden aus, und die in der Buͤr⸗ germeisterei Hersel ergriffene Maaßregel, einige nachlässige Aeltern, die shre Kinder nicht zur Schule schickten, vor das Polizeigericht zu stellen, hat bei den Säumigen guten Erfolg gehabt., Eine wesentliche Verbesserung ist die in den Buͤr⸗ germeistereien Oedenkoven und Poppelsdorf getroffene Naaß⸗ degel, nach welcher die Communal-Empfanger auch das Schul=

eld erheben und die Lehrer dieser Belästigung gänzlich über⸗ oben find. Alle Land-Bargermeistereien sind diesem Bei⸗ e , ,,,, . den oben belobten Buͤrger⸗ God ; Vilix noch nicht geschehen i so haben die Communal / Empfan . ce, . res Distriets und uͤberhaufter Arbeiten noch nicht bewerkstel⸗-

ligen koͤnnen. ; Der neue Wein bleibt ohne Nachfrage liegen. Die eise niedriger B. in der Gegend von Bo . 6 rothen Wein, die Ohm Eimer) zu 6 . , . Saarbrücken, 24. ec. Die Obstbaumzucht hab zm Jahr 182 7m hiesigen Kreise sichtbare und erfreuliche Fortschritẽe g macht. Seitens der Gemeinen wurden 14 neue Baumschulen eingerichtet und den Schullehrern uͤberwiesen, um den Schul⸗ knaben praktischen Unterricht im Obstbau zu ertheilen. Mit Einbegriff der im 57 1827 schon bestandenen 14 Baumschuse..— len besitzt der Kreis saarbrücken also jetzt 28 Gemeine Baum t t im Durchschnitte einen Flächen Inhalt

alt. ö ; darin 394 wilde Stämmchen, und Obstbaume, . ee , de (ine beträchtliche Kernsaat im künftigen Jahre ansehnlich ver= mehren. 3. ö hre gerdem stehen 23. offentlichen Platzen und Gemeinde⸗ Grundstůͤcken

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erfreuet sich einer vielseitigzn Theilnahme sowohl von Sei⸗ ten 89. Hine g r , . m dem zen lang zu verschaffen, wurden 2090 breitblätterige weiße Henle, g mern h 2 Baumschule der Herren Baumann zu Bollweiler verschrieben und an

Vermischte Nachrichten. ueber die Eisenbahnen in England. 22. (Fortsetzung.) B) Tramrails. Die flachen Vẽhnen (tramraĩls), deren * oben schon erwähnt ist, wurden bis jet in England ast überall nur von Guß-Eifen angefertigt. Die Zubereitun . 2 ihre Befestigung auf den Steinblöcken i b dieselbe, wie bei den Edgerails, nur sind die Unter. lagen anders gestaltet, und werden die Befestigungs- Nägel meistens auf den Anuschließungs, und Unterstüͤtzungs- Punkten durch die Bahn selbst in ein, mit einem hölzernen Pflock ausgefülltes Loch des Steinblocks getrieben. Was den Vor⸗= zug betrifft, welche der einen oder der anderen Art der ge⸗ nannten Eisenbahnen zu geben seyn durfte, so scheint es, daß sich die Edgerails am besten ju Anlagen eignen, wo ein fortdauern der ununterbrochener Transport statt findet; Wagen mit ge—⸗ 2

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