1829 / 8 p. 4 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

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keit dort außerordentlich groß geworden sey, weil er,.

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saumt hätte, fuͤr die gehoͤrige Ablei mliegen

. haft . 16 eitung der umliegenden ste⸗ . ieder lande.

Bräfsel, 2. Janugr. Die officiene Zeitung enthält

in der eben erschienenen Nummer 90 das Ges inen i eben erschiene zum setz uͤber einen ; Credit von 15 Millionen fuͤr die uͤberseeischen Besitzungen.

Das Zuchtpolizel⸗Gericht H ; Buchdrucker van de ( ,

. b en wegen BVerlaumdung eines evan⸗ gelischen Predigers in

Scheveningen zu sechsmonatlicher Haft,

E600 Fl. Geldstrafe und dem Verhuiste gewisser bürgerliche

Rechte auf fuͤnf Jahre verurtheilt. Der ohere

im Haag, an weschen der Verurtheilte appellirte, hat dieses

Urtheil in einer Sitzung vom 29sten v. M. bestätigt. Bei dem Buchhaͤndler Brest van Kempen ist vor Kur—

Gerichtshof

zem ein Werk uͤber die Verantwortlichkeit der Minister nach

genannte

sen, nach den Niederlaͤndischen Gesetzen versammeln si

Niederlaͤndischem Staats-Rechte erschienen. Die Gazette des , enthält in zwei Artikein Cine Deurthei⸗ lung dieses Buches; in dem ersten beleuch tet sie die Gruͤnde, durch welche der Verfasser zu beweisen sucht, daß die Mi⸗ nister nicht in Dingen verantwortlich seyn koͤnnen, welche nach den gten Tapftel, der Charte in das Gebiet der Koöͤ⸗ niglichen Prärogatkoe fallen. Im zweiten Artikel fuhrt das r latt die Beweise auf, mit welchen der Ver fasser darthut, daß das Niederlandisch? Grundgesetz zwar die mi⸗ nisterielle Verantwortlichkeit nicht zulasse, dagegen aber durch

setze, und dieselbe mehrerer Prärogative beraube, die nach

der allgemeinen Meinung zum Wesen einer constitutionnellen

Monarchie gehören. Zu diesen Praͤrogativen rechnet der Ver— fasser folgende; 1) die zweite Kammer der Generalstaaten, die sich jährlich ihrem dritten Theile nach erneuert, kann von dem Könige in keinem Falle aufgeloͤst werden, wohl aber in England und Frankreich. 2) In allen andern constitution— nellen Staaten kann der König nach Gutbefinden die Zahl der Pairs vermehren, wahrend die Niederländische Charte das Maximum fur die erste Kammer auf 60 Mitglieder fest⸗ stellt. 3) In andern repraͤsentativen Staaten werden die Kammern nach dem Willen des Königs eroͤffnet und ö ie en, ohne vorherige Zusam— dem Ablaufe einer gewissen ö Nach der Franzoͤsischen Charte kommt die Initiative bei GesetzVorschlaͤgen nur dem zu, wahrend nach dem 113ten Artikel des Niederlaändischen . jeder Deputirte das Recht hat, ein Gesetz in Vorschlag zu bringen, und damit in derselben Weise ver fah—⸗

zu bestimmten Epoch e ng, und koͤnnen t nicht aufgelost werden

ren wird, als wenn es der König vorgeschlagen hätte. 5)

In andern Laͤndern werden die Gerichts⸗Beamten unmittel— bar vom Koͤnige ernannt; in den Niederlanden ernennt der Konig die Mitglieder des Ober Gerichtshofes und der Pro— vinzial⸗Gerichte nach einer dreifachen Liste, welche die Gene⸗ ral. und die Provinzial⸗Staaten einreichen u. s. w. Die

ö. Gazette des Pays-Bas begleitet diese Punkte mit er⸗ F lIßuternden Bemerkungen, und Worten:

chließt dann mit folgenden Wir mussen anerkennen, daß unser Grund-Gesetz die Gewalt des Koͤnigs, die unserer Repraͤsentanten, unserer Richter, kurz aller Koͤrperschaften des Staats bestimmt hat.

AUnsere beste Garantie beruht aber auf dem sittlichen Charak-

ter der Belgier, auf der hohen Stufe ihrer Bildung, auf ihrem Patriotismus, der Treue ihrer Repräͤsentanten, der Unpartheilichkeit der Richter, und vor Allem in der Hochher— zigkeit des erhabenen Geschlechts, das stets unser Schild ge⸗ gen die Tyrannei war, das unsere Ketten gebrochen, sein Blut und seine Guͤter fuͤr das Gluͤck der ö. geopfert hat, und das die Rechte seiner Krone seiner Nach⸗ kommenschaftunversehrt zu überliefern wissen wird.“ i ; ö Schweiz. ; Zurich, 31. Dec. Heute ist die eidgenössische Kanzlei in ihrem Gesammt⸗-Per sonale, mit dem eidgenoͤssischen Archiv, der Centralkasse c., unter Bedeckung von Zuͤrich nach Bern abgereist, an welchem letzteren Vorort in der Kehr-Ordnung des eidgensssischen Ditectoriums die Leitung der Bundes

Angelegenheiten fuͤr die Jahre 1829 und 1830 übergeht.

Es ist dafuͤr von der Regierung des abtretenden Vororts an den neu eintretenden die Uebergabs-Urkunde vorsörtlicher

Befugnisse ausgefertigt und die eidgenössische Kanzlei ist mit dem F. Januar an die Befehle von Bern gestellt worden. Davon hat durch uͤbliche Kreisschreiben die Regierung des Standes Zuͤrich, wie den 2 aller Kantone so auch den Gliedern des diplomatischen Corps und den Schweizeri⸗ schen Geschaͤftstraͤgern und Consuln im Auslande, Kenntniß gegeben. Zu den bei Anlaß des ausgewechselten Vertrages uber nachbarliche Verhaͤltnisse, von Frankreich an Schweize-

. wei

und der Artillerie erla en, und die

andere Bestimmungen der Königlichen Gewalt enge Graͤnzen

oͤnige

ordentliche Wintersitzung am S8. December

halb verwischte Inschrift: „et in Arcadia ego

X D 86. —ᷣ

2 2 3 ö 8 . 1.

rische Magistrats⸗Personen ertheilten Geschenken und Beeh⸗

rungen gehört auch das dem Herrn Buͤrgermeister Herzog, 3 Aargau, verliehene Commandeurkreuz 68. . 1 er Bernische Schultheiß, Hr. Fischer, hat den Werth der 2 von dem Franzoͤsischen Geschäͤftsträger überreichten Bri anten⸗Dose mit 4000 Fr. an den Invaliden⸗Fond (der * Jahre 1815 aus Frankreich zurüͤckbẽrufenen capitulitten egimenter) und den Ueberrest an ein kaͤrglich ausgestatte⸗ tes kleineres Krankenhaus in Bern uͤbergeben und damit,

hinsichtlich auf den Königl. Geber und die Natur des Ge—

schenks am zweckmaäßigsten zu verfahren geglaubt n den Niederlanden ward mit Anke ng die n n de wan Ssung der Schweizer Truppen durch Verfuͤgungen des Kriegs actisch begonnen. Es sind zu Beförderung Einladungen fuͤr beschleunigten Uebertritt der ö r- Soldaten in die National-, Land- und Colonial Armee, auch mit . i, ö egiments Obersten zu Eingabe von Verzeichnissen derer, , diesem n hene ee sind, aufgefordert worden. Diese Regiments / Chefs isher ohne Anweisung von den Kantone, welche capstulirt , das Aufloͤsungs-Geschaͤft geblieben, haben Be⸗ fehle eingeholt, und die betreffenden Schweizer ⸗Regierun noch stets ohne Antwort auf ihre im August 3

die a LEizenz 2 . . Lizenzirung betreffenden Vorstellungen, haben

ges Einschreiten des Kriegs-⸗Depa J J weil ungseiche ae zu entlassenden Truppen walten in so⸗ —— 89 sichten bei den an der Eapitulation theil⸗ ö . ungen, als diejeni ien, welche zeither und ich mit Neapel capitulirt haben, die Rickt⸗ * er⸗ ihrer Angehörigen in diesen neuen Dienst l bergang nehmen, wahrend die Regi 1, * sichern Bedacht Capitulationen nicht eingegangen sint. 6, neue mehr in der Folge eingehen werden, ben! fter*mnllglch tritt ihrer Angehorigen in den Hollandijchl in rz 8 a ĩ . die, nun einmal an fremden Kriegsdienst ewöhnt, zu He . Mühe hatten, die ihnen , Bes⸗ aftigung 5 39 haͤltnisse zu finden, nicht ungerne geschehen len er⸗

Den 27. December war der zroße Rath des Kan 8

Luzern zur Vornahme der verfassungs s sammelt, indem als Folge der, seit ä e en glien w Rathe herrschenden großen Sterblichkeit, n n großen

im Laufe des Jahrs 1826 sechs nene Mirnntbelchmer auch werden mußten, sich abermalen sieben , , , fanden, namlich vier von der Stadt und drei von 2 ; der Windzschaft. Als Schultheiß fur das Jahr 183 , Hr. Joseph Karl Amrhyn mit großer Stimmenmehrheit stätigte. Nach vollendeten. Wahiverhandlungen vertagte e? große Rath seine ordentliche W . auf den 26 8 3 k. I wo mehrere wichtige Gegenstknde zur Berathm . bracht werden sollen, namentlich: der Vorschsag ng * * führung einer ersten Instanz in Kriminalfa hen? wor it n= rage über Trennung der Gewalten in Beraͤhr mit die und das Gesetz uber das Eg re n gem ssen ung steht, Der große Rath des Standes Bern ward fur 6 des Herrn Amtsschultheiß Fischer erz durch eine Red und innern Verhaͤltnisse der Eid e g . 7 des eigenen Kantons und seiner Ve r, in fen 3 Aar⸗

stellte. 2 36 K om, 246. December. Der Viet 4 briand hat bei einem i e he Ten, 1 Chateau⸗ ren, der Dirgetor der hiestgen Franßföstschhn . zu Eh⸗ Gucrin, kurzlich veranstaitet hatte, die Absicht .

gegeben, dem beruͤhmten Nikol e Hulle her in der e , e ln , 3 sterbliche *

sten ein marmornes Denkmal errichten zu lassen e 33 fuͤhrung hat der edle Pair sofort dem rchitekten Vaudoyer und, den Bilthgnern Lemapyne und Despreß, unter Here, Gucrins oberer Leitung übertragen, und dabei den sinnreiche

Gedanken gebabt, als Line der Hauptzierden des Monum en , . zii wählen, ver das bekannte Gem lbs Pen ,. die Arkadischen Schäfer, welche auf einen leichen 2

stelle 6 9 lesen, vor⸗ Florenz, 26. Dec. Der Koͤnigli s . Gesandte am hiesigen Hofe, Lord de 2. zem in seinem Hotel ein; von ihm selbst componirte rer „Das Turnier,“ mit vollständigem Bühnen- Apparat, 6

führen. Die verschiedenen Parthieen würden von den De.

Beilage