1829 / 23 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

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Berlin, Freitag den 2z3sten Zanuar

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f 2s. 1829

Unserer vielgeliebten Mutter

Amtliche Nachrichten. . Kronik des Tages.

Seine Majestaͤt der Konig haben dem bei ö Ihrer Gesandtschaft zu , a , nn

Und Rittmeister v. Küster den Militair-Verdienst-Orden zu verleihen geruhet.

Der Justi / Lommissarius Ro be ist zum Justiz⸗Commis— n. 36 21 . . nr i n, rei ; ng seines Wohn ; stellt worden. hnorts in Hirschberg, 2.

Morgen, am 2Zästen, Nachmltta 8 na . di Königliche Akademie der Vie e e, zur . 2 * restages Friedrich des Zweiten, eine öffentliche Sitzung hallen.

3Zeitungs⸗-Nachrichten Ausland.

Rußland.

St. Petersburg, 13. ĩ enthält folgendes D , 83

Gottes Maj. des Kaisers: „Von

Gnaden Wir Nikolaus 1. Kaiser und Selbstherrscher . 2e. ze. 2c. In Unserer Fuͤrsor e, 2363 ö anvertrauten Reiches fil es Uns, alle srten des Verdienstes und Talents, weiche zum Ruhm und BVortheile desselben beitragen können, durch Vr wen Unserer ufriedenheit auszuzeichnen. Auch die bescheidenen Bestre⸗ ungen der christlichen Liebe zu Gunsten der Leidenden und Armen betrachten Wir als wichtig für die Gesellschaft und

haben ihnen Unsere stete Aufmerksamkeit gewidmet. Unter

denen, welche von dieser warmen Liebe beseelt, all' ihre Kier gn und geistigen Krafte, ja ihr gan 53 * 83 5 Unglücklichen, oder der sittlichen *r. ** 28 widmen, wurden bisher die Personen ierneben, dune, ie welche sich dieser muͤhevollen Laufbahn

f ein feierliches Zeichen der öffentlichen Ach—

k der sichersten aller Belohnungen,

Vewußtseyns zufrieden, y dem Zeugnisse ihres eigenen

aber Wir wünschen 2 sie gewiß auch keine andere;

de , sowohl in Unserem, als im 2 8 hh e n. ) kb n. Cihrichtung und khh sen ü Einrichtung u K .

tungen stets das vollendetste m. Handlungen und Stif—

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elt n e , , n, ,,,

He für den . von Uns gestifteten Ehrenzei⸗

ten, stiften Wir fuͤr die * 3 8 und Militair⸗Beam

e , wir , e , , . n .

Dare haben: Al, und für welche Air Folgendes an,

1 Das Marien Ehrenzeichen für t ö s 3, , genaue Exrfi Fichten, in den di . folgenden sechsten Artikel bestimmten S ertheilt. . = ;

Das Datum der Stiftung dieses Ehrenzeichens ist auf den 11. J. ri Dog J. Vä. der, bochseligen Katserin, linferer vielgeliebten Mütter, festgesetzt. ;

sieoll den Damen ertheilt werden, welche als Lehrerinnen, Au seherinnen und Directricen ihre Pflichten mit unveränder⸗

Das heutige Journal

e fuͤr das Wohl

Oet. d. I, zur Erinnerung an den Seburts.

3) Derselbe Tag ist fuͤr die jährliche Vertheil Marien⸗Ehrenzeichens bestinmt. . *

) Das Ehrenzeichen hat zwei Klassen. Die Damen, denen die erste Klasse zuerkannt ist, werden ein goldenes blau emaillirtes Kreuz von der vorgeschriebenen Form tragen;

in den vier Enden des Kreuzes steht der goldene Namens⸗

Zug der hochseligen Kaiserin Maria Feodorowna; in der Mitte desselben befindet sich ein Kranz von Eichen— und Weinblaͤttern mit der Anzahl der Dienstjahre in golde⸗ nen Ziffern. Das Ehrenzeichen zweiter Klasse wird in nem goldenen blau⸗emaillirten Medaillon bestehen, auf wel⸗ chem gleichfalls der Namenszug Ihrer Maj. der verewigten Kaiserin Mutter angebracht ist, worunter in einem Kranze . . und Weinlaub die Anzahl der Dienstjahre ange⸗ geben ist. = ö 56). Das Marien-Ehrenzeichen wird an dem Bande des St. Vladimir-Hrdens, und zwar die erste Klasse an der lin⸗ ken Schulter, die zweite ,. der Brust getragen.

6) Das Marien-Ehrenzeichen fuͤr tadellose Dienstleistu

licher Punktlichkeit in den Anstalten erfüllt haben, die unter dem unmittelbaren Schutze Unserer vielgeliebten Mutter stan⸗

den. Das Ehrenzeichen zweiter Klasse wird fur einen funf⸗—

zehn bis zwanztg jährigen Dienst, die erste Klasse fuͤr einen Dienst von 25 Jahren und daruͤber, ertheilt.

7) Das Marien-Ehrenzeichen ist zwar besonders gestif⸗ tet, um 86 sweise die ausgezeichneten Dienste in den An— gn, n. belohnen, welche unter der oberen Leitung der hoch

eligen Kaiserin standen; dennoch wird dieses Zeichen auch den Damen ertheilt werden, welche denselben oder doch ähn—

lichen Functionen in anderen Wohlthaäͤtigkeits- und Erzie⸗

hungs-Anstalten vorgestanden haben, die unter Unserer oder

unter der ,, Leitung eines Mitgliedes Unseres auses stehen. ; —. J * 65 . Damen, welche das Marien⸗ Ehrenzeichen erhal⸗ ten, haben Anwartschaft auf ein zweites, wenn sie ihren Dienst tadellos und mit Eifer fortsetzen. S9). Die Aufsichts, Behörden der Erziehungs, und Wohl⸗ thäͤtigkeitsAnstalten sind beauftragt, die Dienstleistungen der Damen zu pruͤfen, und sie fuͤr das Marien⸗ Ehrenzeichen

vorzuschlagen. . ö . uch Gese Vorschlage werden von Uns bestätigt, und

die des Ehrenzeichens würdig befundenen Damen erhalten

sodann vom Ordens-Capitel die Insignien

selben. ] 33 ̃ 11) Da das Marien⸗-Ehrenzeichen die Belohnung langer und anhaltender Muhen und einer musterhaften Sittlichkeit ist, fo dürfen die Damen, welchen es verliehen worden, die ,, desselben niemals ablegen; nach dem Tode der In⸗

haberinnen sind dieselben dem Ordens⸗Capitel zurückzustellen.

12) Die Damen erhalten mit dem Ehrenzeichen zugleich .

Exemplar gegenwärtiger Statuten. 3 8. ö Petersburg, am 26. December, im 1825sten Jahre des Heils und im vierten Unserer Regierung. . (gez.) Nicolaus. . Das Reglement der am 21. Oerober fur J. Maj. die hochselige Kaiserin Maria Feodorowna glorreichen Anden⸗ kens angelegten Trauer wird nur bei den Mitgliedern der Kaiserlichen Familie allen seinen Bestimmungen nach in Kraft bleiben. Dagegen ist, den testamentlichen Verfuͤgun⸗ gen der hochseligen Kaiserin zufolge, die Trauer bei 3. zum Hofe gehsrigen und andern Standes ⸗Personen 23 . Geschlechts uf sechs Monate beschrankt und . t 6. 24. April d. J. Demgemäß werden mit 5 ( 8. . neuen Jahres alle Personen von Range beiderlei 86 2 rlein? Xraner anlegen und sie bis zum Ende t

Viertels.

h. bis zum 10. Marz, tragen.

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