17ten d. gestorben. Er war der Senior unserer Aldermãn⸗ ner und wurde deshalb gewöhnlich der „Vater der City“ genannt. Er ist fast 30 Jahre lang, bis zum Jahre 1826 Parlaments,-Mitglied fur London gewesen.
Da unsere Zuführen, besonders vom Auslande, fortwäh⸗ rend und ohne Ünterbrechung ankommen, so wichen heute die Weizenpreise, trotz der Beharrlichkeit der Verkäufer, und sind zwischen 79 und 81 Shill fur den Quarter zu notiren.
Des dicken Nebels wegen fanden indessen nur wenige Ver— kaufe statt. In Gerste wurde etwas zu 39 Shill. der Quar— ter gemacht. Hafer wurde mit 2 Shill. niedriger Bezahlt, und fand selbst zu diesem Preise wenige Käufer. Bohnen und Erbsen gingen auch 2 Shill. niedriger; in anderen Ar— tikeln war keine Veraäͤnderung. Am Markt gebracht wurden aus England: 2555 Quarter Weizen, 6561 Q. Gerste, J7iii Q. Malj, 3108 Q. Hafer; vom Auslande: 1,693 Q. Weizen, 16, 106 Q. Gerste, gz78 Q. * und 2635 Q. Roggen; aus Irland: Soß0 Q. Hafer; Mehl: aus England: gas Säcke; aus Amerika: 1779 Faͤsser.
Nieder lande.
Zweite Kammer der Generalstaaten. Sitzung vom 21. Januar. Der Praͤsident theilte der Kammer zwei Königliche Bots n mit, wovon die erstere sich auf die Eintheilung der Gerichtsbezirke in den Provinzen Lüttich und Hennegau 2 die zweite Botschaft lautete folgendermaßen: Edelmögende Herren!
Der mittelst Unserer Botschaft vom 23. Oet. v. J. Ibnen 2 , . Gesetz Entwurf über den Uebergang von den alten Gesetzen 8 der neuen Legislation hat in einigen Sectionen Ihrer Versammlung die Bemerkung veranlaßt: daß die Ab *. der alten Gesetze nicht vermöge einer transitorischen Bestimmung geschehen könne, sondern ander⸗ weitig abgehandelt werden müsse. In cht auf diese Bemerkung haben Wir diejenigen Artfkel, welche die schaf⸗ ung der alten Gesetze betreffen, von dem transitorischen Ge⸗
e , sondern lassen, um aus ihnen einen besonderen setz Entwurf zu bilden, den Wir Euer Edelmögenden vor Wir ergreifen mit Vergnügen diese Gelegenheit, um
Ener Ebeimsgenden zu benachrichtigen, daß Wir den Veschluß aßt n, mit dem J. Jannar 1839 das Niet erlandische Ui, Gesetzbuch und den Handels- Coder, so wie die Gesch=
r uber das Civil⸗G verfahren und die nal⸗ Prozeß Ordnung, nebst dem GSesetze über die Organ der richterlichen Gewalt und die Justiz⸗Verwaltung in Kraft treten zu lassen, ohne die Annahme des peinlichen Gesetz buches abzuwarten.
Eriminal· Pro 3 G. mit dem 1. Januar 1830 t 6e hier 2 2
Gesetzb cher und des über die Gerichts-Organisation und die J K der Gott schutze Drüssel, 18. Jan. 1829, ;
Darauf zeigte die erste Kammer in einer Botschaft ihren Beitritt zu den Gesetzentwürfen ber die Grundsteuer, über die Veranderungen des Zoll Tarifs, über das Jahres Budget und die Anleihe von 15 Millionen Flor. ür die Celo, nieen an. Nachdem sodann der Präsident den Inhalt der ihm mmenen Petitionen summarisch angegeben, und die Schooneveld, Trentesaur, van Reenen und von ruckere im Namen der Vittschriften / Commission uber meh rere Petitionen icht erstartet hatten, verlangte der letzt⸗ senannte Deputirte das Wort und sprach sich in folgender
ise aus: „Erlauben Sie, Edelmögende Herren, daß i dem Berichte, den ich als Organ der Bittschristen / Commis⸗ 8 so eben abgestattet habe, 23 mir angehsrige Bemer⸗ ungen hinzufüge. Im Namen Ihrer Commission habe ich vorgeschlagen, die Petition einiger Einwohner von Rousse⸗ laere in West⸗Flandern, wegen Abschaffung der Verordnung von
1815, in der Kanzlei niederzulegen. Die Wiederausgrabun dieser Verordnung (des Aufruhr ⸗Gesezes von 3 * viele Thorheiten und Beunruhigungen herbeigeführt. Mehrere von uns sind wiederholt als Stoͤrer der oͤffentlichen Ordnung bezeich⸗ ner worden. Deutsche, die wir besolden, damit sie unseren Kin,
den
1. * *
dern eine constitutionnelle Erzlehung geben sollen, waren die Ersten, welche die Vertheidiger der offentlichen Freiheiten zu verlaumden suchten. Sogar in dieser Versammlung ist dann erklart worden, man würde die Subsidien bewilligen, ware es auch bloß darum, weil mehrere meiner ehrenwerthen reunde sie verweigern wollten, und sogleich stimmten die ournale den Chor an, und behaupteten, die Career müßten in der gegenwärtigen Krise selbst ungerechtfertigte Ausgaben billigen. Auch die Justiz Personen haben uns ih⸗ rerseits von ihren currulischen Sitzen herab gescholten. Die se Herren mögen das Gesetz vom 20. April 1825 vertheidigen, sie mögen die Freimuthigkeit des Ministeriums in seinen Mitthellungen an die Kammer loben und behaupten, daß durch das Gesetz vom 6. 537 1818 das Gesetz vom 20. April 1815 (das Aufruhrgesekz) ein ordentliches peinliches Gesetz geworden sey, — dergleichen paßt sich suͤr Beamte, welche von dem Ministerium Beförderung erwarten. Was sich aber nicht rechtfertigen läßt, ist, daß man in der Un— kenntniß der ersten Elemente unseres Gesetzbuches so weit geht, zu behaupten, daß es eine Verletzung der Achtung ge= gen die richterliche Gewalt sen, wenn man sich gegen die Maaßregeln eines absetzbaren öffentlichen Beamten erhebe. Dies hat ein Rechtsanwaid in dem Prezesse des Herrn von 2 gethan, und dabei die Worte eines Redners der ammer * Ein anderer Rechtsanwald hat mich angeklagt, ich hätte diesenigsn Opfer genannt, die man auf Geund des Gesetzes vom April 1815 verfolgt. Ich habe allerdings gesagt, sie seyen Opfer einer unwürdigen Gefetz. ebung, aber nicht, sie seyen Opfer der une ee der irre, Wozu macht man diese Ausfälle gegen uns, meine Derten? Sin Substitut des General, Proentators Hat un Zweck erklärt: „Es geschieht, damit der verständiee 214 r . unsere unklugen Declamationen gehörig würdigen könne.“ — Der Redner kam dann auf die heus= en Vorfälle zu sprechen, tadelte die Exeesse, welche bei dem rozesse gegen die Redaeteure des Courrier de Pays Vas begangen worden seyen, und a . folgenden Wor⸗ ten: „Ich will Sie nicht mit den Details ermiden; ich hoffe, daß die en. Debatten dieselben an's Licht brin⸗ * werden; diese erwartend, wunsche ich besonders, daß das ndividuum, welches allein den Schleier von diesen eingebil⸗ deten Verschwörungen heben kann, nicht unsichtbar werden möge. Ich bin i t, daß dann der erl— ö Fürst, welcher üns reglert, die Kunstgtiffe zu wardigen = welche man anwendet, um eine ordnungsliebende Bevölkerung und Mandatarien, deren Bestrebungen einzig auf die Aus— führung des Grundsatzes gerichtet sind, anzuschwärzen.“ — Auch Herr Surlet de Thokier, dessen Name in dem Prozesse gegen die Redactente des Courrier des Pays-Bas genannt worden ist, vertheidigte sich gegen einen ihm gemach- ten Vorwurf, worauf Herr von Brückere noch übet eine zweite Bittschrift wegen Abschaffung des Aufruhr-Gesetzes von 1815 berichtete. Beide Berichte des Hrn. v. Bruckere wurden 3 Druck verordnet und die Sitzung bis auf Wei⸗
Schweden und Norwegen.
Stockholm, 16. Januar. Im Plenum de standes am Iten d. M. kam die, im Adelstande 3 Motion des Frhrn. Anckarswärd in Hinsicht unserer Wehr Verfassung 2 Verhandlung. Anders Häkanßon von Eltz, borgs Lehn legte juerst in einer besondern Entwickelung f Einwendungen dagegen . sagte er, „der von ganz Europa als einer der größte ĩ . 44 ö. 2 ö wrde 8. Hir einer we ermehrung der Kriegsmacht
vorgestellt worden * ame wohl wem hren
„Unter einem Regenten,“
wenn ein solches statt fände; da aber dieses nicht geschehen, müsse 7 des 82342 An⸗ nahme eines solchen Bedürfnisses des Grundes ermangeln.⸗⸗ 2 schien jedoch nicht der Hauptgrund zu Hakanßens * =. des Vorschlages zu seyn; was er feinen Stan
. noch ernstlicher zum Nachdenken empfehlen wollte, war die deränderte Weise der Erfüllung der Wehrpflicht, die . Freiherrn vorgeschlagen worben. Er glaubte eine De⸗ 6 der Unterdrückung des ganzen Dauernstandes und
Verwandlung desselben aus einem arbeitefleißigen und unabhängigen gemeinen Manne in einen Soldatenhaufen
Beilage