. fuͤr eine Zeit lang enthielte.
Tropfen Whisky getrunken
nate im Hafen von Harwich allein woöͤchentli
noch immer fest auf der Meinung
au —
Haus keinen Eid zu leisten haben; aber er wisse auch nicht, wer ihm dort den Eid vorlegen werde, denn das Unterhaus sey nicht befugt dies zu thun, es muͤßte denn seyn, daß es durch eine Parlaments -Acte dazu ermächtigt werde, die aber bis jetzt * nicht existirt. — In dieser 8 die Herr O Connell fast ganz allein durch seine Reden ans füllte, machte er auch noch einige Bemerkungen gegen die Bank von Ir— land, die er als der katholischen Sache feindselig schilderte und die man dadurch bestrafen muͤsse, daß man ihre Noten nicht mehr nehme; auch koͤnne das Volk die Einkuͤnfte der Regierung bedeutend schmälern, indem es sich alles Brand⸗ Binnen 12 Mo⸗ wuͤrden dadurch die Minister zur Nachgiebigkeit ge⸗ 25 werden. Daß aber das Volk von Irland enthaltsam 6 zune, das habe es bei der Wahl von Clare bewiesen, wo wahrend 10 Tagen, wiewohl es sehr heiß war, keinen worden * — eine große Versammlung statt, um eine Vittschrift an das Parlament wegen Abschaffung der Häuser, und Fenster⸗Tare zu votiren, Die Times macht hiezu die Bemerkung: „Wenn die kast der Taxen in der nächsten Parlaments- Session etwas verringert werden sollte, — Und verringert muß sie in jedem Falle werden —= so rer, dienen Häufer und, Fenster diese Begunstigung zuerst . denn sebermann hat gieiche Rechte au das Licht, das vom Himmel kommt, und an den vor des Wetters Ungemach. 5
Man kann annehmen, daß wahrend der lezten zwe Mo⸗
ch an 100,000 sd. Sterl, an Gold und Silber nach dem Norden von Europa verschifft worden sind.
„Herr S Lonnell“ Cheißt es in dem Globe) „besteht er werde im Hause der Gemeinen sitzen und stimmen können, ohne daß ihm eine ge— setzliche Bestimmung entgegenstehe, und diese Meinung wird von einem ausgezeichneten Rechsgelehrten, Herrn Buttler⸗ in einem Schreiben an die katholische Assoctation bestätigt. Man
laubt ziemlich allgemein, daß es Herrn O Connell werde ge—= —— werden, feinen Sitz ruhig einzunehmen, daß aber spä, ter ein gesekliches Verfahren gegen ihn eingeleitet werden soll.“
In einem, im Globe befindlichen, Privat⸗-Schteiben aus Dublin heißt es: „ ruͤckbern des Lords Anglesea hat hier den Parthe auf das Höchste gespannt. Es geht so weit, daß sogar ruhige Wohnhäuser Schauplätze von Tumult und Streit geworden sind. Nach dem Mit, tagsessen beim gesellschaftlichen Glase kommt natürlich das Gespräch auf die Neuigkeiten des Tages; die Partheien erhitzen
n Cheltenham sand
sstch, und schon fanden, in Folge beleidigender Ausfälle, drei
Duelle in Zeit von einer Woche statt. Die Kramer sind so⸗
gar genoͤthigt, sich fuͤr die eine oder die andere Parthei zu
kla Geschäfte machen wollen, und re 233 ,., sie sie en been *
Aas Dublin meldet man auch: „Lord Leweson Gower wird in nach London begeben, um seinen parlamenta⸗ 6 * ichten nachzukommen; schon haben mehrere zu sei⸗ nen f ändischen Besitzungen gehörige Personen die Reise nach London angetreten. 2 ; . Die Times berichtet von eben daher: Man erzählt sich ier, daß jede Grafschaft von Irland einen besonderen ord, Lieutenant, und zwar in der Person eines Militairs, erhalten werde. Die Lord. Oberrichter, von denen bereits mehreremal die Rede war, bestehen, wie gewohnlich, aus dem Gerichts- Kanzler, dem geistlichen Primas und dem obersten Befehlshaber der Truppen. — Briefe * hier ein⸗ gegangen von den Lords Lansdowne, Grenville und Gede⸗ rich, die alle ihre Theilnahme an dem großen Ereigniß die Zurückberufung des Marquis von Auglesea) zu erkennen geben. Daffelbe Blatt sagt von der legzthin bereits von uns erwähnten) Schrift des Herrn Blake, die katholische F betreffend: „Unter den vielen vortrefflichen Stellen dieser mit eben so großer Einsicht als Mäßigung abgefaßten Schrift, verdient besonders diejenige die höͤchste Aufmerksam— keit, in welcher der Verfasser Betrachtungen aber den gluͤck⸗ lichen Erfolg der in den Großbritanischen Colonieen Canada's eingefuͤhrten Civil-Gesetze anstellt, die Jedem eiche Rechte gewähren und über die Institutionen jener ovinzen, welche alle Klassen der Unterthanen des Koͤnigs
mit Vertrauen zu seiner Gerechtigkeit und mit inniger An,
hänglichkeit an die Britische Herrschaft erfüllen, anstatt einen Theil derselben zu Unterdrückern und einen anderen aus Verjweiflung zu Rebellen zu machen. Wir empfehlen dem Herzoge von Wellington eine ruhige und unpartheiliche Würdigung dieses rühmsichen Versuchs, welchen die Weis heit der Britischen Gesetzgebung mit einem aus Protestanten
und Katholiken bestehenden Volke anstellte, und bei dem, mit
der kraftvollen Sprache eines seiner ndividuen zu reden, . fragt, ob sein Nachbar Protestant sey, oder atholit. —
* Times erwähnt auch einer kleinen Schrift des Herrn Dance, offentlichen Rechts Anwalds in solventer Schuld ner, wesche unter anderen Vorschlägen zur Beschränkung und Abstellung der Gefängnißstrafe für Schuldner auch die nach= stehenden enthalt: ; .
„Betrug“ — sagt der Verfasser — „sollte in manchen Faͤllen noch strenger 83 werden, als es jetzt geschieht; nur sollte man nicht mit der Verhaftung der Schuldner an— fangen, und ansiatt, daß jetzt ihre Ehrlichkeit die Bedingun ihrer Ve freu wird, sollte der Beweis ihrer Schuld viel⸗ mehr die Bedingung ihrer Verhaftung seyn. Nur daun, wenn dieser Beweis geführt, müsse das gesetzliche Urtheil vellstreckt werden, und die Art desselben müßte nicht, wie e rg, von dem Eigensinn und dem Einfluß der Gläu—
iger abhangen. — Wenn es den Schuldnern frei staͤnde, ihre Angelegenheit in gewissen Fällen den Gerichten zu übergeben, oder ihren Gläubigern, sie dazu zu zwingen, so würde mit einer genaueren Untersuchung ihres Betragens, und gehöoͤri—⸗ 8 Vertheilung ihres Eigenthums, auch Beschleun des
Prezjesses und Verminderung der Kosten vereinbar Daher sollte ein jeder Schuldner, bis zur gerichtlichen Ent⸗ 24 von der Haft befreit seyn, welches
zu bewir
schwerer Kosten, die Leute da vernehmen, ihre Sache urtheilen läßt. — Das gegenwärti Falliten / Gesetz gestattet den verhafteten K — * 8 ach gehöriger Untersuchung ihrer Sache werden sie entwe— der gleich, oder im Verlauf von hoͤchstens 3 Jahren, je nach= dem das Gericht daruber entscheidet, in Freiheit gesetzt, ihr in der Folge zu erwerbendes Eigenthum steht jedoch so lange unter Controlle der Gerichte, als bis ihre Schulden vollstäudig ge—
tilgt sind. Die Vortrefflichkeit dieses 2 6. 9. wenn dasselbe, namentlich der ist einle 2 Rückzahlung betressend, nicht immer, wie es sollte. —
be wird, so liegt dies mehr an der Gleichgültigkeit de- Sen, als an der Mangelhaftigkeit der ge 6 Ein richtung.“
Das obgenannte Blatt, indem es stehende SScht lebend auch r,
a , , . wird; wenn man sich sedoch
Glau⸗ n. . igkeit eines Schuldners, . e gewiß
hergesehene Zufälle ö und er n. 3 . or
den entwichenen Stephen son a weren waren, um — ] 8 6 sind, ohne ihren er
eit, ihn zur See zu der folgen. *
bis jetzt in England * ** bestehen namlich 5 Fu ĩ sind von bemerkenswerthem festen n= i und in antiker Ire . Das Unterkleid der einen — — ** von leuchtender Purpurfarbe und mit Gold 23 * as Oberkleid schien mit Geld bedeckt, und der
— ei farben gawesen zu seyn. Das Gewand einer 1 ur war von Larmoisn rrbe und mit Gold ver⸗ 3 * — x waren alle übrigen Statuen mit farbigen und vergoldeten Gewändern versehen, wovon man indessen nur wenig mehr unterscheiden kann.
Beilage
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