1829 / 41 p. 6 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

nehmen zu lassen, die ihm auch zugestanden wurde. Ein Courier ist vom Niederländischen Gesandten nach Paris, ein anderer nach Smyrna abgefertigt worden. Die Russi⸗ sche Blokade wird tro der Jahreszeit mit größter Strenge handhabt. Die Lebensmittel haben also eine bedeutende reiserhoͤhung erlitten, und duͤrften bei fortwaͤhrender Blo—⸗ ade noch mehr steigen. Drei Tuͤrkische Kriegsschiffe sind nach den Dardanellen gesegelt; sechs andere siegen bereit, um mit guͤnstigem Winde nach der Mündung des Schwar— ien Meeres in den Bosporus abzugehen.“ i Aus einem von dem denten 19ten J

ö⸗ bert, und ein Britischer Deyeschen sich, wie

Es zeigte sich jedoch bald, daß hielt. 3 5 daß die Depeschen der Rub chen PBfficiere nicht, wie die der Agenten von England und . reich, an den Niederländischen Minister, Baron van Zuwy 2 gerichtet waren, sondern daß Erstere allein Conferenzen mi dem Reis Effendi hatten. Zwar fuhrten sie auch ein 8 ben Sr. Excellenz des Grafen von Nesselrode an den 243 . BDaͤnsschen Minister, Hrn. von Hübsch, bei sich, worin Leb= Lrem wegen seiner Verwendung zu Gunsten der hiesigen Russischen , gedankt und zugleich vorgeschlagen wurde, zur Abschließung eines Cartels mit der Pforte be— üuͤlflich zu 2 Hr. von Huͤbsch bemuͤhte sich augenblick— lich, geln nliegen des Grafen ven Nesselrode beim Reis- Effendi zu entsprechen, und die Russischen Offictere erhielten die Erlaubniß, mit den Gefangenen zu sprechen und densel⸗ ben Geschenke und Briefe einzuhäͤndigen.“ „So vergingen mehrere Tage, und es hieß nun auf ein⸗ mal, die Unterhandlungen der Russischen Officiere mit dem Reis-Effendi betrafen nicht allein den Abschluß eines Car⸗ tels, soͤndern Rußland habe auch seine Geneigtheit zur Ein— leitung von , zu nen gegeben. Als betreffenden Vorschlag nannte man die Absendung Tuͤr⸗ kischer Commissarien nach . in welchem Falle Graf

Woronzow bereits Befehl lten hätte, sich ebendahin ju

begeben. In Pera verbreiteten sich hierauf nichts als Frie— densgerüchte, und die Fraͤnkischen Agenten, denen jene Ruf. sischen Antraͤge fremd geblieben waren, fanden sich dadurch

veranlaßt, dem Reis, Effendi zu dieser friedlichen Wendung

1 ,,, = der . sche Minister gegen einen Fraͤnkischen Dragoman machte, waren ö eeignet, jenen Geruͤchten weiteren Raum zu geben. Man eh! sich namlich aus guter Quelle, daß er, in den gehaͤssigsten

Ausdrücken gegen Rußland, auf die fruͤheren Verhandlungen zu

Akjerman und die en n,, von Seiten der Pforte in denselben bewiesenen Nachgiebigkeit hingewiesen, und hiuzugesetzt habe, die Pforte müsse zuerst eine Basis kennen lernen, auf

w— . unterhandelt werden solle. Man hoffte indessen, daß

1 lles noch umgestalten würde, und wartete in Pera

stuͤndlich auf eine günstigere Wendung.“

Am (Aten d. begab sich abermals ein Fraͤnkischer Agent zum Reis Effendi; allein es zeigte sich bald ganz deutlich, a die Stimmung der Phn noch nicht im Mindesten geändert hatte. Am 5ten verließen hierauf die Russischen Offieiere die e n wieder, und segelten nach Sebasto⸗ pol zuruͤck. zeitdem heißt es in Pera, daß jene Officiere zwar Depeschen als Antwort erhalten hätten, aber kein Car— tel abgeschlossen worden sey, und der Divan in Betreff an— derer Unterhandlungen vor Allem zu wissen verlange, welche Basis denselben zu Grunde liegen solle.

Unterdessen 6 Herr von Jaubert, der durch den Niederlaͤndischen Minister, Herrn van Zuylen, dem Reis, Effendi vorgestellt worden war, das Conferenz⸗ Protocoll vom 16. Nov. 1828 und die darauf bezuͤgliche Declaration

nchen, wuͤnschen.

eines Fränkischen Agenten, zum

die Sache sich anders ver⸗

überreicht. Der Reis- Effendi ließ sich diese Actenstuͤcke ge⸗= nau uͤbersetzen und erwiederte, daß er die Entscheidung dem Sultan und der hohen Pforte uͤberlassen muͤsse. Es sind

seitdem mehrere Divans⸗Versammlungen gehalten worden, in welchen diese Angelegenheit zur Sprache kam; allein eine

schriftliche Antwort ist bisher noch nicht erfolgt.“

Aus Bucharest vom 17. Jan. wird (in der All⸗ emeiünen Zeitung) gemeldet: „Die Witterung ist

s schlimm geworden, daß alle Communicationen unterbro⸗

chen und die Wege völlig ungangbar sind. Wir wissen also

auch aus den Donau⸗Gegenden nicht das mindeste Neue.“

berge. und K

(gestern ochenen) Ju see n z van im Fuͤrstenthum Moldau. 3 7) Ber Divan muß sich in gänzliche und vollkommene Kenntniß aller Mittel, sowohl rücksichtlich des Ackerbaues

als des Handels dieser Provinz setzen. Diese Kenntniß muß auf genaue Wahrheit gegründet seyn und der hohen Regie⸗

ourier mitgetheilten

rung auf jedesmaliges Verlangen vorgelegt werden.

ä S e. von dem Niürn⸗ riegs⸗

8) Der Divan wird sich sowohl mit der allgemeinen

Landes-Regierung, als auch mit der Militair-Verpflegung, welche immer als ein Hauptgegenstand seines Wirkungskrei⸗

ses anzusehen ist, beschaͤftigen. ; iscussionen, die auf Anordnungen und Vollstrek⸗

95 D kung der Befehle, so wie auch auf die zu nehmenden Maaß regeln 243 aben, muͤssen in voller Sitzung e , Divans-Mitglieder erörtert und ins Protocol eingetragen werden. Bei allen dem wird der actuelle Herr Vistaire fuͤr die Vollstreckeöng und Behandlung sammtlicher Beschluͤsse besonders Sorge zu tragen haben. k z

10 Der actuelle Herr Vistaire wird die Vistairie lei⸗ ten und in deren Kanzlei fuͤr eine genaue und schleunige Geschaͤftsführung sowohl der Divans Angelegenheiten, 33 auch der Vistairie sorgen, da die Vistairle nun ihre Amts-; Geschaͤfte nicht mehr besonders van 3. eben . wird. 3

11 Da nunmehr die bisherige Verpflegungs-Commtission aufgeldst ist, so werden sowohl ihre K als auch ihre sammtlichen Aeten, dem executiven Divan Übergeben, welcher dafür und besonders für die Verpflegung der Armer verantwortlich gemacht wird. Diejenigen Aeren, die bloß auf die Vistairie Bezug haben, werden dieser ei

12) Bei den auf die Verpflegung der Armee Bezug ha—

benden Angelegenheiten hat auch das dem Divan beigegeben

Russische Militair-Mitglied volle Stimme; so wie auch die dies fallsigen Russischen Kanzlei⸗Acten in dessen Verwahrung

verbleiben. ö 5

13) Die Ernennung der Ispravniken wird vom execu⸗ tiven Divan abhängen, muß jedoch der . räsidenten oder i,, F sibenlen unterworfen bleiben.

Eben so wird der Divan ermächtigt, diejenigen Ispravni⸗

fuͤhren, sondern dem Di⸗

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ken, welche der Nachlaͤssigkeit oder entehrender Handlungen

beschuldigt werden, abzuseßen und einer gerichtlichen Ün—= tersuchüng zu unterwerfen. Auch hat derselbe das Recht, dergleichen Individuen ohne vorhergegangene Erläuterung des 2 oder Vice⸗Praͤsidenten ihrer Stellen zu en 1

ie ubrigen Beamten ist der executive Divan er

2

0 öhere Bestätigung zu ernennen d nur die . ö

23 soll, wie fruͤher, der actuelle Vistaire selbst zu ernennen aben. . ! t

14) Die sammtlichen Renten Kassen und deren Admi—

. b diefe Administratoren selb nterschied, ob diese Administratoren se eder

Divans sind, oder nur eine Nenten-Kasse . tung haben. Sie sind ohne Ausnahme verbunden, cutiven Divan Rechenschaft von ihrer Verwaltung abzulegen und können, ohne zuvor das Gutachten des Divans einge holt zu haben, nichts in ihrem Amte unternehmen. Der exe⸗ cutive Divan dagegen ist verbunden, nach Ablauf jedes Jah— res der General St. Verwaltung der besagten Renten⸗Kassen zu geben.

15) Auch soll der executive Divan Sorge tragen, die

sämmtlichen Revenuͤen des Landes zu reguliren und auf ihre Erhohung und Verpachtung Bedacht zu nehmen. 8 2. van wird sich bemuͤhen, die Preise der Lebensmittel dem all⸗

dem exe⸗

tände⸗Versammlung Rechenschaft von der

gemeinen Interesse angemessen zu ordnen und allenfalls ein⸗

tretendem Mangel vorzubeugen. 16 Dem sowohl fuͤr die

Sicherheit der Hauptstadt, als der

Provinz hinsichtlich des Gesundheits, Zustandes zu sorgen, Falle sich Spuren einer ansteckenden Krankheit zei⸗ derselben zu

und im gen, alle moglichen Maaßregeln zur Ausrottung ergreifen.

van wird es zur strengen Pflicht gemacht, anzen

sind dem erecutidan Diwan unterworfen, ede,

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