1829 / 49 p. 11 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

. . 3 4. 3. . 2 262 3 33 * . ; 9 353 . 4 2 5 . w 26 ö . 1 I Deutsche mit dem Polnischen nachtt« , . enstände und nach dem jedes, daß Wir bereits auf A 2 n nd j inzial-⸗Schul⸗CTolleglums, als Stande elne Revlsion 8 . 2 bn ulitungs, Commüsionen angeordnet haben, uch die

uch fernerhin wie bisher, zwar * aber der Unterricht vermittelst der Deut orschläge des Posensch , werden 2 gezogen werden; 99) .

Sprache in dem Umfange fortdauern, als ndthig De Polnischen Schüler, welche sich dem Stande der G 2 ß ten und dem Staatsdienste widmen wollen, zum Besuche daß Wir eine ö , Gesetzes . der inlaͤndischen Deutschen Universitäten zu befähigen. 3 chehenen rschlage durch die Prörin; n) Damit kuͤnftig, Unserer landes väterlichen Absicht ge,= zial⸗Behörden und das Staats. Min sterlum angeordnet ha⸗ , ,,,, , , . f erden J. solch ehre eng. 3 a 6. ö. Kenntniß der . 3 23 , der Deut chen Sprache verbinden, und nament, daß Wir über die zu Verhütung der Parcellirung der Bauer 2 ; ssch * in den beiden oberen Klassen der Gym hoͤfe erforderlichen Maaßregeln, namentlich . die * mnaäasien abwechselnd in deutscher und in Polnischer Sprache welche besondere Grundsäte nach den dortigen provinzlellen rthellen können, wollen Wir solche junge Leute, gleichvlel Verhaͤltnissen dieses Gegenstandes wegen aufzustellen seyen? ob Deutscher ob Polnischer Abkunft, welche beider Sprachen und ob nicht gleichzeitig die Feststellung einer Taxe . mächtig sind, und sich dem gelehrten Schulfache in Unserm nahme von Bauerhoͤfen bei erbschaftlichen Theilungen erfor⸗ Großherzogthum zu widmen gedenken, wenn sie sich dazu derlich sey? noch weitere Erörterungen anbefohlen haben; bestimmt anheischig machen, im Falle ihres Bedürfnisses . nicht nur auf den Gymnasien unterstuͤtzen, sondern ihnen daß endlich das Gesuch um Unterstuͤtzung der Gutsbesitzer Be— auch, wenn sie die Gymnassen mit dem Zeugnisse der un, hufs der Ausfuhrung des Gesetzes v. 8. April 1323 nicht gewährt bedingten und bedingten Tuͤchtigkeit verlassen, wahrend werden kann, denselben vielmehr üͤberlassen bleiben muß, sich ibrer Universitäts- Jahre eine angemessene Beihuͤlfe ge— z den . anderer Provinzen die nöthigen Ca— ren. . pitallen zu beschaffen, und sich dazu der in gedachtem Ge— i) Um eine gründliche Erlernung der Deutschen Sprache setze J. g.. ff bez Mi J en n in den Gymnasien Unsers Großherzo . 23 zu 2 2 sich , den n n, ,,. e , . Stans eder de irc wibmende Jüngling, welcher eins (inleitungen etroffen, und die betheili . der Symnasien Unsers Großherjogthüms besucht hat, in der ford . 8 e ,. e, d , n,, Regel auch die Abiturienten- Prüfung bei einem dieser Gym 8 or * . 2 gen end —9—— naher anzugeben Nach nasien bestehen, und von den in den Unive eendigung allsigen rterungen werden Wir wei lr wissenschaftlichen dre e Tee fel h . ,, nun nen ,, 3 2 2 K *. October 1812 auf die ; * enntniß der Polnischen Sprache dei den Eramin at *. Rücksicht zu nehmen haben, nur dann . 7. Auf die wegen Aenderungen in der Einrichtun malriculafione zugelassen werden, wenn er sich mittesst eines dortigen Feuer⸗Socletaͤten geschehenen Anträe können R . des von ihm besuchten Gymnasiums darüber aus- zur Zeit keine Entschließung fassen. Denn eines Theils wurde an kann, daß er mit vollständiger Kenntnsß der Polni, die Bewilligung der angetragenen Veränderung, in der fur schen Sprache die Lehr, Anstalt verlassen hat. ̃ beide Soecietäͤten jetzt gemeinschaftlichen Verwaltungs- Ve⸗ k] Das von den Ständen in Antrag gebrachte Ephorat hörde, den dabei wegen Erreichung einer Kosten⸗Ersparniß zie Sclammtheit der Schulen Unsere e ee ne, vorausgesetzten Erwartungen nicht allein nicht entsprechen, Er Verfasfung in den Thellen n erer Mo sondern selbst noch eine 6 theilweise Erhöhung der

5

micht zu ; ur Bestreitung des Ad ations⸗ Aufwandes 1 gene mi 8 . e. 26 nicht 2 eitraͤge * Folge haben; 8 aber Endlich landes vaterliche, schon in Obi, noch nicht über die kün lerunter zu beobachtenden allge⸗ gem angedeutete bei der Anstellung der Schul, meinen Vorschriften Hrn nen daher Unsere räthe, der Direktoren und Lehrer der Gymnasien und Schul. Provinzial⸗Staände zuvörderst die beabsichtigte Verordnung lehrer⸗ n Unsers der erh ns. sobald eine wegen Regulirung des Feuer⸗Soeletäͤts, Wesens überhaupt, hinreichende Anzahl hierzu tuͤchtiger andidaten, woran es lud e öh, Elaleliungen hagen Rr sson, Ver esserung an

n w Umgestaltung der gegenwaͤrtlgen Reglements, so wie welche ngende 2 der 8 Sprache, sondernl un fe; übergaugs, Naaßtegeln zu der? nehen Verfassung werden au= ,,, 3 g der Dent, geordnet werden, haben. ö 33 9 9. f e Oroßberzogthums, 6. = af a e e zn be ee e T nifchen rf. seyn, 8. Demnaächst koͤnnen Wir auch auf den Antrag, wegen ern ; ; e,, r , e, freien Zutritts er ** 5 enschen landschaftlichen Credit: Vereine in den en, wo 2353 Die Amel en, w lait, Invaligen im Civil, die zum Amortisatlons-Fonds gehörigen Theilzahlungen so⸗ dienste erfolgt auf insere gin rödon dem Militalr, Geko, eich beim Zutritt nachträglich baar entrichtet werden, zwar nomie Departement Un ge Mn istet ume aus gefertigten gegenwärtig nicht eingehen, werden aber den Gegenstand ju Ehri Vr fer gunge chene e d. Ledoch nur Denen erchesit wer en Zelt durch die betreffenden Behörden in nähere Be den, die auf die Anvaliden⸗Benefielen Anspeuch und gut rathung ziehen lassen, und behalten Üns den welteren Se, gedient haben. Dergleichen Sill Ver sorgunga denn 83 schluß nach Bewandniß der Üümstände vor. 2 den auch den ehemals Polnischen ¶Militair Per sa den welch. k— f . 9. Wegen Revision der gewerbepolizeilichen ,. ;

sich wegen ihrer Ansprüche legitimiren, auf nicht versagt, und es sollen dann been nel, * 1 haben Wir bereits Anordnungen in, deren Verfolg

* d. bei den Civilstell'n, zu welchen dem Antrage Unserer getrenen Stande Genüge geschehen ; . En und lhrct moralischen Juhr sie nach ihren Antrage un wir. berucksichtigt werden. 9 geeignet sind, wi

ö. . . . 4 die Bekleidung und die ande—

4 nserer getreuen ö. ren Vedürfnisse Unserer Truppen erforderlichen Gegenstände einer Praͤclusiv⸗ , Festsetzung werden Ünsere Behörden smmer am liebsten in k liger Polnischer Militair⸗Personen auf ver rn (ebhema, machen, in welcher die Truppentheile in Garuison stehen, durch Unsere Ordre vom 31. Februar 1523 Keen aben Wir wenn diese Gegenstände dort in guter Qualitat und sür an⸗ und da in deren Gemäßheit Unser Staate . g- währt, gemessene Preise zu haben sind. Und da die Materiallen zu term . Aprsl die er farberlich? Bekahnatkr h, m mister lum un, den Bekleidungs, Beduͤrfnissen der Truppen in dortiger Pwao⸗- so * gieren Sache erledigt. hung eriaffen har, vinz in dem Umfange gewonnen werden, daß sie einen t . genstand der . 8 en. 9 —ᷣ —⸗ . treibenden daher vor den anderen P e.

d. Auf die Anträge, welch. Unsere Jetrene Stände ziehung in fehr ganstiger Lage sind, fo wird. r nur

ö 2 in Beglehang auf die der guts errlichen Industrie di ice abhängen, sich des dies And bäuerlichen Verhältnisse vorgelegt haben, erzssnen ir versichern. Was das Euch anlangt, fo

densel u versich W. .

denselben. . t lin Kriegs Ministers zejther bereits vom

w

A ö