Pensionen darin besteht,
iladet alle Freunde der Literatur ein,
Schulen sind; in Zukunft aber genießen die Zöoͤglinge dieser Gymnasien einerlei Rechte mit den übrigen. J) Die Zahl der Kronschüler ist in einigen Gymnasien zu vergrößern, wie dies aus den Etats derselben genauer hervorgeht. 5) Bei den Gymnasien sind nach und nach Pensionen zu errichten, über deren Unterhalt und Eröffnung das Reglement die genauern Bestimmuüngen enthält, Da der Hauptzweck dieser dem Adel und den in den Gouver—⸗ nements dienenden Beamten die Erziehung ihrer Kinder zu erleichtern, so ist der Minister der Volks ⸗Aufklaͤrung beauf⸗ tragt worden, deswegen mit den Gouvernements Adelsmar— schällen in Verbindung zu treten, und Seine Kaiserliche Ma—⸗ jestàaͤt erwarten, daß bei den, von der ,, Mitteln, der Adel nicht unterlassen wird, z sem nutz li⸗ cen Unternehmen kräftig mitzuwirken,. 6. Fur alle 53 nannten Lehranstalten der Universitäts-Bezirke von St. Pe⸗ tersburg, Moskau, Charkow und Kasan, sollen, bei ihrer Einrichtung, die Gehalte nach der dem Reglement beigefüg⸗ ten Berechnung erhöht werden. 7) Was das fuͤr die Lehr⸗ anstalten bestimmte Pensions⸗Tapital betrifft, so i zu dessen Vermehrung, nach Maaßgabe der größern Anzahl der Schu⸗ len, im Laufe von 20 Jahren jahrlich 50 ausend Rubel aus dem Reichs- Schatz zu verabfolgen. Ueber die Zeit, wann diese Zahlungen beginnen konnen, wird sich der Mini⸗ ster der Volks⸗ nl 5s). Wegen der Schwierigkeiten, die mit der Einrichtung ver, knüpft sind, daß der Kafanschen Universitãt die Aufsicht über die Lehr⸗Anstalten in den Sibirischen Gouvernements aufge⸗ tragen wird, werden diese Anstalten, von den Lehr⸗ Bezirken unabhängig, unter die Ober-Aufsicht der Sibirischen Civil⸗ Gouverneurs gestellt, und zwar so, daß diese Letztern in Schulsachen so mit dem Minister der Volks Aufklaͤrung in unmittelbare Verbindung treten, wie es die Curatoren der Lehr Bezirke sind. Demnach wird das Amt eines bestandi⸗ gen Visitators, als von nun au unnuͤtz, hiermit aufgehoben. I) Die Beamten, die in den Sibirischen Gouvernements und in Kaukasien, im Lehrfache angestellt werden, genießen . 1 der Rang-Beförberung dieselben Rechte, die den brigen dorthin gehenden Civil⸗Deamten zukommen; u Gnn⸗ en der Lehrer aber, die sich hinbegeben, werden die im dehr⸗ ache vorgeschriebenen Dienst-Termine, zur Erlangung einer Pension fa sie und ihre Familien, um 5 Jahre verkürzt. Ueber⸗ dem erhalten genannte Beamten und Lehrer bei ihrer Abreise nach jenen Orten, außer den Postgeldern, aus dem Reichsschatze die Gage fuͤr ein Jahr, und zwar nicht auf Abrechnung ihres Gehaltes. 10) Wenn von üniversitaten Kronzöoglinge als Lehrer Über—= haupt abgelassen werden, so ist ihnen aus dem Reichsschatze,
ebenfalls nicht auf Abschlag ihres Gehaltes, ein Tertial ihrer
Gage auszuzahlen; — und diese Verguͤnstigung, zu Gunsten
der Lehranstalten, auch auf solche Studenten, die auf eigene
Kosten studiren, und auf andere Personen auszudehnen, die
7 e, von Lehrstellen einen Beruf fuͤhlen, und dazu chtig be ade 6 3 .
e erl. Ru e Akademie hat, um die Kenntniß der Slavonischen Sprache und den 1 Geschmack in = Hervorbringungen der Russischen Literatur zu verbreiten, be— schlossen, alle vier Monate einen Band von Original⸗Auf⸗ saͤtzen und Uebersetzungen herauszugeben. Diese periodischen Abhandlungen werden in philologischen Unter suchungen über die Slavonische Sprache uͤberhaupt und Über ihre verschiede, nen Dialekte, in Bruchstuͤcken aus der Russischen Literatur und kritischen Bemerkungen uͤber dieselbe, ferner in Berich⸗ ten von den Arbeiten der Russischen Akademie in Bucheran— zeigen und biographischen Artikeln bestehen. Die Akademie Arbeiten einzusenden, fuͤr welche, wenn sie ausgezeichnet sind, Medaillen, Preise ꝛc. ertheilt werden.
Polen.
Warschau, 16. Febr. Se. Majestät der Kaiser haben den, bei dem letzten Feldzug in der Türkei anwesend gewese⸗ nen Polnischen Officleren, Flügel⸗Adjutanten Obristen von
aluski, den St. Annen-Orden 2ter Klasse, und den Haupt— euten vom General-Stabe, Szymanowski und Chrzanowski denselben Orden Zter Klasse verliehen.
Der Professor Skarbek, welcher im verflossenen Jahre in Berlin anwesend gewesen ist, um dort die Einrichtung der Straf⸗Anstalten und sonstigen Stiftungen kennen zu ler, nen, ist gegenwartig von der hiesigen Regierung mit der Ein⸗ richtung einer mn, Anstalt, wie solche bereits in Ber⸗ lin fuͤr verwahrloste Kinder besteht, beauftragt worden.
Vom Wohlthätigkeits⸗Vereine der Wojewodschaft San⸗ domir ist in der Stadt Radom ein neues Hospital, welches „zum heiligen Alexander“ benannt worden, angelegt worden.
Verordnung bestimmt, daß die
rung mit dem Finanzminister verstaͤndigen.
Frankreich. .
Paris, 14. Febr. Der Moniteur enthält drei Köͤ⸗ nigliche Verordnungen vom 18ten, 21 und Asten v. M., in Betreff der Vertheilung der fuͤr die Schulen ausgesetzten 1,205,000 Fr., und der in diesen Schu— len aufzunehmenden Zöglinge. Nach der er sten Verordnung sollen diejenigen ,. und Dag ef Schulen autorisirt worden sind, jährlich dem Minister der geistlichen Angelegenheiten eine Liste derjenigen jungen ber , Bestaͤ⸗ tigung vorlegen, denen sie ein halbes Stipendium bewilligt haben. Der zweiten Verordnung zufolge werden die Sti⸗ pendien fur die Königlichen Gymnasien vom 1sten Ja—⸗ nuar dieses Jahres an auf 32 festgesetzt. 2
t der Zöglinge der geist⸗ lichen Schulen in den Discesen Autun, Beauvais, Blois, Dijon, Langres, Lugon, Nevers, Nimes, Orleans, la Ro⸗ chelle, Rodcz, Saint⸗Flour, Straßburg, Valence, Verdun und Viviers um 339 vermehrt werden sollen, so daß diese Discesen, welche bisher 3136 Schuler hatten, deren gegen— 6 3669 haben. —
n der heutigen Sitzung der Pairs⸗Kammer wird der⸗ selben aufs Neue das peinliche i m,, womit sie ch schon im vorigen Jahre beschäftigt hatte, vorgelegt werden. ?
Gestern ver sammelten die Deputirten sich in ihren Bu⸗
reaux, um sich mit der vorlaͤufigen Prufung der der Kammer vorgelegten Gesetz⸗Entwuͤrfe zu beschaͤftigen.
Das Journal des Debats beinerkt in Bezug auf die diesjährige Sitzung der Kammer; „Da gramm die⸗ ser Sitzung ist nunmehr bekannt. Wir wissen, mit welchen Gesetzen man sich beschäftigen wird. Rechnen wir noch das
Budget und einige interpretirende Gesetze hinzu, so ist dies
die ganze Arbeit der diesjährigen Sitzung, — eine ernste und
wichtige Arbeit, selbst wenn das Communal-Gesetz nicht mit
darunter gehörte. Die Wichtigkeit dieses Gesetz⸗ Entwurfes aber uͤbertrifft alle andern. Er ist es, der der ganzen Sesston einen eigenthuͤmlichen Charakter leihen und aus dem Jahre
1829 eine denkwürdige Epoche machen wird. Dir erste Wir⸗
kung, welche die Vorlegung des gedachten Gesetzes hervorge⸗ . bracht hat, ist auch, wir gestehen es laut, daß sie dem Mi⸗
nisterium neue Kraft ge Niemand sich verhehlen kan nicht. Es fragt sich nun: wie werden die Minister sich dieser neuen Kraft bedienen? werden sie sich einen neuen Collegen zugesellen, oder werden sie das Provisorium im auswärtigen Departement fortbestehen lassen? Sie sollten hieruͤber wohl nachdenken, und sich den guͤnstigen Augenblick nicht abermals entschluͤpfen lassen, um einen Entschluß zu fassen, der jetzt als vollig un⸗ abhängig erscheinen wurde. noch Zeit seyn wird? Die Minister mögen ubrigens ja nicht glauben, daß wir bei diesem Zureden ein persoͤnliches Inter.
en ej Dies ist eine Thatsache, die n, se
koͤnnen wir, wenn wir an unsere frühere Stellung denken und die Gegenwart mit der Vergangenheit ver * uns zu der statt gefundenen Veranderung nur 2. wunschen. Noch sind kaum zwei Jahre verflossen, daß ein neues Ge 3 erschien, welches uns einen Kampf auf Leben und Tod bee reitete. Damals ging man freilich der Freiheit an s Leben heute aber ist davon keine Rede; die neuen Geselz / End wirs⸗ erkennen vielmehr diese Freiheit an. Die Diseusston Jh
kein Kampf mehr zwischen dem Ministerium und Frankreich 3
sie ist eine Art von Conferenz, ein gütlicher Jedermann, in der Hauptsache einverstanden, sie über Nebenpunkte zu verständigen sucht, um das Ge
.
leich, we 2. 24,
.
2
stlichen Secundair⸗
setz mog!
*
lbst die Gegner des Ministeriums
Wer weiß, ob es späterhin dazu