1829 / 59 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

*

2

Minister, die ihm zu einer Anklage geeignet schienen, und wodurch bereits im vorigen Jahr Hr. Labbey de Pempières seinen Antrag begruͤndet hatte; er wurde indessen von dem lauten Gespräche, welchem sich der groͤßere Theil der Ver— sammlung uͤberließ, haufig unterbrochen, und konnte sich nur mit Muͤhe Gehoͤr verschaffen, wor uber die Mitglieder der linken Seite sehr betrübt schienen; als er endlich zum Schlusse kam, wur⸗ den die Deputirten von den Thuͤrstehern ersucht, ihre Platze wieder einzunehmen, und der Minister des Innern ver— langte das Wort. Er erklärte zuvoöͤrderst, daß er von der eben gehaltenen Rede, namentlich von dem zweiten Theile derselben, des ereßen . * 96 . ein er verstanden habe, weshalb man sich nicht wun ern duͤrfe, . er auf die etwa darin angeführten Gee r hn antworte; der erste Theil der Rede enthalte dagegen eine BVorfrage, auf die er nothwendig die Aufmerksamkeit der Versammlung lenken müsse. Hr. Sa verlange nämlich, daß man die Anklage da wieder aufnehme, wo sie beim Schlusse der vorjaͤhrigen Sitzung gelassen worden; hier, gegen aber muͤsse er (der Minister) sich opponiren, weil eine 2 Forderung dem Reglement zuwider laufe, und wenn

Eingang fände, die schlimmsten Folgen haben wurde;

z 2 Sitzung geschlossen, bleibe von deren Verfuͤ—

o gungen nichts übrig, als was eine völlige Erledigung gefun— ö habe; wo dies nicht der Fall gewesen, müsse der ver handelte Gegenstand der Kammer neu wieder vorgelegt wer- den; nicht bloß bei Gesetz Entwuͤrfen, sondern auch in Be⸗ treff der bei der Kammer eingegangenen Bittschriften befolge man diesen Gang; diejenigen Petitionen, die in einer Sitzung nicht zum Vortrag gekommen, wuͤrden auch in der näͤchsten nicht weiter zur Sprache gebracht; ja die Commisstonen selbst, die in den Buͤreaux ernannt worden, horten mit dem Schlusse 7 und schon aus diesem Grunde sey der Vorschlag des Hrn. Salverte unzulässig, da, wenn man jetzt nach dem An— trage der Commission, die im vergangenen Jahre mit der Pru—⸗ fung der Proposition des Hrn. Labbey de Pompisres beschaäftigt gewesen, verfahren wollte, auch jene Eommission jetzt noch r en mußte, damit der Berichterstatter derselben die von der Tribune herab gemachten Einwendungen wider⸗ legen und alle die Aufschluͤsse geben könne, welche die Kam— mer ven ihren Commissarien zu verlangen berechtigt sey; man müßte sonach die gedachte Commission in dem vorlie⸗ genden Falle für permanent erklären, welches eine Ausnahme von der Regel seyn wurde, die sich durch nichts recht fertigen ließe; aus diesem Grunde bliebe der Kammer nichts weiter uͤbrig, als zu erklaͤren, daß dem Antrage des Hrn. Sal— verte keine weitere Folge zu geben sey. Ser Mar⸗

is von Chauvelin verlangte dagegen, daß man die ren, aussetze. Als es daruͤber zur Abstimmung kam, erklaͤrte die Mehrheit der Versammlung, bestehend Aus den beiden Sectionen der rechten Seite und einem

Theile des linken Centrums sich fur die vorläufige Frage,

wonach keine weitere Berathung statt findet. Mehrere Mit. glieder der Kammer stimmten gar nicht mit, und nur einige

iwanzig bis dreißig von der linken Seite dagegen.

Auf kam die Reihe an die Proposstion des Hrn. Labbey de Pompires, nachstehenden Inhalts: „Ich die Ehre,

der Kammer folgenden Vorschlag zu Die Deputit

ten⸗Kammer beschuldigt die Mitglieder des vorigen Ministe⸗ riums der Verbrechen des Verraths und der Erpressung.“

Hr. Labbey de Pompieres erklärte, daß nach dem, was

sich so eben zugetragen habe, er seine Proposition unmoglich ent⸗ wickeln koͤnne; er würde dadurch nur das betruͤbende Bild, welches

Hr. Salverte von der vorigen Verwaltung entworfen, der Ver⸗

sammlung und ganz Frankreich aufs Neue vor die Augen stellen;

doch nehme er seinen Antrag nicht zuruck, sondern werde im

Laufe der Sitzung wiederholt damit hervortreten; vorlaͤufig

1. er denselben so lange aus, als die Kammer es wuͤnschen möchte, da sie in diesem Augenblicke zu bewegt sey, um ihn

Anzuhdören. Die Bemerkung des Praͤssdenten, daß es von einem Deputirten nicht abhänge, eine von ihm gemachte

Propositien auszusetzen oder nicht, und daß er entweder bei

derselben beharren oder sie ganz zürüicknehmmen mösse, gab zu

einer weitläuftigen Discusston Anlaß. Herr Benjamin

Con stant behauptete das Gegentheii, und berlef sich auf

einen frühern Fall, wo er selbst einen von ihm herruͤhren⸗

den Vorschlag ausgesetzt habe. Der Baron von Moönt⸗ bel (ein eifriger Vertheidiger der Villeleschen Verwaltung) erklaͤrte, daß man die vorigen Minister unmß glich langer in ihrer gegenwartigen ungewissen Lage lassen dürfe; man müsse

6 entweder verurtheilen oder freisprechen. Hr. Du pin der

eltere meinte, daß es jedem Deputirten frei stehe, eine

Proposition auszusetzen, um sie etwa noch vervollstandigen zu konnen. Der Graf von la Bourdonnayc bestritt diese

Hier⸗

nicht antwortet und kein Zeichen des

*

Kammer niemals abgehen dürfe. Herr Ravez theilte seinc Meinung. Der Marquis von Cam bon qußerte, die Kam— mer koͤnne in der Sache selbst noch 8 nichts beschließen, da Hr. Labbey de Pompieres seinen Vorschlag nicht entwickelt

Eutschluß zu fassen; es bleibe sonach nichts übrig, als daß Hr. Labbey de Pompieres seine Proposition zuruͤchknehme, und sie allen falls spaͤterhin wieder zur Sprache bringe. Hierzu entschloß sich dieser endlich, so daß von der Versetzung der vorigen Minister in den Anklagestand vor der Hand keine Rede weiter ist. Die Versammlung wollte sich jetzt mit dem Antrage des

* Carl Dupin, eine Commission niederzusetzen, wesche die Mittel unter suche, wie die Tabacksstener amm ö e

fuͤr den Staat und die Steuerpflichtigen erhoben werden oͤnne, beschaͤftigen; * Ren , ine Proposition selbst wieder zurück. Eine vierte Proposttion des Hrn. Mar⸗ chal, welche mit einer fünften des Hrn. J. Lefebhre im ge⸗ nauen Zusammenhange steht, und wonach uͤber Gesetz Ent⸗ wuͤrfe von rein örtlichem Interesse Sitzenbleiben abgestimmt werden soll wenn die Kugelwahl nicht von 5 Deputirten ausdtüͤcklich verlangt wird, fand bei der Kammer Eingang und es wurde beschlossen, Cieselbe als einen Nachtrag zum Reglement in Erwägung zu ziehen. Die Sitzung wurde um 5! Uhr aufgehoben, nachdem der Praä— sident der Versammlung angezeigt hatte, daß sie sich am fol⸗ genden Tage mit dem obigen Vorschlage des Hrn. J. Lefe—

des ausgeschiedenen Hrn. Alm Martin zu beschaftigen ha⸗

ben werde. 83 r . Paris, 21. Febr. Der Cardinal, Fuͤrst von Cros,

Groß -⸗Almosenier und Erzbischof von Röͤuen, wird sich in?

Laufe der nächsten Woche, in Begleitung zweier Geistlichen, ur Papst⸗Wahl nach Nom begeben. = bereits vorgestern die Reise angetreten, und der Tardi⸗ nal von Latil wird ihm übermorgen folgen.

Der Messager des Chambres enthalt folgende Be⸗ schreibung der, bei dem Tode und der Bestattung eines Papstes üblichen Formalitäten. Sobald der Papst verschieden ist, schreitet der Cardinal Käͤmmerling, von den Geheimschrei⸗ bern begleitet, zur Besichtigung der Leiche und constatirt das Ableben des s, den er zu diesem Zweck dreimal bei seinem Taufnamen rüft. Nachdem er . Todte s . = ebens von sich giebt, laßt er durch die apostolischen Protonotarien die Sterbe Ur kunde aufsetzen. Darauf fordert er von dem Kaͤmmerer des Papstes den Fischer⸗Ring. Dieser Ring, welcher das paͤpst /

liche Siegel ist, besteht aus masstvem Golde und tragt das

Bild St. Peters, wie er eine Angelruthe in das Wasser 2 der Ring wird zu den mit rothem Wachssiegel versehenen Bre⸗ ve's gebraucht. 3 Cardinal Kämmerling zerbricht diesen Ring und giebt die Stucke dem Ceremonienmeister. Der Datarius und die Secretarien, welche die andern Paͤbstlichen Siegel fůh⸗ ren, sind gehalten, sie dem Cardinal“ Kaͤmmerling zu brin⸗ gen, der sie gleichfalls zerbricht. Der Cardinal Patron und die Paͤpstlichen Nepoten sind verpflichtet, den Pallast, wo der⸗= selbe gestorben, zu verlassen. Der Cardinal Kämmersing nimmt im Narnen der Apostolischen Kammer von diefem Pal— laste Vesitz und läßt ein Inventartum von den darin besind⸗ lichen Mobilien anfertigen. Die Pönitentiarien von St. Pe⸗ ter und die Kapelane des Gestorbenen sind darauf beschaf⸗ tigt, den Leichnam einbalsamiren zu laffen. Nachdem ihm der Bart sorgfaͤltig abgenommen worden, legt man ihm wie⸗ der seine Paͤpstlichen Gewänder an. Bann wird zur Be⸗ stattung geschritten. Die große Glocke des Kapitels, die mur bei dem Leichenzug sich in Bewegung setzt. Die St. Peterskirche ist

der für die Beisetzung der Paäͤpste bestimmte Ort; sie werden

auf einer Bahre getragen, in deren Mitte die Leiühe auf nem Paradebette den Blicken des Volkes offen 2 22 marschirt eine Abtheilung Cavalleri. mit gedampften Trom⸗ peten, welche halb mit schwarzem, halb mit vihleltem Crepp verziert sind. Darauf folgen einige Schweizer⸗Bataillone und hinter diesen vierundzwanzig Stallbediente, weiche eben so 3 Zelter mit schwarzen bis zur Erbe herabhaͤngenden De * führen; dann kommen zwoͤlf Poͤnitentiarien von St. Peter und abermals vierundzwanzig Stallbedienten; einc

Ansicht und berief sich auf das Neglement, von welchem die

habe, und solches nach dem Reglement nöthig sey, um einen

durch Aufstehen und

bre und der Wahl eines redigirenden Secretairs an die Stelle

Der Cardinal Isoard

ode des Papstes geläutet wird, zeigt an, daß der

*

Compagnie Carabiniers mit einigen Kanonen von vergolder

ter Bronze beschließt den Zug. geheimen Treype nach i nach vierundzwanzig Stunden balsamirt man sse ein und trägt sie dann nach der St. Peters Kirche, wo sie drei Tage lang auf einem Parade⸗Dette ausgestellt bieiht.“ . Das Jenrnal du Eommei ce bemerkt in Betreff der

Die Leiche wird auf einer

der Sixtinischen Kapelle gebracht: